AHK Nachrüstung
Hallo zusammen,
Erst mal zu meinem Fahrzeug
Golf GTD Facelift ohne Anhängevorrichtung (laut Sonderausstattung Liste)
Ich würde gerne eine AHK nachrüsten lassen.
Habt ihr eine Empfehlung für eine abnehmbare und schwenkbare AHK?
Lohnt sich wirklich eine schwenkbare AHK?
Viele Grüße
22 Antworten
Die Pflicht, abnehmbares abzunehmen, kann sich u.U. auch indirekt aus §1 StVO ergeben. Eine abnehmbare Kupplung, die bei Nichtbenutzung nicht abgenommen wurde, stellt nämlich eine zwar geringe, aber unnötige Zusatzgefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.
Wenn sich z.B. RSLiner bei sich daheim in der Garage auf die Nase legt, weil beim eigenen Auto die Kupplung im Weg war, fällt das under persönliches Pech. Wenn das gleiche, vermeidbare Ereignis im öffentlichen Straßenraum passiert, und sich der gestürzte Fußgänger verletzt, kann man sich schnell mal am blöden Ende des Teilschuld-Spektrums wiederfinden.
Hallo zusammen,
Kann jemand überprüfen ob diese Teilenummer (AHK) für ein Golf GTD geeignet ist
5G0803880C
Zitat:
Wenn sich z.B. RSLiner bei sich daheim in der Garage auf die Nase legt, weil beim eigenen Auto die Kupplung im Weg war, fällt das under persönliches Pech. Wenn das gleiche, vermeidbare Ereignis im öffentlichen Straßenraum passiert, und sich der gestürzte Fußgänger verletzt, kann man sich schnell mal am blöden Ende des Teilschuld-Spektrums wiederfinden.
Nicht nur das. Ich kenne 2 TÜV Ingenieure, die bei Beteiligung einer AHK bei einem Auffahrunfall eine neue in das Gutachten in den Schadensbericht mit aufnehmen. Wir alle wissen ja: Druck ist Kraft / Fläche. Die Kräfte, die über den Kugelkopf auf die Schweißstellen eingeleitet werden kann keiner berechnen und ein Röntgen etc. käme zu teuer.
Wenn die gegnerische Versicherung dann die Frage stellt, warum eine schwenkbare AHK ersetzt werden muss, ist man ebenfalls schnell mit dabei...
Gruß
RSLiner (bisher nur Schienbeinschmerzen gehabt)
Wenn Sie eingeklappt ist, ist sie trotzdem mit dem Träger hinter der Stoßstange und kann beim Auffahrunfall genauso beschädigt werden.
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Zitat:
@CrazyMax schrieb am 25. Juli 2022 um 18:07:54 Uhr:
Quelle ADAC … Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss bei Fahrten ohne Anhänger oder Fahrradträger nicht abgenommen werden. Es gibt keine Vorschrift, die dazu verpflichtet. …
Laut StVZO richtig erkannt, allerdings wird die gegnerische Versicherung zu 1.000% auf die Schadensminimierungspflicht gem. § 245 BGB pochen. Es gibt genügend Urteile, dass eine abnehmbare (oder auch schwenkbare) AHK, die nicht montiert/ ausgeklappt gewesen wäre, den Schaden minimiert hätte. Dazu gibt es unzählige Threads in diversen Foren auf MT, viele davon sicher im V&S. Quer durch die Bank bekamen fast alle einen auf den Deckel, weil bei einem Auffahrunfall die AHK montiert war.
Zitat:
@VW Thommy schrieb am 1. August 2022 um 18:07:55 Uhr:
Wenn Sie eingeklappt ist, ist sie trotzdem mit dem Träger hinter der Stoßstange und kann beim Auffahrunfall genauso beschädigt werden.
Physik Teil I: Druck = Kraft / Fläche.
Es ist aber ein Unterschied ob sich die Aufprallkraft auf die gesamte Breite des Stoßfängers bzw des Querträgers der AHK verteilt und dabei den Impuls an die Karosserie weitergibt, oder ob die gleiche Kraft auf einen Kugelkopf mit 50 mm Durchmesser trifft und dieser die Energie an die Schweißnähte am Übergang zum Querträger weitergibt. Da legt kein Gutachter seine Hand ins Feuer und sagt, die alte AHK drin lassen, sieht (äußerlich) noch gut aus, und bei den nächsten Urlaubsfahrt biegt der Wohnanhänger samt Anhängemechanik mal nach links in den Gegenverkehr ab...
Gruß
RSLiner
Auf der anderen Seite bewahrt einen ggf. die angesteckte Kupplung bei einem Parkrempler vor Schäden am eigenen Auto. Es gibt sogar Gerüchte, dass Fahrschulen deswegen gerne mit AHK fahren.
Ich baue meine aber schon deshalb immer ab, weil ich sie lieber sauber lagere und hinter dem Auto in der Garage dann mehr Platz ist
Zitat:
@RSLiner schrieb am 1. August 2022 um 20:24:14 Uhr:
Es ist aber ein Unterschied ob sich die Aufprallkraft auf die gesamte Breite des Stoßfängers bzw des Querträgers der AHK verteilt und dabei den Impuls an die Karosserie weitergibt, oder ob die gleiche Kraft auf einen Kugelkopf mit 50 mm Durchmesser trifft und dieser die Energie an die Schweißnähte am Übergang zum Querträger weitergibt. Da legt kein Gutachter seine Hand ins Feuer und sagt, die alte AHK drin lassen, sieht (äußerlich) noch gut aus, und bei den nächsten Urlaubsfahrt biegt der Wohnanhänger samt Anhängemechanik mal nach links in den Gegenverkehr ab...
Wir hatten mal den Fall, uns ist einer rückwärts rein gerollt. War weniger als Schrittbeschwindigkeit. Laut Gutachter wäre bei einem normalen Auto wahrscheinlich bei beiden Parteien kein größerer Schaden entstanden. Nun hatte der gute Mann aber eine AHK, die hat sich durch die Stoßstange in den Kühler gebohrt. Insgesamt musste beim Auto meiner Mutter fast die ganze Front getauscht werden, fast 5k€ Schaden... NUR durch die AHK!
Da mein Bruder bei Opel arbeitet und der andere Mann dort auch Kunde ist, haben wir nachher erfahren, dass er alles selbst zahlen musste, weil abnehmbare AHK nicht abgemacht. Tatsächlich kam er auch nach ca. 2 Wochen und hat das Geld auf den Tisch gelegt.
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 26. Juli 2022 um 07:57:02 Uhr:
Allgemein ist das mit der Abbaupflicht so nicht richtig. Demontieren muss man nur, wenn das amtl. Kennzeichen verdeckt wird. Dies steht hier nun auch nicht zum ersten mal. 🙁
Auch wenn etwas öfter da steht, heißt noch lange nicht, dass es richtig ist 😉
Ich hatte beim Opel Vectra C GTS V6 eine AHK original Opel ab Werk. Die hing genau vor dem Kennzeichen. Ebenso Astra J Limo. Irgendwann zwischen 2000 und 2010 war es scheinbar groß in Mode, die Kennzeichenmulde hinten so tief wie möglich zu designen. Praktisch, wenn man mit geöffneter Klappe fahren musste, dann war as Kennzeichen immer zu lesen. Unpraktisch allerdings, weil die AHK ständig davor war.
Nachbar hat nen Suzuki Vitara da stehen, wo ebenfalls die starre AHK vor dem Kennzeichen hängt. Ist ab Werk so, was soll er machen?