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Anschlussgarantie: Auszahlung Restguthaben VVD

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 23. November 2017 um 20:15

Zur Info, wers nicht weiß:

Wer eine Anschlussgarantieversicherung über den Volkswagen Versicherungsdienst hat(te) kann (oder konnte?) sich das unverbrauchte "Guthaben" auszahlen lassen wenn der Wagen zurück an einen (VW?)-Händler geht. Bei Verkauf an privat kann die Restgarantie dagegen weitergegeben werden.

Ich habe heute vom VVD 1/4 des damals gezahlten Betrages wieder bekommen (Anschlussgarantie 36 Monate, Auto 9 Monate vor Ablauf an VW-Händler zurück verkauft).

Coole Sache. Da ich tatsächlich einen Garantiefall in der Anschlussgarantie hatte habe ich so insg. relativ wenig draufgezahlt (hab die Zahlen grad nicht genau im Kopf).

Seit einiger Zeit (weiss nicht genau seit wann) kommt die Anschlussgarantie die man bei der Neuwagenbestellung mitbestellen kann, nicht mehr vom VVD sondern von VW selbst.

Das hab ich mir vom VVD am Telefon auch nochmal erklären lassen. Nachträglich abgeschlossene Garantien dürften dann vom VVD kommen, müssten aber teurer sein, bin da aber nicht genau im Bilde.

Der VVD-MA meinte nur, VW stünde jetzt quasi mit dem VVD damit in direkter Konkurrenz.

Ob man bei der Anschlussgarantie von VW direkt einen unverbrauchten Restbetrag auch auszahlen lassen kann wenn man an einen (VW?)Händler verkauft, weiss ich nicht, aber ich glaube eher nicht. In den Garantiebestimmungen die beim Bordbuch meines neuen Golf dabei waren, und wo auch die Anschlussgarantie drin geregelt ist, steht sowas glaube ich nicht.

Interessehalber hatte ich den VVD-MA noch gefragt wie es bei Anschlussgarantien vom VVD mit LED-Lampen und Scheinwerfern wäre und er meinte die wären da mit drin. Ob das aber für die VW-Garantie auch gelte könne er natürlich nicht sagen.

Hier hatte ich ja keine wirklich eindeutige Aussage von VW bekommen, man kann aber wohl davon ausgehen dass LEDs da auch enthalten sind.

Aber VW drückt sich da schon geschickt drum rum. In den Garantiebestimmungen steht dazu nichts. Ausgenommen sind nur Verschleißteile. Ob eine LED nun als Verschleißteil gilt, steht nirgends. Schließlich hat die ja auch nur eine gewisse statistische Lebensdauer, und wie lange die bei den VW LEDs ist, steht da natürlich nicht.

Im Bordbuch steht nur dass der Kunde die LED-Lampen nicht selbst wechseln kann und sich an eine Werkstatt wenden soll.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

 

Eine Anschlussgarantie hat nicht denselben Stellenwert wie die gesetzlich gewährte Garantie.

Bei der Garantie hast du im Vergleich zur Gewährleistung den Vorteil, dass du in den ersten sechs Monaten keine Beweisumkehrlast hast. Das heisst, dass du die ersten 6 Monate nicht beweisen musst, dass der Fehler bzw. Mangel von Anfang an bestanden hat.

Es wäre einfacher und weit weniger missverständlich, wenn die richtigen Begriffe verwendet würden.

Hier mal ein wie ich finde lesbarer Artikel: https://www.channelpartner.de/a/...arantie-und-gewaehrleistung,2593115

Eine "gesetzlich gewährte Garantie" gibt es schlicht nicht!

Gesetzlich vorgeschrieben ist die "Gewährleistung", hier ist auch die Beweislast(umkehr) definiert.

Die Garantie ist immer ein freiwilliges (zusätzliches!) Versprechen welches niemals die Gewährleistung ersetzt.

Die Bedingungen der Garantie können vom Garantiegeber bestimmt werden (da sie wie gesagt niemals die Gewährleistung einschränken können)

Darüberhinaus: Für die Gewährleistung hat der Verkäufer einzustehen (hier idR also der VW-Händler), die Garantie wird üblicherweise vom Hersteller gewährt.

