Airbagsteuergerät

Audi A6 C5/4B

Hallo Forum,ich bin relativ neu hier fahre aber schon länger einen 2,8 Frontantrieb aus 99 und lese schon eine ganze weile hier mit und habe nun seit ein paar Tagen ein Problem mit dem Steuergerät. Nun meine Frage ,hat hier schon jemand sein Airbagsteuergerät zur Reparatur eingeschickt,und kann vieleicht eine Firma empfehlen es gibt ja soooo viele davon.
Vielen Dank schon mal für Antworten.

lg

Beste Antwort im Thema

Herrlich...es wird mal wieder ein thread kaputtgehurzt!!! 😁
Der typ scheint echt eine airbag-Warnleuchte am rechner zu haben, denn außer seinen meckereien ist hier noch nie was konstruktives von ihm gepostet worden...

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Empfehlung: airbag24.de
Hab meins morgens hingebracht, abends fertig.
Eingebaut und läuft problemlos.
Mein StG hatte damals keine Kommunikation.

Was meldet es denn für einen Fehler?

Airbagsteuergerät reparieren... würde ich persönlich jetzt nur im Ausnahmefall machen, weil das Ding immerhin das einzige Bauteil im Auto ist, das dir bei 180 auf der AB voll eins auf die Zwölf geben kann. Ich muss aber zugeben dass das jetzt nur so ein Bauchgefühl ist und ich micht nicht grossartig damit auskenne.

Zitat:

Original geschrieben von David00


Empfehlung: airbag24.de
Hab meins morgens hingebracht, abends fertig.
Eingebaut und läuft problemlos.
Mein StG hatte damals keine Kommunikation.

Wow danke die hatte ich auch schon im Visier,hab da auch schon mal angerufen und machten einen guten Eindruck,denke mal dann wird das meine erste Wahl. Werde es dann am WE mal ausbauen und Montag hinschicken.

Das Stg hatte erst Sporadisch einen Fehler (•65535 war glaub ich der Fehler) und seit gestern auch keine Kommunikation mehr.

lg

Sind vertrauenswürdig. Kostet um 130 €. Nach Reparatur baust wieder ein und alles wieder schick.
Bedenke: Batterie abklemmen!!!
Viel Spaß beim ausbauen, man kommt bescheiden ran. Ist eine ganz schöne Fummelei.
Rechne mit einer Stunde Ausbauzeit und halber Stunde Einbauzeit.

Viel Glück

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Zitat:

Original geschrieben von David00


Sind vertrauenswürdig. Kostet um 130 €. Nach Reparatur baust wieder ein und alles wieder schick.
Bedenke: Batterie abklemmen!!!
Viel Spaß beim ausbauen, man kommt bescheiden ran. Ist eine ganz schöne Fummelei.
Rechne mit einer Stunde Ausbauzeit und halber Stunde Einbauzeit.

Viel Glück

Danke,Batterie abklemmen und erden ist mir bekannt.

Einbau geht bei mir auch immer schneller,es bleiben ja auch immer ein paar Schrauben über 😁

lg

Zitat:

Original geschrieben von David00


Bedenke: Batterie abklemmen!!!
Viel Spaß beim ausbauen, man kommt bescheiden ran. Ist eine ganz schöne Fummelei.
Rechne mit einer Stunde Ausbauzeit und halber Stunde Einbauzeit.

Den Aus- bzw. Einbau sollte man auf jeden Fall einer (freien) Fachwerkstatt überlassen. Das hat folgenden Hintergrund:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von David00


Bedenke: Batterie abklemmen!!!
Viel Spaß beim ausbauen, man kommt bescheiden ran. Ist eine ganz schöne Fummelei.
Rechne mit einer Stunde Ausbauzeit und halber Stunde Einbauzeit.
Den Aus- bzw. Einbau sollte man auf jeden Fall einer (freien) Fachwerkstatt überlassen. Das hat folgenden Hintergrund:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Wenn es sich beim Ein/ausbau eines Airbag oder einer Gurtstraffeinheit der Unterklasse T1 handelt, gebe ich dir völlig Recht,da es sich bei einem Airbagsteuergerät aber nicht um ein Produkt der Unterklasse T1 handelt, sondern um ein elektronisches Bauteil ist der Aus/einbau des Stg für jedermann/frau auch ohne Fachkundenachweis erlaubt.

Zur besseren Verständniss, Pyrotechnische Mittel der Unterklasse T1 sind z.B. Seenotsignale oder Bühnenfeuerwerk die jede Personen über 18 frei erwerben kann,damit ein Produkt unter das Sprengstoffgesetz fällt muss es erstmal Sprengstoff erhalten,und da ein Stg keinen Sprengstof enthält fällt es auch nicht unter das von dir so gerne zitierte Gesetz.

