Anschluss-Garantie - Welche Leistungsmerkmale?

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo,

man möge mich nicht steinigen. Aber so richtig fündig wurde ich per Suchfunktion noch nicht.

Durfte gestern positiv überrascht feststellen das mein von mir gestern abgeholter Golf 7 Variant von vornerein mit 3 Jahre Anschlussgarantie versehen war und ich die jetzt noch bis 05/2021 habe. Das dürfte besser sein als die Händlergewährleistung die ich so gehabt hätte.

Wie steht's um den Leistungsumfang der Anschlussgarantie? Alles außer Verschleissteile? Wird da in gewissen Punkten zur Neuwagengarantie unterschieden? Xenonleuchten usw?

Wäre sehr nett wenn mich da jemand nochmal in ein paar Sätzen erleuchten könnte.

Danke 😉

Beste Antwort im Thema

Die Neuwagenanschlussgarantie entspricht der normalen Neuwagengarantie von VW. ..frei von Mängeln in Werkstoff und Werkarbeit am werkseitigen Lieferumfang des Fahrzeuges ist. Maßstab dafür ist der in der Autoindustrie übliche Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen bei Übergabe.

Wenn also bei allen vergleichbaren Fahrzeugtypen nach 25 Monaten der Anlasser versagt, darf der das bei VW auch und wird nicht als Garantiefall behandelt.

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Zitat:

@Waulwurf schrieb am 18. Oktober 2019 um 19:45:00 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Oktober 2019 um 19:38:20 Uhr:


Für den Touareg hab ich 1.320,- € zahlen "dürfen" für das 6. Jahr.

Monatlich ist auch möglich.

Großes Auto , hoher Betrag 🙁 - Meine Abschlußfrage: Ist der monatliche Betrag dann der jährliche Betrag /12 ,oder etwas höher ? Ich kenne es bei manchen Versicherungen so, daß bei jährlicher Zahlung (d.h. Einmalbetrag) zwischen 5-10 Rabatt drin sind. Der Gesamtbetrag der monatlich. Zahlungen ist dann im Vgl. zur Einmalzahlung höher.

Danke nochmals für Deine Rückmeldung.- Dann kann ich mich schom mal seelisch auf den Brief einstellen.

Thx und Gruß Wauli

Ich hab nur noch die Rechnung vom Touareg, da der Golf getauscht wurde. 1.320,- € jährlich oder 110,- € monatlich. Ist also egal, wie du zahlst. Ich ärgere mich immer lieber einmal, als jeden Monat.

Bei meinem 2016er GTI knarzt das Schiebedach. Ein quietschen kommt aus der Mittelkonsole wenn ich über unebene Straßen fahre und eine Taste am Lenkrad hakt ständig.

Fällt bei mir alles unter die Anschlussgarantie. Werkstatttermin steht schon.

Alles sehr aufschlussreich... und gut zu wissen

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Oktober 2019 um 20:04:35 Uhr:


Ich ärgere mich immer lieber einmal, als jeden Monat.

Ja das ist was dran. Aber bei den Versicherungen ist das immer so nen Lotteriespiel.
Hast Du keine ärgerst Du Dich das man keine abgeschlossen hat und wenn teuere Teile kaputt gehen, das Du diese dann selber zahlen muß. Hast Du eine abgeschlossen,ärgert man sich über die Versicherung Beträge und dann noch wenn die Garantieversicherung nicht in Anspruch genomen werden muß. Was ja zunächst mal gut ist, weil der Wagen dann ja läuft...

Bei meinen G5 hatte sich das damals gelohnt weil in kurzer Zeit nacheinander der AGR-Kühler, Klimakompressor, Scheibenwischer, ZMS, Gelenkwellen kamen. Wurde alles von der Garantieverlängerung übenrommen. Die 150 € Selbstbeteiligung gab es damals noch nicht, beim km-Stand >100.000 km im 5. Jahr. Die kam erst später. Ich hoffe mal das mein SV davon verschont bleibt. Bis jetzt läuft der ... toi toi toi :-)

Interessant, das VW hier keine Unterschiede bei der Zahlungsweise macht. Kann auch so blieben.🙂

Ach eines würde mich noch interessieren. Vielleicht kann die Community hier helfen- Wo liegt den der Preis der Garantieverlängerung beim 1.6 TDI im 6. Jahr ? Gibt es hier Erfahrungswert ? Wenn der 2.0 TDI bei knapp 700 € /Jahr liegt tippe ich mal auf 400/450 €/ Jahr beim 1.6er TDI.

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Zitat:

@StreetEnemy schrieb am 18. Oktober 2019 um 20:14:53 Uhr:


Bei meinem 2016er GTI knarzt das Schiebedach. Ein quietschen kommt aus der Mittelkonsole wenn ich über unebene Straßen fahre und eine Taste am Lenkrad hakt ständig.

Fällt bei mir alles unter die Anschlussgarantie. Werkstatttermin steht schon.

Ohne jetzt Klugscheissen zu wollen. In der Anschlussgarantie ja. Bei der Funktionsgarantie (ab 5 Jahr) wirds schwierig bei Geräuschen. Absatz GVB 252/08: Kein Ersatz bei Quietsch-und Klappergeräuschen
Windgeräuschen...- Fragt sich ob "Knarren" auch drunter fallen würde 🙄

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Oktober 2019 um 19:38:20 Uhr:


Für den Touareg hab ich 1.320,- € zahlen "dürfen" für das 6. Jahr.

Monatlich ist auch möglich.

Gut, das ich das weiß, 1.320,- € Garantiekosten für ein Jahr, da bleibt mir die Sprache weg...

