Ärger?
so,dank einiger beiträge hier im forum zum thema multitronic,muß ich wohl feststellen,das meine langsam defekt geht(ruckeln ec beim anfahren) ich hab das auto noch mit kurzzeitkennzeichen,also noch nicht zugelassen,der verkäufer hat wahrscheinlich wissentlich den fehler verschwiegen! täuschung! in wie weit kann ich vom käufer eine rep. verlangen bzw eine rücknahme des kfz? oder kann ich hier nichts machen.das ganze wird ja einiges kosten! lg
s.habe rechtsschutz!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Q-4.2
Kannste aber glauben.Es ist sogar so, dass jede X-beliebige Firma, die ein Fahrzeug verkauft, genau diese Sachmängelhaftung gewähren muss.
Kannst ja mal versuchen, ein Dienst-PKW von einer Firma (kein Autohandel) zu kaufen. Das machen die auch nicht mehr, weil sie eben genau dieses Problem nicht haben wollen...
Darum kann ich bei uns z.B. keinen Direktorenwagen mehr von der Firma für günstig schiessen...
Ist doch genau das was ich sage!!!
Wenns nen Firmenwagen (Betriebsvermögen) war (und da haste recht, egal was für eine Firma oder sogar Freiberufler wie Ärzte, Rechtsverdreher, usw.), also durch die Steuer gelaufen ist, dann Sachmängelhaftung!
Aber wenn der Wagen dem Autohändler oder dem von dir angesprochenen Direktor PRIVAT gehört hat, also nicht in der Steuer war, dann gibts auch keine Sachmängelhaftung! Solls geben, dass Unternehmer auch ein Privatleben haben...
Es geht doch klar darum, ob der Wagen vorher Betriebsvermögen war oder nicht...
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fxandy
das problem ist,das auto hat zwar scheckheft,wurde aber von seinem autohandel geführt,also gehe ich mal davon aus,das es nur eingetragen wurde und nix gemacht wurde!
Hi
lass mal die Laufleistung vom Getriebe-oder Motorsteuergerät auslesen,meistens ist da noch der orig. Km Stand hinterlegt,wenn sie nur was am Tacho(KI) gemacht haben.
LG Steven
Zitat:
Original geschrieben von sepp.leipzig
Es ist immer von Vorteil, zu wissen wovon man redet.... Insbesondere, wenn man die eigene - und letztlich falsche - Auffassung mit derartigem Nachdruck vertritt wie vorliegend.Es ist nat. Blödsinn, wenn hier die Geschichte verbreitet wird, ein KFZ Händler könne sein Privatfahrzeug nicht auch als Privatperson (Verbraucher) verkaufen. Er wird hier ein nicht unerhebliches Beweisproblem haben, da er seine Verbrauchereigenschaft im Rahmen dieses Geschäftes nachweisen muss. Nichts desto trotz ist es nat. möglich, von einem Händler oder einem Angestellten eines Autohauses ein Fahrzeug unter Ausschluss der Gewährleistung zu kaufen. Wenn es tats. sein Privatfahrzeug war- dann war es das halt! Das hat mit der Frage der Sachkunde nichts zu tun. Die wird er sich entgegen halten müssen, wenn es um die Frage einer arglistigen Täuschung geht.
Man kann sich durchaus irren - aber wer nicht wirklich sachkundig ist, sollte sich im Sinne derer, die er zu belehren versucht, etwas zurücknehmen.
Gerade im Falle des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung sollte hier ein Anwalt konsultiert werden. Hier kommt es (wie meist) entscheidend auf die Einzelheiten des Falles an. Da ist ein Forum nicht unbedingt die vorzugswürdigste Auskunftsquelle.
Nicht falsch verstehen, aber hier geht es für den Betroffenen im Zweifel um viel Geld - da sollte man tatsächlich etwas zurückhalten, so man nicht wirklich fachlich fundierte Aussagen treffen kann.
Beste Grüße, Sepp
Besten Dank, Sepp! Ich hatte es schon aufgegeben weiter zu antworten...
Zitat:
Original geschrieben von moady66
Solange Du keinen Nachweis für Deine abenteuerliche Rechtsauffassung bringen kannst, ist jede weitere Diskussion überflüssig und Du hältst es am besten einfach mit Dieter Nuhr.Grüße
Markus
Es gibt m.W. kein Urteil/Gesetz, dass es einem wie auch immer gearteten Händler verbietet, Waren aus seinem PRIVATEN BESITZ auch PRIVAT zu veräußern. Ich hatte ja in einem früheren Post genau hierfür versucht einen Beleg zu bekommen, leider konnte hier bislang niemand aushelfen...