Außerdem handelt es sich bei Airbags um Pyrotechnische Gegenstände der Klasse T1 i) UND der

Kategorie *) P1 für den Einbau in Fahrzeugen.

Es ist doch schön, gelebte unnachgiebe und mit spürsinnigem Aufwand verbundene Beständigkeit täglich zu erleben...das gibt einem ungemeinen Halt, der Mensch lebt von Ritualen.

Leute, Leute, seid doch mal clever und nehmt mal sportlich die Herausforderung an, so einen Fred wie diesen nicht wieder sterben zu lassen, weil vermutlich schon beim Mod gebimmelt worden ist und in wenigen Augenblicken hier dicht ist und bald der Löschknopf gedrückt wird.

Schreibt es doch mal so:

Bei meinem Fahrzeug ist in einer freien Werkstatt unter meiner Beauftragung im A****g-Steuergerät folgender Fehler ausgelesen worden.
Unter meiner Beauftragung ist von einem fachkundigen Mitarbeiter (Sachkundenachweis wurde mir auf Nachfragen vorgelegt) offiziell und während der Betriebszeiten das A****g-Steuergerät ausgebaut worden.

Um bei meinem (alten) Fahrzeug, kleinen Geldbeutel etc. Kosten zu sparen, wurde mir das unglaublich empathische Angebot unterbreitet, dass ich unter Erbringung einer Quittung über die Leistung
z.B. das Gerät reparieren lassen kann...und benötige Erfahrungswerte...
z.B. das Ersatzteil eigenverantwortlich beistelle und benötige Angaben zu der Teilenummer...

Nach Beistellung wird das A****g-Steuergerät unter meiner Beauftragung von einem fachkundigen Mitarbeiter offiziell und während der Betriebszeiten wieder montiert und die korrekte Funktion durch Probe und Auslesen getestet.

Das ist doch mal ein netter Weg, so was zu schreiben. Garniert mit dem Hinweis, für PN´s immer dankbar zu sein😉

Und Tipps verpackt man so: Ich hoffe, der Mechaniker mit Sachkundenachweis, der das unter Beauftragung während der Betriebszeiten ausführt, denkt auch wirklich daran, Deine Batterie von Deinem Auto abzuklemmen und später wieder die Fensterheber anzulernen...ganz bestimmt, wollte es nur sagen, man weiß ja nie.😁

Zitat:

Original geschrieben von GyversDicker

Dem stimme ich zu. Wurde in diversen Themen schon besprochen.

Es ist nur ein Steuergerät.

Wenn Die Batterie abgeklemmt ist, kann auch nichts passieren.

Sachkundenachweis für ein "reines Steuergerät" ist noch nicht nötig. un an den sogenannten "Sprengstoff" sind wir doch garnicht dran.

@zwoachter4b
bei Fragen schick eine PM.

hohoho,das war aber nun nicht meine absicht. Ich hoffe mal das dieses hier nicht gemeldet wird,falls doch hoffe ich das der Moderator so viel Fachwissen besitzt und erkennt das ein Stg nicht unter das oben zitierte Gesetz fällt.
Ich möchte doch nur ein Stg ausbauen und nicht die Airbags.
lg

Zitat:

Original geschrieben von David00



Zitat:

Original geschrieben von GyversDicker

Dem stimme ich zu. Wurde in diversen Themen schon besprochen.
Es ist nur ein Steuergerät.
Wenn Die Batterie abgeklemmt ist, kann auch nichts passieren.
Sachkundenachweis für ein "reines Steuergerät" ist noch nicht nötig. un an den sogenannten "Sprengstoff" sind wir doch garnicht dran.

@zwoachter4b
bei Fragen schick eine PM.

Und auch an die Themenstarterin: Glaubt mir, Ihr tretet mit Eurer Haltung eine Diskussion los, deren Verlauf Ihr Euch kaum vorstellen könnt.

Ich kenne die Antworten auf Eure Haltung, die ich nur privat kommentieren würde, schon in- und auswendig und es wird wieder auf lange Zitate mit fett unterstrichen Passagen hinauslaufen.

Mit meinem kleinen political c.-Fahrplan klappt jeder Fred bestimmt besser, selbst bei Ausbau (lassen) von Lenkrädern, Sitzen etc. Die werden natürlich allesamt in Werkstätten vorgenommen, ist doch klar, oder?😉😉😉

Wer glaubt, dass ich die Füllwörter in meinem Beispielen Ernst meine, kann mich das ja mal persönlich fragen...es geht nur darum, dass sich der Beitrag blitzesauber liest und der Forenbetreiber nicht am bereitgestellten Inhalt Schaden nehmen kann. Denn auchgerade im Internet halte ich den Ausspruch von H. v. Fallersleben als durchaus möglich.

