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anhängerbetrieb

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

Hallo alle zusammen,
hab mal eine frage und weis nicht genau wohin damit also versuch ich hier mal mein glück.
also in meinem fzg schein steht eine gebremste maximale anhängelast von 1800 kg und en gesamtgewicht des zuges bei anhängerbetrieb von 3750.
so jetz zu der frage....darf ich da einen anhänger dran hängen der 2,6 t zulässiges gesammtgewicht hat ich diesen aber aber nur so lade das er nur 1,8 t hat?
klar die 3750 darf ich auch nich überschreiten.
hoffe ich finde hier von irgendwem eine antwort dazu

34 Antworten

Moin,Moin,

War gerade auf VOX(Schneller als die Polizei....) das Thema. Das darfst du nicht, nur einen Anhänger von 1800 KG.
Erwischen dich die B..... heißt es Hänger stehen lassen:

VLG Mausgoldi

Hallo!

Natürlich darf dieser Anhänger genutzt werden.
Maßgeblich ist, dass das Gesamtgewicht (Anhänger und Ladung), in deinem Fall 1800kg, nicht überschritten wird.

Gruß Jörg

Zitat:

Original geschrieben von schwarzwaldes


Hallo!

Natürlich darf dieser Anhänger genutzt werden.
Maßgeblich ist, dass das Gesamtgewicht (Anhänger und Ladung), in deinem Fall 1800kg, nicht überschritten wird.

Gruß Jörg

ja der meinung bin ich eigentlich auch gewesen war mir nur aufgrund anderer aussagen nicht sicher

ich meine solang ich alle gewichte einhalte darf ich da dran hängen was ich will

Zitat:

Original geschrieben von schwarzwaldes


Maßgeblich ist, dass das Gesamtgewicht (Anhänger und Ladung), in deinem Fall 1800kg, nicht überschritten wird.

Das ist ein Quadratunsinn.

Im Schein steht wörtlich

*zul.Ges-Gew.d.Zuges max.3750kg*

ZULÄSSIGES Gesamtgewicht und nicht nur aktuelles Gesamtgewicht.

Das ist das alles entscheidende Wort.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Marv88


Hallo alle zusammen,
hab mal eine frage und weis nicht genau wohin damit also versuch ich hier mal mein glück.
also in meinem fzg schein steht eine gebremste maximale anhängelast von 1800 kg und en gesamtgewicht des zuges bei anhängerbetrieb von 3750.
so jetz zu der frage....darf ich da einen anhänger dran hängen der 2,6 t zulässiges gesammtgewicht hat ich diesen aber aber nur so lade das er nur 1,8 t hat?
klar die 3750 darf ich auch nich überschreiten.
hoffe ich finde hier von irgendwem eine antwort dazu

Schau mal hier:

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw.htm


Und hier ein Rechner mit dem Du ausrechnen kannst ob eine Kombi
aus Anhänger und Zugfahrzeug passt:

http://www.fahrschule-frank.com/bbe_rechner.html

 

 

Bis dann...

Volker

so ok da hier einige sagen absoluter unsinn und andere das es in ordnung ist geht morgen doch mal der weg den ich hiermit eigentlich vermeiden wollte zur zuständigen polizei.....die müssen das ja wissen
und dann werd ich davon mal berichten

Das ist ein Quadratunsinn.
Im Schein steht wörtlich
*zul.Ges-Gew.d.Zuges max.3750kg*
ZULÄSSIGES Gesamtgewicht und nicht nur aktuelles Gesamtgewicht.
Das ist das alles entscheidende Wort.Wieso "Quadratunsinn?
Mein Aussage bzog sich auf den Anhänger !!!
Wenn ich nun den Mondeo noch dazu nehme , dann darf der mit seinem Gewicht 1950kg nicht überschreiten
1950kg + 1800kg= 3750kg

!!!???

Zitat:

Original geschrieben von schwarzwaldes


[/quote

Das ist ein Quadratunsinn.
Im Schein steht wörtlich
*zul.Ges-Gew.d.Zuges max.3750kg*
ZULÄSSIGES Gesamtgewicht und nicht nur aktuelles Gesamtgewicht.
Das ist das alles entscheidende Wort.

[/quote

Wieso "Quadratunsinn?
Mein Aussage bzog sich auf den Anhänger !!!
Wenn ich nun den Mondeo noch dazu nehme , dann darf der mit seinem Gewicht 1950kg nicht überschreiten
1950kg + 1800kg= 3750kg

!!!???

genau so seh ich das auch....es is doch egal ob der anhänger 2000 oder 3500 kg wiegen darf.....solang ich die tatsächliche anhängelast von 1800 kg nicht überschreite ist es doch egal was ich da dran hänge....ich darf doch nur vom zugfahrzeug die vorgegebenen massen von 3750 und 1800 anhängelast nicht überschreiten

der rest interessiert doch nicht.....

Zitat:

Original geschrieben von Marv88


so ok da hier einige sagen absoluter unsinn und andere das es in ordnung ist geht morgen doch mal der weg den ich hiermit eigentlich vermeiden wollte zur zuständigen polizei.....die müssen das ja wissen
und dann werd ich davon mal berichten

Da Dein Mondi ich sag mal 1550 kg leer wiegt ,darf Dein Anhänger

ein

eigetragenes Gesammtgewicht

von 1549 kg nicht überschreiten!