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Zitat:

@noah1 schrieb am 24. November 2017 um 10:28:09 Uhr:

Zitat:

@auto-hobbit schrieb am 23. November 2017 um 22:23:32 Uhr:

Zitat:

Die VW-Garantie ist an das Fahrzeug gebunden: d.h. bei einem Verkauf an einen Händler geht diese an den anschließenden Käufer über, somit ist kein Raum für eine Erstattung gegeben?

So in etwa ist auch meine Vermutung.

Das ist aber falsch. Wenn das Auto an einen Wiederverkäufer, egal ob VW oder ein anderer, verkauft wird endet die Anschlußgarantie und man bekommt das Restguthaben erstattet.

Deine Aussage ist falsch. Dies ist so bei der "VVD-Garantie", nicht bei der "VW-Garantie" (von der noah1 geschrieben hat), siehe Anlage.

Und hier in der Anlage ein ScreenShot aus einem entsprechenden Ausszug der VVD-Versicherung aus 2008.

Vvd

2008 ? Das ist fast 10 Jahre her...

Zitat:

@Tappi 64 schrieb am 24. November 2017 um 11:27:34 Uhr:

2008 ? Das ist fast 10 Jahre her...

Macht die Aussage aber doch nicht falsch!

Im Gegensatz zu vielen, die hier ohne Ahnung (z.T. falsche) Behauptungen aufstellen, äußere ich mich konkret und belege diese.

Im Anhang die aktuellsten VVD-Versicherungsbedingungen Stand 21.11.2016, siehe hier unter XIII.2.

Aussage von mir ist, dass die VVD-Versicherung bei einem Kauf an einen Wiederverkäufer erlischt, dies jedoch bei der VW-Versicherung nicht der Fall ist.

Zitat:

@schweik6 schrieb am 23. November 2017 um 22:35:16 Uhr:

Egal wann eine Anschlussgarantie abgeschlossen wird - Verschleissteile sind immer ausgenommen.

Ob Xenon-Brenner oder LED-Leuchten, gilt beides als Verschleissteile.

Wenn ein Steuergerät innerhalb der abgeschlossenen Garantiezeit und Kilometerleistung defekt wird, siehts anderst aus.

Aussage ist falsch. Natürlich sind Xenon/ LED-Scheinwerfer inbegriffen...

1. Garantieverlängerung (vereinbarte Laufzeit)

Im Rahmen der Garantieverlängerung leisten wir Ersatz für die

Kosten von Reparaturen, die dadurch erforderlich werden,

dass an dem versicherten Fahrzeug während des Bestehens

des Versicherungsschutzes der Garantieverlängerung Mängel

in Werkstoff (Materialien und Teile) und / oder Werkarbeit

(Verarbeitung) auftreten. Maßstab dafür ist der in der Automobilindustrie

übliche Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen

bei Erstauslieferung.

Dass du dich da mal nicht täuscht.

Dein Zitat ist "Wishi-Washi" Juristendeutsch, das eh kein Mensch versteht und ausgelegt werden kann wie man es eben will.

Solange nicht explizit drin steht, dass Xenonbrenner und LED-Leuchtmittel in der Garantieversicherung beinhaltet sind, fallen diese unter Verschleissartikel.

Hast du während der Garantiezeit schon einmal eine Halogenlampe auf Garantie ersetzt bekommen?

Ganz sicher nicht, läuft nämlich als Verschleissteil.

Eine Gasentladungslampe und LED-Leuchtmittel unterscheiden sich, ohne auf technische Details einzugehen, nur durch die Leuchtweite und Helligkeit und vor allem durch die längere Lebensdauer.

I.d.R. überdauern Xenonbrenner eine Garantie- und Garantieanschlussversicherung.

LED-Leuchtmittel sollen sogar ein Autoleben lang halten.

Warten wir es mal ab.

Wenn während der Anschlussgarantiezeit ein Leuchtmittel (Xenon oder LED) ausfällt, wird dies von der Versicherung abgelehnt unter Hinweis auf Verschleissteil, das ausgenommen ist.

Wie bereits erwähnt, sieht es anderst aus, wenn z.B. ein Steuergerät ausfällt.

Wenn du es nicht glaubst, steht es dir frei, dich bei der Versicherung zu erkundigen.

Nochmal... bei mir steht Xenon Brenner mit in den Bedingungen...

Gruss

In den Neuwagen- und Anschlussgarantiebedingungen von VW steht explizit nichts davon drin, dass Xenonbrenner von der Garantie umfasst sind (siehe Punkt 7).

