anhängerbetrieb
Hallo alle zusammen,
hab mal eine frage und weis nicht genau wohin damit also versuch ich hier mal mein glück.
also in meinem fzg schein steht eine gebremste maximale anhängelast von 1800 kg und en gesamtgewicht des zuges bei anhängerbetrieb von 3750.
so jetz zu der frage....darf ich da einen anhänger dran hängen der 2,6 t zulässiges gesammtgewicht hat ich diesen aber aber nur so lade das er nur 1,8 t hat?
klar die 3750 darf ich auch nich überschreiten.
hoffe ich finde hier von irgendwem eine antwort dazu
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von analogH
Das ist der Irrtum, es sind nur die ZULÄSSIGEN maßgebend, aber bitte, ihr fahrt ja.Zitat:
Original geschrieben von Marv88
.. bei anhänger betrieb maximal zulässiges gesammtgewicht des zuges 3750 kg
also bin ich der meinung ich darf nen anhänger dranhängen der mit dem tatsächlichen gewicht 1800 kg nicht überschreitet
das zulässige des anhängers interessiert doch in dem moment nicht
Hallo!
Wo soll das denn geschrieben stehen, wäre dankbar für eine Gesetzesquelle.
Bin in 20 Jahren beim Fahren mit Anhängern 2x kontrolliert worden. Mein 2,0to Anhänger war dabei niemals Grund einer Beanstandung.
Gruß Jörg
Und dann darfst du damit 80 fahren, keine 100.
Nur so als Anmerkung, weil der Mondi das ja locker zieht.
Zitat:
Original geschrieben von schwarzwaldes
Hallo!Zitat:
Original geschrieben von analogH
Das ist der Irrtum, es sind nur die ZULÄSSIGEN maßgebend, aber bitte, ihr fahrt ja.
Wo soll das denn geschrieben stehen, wäre dankbar für eine Gesetzesquelle.
Bin in 20 Jahren beim Fahren mit Anhängern 2x kontrolliert worden. Mein 2,0to Anhänger war dabei niemals Grund einer Beanstandung.Gruß Jörg
Steht in seinem Fahrzeugschein. Warum weis der Geier.
siehe hier:
bei anhänger betrieb maximal zulässiges gesammtgewicht des zuges 3750 kgHabe ich so auch noch nicht gesehen, beisst sich ja auch mit der zugelassenen Zugleistung von 1800kg.
Ohne diesen Spruch kann er natürlich auch nen leeren 2,5-Tonner drann hängen.
Bis dann....
Volker
was soll der unsinn denn??? dann müsste es ja für jedes auto nen extra anhänger geben um die gewichte aus zu reizen.....wofür interessiert das zulässige gesammtgewicht des anhängers???
wenn ich den nicht voll packe ist das doch egal
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Marv88
was soll der unsinn denn??? dann müsste es ja für jedes auto nen extra anhänger geben um die gewichte aus zu reizen.....wofür interessiert das zulässige gesammtgewicht des anhängers???
wenn ich den nicht voll packe ist das doch egal
Im Prinzip schon, aber nicht mit dem merkwürdigen Satz in Deinem Schein,
den ich übrigens so noch nie gesehen habe.
Volker
Zitat:
Original geschrieben von analogH
Und dann darfst du damit 80 fahren, keine 100.
Nur so als Anmerkung, weil der Mondi das ja locker zieht.
80km/h bzw 100km/h
ist wieder ein anderes Thema....
gefederte Achsen, geeignete Reifen nicht älter als 6 Jahre usw, .....
Gruß Jörg
Den einzigen Zusatzsatz zu Anhängern in denPapieren den ich kenne ist folgender:
zul. Anhängelast 1500kg
und dann der Spruch:
bis max 8% Steigung auch 1800kg Anhängelast.
Andere Zusätze habe ich noch nie gesehen.
Aber Fakt ist, wenn ein noch so blöder Satz eingetragen ist,
muss er leider befolgt werden.
Volker
Zitat:
Original geschrieben von Satglotzer
Den einzigen Zusatzsatz zu Anhängern in denPapieren den ich kenne ist folgender:zul. Anhängelast 1500kg
und dann der Spruch:
bis max 8% Steigung auch 1800kg Anhängelast.Andere Zusätze habe ich noch nie gesehen.
Aber Fakt ist, wenn ein noch so blöder Satz eingetragen ist,
muss er leider befolgt werden.Volker
meinst du den mit den anhängerbetrieb und zul gesammtgewicht des zuges??
den hab ich schon mehrfach gelesen
steht in unserem t5 auf der arbeit auch
naja ob 100 oder 80 is ja bei der diskussion hinfällig
da sind ja viele kriterien zu beachten
Zitat:
naja ob 100 oder 80 is ja bei der diskussion hinfällig
da sind ja viele kriterien zu beachten
ja einige Sachen sind für 100 zu beachten, unter anderem,
und das ist für dich jetzt wichtig:
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers muss die
Leermasse des ziehenden Fahrzeuges unterschreiten (StVZO).
z.B. Meiner hat Leermasse (G) 1.571 kg,
da dürfte mein Anhänger dahinter nur 1.570 kg als
Zulässiges Gesamtgewicht haben.
Da ich aber einen mit zulässigen 1.700 kg gekauft habe,
darf ich (alleine schon deshalb) keine 100 in D fahren.
Es war eben die Wahl zwischen viel Zuladung und 80
oder weniger Zuladung und dann 100.