Zu dem hier vorliegenden Fall: Niemand hat behauptet, dass es tatsächlich ein Privatverkauf war, wir machen nur auf die Möglichkeit aufmerksam, dass es so sein könnte (nicht muss!).
Grundsätzlich stimme ich der Auffassung zu, dass ein von einem Autohändler angekauftes Auto zum Zweck des Wiederverkaufs (Handelsgegenstand) bzw. wenn sie Betriebsmittel eines Gewerbetreibenden waren, diese nur mit einer gesetzlichen Gewährleistung an Privat verkauft werden können.
Mensch megafoxx,
ich habe Dir doch einen Link dazu gepostet....
Außerdem habe ich auch nie behauptet, dass es einem Kfz-Händler verboten wäre, ein privates Auto zu verkaufen. Klar kann er das. Denn selbstverständlich hat er -wie jeder Mensch- eine Privatsphäre. Er kann halt nur die Gewährleistung nicht wirksam ausschließen, wie ein Privatmann es könnte. Selbst wenn er es versucht....
Das heißt, dass derjenige, der ein solches Fahrzeug angeblich "privat unter Ausschluss der Gewährleistung" erworben hat und dann einen Schaden entdeckt, faktisch doch Gewährleistung geltend machen kann, eben weil der Händler eine gewisse Sachkunde per se hat. Notfalls muss ich den Anspruch eben gerichtlich per RA geltend machen. Chancen nahezu 100 %.
Wie gesagt, dasselbe gilt für den Briefmarkenhändler, der Dir angeblich "aus Privatbesitz" eine Marke ohne Gewährleistung verkauft, von der sich nachher herausstellt, dass sie gefälscht ist. Der muss sie in jedem Fall zurücknehmen, weil ihm seine besondere Sachkunde vorgehalten werden wird. Dasselbe gilt für einen Kunsthändler und ein gefälschtes Bild usw. usw. usw.
Und wenn Du mir nicht glauben magst, frag doch einfach Deinen RA.
Schönes WE
Markus
@maody66:
Ich habe eine solch plumpe und beleidigende Reaktion wie die Deine erwartet. Es macht schon einen Unterschied, etwas zu wissen, oder ein paar Kommentare im Internet aufzuschnappen. Unangenehm wird es, wenn man den eigenen Link, auf den man sich beruft, auch noch falsch liest...traurig.... Nur werden Deine rechtlichen Ergüsse nat. nicht richtiger. Wie die Sache im Einzelfall zu bewerten ist, muss nat. unabhängig von der generellen Regelung geschehen. Doch bleibt es dabei, dass grundsätzlich nat. jeder KFZ Händler sein Privatfahrzeug auch als Verbraucher verkaufen kann. Es wird ihm in den seltensten Fällen gelingen, seine Verbrauchereigenschaft nachzuweisen, doch hat er nat. die Möglichkeit. Ich werde mich hier nicht auf eine Diskussion mit Dir einlassen. Es hat keinen Wert, mit einem Blinden über die Farbe zu reden. Bitte schau dir an, wie das BGB die Begriffe Verbraucher und Unternehmer definiert. Fällt dir dann nicht auf, dass du falsch liegst, dann soll es so sein. Ich will dich nicht bekehren. Nur hör auf, hier anderen Forenmitgliedern Dein Halbwissen aufzudrängen.
PS: Ich brauche meinen RA nicht zu fragen. Ich bin RA.
Beste Grüße, Sepp
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was soll diese agression? ich wollte einfach nur rat und nicht diese sinnlos dirkussion. der typ der mir die karre verkauft hat arbeitet wahrscheinlich auf dem automarkt.verkäufer laut inet ist der automarkt.trotz allem,selbst wenn er mir das auto privat verkauft hat,hab ich nun ein auto mit def.getriebe und wahrscheinlich wohl wenig chancen ,das es rep wird ?DAS WAR MEINE FRAGE! oder wie?
