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Anschlussgarantie: Auszahlung Restguthaben VVD

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 23. November 2017 um 20:15

Zur Info, wers nicht weiß:

Wer eine Anschlussgarantieversicherung über den Volkswagen Versicherungsdienst hat(te) kann (oder konnte?) sich das unverbrauchte "Guthaben" auszahlen lassen wenn der Wagen zurück an einen (VW?)-Händler geht. Bei Verkauf an privat kann die Restgarantie dagegen weitergegeben werden.

Ich habe heute vom VVD 1/4 des damals gezahlten Betrages wieder bekommen (Anschlussgarantie 36 Monate, Auto 9 Monate vor Ablauf an VW-Händler zurück verkauft).

Coole Sache. Da ich tatsächlich einen Garantiefall in der Anschlussgarantie hatte habe ich so insg. relativ wenig draufgezahlt (hab die Zahlen grad nicht genau im Kopf).

Seit einiger Zeit (weiss nicht genau seit wann) kommt die Anschlussgarantie die man bei der Neuwagenbestellung mitbestellen kann, nicht mehr vom VVD sondern von VW selbst.

Das hab ich mir vom VVD am Telefon auch nochmal erklären lassen. Nachträglich abgeschlossene Garantien dürften dann vom VVD kommen, müssten aber teurer sein, bin da aber nicht genau im Bilde.

Der VVD-MA meinte nur, VW stünde jetzt quasi mit dem VVD damit in direkter Konkurrenz.

Ob man bei der Anschlussgarantie von VW direkt einen unverbrauchten Restbetrag auch auszahlen lassen kann wenn man an einen (VW?)Händler verkauft, weiss ich nicht, aber ich glaube eher nicht. In den Garantiebestimmungen die beim Bordbuch meines neuen Golf dabei waren, und wo auch die Anschlussgarantie drin geregelt ist, steht sowas glaube ich nicht.

Interessehalber hatte ich den VVD-MA noch gefragt wie es bei Anschlussgarantien vom VVD mit LED-Lampen und Scheinwerfern wäre und er meinte die wären da mit drin. Ob das aber für die VW-Garantie auch gelte könne er natürlich nicht sagen.

Hier hatte ich ja keine wirklich eindeutige Aussage von VW bekommen, man kann aber wohl davon ausgehen dass LEDs da auch enthalten sind.

Aber VW drückt sich da schon geschickt drum rum. In den Garantiebestimmungen steht dazu nichts. Ausgenommen sind nur Verschleißteile. Ob eine LED nun als Verschleißteil gilt, steht nirgends. Schließlich hat die ja auch nur eine gewisse statistische Lebensdauer, und wie lange die bei den VW LEDs ist, steht da natürlich nicht.

Im Bordbuch steht nur dass der Kunde die LED-Lampen nicht selbst wechseln kann und sich an eine Werkstatt wenden soll.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

 

Eine Anschlussgarantie hat nicht denselben Stellenwert wie die gesetzlich gewährte Garantie.

Bei der Garantie hast du im Vergleich zur Gewährleistung den Vorteil, dass du in den ersten sechs Monaten keine Beweisumkehrlast hast. Das heisst, dass du die ersten 6 Monate nicht beweisen musst, dass der Fehler bzw. Mangel von Anfang an bestanden hat.

Es wäre einfacher und weit weniger missverständlich, wenn die richtigen Begriffe verwendet würden.

Hier mal ein wie ich finde lesbarer Artikel: https://www.channelpartner.de/a/...arantie-und-gewaehrleistung,2593115

Eine "gesetzlich gewährte Garantie" gibt es schlicht nicht!

Gesetzlich vorgeschrieben ist die "Gewährleistung", hier ist auch die Beweislast(umkehr) definiert.

Die Garantie ist immer ein freiwilliges (zusätzliches!) Versprechen welches niemals die Gewährleistung ersetzt.

Die Bedingungen der Garantie können vom Garantiegeber bestimmt werden (da sie wie gesagt niemals die Gewährleistung einschränken können)

Darüberhinaus: Für die Gewährleistung hat der Verkäufer einzustehen (hier idR also der VW-Händler), die Garantie wird üblicherweise vom Hersteller gewährt.

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LED-Lampen werden außerhalb der 2-jährigen Werksgarantie als Verschleissteil gehandelt - also nicht erfasst von der Anschlussgarantie.

Ich habe meinen Golf VI GTI 2013 an einen Privatkäufer aus Dänemark verkauft.

Da die Anschlussgarantie von VVD dort nicht galt, hat man mir den anteiligen Restbetrag erstattet.

Nach bestem Wissen, ohne Gewähr auf Richtigkeit:

Da die VVD-Garantie erlischt, wenn an einen Händler verkauft wird, wird der anteilige Restbetrag wohl erstattet.

Die VW-Garantie ist an das Fahrzeug gebunden: d.h. bei einem Verkauf an einen Händler geht diese an den anschließenden Käufer über, somit ist kein Raum für eine Erstattung gegeben?

