anhängerbetrieb
Hallo alle zusammen,
hab mal eine frage und weis nicht genau wohin damit also versuch ich hier mal mein glück.
also in meinem fzg schein steht eine gebremste maximale anhängelast von 1800 kg und en gesamtgewicht des zuges bei anhängerbetrieb von 3750.
so jetz zu der frage....darf ich da einen anhänger dran hängen der 2,6 t zulässiges gesammtgewicht hat ich diesen aber aber nur so lade das er nur 1,8 t hat?
klar die 3750 darf ich auch nich überschreiten.
hoffe ich finde hier von irgendwem eine antwort dazu
34 Antworten
Nach eindeutiger Rechtsprechung (nachzulesen in Becksche Kurzkommentare, Hentschel / Dauer / König, Straßenverkehrsrecht sowie bei Juris) kommt es bei der Anhängelast auf das tatsächliche Gewicht des Anhängers an.
Somit darf der Anhänger benutzt werden, sofern er nicht mit mehr als der zulässigen Anhängelast des ziehenden Fahrzeugs beladen wird und das zulässige Zuggewicht nicht überschritten wird.
Zum zulässigen Zuggewicht gibt es noch keine eindeutigen Urteile (habe jedenfalls noch keine gefunden). Dazu ist allerdings festzustellen:
Ein Zug ist das Gebilde aus zwei Fahrzeugen (in diesem Fall Pkw und Anhänger), insofern kann das Zuggewicht nur ermittelt werden, wenn beide Fahrzeuge angehängt auf der Waage stehen.
Wenn bei der Anhängelast nur das tatsächliche Gewicht eine Rolle spielt, so kann das demnach beim Zuggewicht auch nur so sein (im Gegensatz zur Meinung beim kleinen listigen Volke am Fuße der Alpen. Von dort hörte ich, dass die einfach die zul. Gesamtmassen zusammenaddieren, egal wie schwer die Fahrzeuge tatsächlich sind).
Es ist also darauf zu achten, dass die zulässige Gesamtmasse des Pkw nicht voll ausgeschöpft wird, da ansonsten das zulässige Gesamtgewicht des Zuges überschritten wird - Achtung, die Stützlast des Anhängers geht auf das Auto!!
Gruß shorti
Vermutlich wird die Frage ob tatsächliche oder zulässige Gewichte
entscheidend sind, wird wohl erst vom BGH abschließend geklärt.
Oder jemand versteht die STVZO und kann da was endgültiges
klar und einfach zu Verstehendes rauslesen, z.B. bei
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__42.html
und noch so einige §§ mehr.
Ich höre hier jetzt auf zu posten; ist alles gesagt, links wie rechts.
Habe irgendwie den Eindruck das mein Beitrag überlesen wurde,dort habe ich wörtlich aus der Zulassungsbescheinigung abgeschrieben
Zitat:
Zul.Ges-Gew.D.Zuges Max 3750kg.
Was ausgeschrieben heisst, zulässiges Gesamtgewicht des Zuges maximal 3750kg.
Was in meinen Augen bedeutet das man mit den Gewichten Jounglieren kann wie man will so lange das Gespann max 3750kg wiegt.
Der Gesetzgeber setzt ja nur eine Obergrenze fest,was den Autoherstellern die Freiheit lässt die Sache zu begrenzen.
Wenn ich jetzt von meinem Auto ausgehe,und dem zulässigen Gesamtgewicht im Zusatztext, würde das bei 2270kg bei vollbeladenem Fahrzeug plus 2000kg Anhängelast bei 8% Steigung ein Zuggewicht von 4270kg ergeben was erhebliche Mehrkosten für die Auslegung der betroffenen Komponenten bedeuten würde, also begrenz man das Zugewicht auf eine Größenordnung mit der die Meisten gut leben können. Alternativ könnte Ford auch das Gesamtgewicht des Fahrzeugs absenken oder die zulässige Anhängelast niedriger ansetzen. Mit der Angabe des zulässigen Zugewichts kann aber der Fahrer selbst entscheiden ob er die Kiste quasi als Zweisitzer mit 2t am Haken nutzt oder das Auto vollpackt und beim Anhänger abspeckt.
Wenn man mal ehrlich ist, auch wenn der Mondeo nicht der Kleinste ist aber mit gut 4t Gesamtgewicht Bergab könnte etwas heftig werden.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Habe irgendwie den Eindruck das mein Beitrag überlesen wurde,dort habe ich wörtlich aus der Zulassungsbescheinigung abgeschrieben
Zul.Ges-Gew.D.Zuges Max 3750kg.
Gräm dich nicht Sir, das habe ich schon auf der ersten Seite geschrieben und auch den Eindruck, das wollte keiner lesen ......
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Unsere Antworten sind vermutlich zu einfach 😁
Ein Vorteil hat dieser Threat allerdings,erst dadurch bin ich darüber gestolpert das die Kiste ein höheres zulässiges Gesamtgewicht hat als im Schein an vorgesehener Stelle angegeben,😉 bei rund 700kg möglicher Zuladung freuen sich die Dämpfer,wenn denn mal genutzt.
So ein Mondeo ist eben nicht nur ein gemütlicher Dampfer sondern zur Not auch der reinste Lieferwagen.