Zitat:
Original geschrieben von sepp.leipzig
@maody66:Ich habe eine solch plumpe und beleidigende Reaktion wie die Deine erwartet. Es macht schon einen Unterschied, etwas zu wissen, oder ein paar Kommentare im Internet aufzuschnappen. Unangenehm wird es, wenn man den eigenen Link, auf den man sich beruft, auch noch falsch liest...traurig.... Nur werden Deine rechtlichen Ergüsse nat. nicht richtiger. Wie die Sache im Einzelfall zu bewerten ist, muss nat. unabhängig von der generellen Regelung geschehen. Doch bleibt es dabei, dass grundsätzlich nat. jeder KFZ Händler sein Privatfahrzeug auch als Verbraucher verkaufen kann. Es wird ihm in den seltensten Fällen gelingen, seine Verbrauchereigenschaft nachzuweisen, doch hat er nat. die Möglichkeit. Ich werde mich hier nicht auf eine Diskussion mit Dir einlassen. Es hat keinen Wert, mit einem Blinden über die Farbe zu reden. Bitte schau dir an, wie das BGB die Begriffe Verbraucher und Unternehmer definiert. Fällt dir dann nicht auf, dass du falsch liegst, dann soll es so sein. Ich will dich nicht bekehren. Nur hör auf, hier anderen Forenmitgliedern Dein Halbwissen aufzudrängen.
PS: Ich brauche meinen RA nicht zu fragen. Ich bin RA.
Beste Grüße, Sepp
Interessant, wie unterschiedlich Sprache wahrgenommen wird....
Meine Reaktion war weder plump, noch beleidigend. Lies Dir meinen Text doch bitte noch einmal vorbehaltsfrei durch. Du wirst erkennen (minimale Sprachkompetenz vorausgesetzt), dass er absolut neutral formuliert war, höchstens vielleicht mit einem winzigen leicht genervten Unterton. Wenn Du Dich dadurch angegriffen oder gar beleidigt fühlst (mir im Übrigen absolut unverständlich) und dies hier auf diese Weise kundtust, belegt das für mich nur wieder einmal, dass regelmäßig nur der getroffene Hund bellt!
Den Link habe ich sicher nicht falsch gelesen, sondern (wenn überhaupt) Deiner Auffassung folgend höchstens falsch interpretiert. Aber Du beurteilst ja auch meinen völlig neutralen Text als "plump und beleidigend". Und Du hast ihn nicht einmal richtig gelesen bzw. ist es mir trotz einfacher Wortwahl offenbar nicht gelungen, ihn Dir verständlich zu machen.
Denn um das noch einmal klarzustellen: Ich habe genau dasselbe behauptet, wie Du auch (lediglich in anderen Worten), nämlich dass der Händler durchaus Verbrauchergeschäfte machen kann, es ihm aber faktisch nicht gelingen wird, dies auch in Bezug auf Gewährleistung durchzusetzen. Punkt!
Wo waren denn bitte Deine Quellen? Hätte Dir doch ein leichtes sein müssen, ein schnelles Zitat oder einen Link zu bringen! Entschuldige bitte, dass ich Dir nicht ansatzweise glauben kann, dass Du RA bist. Und wenn ja, möchte ich bei Dir niemals Mandant sein....
@ TE: Du bist ja aufgrund der hier erhaltenen Tipps glücklicherweise durch einen Rechtsanwalt vertreten. Du wirst auch mit seiner Unterstützung gewinnen, weil Dein Verkäufer die Gewährleistung nicht ausschließen konnte. Lass Dich nicht verunsichern!
Schönes WE
Markus
P.S.: Nur der guten Ordnung halber möchte ich klarstellen, dass ich die Aggression nicht begonnern habe!
ich hoffe das sich alles zum besten neigen wird.eine komplett-rückgabe des kfz sollte doch auch möglich sein?
Zitat:
Original geschrieben von fxandy
ich hoffe das sich alles zum besten neigen wird.eine komplett-rückgabe des kfz sollte doch auch möglich sein?
Da musst Du mal den Herrn RA fragen. 😉
Es bestehen grds. mehrere Möglichkeiten, Dein Recht durchzusetzen. Rückgabe ist eine der denkbaren Varianten. Dein Anwalt wird Dir dazu sicher zu gegebener Zeit kompetenten Rat erteilen, was in diesem Fall für Dich die Beste ist.
so.neuigkeiten.der gegnerische anwalt bietet eine rep des getriebes an.also hat er doch dreck am steggen.soll ich mich darauf einlassen?oder sollte ich eine komplett-rückgabe in betracht ziehen? kann er verlangen das ich es bei audi rep lasse? lg
Zitat:
Original geschrieben von fxandy
so.neuigkeiten.der gegnerische anwalt bietet eine rep des getriebes an.also hat er doch dreck am steggen.soll ich mich darauf einlassen?oder sollte ich eine komplett-rückgabe in betracht ziehen? kann er verlangen das ich es bei audi rep lasse? lg
Was sagt denn Dein Anwalt dazu?