Zitat:

@schweik6 schrieb am 23. November 2017 um 21:45:35 Uhr:

LED-Lampen werden außerhalb der 2-jährigen Werksgarantie als Verschleissteil gehandelt - also nicht erfasst von der Anschlussgarantie.

Gilt das jetzt nur für eine nachträglich abgeschlossene Garantieverlängerung oder auch für jene Verlängerung, die bereits beim Kauf des Fahrzeugs abgeschlossen wurde? Ich lese nämlich immer von bestimmten Garantieausschlüssen, aber in den Bedingungen meiner Garantieverlängerung gibt es solche Ausschlüsse nicht. Hier umfasst die Anschlussgarantie genau die gleichen Dinge, die auch während der normalen Garantiezeit gelten.

Themenstarteram 23. November 2017 um 21:23

Korrekt, die beim Bordbuch beiliegenden Garantiebedingungen sind identisch egal ob normale Werksgarantie oder Anschlussgarantie. Daher würde ich gern wissen wie @schweik6 zu dieser Aussage kommt.

Dass es sich da um Verschleissteile handeln soll steht auch nirgends.

 

Zitat:

Die VW-Garantie ist an das Fahrzeug gebunden: d.h. bei einem Verkauf an einen Händler geht diese an den anschließenden Käufer über, somit ist kein Raum für eine Erstattung gegeben?

So in etwa ist auch meine Vermutung.

Egal wann eine Anschlussgarantie abgeschlossen wird - Verschleissteile sind immer ausgenommen.

Ob Xenon-Brenner oder LED-Leuchten, gilt beides als Verschleissteile.

Wenn ein Steuergerät innerhalb der abgeschlossenen Garantiezeit und Kilometerleistung defekt wird, siehts anderst aus.

Weiter vorne hattest du geschrieben, dass die LED-Leuchten nur außerhalb der 2-jährigen Werksgarantie von der Garantie ausgenommen seien. Eine solche Unterscheidung gibt es aber nicht. Echte Verschleißteile sind doch immer ausgenommen. Darüber hinaus würde ich es bei einem Schaden an einem LED-Scheinwerfer, der vom Hersteller als Verschleiß abgetan wird, vielleicht mal drauf ankommen lassen, das gerichtlich prüfen zu lassen. Die einzelne LED hat je nach Bauart eine übliche Lebensdauer von 100.000 Stunden. Selbst wenn man im Fahrzeug die höheren Temperaturen berücksichtigt, sollte man noch auf 10.000 bis 30.000 Stunden kommen. Und wenn der Ausfall gar nicht an einer einzelnen LED liegt, sondern an einem mechanischen Fehler im Scheinwerfersystem, dann ist das noch mal was anderes. Ich bezweifle nicht, dass die Hersteller dann teure Reparaturen erst mal ablehnen, aber ob sie damit im Recht sind, ist eine andere Frage. Deswegen würde ich die Aussage "LEDs sind von der Gewährleistung ausgeschlossen" erst mal nicht verallgemeinern.

Eine Anschlussgarantie hat nicht denselben Stellenwert wie die gesetzlich gewährte Garantie.

Bei der Garantie hast du im Vergleich zur Gewährleistung den Vorteil, dass du in den ersten sechs Monaten keine Beweisumkehrlast hast. Das heisst, dass du die ersten 6 Monate nicht beweisen musst, dass der Fehler bzw. Mangel von Anfang an bestanden hat.

Wenn du Pech hast, kann es dir passieren, dass innerhalb der 2-jährigen Werks-Garantie bei einem Defekt an den LED-Leuchten der Hersteller eine Garantie ablehnt, da Verschleiss.

Bei der Anschlussgarantie kannst du mit absoluter Sicherheit davon ausgehen.

Der Klageweg bleibt dir immer offen.

Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, musst du zur Klageerhebung aber immer in finanzielle Vorlage gehen, mit ungewissem Ausgang.

Selbst wenn du eine Rechtschutzversicherung hast und die öfters in solchen Streitfällen in Anspruch nimmst, hast du ganz schnell eine Kündigung am Hals.

Der Hersteller kann sich locker einen langwierigen Rechtstreit leisten, der Kunde i.d.R. nicht.

Also besser auf eine großzügige Auslegung der Garantie bzw. Kulanz hoffen als gleich mit dem Anwalt drohen.

Grundsätzlich will dein Händler dich ja als zufriedenen Kunden behalten.

Wie gesagt, es gibt in den Garantiebedingungen keinen Unterschied zwischen der Neuwagen- und der Anschlussgarantie. Und ich meine damit nicht die gesetzliche Gewährleistung. Ob man LED-Leuchten als Verschleißteil ansieht oder nicht, ist dann noch mal eine andere Frage.

Themenstarteram 23. November 2017 um 23:21

Wo steht dass die LEDs Verschleissteile sind?