Zitat:

Original geschrieben von GyversDicker


Es ist doch schön, gelebte unnachgiebe und mit spürsinnigem Aufwand verbundene Beständigkeit täglich zu erleben...das gibt einem ungemeinen Halt, der Mensch lebt von Ritualen.

Leute, Leute, seid doch mal clever und nehmt mal sportlich die Herausforderung an, so einen Fred wie diesen nicht wieder sterben zu lassen, weil vermutlich schon beim Mod gebimmelt worden ist und in wenigen Augenblicken hier dicht ist und bald der Löschknopf gedrückt wird.

Schreibt es doch mal so:

Bei meinem Fahrzeug ist in einer freien Werkstatt unter meiner Beauftragung im A****g-Steuergerät folgender Fehler ausgelesen worden.
Unter meiner Beauftragung ist von einem fachkundigen Mitarbeiter (Sachkundenachweis wurde mir auf Nachfragen vorgelegt) offiziell und während der Betriebszeiten das A****g-Steuergerät ausgebaut worden.

Um bei meinem (alten) Fahrzeug, kleinen Geldbeutel etc. Kosten zu sparen, wurde mir das unglaublich empathische Angebot unterbreitet, dass ich unter Erbringung einer Quittung über die Leistung
z.B. das Gerät reparieren lassen kann...und benötige Erfahrungswerte...
z.B. das Ersatzteil eigenverantwortlich beistelle und benötige Angaben zu der Teilenummer...

Nach Beistellung wird das A****g-Steuergerät unter meiner Beauftragung von einem fachkundigen Mitarbeiter offiziell und während der Betriebszeiten wieder montiert und die korrekte Funktion durch Probe und Auslesen getestet.

Das ist doch mal ein netter Weg, so was zu schreiben. Garniert mit dem Hinweis, für PN´s immer dankbar zu sein😉

Und Tipps verpackt man so: Ich hoffe, der Mechaniker mit Sachkundenachweis, der das unter Beauftragung während der Betriebszeiten ausführt, denkt auch wirklich daran, Deine Batterie von Deinem Auto abzuklemmen und später wieder die Fensterheber anzulernen...ganz bestimmt, wollte es nur sagen, man weiß ja nie.😁

Nur wird niemand, der sich der Verantwortung bewusst ist und für seine Arbeit und für die Funktionsfähigkeit des Insassenschutzsystemes unterschrebt, ein solches Steuergerät erneut einbauen.

Informationen dazu.

Obendrein macht es i.A. keinen Sinn, das Ding instandsetzen zu lassen, da nach wie vor die Software drauf ist, die für diesen fehler anfällig ist.
Es hat diesbezüglich auch halt einen Grund, warum seitens des Herstellers der Verbau eines Neuteiles vorgegeben wird.

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b


Wenn es sich beim Ein/ausbau eines Airbag oder einer Gurtstraffeinheit der Unterklasse T1 handelt, gebe ich dir völlig Recht,da es sich bei einem Airbagsteuergerät aber nicht um ein Produkt der Unterklasse T1 handelt, sondern um ein elektronisches Bauteil ist der Aus/einbau des Stg für jedermann/frau auch ohne Fachkundenachweis erlaubt.

Diesbezüglich sollte man sich die Reparaturunterlagen genauer anschauen, der Hersteller verweisst hier eindeutig darauf, dass auch diese Arbeit NUR von Personen, die die Fachkunde nachweisen können, durchgeführt werden dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von zwoachter4b


Wenn es sich beim Ein/ausbau eines Airbag oder einer Gurtstraffeinheit der Unterklasse T1 handelt, gebe ich dir völlig Recht,da es sich bei einem Airbagsteuergerät aber nicht um ein Produkt der Unterklasse T1 handelt, sondern um ein elektronisches Bauteil ist der Aus/einbau des Stg für jedermann/frau auch ohne Fachkundenachweis erlaubt.

Für diese Interpretation kannst du uns sicherlich auch entsprechende Quellen verlinken.

Ich bitte darum es bei den bisherigen Erklärungen zu belassen!

Es wurden Hinweise und Tipps genug gegeben und auch auf die Sicherheitsrelevanten Bauteile und Bestimmungen hingewiesen.
Sollte es weiter Diskussionen geben werde ICH selber die Klingel drücken!

mit freundlichen Grüßen

derSentinel
MT-Team Forenpate

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