Tipp die Daten doch mal in den Rechner (zweiter Link von mir oben) ein,
dann weist Du doch alles!
http://www.fahrschule-frank.com/bbe_rechner.html

Bis dann...
Volker

Zitat:

Original geschrieben von schwarzwaldes


[/quote
Das ist ein Quadratunsinn.
Im Schein steht wörtlich
*zul.Ges-Gew.d.Zuges max.3750kg*
ZULÄSSIGES Gesamtgewicht und nicht nur aktuelles Gesamtgewicht.
Das ist das alles entscheidende Wort.
[/quote
Wieso "Quadratunsinn?
Mein Aussage bzog sich auf den Anhänger !!!
Wenn ich nun den Mondeo noch dazu nehme , dann darf der mit seinem Gewicht 1950kg nicht überschreiten
1950kg + 1800kg= 3750kg
!!!???

Die 3.750 kg gelten für das Gespann in Summe.

Meiner z.B.

2.270 kg

ZULÄSSIGES Gesamtgewicht

+

2.600 kg

ZULÄSSIGES Gesamtgewicht

= zuviel.

Und das gilt so auch, wenn du

aktuell weniger wiegst

.

Das ist (leider) so.

Zitat:

Original geschrieben von Satglotzer



Zitat:

Original geschrieben von Marv88


so ok da hier einige sagen absoluter unsinn und andere das es in ordnung ist geht morgen doch mal der weg den ich hiermit eigentlich vermeiden wollte zur zuständigen polizei.....die müssen das ja wissen
und dann werd ich davon mal berichten
Da Dein Mondi ich sag mal 1550 kg leer wiegt ,darf Dein Anhänger
ein eigetragenes Gesammtgewicht von 1549 kg nicht überschreiten!

Tipp die Daten doch mal in den Rechner (zweiter Link von mir oben) ein,
dann weist Du doch alles!
http://www.fahrschule-frank.com/bbe_rechner.html

Bis dann...
Volker

dein rechner sagt mir be

da ich ce habe ist be eingeschlossen

so jetz mal genauer

im fahrzeugschein steht unter

g: 1493 (leermasse)

O1: 1800 (technisch zulässige anhängelast gebremst)

F1: 2030 (technisch zulässige gesamtmasse)

und unter extras steht dann

bei anhänger betrieb maximal zulässiges gesammtgewicht des zuges 3750 kg

also bin ich der meinung ich darf nen anhänger dranhängen der mit dem tatsächlichen gewicht 1800 kg nicht überschreitet

das zulässige des anhängers interessiert doch in dem moment nicht

Zitat:

Original geschrieben von Marv88



Zitat:

Original geschrieben von Satglotzer


Da Dein Mondi ich sag mal 1550 kg leer wiegt ,darf Dein Anhänger
ein eigetragenes Gesammtgewicht von 1549 kg nicht überschreiten!

Tipp die Daten doch mal in den Rechner (zweiter Link von mir oben) ein,
dann weist Du doch alles!
http://www.fahrschule-frank.com/bbe_rechner.html

Bis dann...
Volker

dein rechner sagt mir be
da ich ce habe ist be eingeschlossen
so jetz mal genauer
im fahrzeugschein steht unter
g: 1493 (leermasse)
O1: 1800 (technisch zulässige anhängelast gebremst)
F1: 2030 (technisch zulässige gesamtmasse)
und unter extras steht dann
bei anhänger betrieb maximal zulässiges gesammtgewicht des zuges 3750 kg
also bin ich der meinung ich darf nen anhänger dranhängen der mit dem tatsächlichen gewicht 1800 kg nicht überschreitet
das zulässige des anhängers interessiert doch in dem moment nicht

Fast Richtig!

Max GesMasse

des Zuges in Deinen Fall 3750kg minus 2030kg

Zugfahrzeuggesamtgewicht

sind 1720kg

tatsächliches Gesamtgewicht

des Anhängers! Also den 1800kg Anhänger nicht ganz voll laden.

PS: Ich dachte Du hättest nur Klasse B.

Bis dann....
Volker

Zitat:

Original geschrieben von Marv88


.. bei anhänger betrieb maximal zulässiges gesammtgewicht des zuges 3750 kg
also bin ich der meinung ich darf nen anhänger dranhängen der mit dem tatsächlichen gewicht 1800 kg nicht überschreitet
das zulässige des anhängers interessiert doch in dem moment nicht

Das ist der Irrtum, es sind nur die ZULÄSSIGEN maßgebend, aber bitte, ihr fahrt ja.

Zitat:

Original geschrieben von analogH



Zitat:

Original geschrieben von Marv88


.. bei anhänger betrieb maximal zulässiges gesammtgewicht des zuges 3750 kg
also bin ich der meinung ich darf nen anhänger dranhängen der mit dem tatsächlichen gewicht 1800 kg nicht überschreitet
das zulässige des anhängers interessiert doch in dem moment nicht
Das ist der Irrtum, es sind nur die ZULÄSSIGEN maßgebend, aber bitte, ihr fahrt ja.

Hast recht, das

zul.gesGew.

3750 kg habe ich übersehen,

also nur einen Anhänger mit

zul.GesGew.

von 1720kg fahren.

Also kein Anhänger mit zul.Ges.Gew. von 1800kg!

Nur 1720kg Anhänger.

Den darftst Du aber dann voll machen.

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