Ich persönlich würde dazu neigen, die Kiste komplett zurückzugeben, wenn das machbar ist. Ist aber, wie gesagt, nur meine persönliche Meinung. Frag erst mal Deinen Anwalt, was er meint und für realistisch hält. Am besten hältst Du Dich dann an seine Empfehlung.
@ Andy
Wie schon mein Vorredner schrieb, solltest Du das mit Deinem Anwalt klären.
Wenn ich mich richtig erinnere, hattest Du doch aber noch mehrere, nicht funktionierende Dinge an dem Fahrzeug ?
Die solltest Du dann ebenfalls bemängeln....
Ich glaube, ich hätte kein rechtes Zutrauen mehr zu dem Auto. Allerdings hast Du wohl Anspruch auf Nachbesserung, die Rückgabe durchzufechten dürfte aber schwieriger sein.
Aber bevor hier alle auf mich einschlagen...frage Deinen Anwalt !
Viel Erfolg
Uwe
^hallo.der anwalt meint,es ist so gut,wenn ich mich sonst gut fühle mit dem auto,da eine anfechtung des kaufvertrages bzw die rückgabe einen prozess nachsich ziehen wird.d.h.es wird sich über monate hinziehen.ich weiß echt nicht wie ich mich verhalten soll,.sonst ist da auto i.o.bis auf das das getriebe geräuche macht,wahrscheinlich auf grund der defekten multitronic.auf der anderen seite ,was bekomm ich schon für 8400 € für autos! vielleicht sollte ich die rep machen ! ich brauch ja das auto und die gesetzesmühlen mahlen verdammt langsam in dtl
Zitat:
Original geschrieben von fxandy
^hallo.der anwalt meint,es ist so gut,wenn ich mich sonst gut fühle mit dem auto,da eine anfechtung des kaufvertrages bzw die rückgabe einen prozess nachsich ziehen wird.d.h.es wird sich über monate hinziehen.ich weiß echt nicht wie ich mich verhalten soll,.sonst ist da auto i.o.bis auf das das getriebe geräuche macht,wahrscheinlich auf grund der defekten multitronic.auf der anderen seite ,was bekomm ich schon für 8400 € für autos! vielleicht sollte ich die rep machen ! ich brauch ja das auto und die gesetzesmühlen mahlen verdammt langsam in dtl
Hi Andy,
ich würde mich ganz klar nach der Empfehlung des Anwalts richten. Denn Dein RA meint ja, dass das Rückabwicklung (=Wandlung) nur mit Klage ginge. Ich setze voraus, dass der RA in diesen Dingen versiert ist. Wenn Du jetzt Klage erhebst auf Wandlung wird diese sicher nicht vor Ablauf der Gewährleistungspflicht beendet sein. Verlierst Du sie dann, hast Du gar nix! Denn während der Klage kannst Du ja nicht gleichzeitig Reparatur verlangen, das schließt sich gegenseitig aus.
Also: Mach, was der Anwalt empfiehlt!
Grüße
Markus
neuigkeiten! er hat mich trotz das die sache jetzt über den anwalt, geht privat angerufen! er hat mir vorgeschlagen das getriebe in einer ,,firma eines bekannten``zu reparieren! (angeblich eine getriebeinstandsetzung) natürlich in seinem wohnort.ich habe einen kostenvoranschlag von einer hier ansässigen firma machen lassen,das ist ihm zu teuer.ich hab natürlich bei der sache kein gutes gefühl! was wird da verbaut,natürlich sagte er mir,alles mit rechnung,aber..weiterhin muß ich ja das auto hoch bringen,d.h.das dauert sicher 2 tage.er wollte auch das auto abholen,nur er fährt defenitiv nicht mehr mit meinen auto,zu mal er einen hals auf mich hat,da er die reperatur bezahlen muß! mein anwalt sagt,er muß den schaden tilgen ,egal wie und wo!wie seht ihr das! lg