Selbst Hochleistungs LEDs in Projektoren bspw. die ähnliche Lichtströme wie Scheinwerfer haben werden mit 10.000 bis 20.000 h angegeben (allerdings verlieren sie in der Zeit auch Lichtleistung, nur nicht so schnell und viel wie herkömmliche Lampentypen).

Das wäre wohl ohne weiteres ein Autoleben lang.

Zitat:

 

Eine Anschlussgarantie hat nicht denselben Stellenwert wie die gesetzlich gewährte Garantie.

Bei der Garantie hast du im Vergleich zur Gewährleistung den Vorteil, dass du in den ersten sechs Monaten keine Beweisumkehrlast hast. Das heisst, dass du die ersten 6 Monate nicht beweisen musst, dass der Fehler bzw. Mangel von Anfang an bestanden hat.

Es wäre einfacher und weit weniger missverständlich, wenn die richtigen Begriffe verwendet würden.

Hier mal ein wie ich finde lesbarer Artikel: https://www.channelpartner.de/a/...arantie-und-gewaehrleistung,2593115

Eine "gesetzlich gewährte Garantie" gibt es schlicht nicht!

Gesetzlich vorgeschrieben ist die "Gewährleistung", hier ist auch die Beweislast(umkehr) definiert.

Die Garantie ist immer ein freiwilliges (zusätzliches!) Versprechen welches niemals die Gewährleistung ersetzt.

Die Bedingungen der Garantie können vom Garantiegeber bestimmt werden (da sie wie gesagt niemals die Gewährleistung einschränken können)

Darüberhinaus: Für die Gewährleistung hat der Verkäufer einzustehen (hier idR also der VW-Händler), die Garantie wird üblicherweise vom Hersteller gewährt.

Nicht verwechseln LED Lampen und LED Scheinwerfer! Wenn bei den neuen LED Scheinwerfern z.B. mit Adaptivem Licht die LED´s fest eingebaut sind wird sicherlich der ges. Scheinwerfer getauscht. Wenn die so alt werden sollen können wie das ganze Auto müssten die in der Garantie drin sein, das ganze Auto ist ja auch ein Verschleißteil.

Zitat:

@schweik6 schrieb am 24. November 2017 um 00:06:46 Uhr:

Eine Anschlussgarantie hat nicht denselben Stellenwert wie die gesetzlich gewährte Garantie.

Bei der Garantie hast du im Vergleich zur Gewährleistung den Vorteil, dass du in den ersten sechs Monaten keine Beweisumkehrlast hast. Das heisst, dass du die ersten 6 Monate nicht beweisen musst, dass der Fehler bzw. Mangel von Anfang an bestanden hat.

Wenn du Pech hast, kann es dir passieren, dass innerhalb der 2-jährigen Werks-Garantie bei einem Defekt an den LED-Leuchten der Hersteller eine Garantie ablehnt, da Verschleiss.

Bei der Anschlussgarantie kannst du mit absoluter Sicherheit davon ausgehen.

Der Klageweg bleibt dir immer offen.

Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast, musst du zur Klageerhebung aber immer in finanzielle Vorlage gehen, mit ungewissem Ausgang.

Selbst wenn du eine Rechtschutzversicherung hast und die öfters in solchen Streitfällen in Anspruch nimmst, hast du ganz schnell eine Kündigung am Hals.

Der Hersteller kann sich locker einen langwierigen Rechtstreit leisten, der Kunde i.d.R. nicht.

Also besser auf eine großzügige Auslegung der Garantie bzw. Kulanz hoffen als gleich mit dem Anwalt drohen.

Grundsätzlich will dein Händler dich ja als zufriedenen Kunden behalten.

Es gibt keine gesetzlich gewährte Garantie! Das nennt sich dann Gewährleistung.

VW Garantie und Anschlussgarantie sind gleich!

Da du hier einiges vermischt, erklärt das deine Aussagen.

Zitat:

@auto-hobbit schrieb am 23. November 2017 um 22:23:32 Uhr:

Zitat:

Die VW-Garantie ist an das Fahrzeug gebunden: d.h. bei einem Verkauf an einen Händler geht diese an den anschließenden Käufer über, somit ist kein Raum für eine Erstattung gegeben?

So in etwa ist auch meine Vermutung.

Das ist aber falsch. Wenn das Auto an einen Wiederverkäufer, egal ob VW oder ein anderer, verkauft wird endet die Anschlußgarantie und man bekommt das Restguthaben erstattet.

Zitat:

@schweik6 schrieb am 23. November 2017 um 22:35:16 Uhr:

Egal wann eine Anschlussgarantie abgeschlossen wird - Verschleissteile sind immer ausgenommen.

Ob Xenon-Brenner oder LED-Leuchten, gilt beides als Verschleissteile.

Wenn ein Steuergerät innerhalb der abgeschlossenen Garantiezeit und Kilometerleistung defekt wird, siehts anderst aus.

Bei meiner Anschlussgarantie (Dezember 2014) sind die Xenonbrenner mit drin. Har mich selbst gewundert, ist aber so.

Gruss

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