Da ich länger urlaube als fahre, habe ich mich für mehr
Gewicht entschieden.
Zitat:
Original geschrieben von analogH
ja einige Sachen sind für 100 zu beachten, unter anderem,Zitat:
naja ob 100 oder 80 is ja bei der diskussion hinfällig
da sind ja viele kriterien zu beachten
und das ist für dich jetzt wichtig:
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers muss die
Leermasse des ziehenden Fahrzeuges unterschreiten (StVZO).z.B. Meiner hat Leermasse (G) 1.571 kg,
da dürfte mein Anhänger dahinter nur 1.570 kg als
Zulässiges Gesamtgewicht haben.
Da ich aber einen mit zulässigen 1.700 kg gekauft habe,
darf ich (alleine schon deshalb) keine 100 in D fahren.
Es war eben die Wahl zwischen viel Zuladung und 80
oder weniger Zuladung und dann 100.
Da ich länger urlaube als fahre, habe ich mich für mehr
Gewicht entschieden.
ja das weis ich und das muss ich abnehmen lassen der anhänger muss stossdämpfer haben reifen bis min 125 km und diese nicht älter als 5 jahre er muss sowieso gebremst sein usw
aber darum gehts ja gar nicht
es geht ja jetz hier einzig und alleine ums gewicht
o.k., dazu hab ich ja nun genug gesagt, zum gewicht.
aber für 100 musst du nicht mehr abnehmen lassen,
das ist inzwischen gelockert worden.
bei erfüllung der voraussetzungen können zugfahrzeug
und anhänger kombiniert werden ohne extra lizenz.
Zitat:
Original geschrieben von analogH
o.k., dazu hab ich ja nun genug gesagt, zum gewicht.
aber für 100 musst du nicht mehr abnehmen lassen,
das ist inzwischen gelockert worden.
bei erfüllung der voraussetzungen können zugfahrzeug
und anhänger kombiniert werden ohne extra lizenz.
sonst musste ich doch immer den zug abnehmen lassen und hab nen 100er aufkleber mit siegel bekommen
Zitat:
Original geschrieben von schwarzwaldes
Wo soll das denn geschrieben stehen, wäre dankbar für eine Gesetzesquelle.
Bin in 20 Jahren beim Fahren mit Anhängern 2x kontrolliert worden. Mein 2,0to Anhänger war dabei niemals Grund einer Beanstandung.
Würde mich auch mal interessieren,wenn das Geschwurbel stimmen würde wäre ja die Angabe der Anhängelast kompletter Schwachsinn.
Also flugs mal meine Zulassungsbescheinigung I rausgekramt und da sind angegeben,
Leergewicht:1564kg
Zulässiges Gesamtgewicht:2195kg
Anhängelast: 1800kg
Bei 8% Steigung:2000kg
und jetzt zu den Zusatzeinträgen,da wären zu F1/F2 (zulässige Gesamtmasse) 2270kg und nun zum Streitpunkt,Zul.Ges-Gew.D.Zuges Max 3750kg.
Somit kann ich einen 2t Hänger voll,aden so lange der Zug nicht mehr als 3750kg hat. Allerdings ist die noch zulässige Zuladung des Autos dann sehr bescheiden.
Nach einem Anruf bei der Polizeidienststelle folgendes Ergebnis:
Die angegebene zul. Gesamtmasse (Anhänger) ist nur führerscheinrechtlich relevant!
Habe ich z.B. den alten Führerschein 3 oder die dem entsprechende neue Klasse, darf ich mit meinem Fahrzeug, das z.B. eine Anhängelast von 1800 kg hat, einen Anhänger ziehen, der obwohl dieser ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,5 to hat, aber nur mit insgesamt 1800 kg beladen ist, ziehen, wenn das zulässige Zuggesamtgewicht nicht überschritten wird.
Meinen Mondeo dürfte ich demnach mit insgesamt 1950 kg beladen um noch 1800 kg anhängen zu dürfen, da das Gesamtgewicht des Zuges nicht mehr als 3750 kg betragen darf.
So die Aussage der Polizei (übrigens nach interner Besprechung zustande gekommen, also nicht nur Einzelmeinung eines Polizisten.
Zitat:
Original geschrieben von wofribe
Nach einem Anruf bei der Polizeidienststelle folgendes Ergebnis:Die angegebene zul. Gesamtmasse (Anhänger) ist nur führerscheinrechtlich relevant!
Habe ich z.B. den alten Führerschein 3 oder die dem entsprechende neue Klasse, darf ich mit meinem Fahrzeug, das z.B. eine Anhängelast von 1800 kg hat, einen Anhänger ziehen, der obwohl dieser ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,5 to hat, aber nur mit insgesamt 1800 kg beladen ist, ziehen, wenn das zulässige Zuggesamtgewicht nicht überschritten wird.
Meinen Mondeo dürfte ich demnach mit insgesamt 1950 kg beladen um noch 1800 kg anhängen zu dürfen, da das Gesamtgewicht des Zuges nicht mehr als 3750 kg betragen darf.
So die Aussage der Polizei (übrigens nach interner Besprechung zustande gekommen, also nicht nur Einzelmeinung eines Polizisten.
vllt nicht ganz wörtlich aber vom sinn her habe ich heute bei unserer polizeidienststelle genau die gleiche antwort bekommen.
also ist es unrelevant wie das zulässige gesamtgewicht des anhängers ist solange das tatsächliche gewicht das maximal zulässige des fahrzeugs nicht überschreitet