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Am Tag mit Standlicht???

Themenstarteram 5. November 2005 um 11:49

Ich hätte eine eher allgemeine Frage! Ist es erlaubt am Tag nur mit Standlicht zu fahren?

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58 Antworten

Nein. Nur mit Standlicht fahren ist verboten egal ob Tag oder Nacht.

am 5. November 2005 um 12:02

es wäre von vorteil wenn ihr nicht immer nur ja oder nein sagt sondern den leuten auch mal sagt o die es nachvollziehen können.

baing hat recht, es darf nicht allein mit standlich gefahren werden. §17 abs. 2 stvo

aber es stört auch keinen wenn man am tage nur standlicht an hat

am 5. November 2005 um 12:04

Zitat:

Original geschrieben von vwdjawo

aber es stört auch keinen wenn man am tage nur standlicht an hat

wenn ein polizeibeamter einen schlechten tag hat wird er dir das gegenteil beweisen.

am 5. November 2005 um 12:13

...Soweit ich aber weiss, ist es erlaubt mit Standlicht in Verbindung mit Nebelscheinwerfern zu fahren, wenn die von der Höhe aus ne bestimmte Anzahl cm auseinander sind ....

Ich lass mich aber auch gern vom Gegenteil überzeugen, denn sicher bin ich mir da nicht, hab des nur mal läuten hören.

jo das hab ich auch mal gelesen irgendwo, dass standlicht mit neblern erlaubt ist. aber ich glaube nur wenn die witterung das erfordert oder sowas....

das thema ist sowieso nicht so mein ding, da ich keine nebler hab. und wenn bald tagfahrlicht pflicht wird, bau ich mir die ein ;)

am 5. November 2005 um 12:17

das ist richtig, das steht in §17 abs 3 stvo. aber die frage bezog sich ja auf NUR mit standlicht zu fahren.

§ 17 Absatz 3:

"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten."

Das heißt dass man nur bei schlechter Sicht mit Neblern + Standlicht fahren darf ;)

am 5. November 2005 um 12:19

Ich fahr manchmal auch nur mit Standlicht am Tag. Und da soll mir dann mal einer erzählen, dass es zu gefährlich sei, weil es nicht hell genug ist und nicht weit genug leuchtet, während hingegen 80% der Autofahrer zu diesem Moment ganz ohne Licht fahren.

Es ist ja eigentlich auch eine Art Tagfahrlicht.

Ich weiss, es nicht so richtig erlaubt, aber da will ich es im Zweifelsfall doch mal drauf ankommen lassen...

am 5. November 2005 um 12:22

Zitat:

Original geschrieben von bixante

Ich weiss, es nicht so richtig erlaubt, aber da will ich es im Zweifelsfall doch mal drauf ankommen lassen...

im zweifelsfall wird dir die behörde oder das gericht, man weiss ja nicht in wie weit du es drauf ankommen lassen willst den § 17 abs. 2 vorlesen und dir dann sagen das du dagegen verstossen hast du dir dann ein verwarngeld bzw bussgeld aufdrücken!!!

man darf es halt nicht und da gibt es auch nichts dran zu rütteln. kommst du mit dem argument das andere gar kein licht anhatten wird damit gegenargumentiert das du erwischt wurdest und die anderen nicht, die aber wohl auch irgendwann mal erwischt werden.

am 5. November 2005 um 12:26

Zitat:

Original geschrieben von herr b

an darf es halt nicht und da gibt es auch nichts dran zu rütteln. kommst du mit dem argument das andere gar kein licht anhatten wird damit gegenargumentiert das du erwischt wurdest und die anderen nicht, die aber wohl auch irgendwann mal erwischt werden.

Ich mein nicht so, dass die anderen ja auch nicht belangt werden. Sondern ich meine das, dass die anderen Leute, die ohne Licht fahren, ja legal unterwegs sind. Denn es herrscht ja noch keine Lichtpflicht am Tage...

Wenn ich also freiwillig "mehr tue", als vorgeschrieben wird, indem ich sogar Standlicht anhabe, wenn man normal noch kein Licht anhaben muss, DANN lasse ich es drauf ankommen.

Es ist zwar eigentlich nicht erlaubt, andererseits gibts da schon unterschiedliche Meinungen dazu, denn das Standlicht-Fahrverbot richtet ja sich ja eigentlich daran, dass man in der Nacht nicht nur mit den Funzeln rumfährt. Wenn man es aber am Tag als FREIWILLIGES Zusatzfahrlicht, um besser gesehen zu werden, anhat, dann ist das ja eigentlich nicht zu ahnden...

am 5. November 2005 um 12:28

ist schon seltsam das ohne licht egal ist und standlicht verboten ist...

tja die deutsche gesetzgebung

das standlicht ist aber dazu da, ein fahrzeug zu erkennen, was STEHT. und wenn ich um eine kurve komme und seh, dass da einer standlicht anhat und ich krache dir beim abbiegen oder so rein, dann bekommst DU auf jeden fall auch ne teilschuld, weil das standlich an war und du gefahren bist! basta ;)

Zitat:

Original geschrieben von bixante

Und da soll mir dann mal einer erzählen, dass es zu gefährlich sei, weil es nicht hell genug ist und nicht weit genug leuchtet,

Es geht mehr darum, dass ein Auto mit nur Standlichtern an fälschlicherweise für ein stehendes Auto gehalten werden kann. Standlichter heissen ja so, weil man sie im Stand (an Bahnübergängen ö.ä.) anlässt.

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