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AHK ohne Papiere gekauft im netz
Hallo,
ich hab von HAK eine Anhängerkupplung im Netz gekauft, da ist aber kein Typenschild dran, kein Eurozeichen eingstanzt und eine ABE ist auch nciht dabei, lediglich eine Einbauanleitung, hab ich hochgeladen.
Auf Seite 3 stehen technische Daten und folgender Satz:
Homologationsnummer gemäß der Richtlinien der EKG/ONZ 55.01
Vorschrift: E20-55R-01 0945.
Kann mir einer sagen, was das bedeutet? Brauch ich dann keine Eintragung vom TüV ?
Oder lieber zurückschicken, weil nicht legal anbaubar?
Im Angebot stand :
Anhängerkupplung starr VW Golf II +Elektrosatz NEU ABE EC 94/20
da dachte ich mir, ist dann die ABE dabei, so dass ich die AHK nicht eintragen lassen brauch, jetzt, so ohne Papiere bei der Lieferung, steh ich auf dem Schlauch.
Weiß jemand Rat?
Gruß
Stefan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@sgjp77 schrieb am 23. März 2020 um 08:10:34 Uhr:
Was wollt ihr beim TÜV mit einer AHK? Anschrauben, den Zettel vom Hersteller (die Montageanleitung) ins Auto packen und gut ist.
Da war ich mir nicht sicher ob das stimmt und habe mal gegoogelt! Siehe da, nur wenn das Auto eine EU_ Zulassung hat muss die AHK nicht eingetragen werden, bei einer alten, nationalen Zulassung schon, sonst stehen auch keine Anhängelasten in den Papieren.
https://www.bussgeldrechner.org/anhaengerkupplung-eintragen.html?...Ähnliche Themen
20 Antworten
deine anleitung ist lediglich für den e-satz. so einen universal e-satz von der fa. jäger habe ich an unserem dacia verbaut.
wenn an der AHK nichts dran ist, wird das schwierig. das muss man dann für sich selbst entscheiden, ob man die montiert oder nicht.
gruss
Wenn die AHK nicht zugelassen ist, erlischt halt die Betriebserlaubnis für den PKW
Hat die AHK definitiv keine Plakette oder sonstige feste Markierung? Ganz früher war sowas eingeschlagen, vielleicht durch den Lack nicht direkt sichtbar?
Hab noch die mechanische Einbauanleitung vergessen hochzuladen und hab bei den Einbauteilen die Platte für die Steckdosenmontage gefunden, da war ein Aufkleber drauf, der wie ein Typenschild aussieht, siehe Anhang
Und das Typenschild, aber der Aufklber ist doch auch in einem Jahr runtergeswaschen, das kann doch nicht korrekt sein.
Vielleicht beim TÜV einfach mal nachfragen, ob die AHK verbaut werden darf, geben die solche Auskünfte, oder meckern die nur, wenns schon verbaut ?
Was ratet ihr?
Gruß
Stefan
Das letzte Bild ist das Typenschild für die Zugvorrichtung
Gruss GolfIIGTI
e20 ist Polen, EU, damit ist die AHK zugelassen, oder wie seht ihr das hier?
Zitat:
@PeterLustig10 schrieb am 22. März 2020 um 22:26:57 Uhr:
e20 ist Polen, EU, damit ist die AHK zugelassen, oder wie seht ihr das hier?
Die ist zulässige und HAK ist auch kein unbekannter Hersteller, dass Netz ist voll mit den Haken.
Ist doch alles da, was benötigt wird!
Mal beim Hersteller suchen, oder anschreiben um entsprechende Papiere zu bekommen und dann ab zum TÜV.
Das müsste der Dampfkesselprüfverein eigentlich schon in seinen Datenbanken haben.
Was wollt ihr beim TÜV mit einer AHK? Anschrauben, den Zettel vom Hersteller (die Montageanleitung) ins Auto packen und gut ist.
na denn, danke für eure Infos, wenn so ein Prüfzeichen als Aufkleber ausreichend ist, dann bin ich ja beruhigt.
Dann werd ich das heute mal montieren
Gruß und bleibt gesund
Stefan
Zitat:
@sgjp77 schrieb am 23. März 2020 um 08:10:34 Uhr:
Was wollt ihr beim TÜV mit einer AHK? Anschrauben, den Zettel vom Hersteller (die Montageanleitung) ins Auto packen und gut ist.
Da war ich mir nicht sicher ob das stimmt und habe mal gegoogelt! Siehe da, nur wenn das Auto eine EU_ Zulassung hat muss die AHK nicht eingetragen werden, bei einer alten, nationalen Zulassung schon, sonst stehen auch keine Anhängelasten in den Papieren.
https://www.bussgeldrechner.org/anhaengerkupplung-eintragen.html?...Zitat:
...nur wenn das Auto eine EU_ Zulassung hat...
WAS ist eine EU-Zulassung?
DoMi