Wenn es in den dir vorliegenden Garantiebedingungen drin steht, bist du eine Ausnahme und hast Glück gehabt.

Hier noch die Bedingungen für die Anschlussgarantie (siehe: Natürlicher Verschleiss und Abnutzung auf Seite 2).

Zitat:

@schweik6 schrieb am 25. November 2017 um 21:17:14 Uhr:

In den Neuwagen- und Anschlussgarantiebedingungen von VW steht explizit nichts davon drin, dass Xenonbrenner von der Garantie umfasst sind (siehe Punkt 7).

Wenn es in den dir vorliegenden Garantiebedingungen drin steht, bist du eine Ausnahme und hast Glück gehabt.

Ich werde hier noch wahnsinnig :rolleyes:

Es steht auch nichts davon in den Bedingungen, dass ein Turbolader oder ein Motor inbegriffen ist...ist ja auch Verschleiß. Entscheidend ist folgender Satz dennoch -auch wenn Du es als Wischi-Waschi bezeichnest:

Maßstab dafür ist der in der Automobilindustrie übliche Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen bei Erstauslieferung.

Mein Xenon bzw. LED-Scheinwerfer funktionierte bei Auslieferung -ich weiß nicht wie es bei Deinem war?

Ferner entspricht die NW-Anschlussgarantie grundlegend eh der Werksgarantie, da sie per PR-Nr. fest am Auto 'hängt' -wie eine Sonderausstattung...es gibt hier keine Differenzierung Punkt

Ach, noch ein 2. Punkt, der aber eine untergeordnete Rolle spielen sollte. Stell Dir mal vor, dass es Menschen im motortalk geben könnte, die relativ nahe an der ganzen Materie dran sind und nicht in der Bäckerei oder beim Metzger arbeiten...

...und noch ein Argument: Xenonbrenner und LED-Scheinwerfer sind in der Funktionsgarantie extra ausgeschlossen. Warum sollte man das tun, wenn in der Neuwagenanschlußgarantie, die der Funktionsgarantie vorgeschaltet ist (wie Du ja sicherlich weißt), beides eh nicht enthalten ist? Dann wäre dieser Passus ja 'überflüssig'?!

Eben, zudem ja Xenons eine Zeit lang ausgeschlossen waren und erst nachträglich in die Anschlussgarantie includiert worden sind, glaube tatsächlich so 2010 rum

Bei meinem letzten VW mit Baujahr 2012 habe ich die Anschlussgarantie nachträglich abgeschlossen und da waren Xenon-Birnen inklusive. Mein jetziger GTD hat die Garantie ab Werk - da hab ich mir die Bedingungen noch nicht angeschaut.

*push*

Kann mir jemand kurz sagen, ob das jetzt so ist und wie das läuft mit der Rückerstattung der Anschlussgarantie? Meine wurde afaik mit VW direkt gemacht, muss ich noch prüfen.

Da mein Streckenprofil "wächst" und momentan niemand Diesel will (sprich sind recht günstig), überlege ich einen Jahreswagen G7 FL 150 PS Diesel zu kaufen bzw. habe auch schon einen in der Nähe gefunden.

Mein aktueller Golf ist EZ 8/2016 und kommt jetzt grade in seine 3 jährige Garantieverlängerung, die mich damals rund 1.000 € gekostet hat. Das Kleingeld zurück zu bekommen wäre natürlich charmant, wenn nur 1 Monat oder so davon anteilig abgeht.

Einfach ne kurze Mail oder nen Brief an die Volkswagenversicherung mit formlosen Antrag auf Auszahlung des Restguthabens der Garantieversicherung schicken. Kopie Abmeldebescheinung des Fahrzeuges beifügen und ne Kontoverbindung angeben.

Habe ich erst kürzlich mit meinem vorigen August geklauten 7R durchgezogen. Ich hatte 2014 für 2 Jahre Anschlussgarantie um die 550 Euro bezahlt. Da noch etwa 10 Monate Restgarantie offen waren zum Zeitpunkt des Diebstahls, gab es diesen Anteil anstandslos zurück erstattet. Hat etwa 10 Tage gedauert.

Andererseits kannst du den Wagen mit der Garantieversicherung verkaufen. Das ist ein absolut wertsteigerndes Argument und bringt ggf einen höheren Verkaufspreis ein. Allerdings sicher weniger, als bei Rückerstattung durch die Versicherung.

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