Wir haben für unseren 1.2 TSI für das 6 Jahr knapp 250 Euro gezahlt. Bei der Perfect Car Pro Garantie von VW sind meiner Meinung nach gar nicht mal so viele Ausschlüsse enthalten.

@Waulwurf: Funktionsgarantie ist meistens ab dem 6. Jahr, nicht ab dem 5. Kommt aber darauf an, wie lange die Anschlussgarantie läuft. Aus der Erinnerung heraus kannst du die Anschlussgarantie nachträglich nicht verlängern.

Zitat:

@speedy1-2-3 schrieb am 18. Oktober 2019 um 22:13:19 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Oktober 2019 um 19:38:20 Uhr:


Für den Touareg hab ich 1.320,- € zahlen "dürfen" für das 6. Jahr.

Monatlich ist auch möglich.

Gut, das ich das weiß, 1.320,- € Garantiekosten für ein Jahr, da bleibt mir die Sprache weg...

Mir auch, die dreijährige Anschlussgarantie kostete dagegen "nur" 1.623,- € - beim aktuellen T3 V8 sind das über 2.800,- €. 2013 gab es beim Abschluss sofort beim Neuwagenkauf noch 25% Nachlass, gibt es heute auch nicht mehr.

Zitat:

@Waulwurf schrieb am 18. Oktober 2019 um 20:44:19 Uhr:



Zitat:

@StreetEnemy schrieb am 18. Oktober 2019 um 20:14:53 Uhr:


Bei meinem 2016er GTI knarzt das Schiebedach. Ein quietschen kommt aus der Mittelkonsole wenn ich über unebene Straßen fahre und eine Taste am Lenkrad hakt ständig.

Fällt bei mir alles unter die Anschlussgarantie. Werkstatttermin steht schon.

Ohne jetzt Klugscheissen zu wollen. In der Anschlussgarantie ja. Bei der Funktionsgarantie (ab 5 Jahr) wirds schwierig bei Geräuschen. Absatz GVB 252/08: Kein Ersatz bei Quietsch-und Klappergeräuschen
Windgeräuschen...- Fragt sich ob "Knarren" auch drunter fallen würde 🙄

Egal ob es quietscht, klappert, pfeift, oder knarrt, solange es funktioniert greift die Funktionsgarantie nicht. Sagt doch eigentlich schon der Name.....

Zitat:

@PeterBH schrieb am 19. Oktober 2019 um 14:23:33 Uhr:


@Waulwurf: Funktionsgarantie ist meistens ab dem 6. Jahr, nicht ab dem 5. Kommt aber darauf an, wie lange die Anschlussgarantie läuft. Aus der Erinnerung heraus kannst du die Anschlussgarantie nachträglich nicht verlängern.

@PeterBH: Sorry Tippfehler meinerseits. Danke für den Hinweis. Ja, so kenne ich es auch. Nach der Anschlussgarantie (erste Vertragsphase und wählbar mit 12, oder 24, oder 36 Monaten) geht es dann in Funktionsgarantie (2. Vertragsphase) über, wenn man es will. Deshalb ist die Anschlussgarantie auch nicht verlängerbar.

Servus,

ich wollte eine kurze Rü. an die Runde geben- bei mir kam heute der Brief vom VW. Der Prozess mit der GV ab dem 5 Jahr hat sich anscheinend bissl geändert. Die bisherige GV wird von VW zum dem Ablaufdatum gekündigt. Es besteht dann die Möglichkeit einer Funktionsgarantie die ein Jahr läuft (d.h. Neuvertrag)

Bei der bisherigen Anschlußgarantie war in den GVBs beschrieben, das ab der Funktionsgarantie immer einen SB von 150 € , pro Schadensfall zu zahlen ist.

Das wird jetzt flexibler. Es gibt die Möglichkeit einen SB von 100 €, oder 300 €, oder 500 € je Schadenfalls auszuwählen, der dann für die gesamte Laufzeit gilt. SB muß bei Vertragsabschluß dann entsprechend ausgewählt werden.

Beim 2.0 TDI sind die Werte folgende: SB 100 - 557 € / Jahr| SB 300- 419 € /Jahr -|SB 500 € -332 €. Die GVB 302/10 liegen jetzt (Stand 12/2019) zu Grunde

Der Betrag kann montaglich, vierteljährllich, halbjährlich, oder Jährlich gezahlt werden. Keine Mehrkosten bei monatlicher Zahlung, bzw. kein Rabatt bei jährlicher Einmalzahlung.

Immer noch stolze Beträge, aber ein JAhr werde ich nochmal dran hängen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Oktober 2019 um 14:35:59 Uhr:


Die Neuwagenanschlussgarantie entspricht der normalen Neuwagengarantie von VW. ..frei von Mängeln in Werkstoff und Werkarbeit am werkseitigen Lieferumfang des Fahrzeuges ist. Maßstab dafür ist der in der Autoindustrie übliche Stand der Technik vergleichbarer Fahrzeugtypen bei Übergabe.

Wenn also bei allen vergleichbaren Fahrzeugtypen nach 25 Monaten der Anlasser versagt, darf der das bei VW auch und wird nicht als Garantiefall behandelt.

Also das stimmt nicht mal im Ansatz.

Nach 3 Jahren ging mein Anlasser auf eine extrem merkwürdige Geräuschentwicklung über.
Der Anlasser wurde ersetzt
Nach 3 Jahren und 321 Tagen hatte mein Sportsvan die Batterie satt und hat um eine neue gebettelt.

Ich hatte 2 Jahre Neuwagengarantieverlängerung und es wurde anstandslos bezahlt.

Wie kann man so einen Unsinn erzählen?

Servus,

ich sehe gerade, das hier ein eigener Thread dafür eröffent wurde

https://www.motor-talk.de/forum/neue-gebrauchtwagen-garantie-vw-t6759987.html

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