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AHK ohne Papiere gekauft im netz

VW Golf 2 (19E)

Hallo,
ich hab von HAK eine Anhängerkupplung im Netz gekauft, da ist aber kein Typenschild dran, kein Eurozeichen eingstanzt und eine ABE ist auch nciht dabei, lediglich eine Einbauanleitung, hab ich hochgeladen.
Auf Seite 3 stehen technische Daten und folgender Satz:
Homologationsnummer gemäß der Richtlinien der EKG/ONZ 55.01
Vorschrift: E20-55R-01 0945.
Kann mir einer sagen, was das bedeutet? Brauch ich dann keine Eintragung vom TüV ?
Oder lieber zurückschicken, weil nicht legal anbaubar?
Im Angebot stand :
Anhängerkupplung starr VW Golf II +Elektrosatz NEU ABE EC 94/20
da dachte ich mir, ist dann die ABE dabei, so dass ich die AHK nicht eintragen lassen brauch, jetzt, so ohne Papiere bei der Lieferung, steh ich auf dem Schlauch.
Weiß jemand Rat?
Gruß
Stefan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@sgjp77 schrieb am 23. März 2020 um 08:10:34 Uhr:


Was wollt ihr beim TÜV mit einer AHK? Anschrauben, den Zettel vom Hersteller (die Montageanleitung) ins Auto packen und gut ist.

Da war ich mir nicht sicher ob das stimmt und habe mal gegoogelt! Siehe da, nur wenn das Auto eine EU_ Zulassung hat muss die AHK nicht eingetragen werden, bei einer alten, nationalen Zulassung schon, sonst stehen auch keine Anhängelasten in den Papieren.

https://www.bussgeldrechner.org/anhaengerkupplung-eintragen.html?...
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Eine EU Zulassung gilt für ganz Europa, man kann ein Fahrzeug mit so einer Zulassung überall in Europa, ohne weitere Formalitäten, zulassen. Dazu gehört COC-Bescheinigung:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung)
Bei den nationalen Zulassungen hat das Fahrzeug nur eine ABE, da ist die Montage der AHK möglich, muss aber eingetragen werden!
Eigentlich stößt man nur auf diese Begriffe wenn es z. B. um die Abdeckung von Reifenlaufflächen geht, da ist dann bei einer nationalen Zulassung mehr (oder eben weniger) möglich als bei der EU-Zulassung. Allerdings muß dazu immer das ganze Fahrzeug der einen oder anderen Zulassung entsprechen, Reifen so und Beleuchtung so geht nicht!

COC gibts für den Golf2 aber nicht...der ist dafür zu "alt". Deshalb muss man beim Umzug innerhalb der EU auch eine Vollabnahme machen lassen, wenn man das Auto anmelden will. (hab das grad vor 14 und vor 2 Jahren gehabt, daher weiß ich das)

Es geht doch um die EU-Zulassung des Anbau-Teils. Also der AHK. Wenn man da eine ohne diese Papiere hat mußte man die früher noch Eintragen lassen. Ist aber auch seit viele Jahren entfallen wenn die AHK die alte Wellen-Markierung hat.
Link zur Freigabe der alten AHK:
https://golfcabriowiki.de/index.php/Anh%C3%A4ngerkupplung_(Freigabe_/_KBA)
edit: Link klemmt, dann halt den Direkt-Link:
https://golfcabriowiki.de/images/f/f9/KBA_Anhaengekupplung.pdf

Zitat:

@wellental schrieb am 23. März 2020 um 15:06:21 Uhr:


COC gibts für den Golf2 aber nicht...der ist dafür zu "alt". Deshalb muss man beim Umzug innerhalb der EU auch eine Vollabnahme machen lassen, wenn man das Auto anmelden will. (hab das grad vor 14 und vor 2 Jahren gehabt, daher weiß ich das)

Natürlich gibt es die nicht, er hat noch eine nationale Zulassung. Die erdten COC gab es um 1993.

Zitat:

@sgjp77 schrieb am 23. März 2020 um 15:44:59 Uhr:


Es geht doch um die EU-Zulassung des Anbau-Teils. Also der AHK. Wenn man da eine ohne diese Papiere hat mußte man die früher noch Eintragen lassen. Ist aber auch seit viele Jahren entfallen wenn die AHK die alte Wellen-Markierung hat.
Link zur Freigabe der alten AHK:
https://golfcabriowiki.de/index.php/Anh%C3%A4ngerkupplung_(Freigabe_/_KBA)
edit: Link klemmt, dann halt den Direkt-Link:
https://golfcabriowiki.de/images/f/f9/KBA_Anhaengekupplung.pdf

Das ist gut zu wissen, es wird irgendwie immer schwieriger da noch durchzublicken!

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