Anschlussgarantie: Auszahlung Restguthaben VVD

VW Golf 7 (AU/5G)

Zur Info, wers nicht weiß:
Wer eine Anschlussgarantieversicherung über den Volkswagen Versicherungsdienst hat(te) kann (oder konnte?) sich das unverbrauchte "Guthaben" auszahlen lassen wenn der Wagen zurück an einen (VW?)-Händler geht. Bei Verkauf an privat kann die Restgarantie dagegen weitergegeben werden.

Ich habe heute vom VVD 1/4 des damals gezahlten Betrages wieder bekommen (Anschlussgarantie 36 Monate, Auto 9 Monate vor Ablauf an VW-Händler zurück verkauft).

Coole Sache. Da ich tatsächlich einen Garantiefall in der Anschlussgarantie hatte habe ich so insg. relativ wenig draufgezahlt (hab die Zahlen grad nicht genau im Kopf).

Seit einiger Zeit (weiss nicht genau seit wann) kommt die Anschlussgarantie die man bei der Neuwagenbestellung mitbestellen kann, nicht mehr vom VVD sondern von VW selbst.
Das hab ich mir vom VVD am Telefon auch nochmal erklären lassen. Nachträglich abgeschlossene Garantien dürften dann vom VVD kommen, müssten aber teurer sein, bin da aber nicht genau im Bilde.
Der VVD-MA meinte nur, VW stünde jetzt quasi mit dem VVD damit in direkter Konkurrenz.

Ob man bei der Anschlussgarantie von VW direkt einen unverbrauchten Restbetrag auch auszahlen lassen kann wenn man an einen (VW?)Händler verkauft, weiss ich nicht, aber ich glaube eher nicht. In den Garantiebestimmungen die beim Bordbuch meines neuen Golf dabei waren, und wo auch die Anschlussgarantie drin geregelt ist, steht sowas glaube ich nicht.

Interessehalber hatte ich den VVD-MA noch gefragt wie es bei Anschlussgarantien vom VVD mit LED-Lampen und Scheinwerfern wäre und er meinte die wären da mit drin. Ob das aber für die VW-Garantie auch gelte könne er natürlich nicht sagen.
Hier hatte ich ja keine wirklich eindeutige Aussage von VW bekommen, man kann aber wohl davon ausgehen dass LEDs da auch enthalten sind.
Aber VW drückt sich da schon geschickt drum rum. In den Garantiebestimmungen steht dazu nichts. Ausgenommen sind nur Verschleißteile. Ob eine LED nun als Verschleißteil gilt, steht nirgends. Schließlich hat die ja auch nur eine gewisse statistische Lebensdauer, und wie lange die bei den VW LEDs ist, steht da natürlich nicht.
Im Bordbuch steht nur dass der Kunde die LED-Lampen nicht selbst wechseln kann und sich an eine Werkstatt wenden soll.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Eine Anschlussgarantie hat nicht denselben Stellenwert wie die gesetzlich gewährte Garantie.
Bei der Garantie hast du im Vergleich zur Gewährleistung den Vorteil, dass du in den ersten sechs Monaten keine Beweisumkehrlast hast. Das heisst, dass du die ersten 6 Monate nicht beweisen musst, dass der Fehler bzw. Mangel von Anfang an bestanden hat.

Es wäre einfacher und weit weniger missverständlich, wenn die richtigen Begriffe verwendet würden.

Hier mal ein wie ich finde lesbarer Artikel: https://www.channelpartner.de/a/...arantie-und-gewaehrleistung,2593115

Eine "gesetzlich gewährte Garantie" gibt es schlicht nicht!

Gesetzlich vorgeschrieben ist die "Gewährleistung", hier ist auch die Beweislast(umkehr) definiert.
Die Garantie ist immer ein freiwilliges (zusätzliches!) Versprechen welches niemals die Gewährleistung ersetzt.
Die Bedingungen der Garantie können vom Garantiegeber bestimmt werden (da sie wie gesagt niemals die Gewährleistung einschränken können)

Darüberhinaus: Für die Gewährleistung hat der Verkäufer einzustehen (hier idR also der VW-Händler), die Garantie wird üblicherweise vom Hersteller gewährt.

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In meinen Versicherungsbedingungen steht dazu, dass eine Rückzahlung der nicht genutzten Versicherungszeit möglich ist, solange es sich beim Käufer um einen Händler handelt.

Ich schließe daraus, dass bei einem Privatverkauf die verbliebene Versicherungsleistung auf den Käufer übergeht.

Bei meinem letzten Neuwagenkauf hatte dies problemlos geklappt, und nach kurzer Zeit war das Guthaben auf meinem Konto.

-prh

Nunja .... mein 7R wurde geklaut und ging somit nicht an den Händler zurück, sondern (wenn man so will) auf eine fremde Privatperson. Rechtlich bin ich sogar noch der Eigentümer, nur eben nicht mehr der Besitzer.

Ich habe mit der Erklärung des Diebstahls und der Abmeldebescheinung des Fahrzeuges das Restguthaben der verbleibenden Garantiezeit von der Volkswagenversicherung erstattet bekommen.

Im Zweifel hilft nur ausprobieren.

Zitat:

@gttom schrieb am 14. August 2018 um 08:49:00 Uhr:


Nunja .... mein 7R wurde geklaut und ging somit nicht an den Händler zurück, sondern (wenn man so will) auf eine fremde Privatperson. Rechtlich bin ich sogar noch der Eigentümer, nur eben nicht mehr der Besitzer.

Okay, leuchtet soweit ja ein. Meine Antwort bezog sich auch mehr auf den Themenersteller...

-prh

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