Ärger?
so,dank einiger beiträge hier im forum zum thema multitronic,muß ich wohl feststellen,das meine langsam defekt geht(ruckeln ec beim anfahren) ich hab das auto noch mit kurzzeitkennzeichen,also noch nicht zugelassen,der verkäufer hat wahrscheinlich wissentlich den fehler verschwiegen! täuschung! in wie weit kann ich vom käufer eine rep. verlangen bzw eine rücknahme des kfz? oder kann ich hier nichts machen.das ganze wird ja einiges kosten! lg
s.habe rechtsschutz!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Q-4.2
Kannste aber glauben.Es ist sogar so, dass jede X-beliebige Firma, die ein Fahrzeug verkauft, genau diese Sachmängelhaftung gewähren muss.
Kannst ja mal versuchen, ein Dienst-PKW von einer Firma (kein Autohandel) zu kaufen. Das machen die auch nicht mehr, weil sie eben genau dieses Problem nicht haben wollen...
Darum kann ich bei uns z.B. keinen Direktorenwagen mehr von der Firma für günstig schiessen...
Ist doch genau das was ich sage!!!
Wenns nen Firmenwagen (Betriebsvermögen) war (und da haste recht, egal was für eine Firma oder sogar Freiberufler wie Ärzte, Rechtsverdreher, usw.), also durch die Steuer gelaufen ist, dann Sachmängelhaftung!
Aber wenn der Wagen dem Autohändler oder dem von dir angesprochenen Direktor PRIVAT gehört hat, also nicht in der Steuer war, dann gibts auch keine Sachmängelhaftung! Solls geben, dass Unternehmer auch ein Privatleben haben...
Es geht doch klar darum, ob der Wagen vorher Betriebsvermögen war oder nicht...
51 Antworten
Du musst ihm nachweisen, dass er dich getäuscht hat. Vorher kannst du eigentlich garnichts machen. Rede erstmal mit dem Verkäufer was er dazu sagt. Wenn ihr euch nicht einig werdet würde ich einen Anwalt konsultieren.
...er sagte mir,es ist alles in ordnung..er selber ist kfz händler,war aber sein privat kfz.also schon täuschung?
Wenn er KFZ-Händler ist ist doch alles klar, Sachmangelhaftung greift und er muss es i.O. bringen. Ganz egal ob es sein Privatwagen war.
Is LINKS auch geschützt ?Zitat:
Original geschrieben von fxandy
so,dank einiger beiträge hier im forum zum thema multitronic,muß ich wohl feststellen,das meine langsam defekt geht(ruckeln ec beim anfahren) ich hab das auto noch mit kurzzeitkennzeichen,also noch nicht zugelassen,der verkäufer hat wahrscheinlich wissentlich den fehler verschwiegen! täuschung! in wie weit kann ich vom käufer eine rep. verlangen bzw eine rücknahme des kfz? oder kann ich hier nichts machen.das ganze wird ja einiges kosten! lgs.habe rechtsschutz!
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Angus2202
Wenn er KFZ-Händler ist ist doch alles klar, Sachmangelhaftung greift und er muss es i.O. bringen. Ganz egal ob es sein Privatwagen war.
Jep, genauso ist es, in den ersten 6 Monaten sogar mit Beweislastumkehr zugunsten des Käufers.
Grüße
Markus
P.S.: @ TE: Super Thread-Titel!
..auch wenn er es privat verkauft hat? er stand auch als halter in der zulassung! muß er das in ordnung bringen? danke erstmal für eure antworten.ich bin gerade deswegen richtig im arsch.erst die große freude und jetzt das.lg
Zitat:
Original geschrieben von fxandy
..auch wenn er es privat verkauft hat? er stand auch als halter in der zulassung! muß er das in ordnung bringen? danke erstmal für eure antworten.ich bin gerade deswegen richtig im arsch.erst die große freude und jetzt das.lg
Ein Kfz-Händler kann kein Auto "privat" verkaufen!
Auch wenn er das Auto als seinen Privatwagen benutzt hat, gilt er beim Verkauf insoweit als Händler. Du hast also innerhalb von 12 Monaten Gewährleistung, in den ersten 6 Monaten wird sogar zu Deinen Gunsten unterstellt, dass der Schaden beim Verkauf schon vorhanden war. Das Gegenteil müsste der Händler beweisen.
Grüße
Markus
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Ein Kfz-Händler kann kein Auto "privat" verkaufen!Auch wenn er das Auto als seinen Privatwagen benutzt hat, gilt er beim Verkauf insoweit als Händler.
Na, dass glaube ich nicht!
Ich bin der Ansicht, dass ein Privatwagen der an Privat verkauft wird ohne Sachmängelhaftung (ehem. Gewährleistung) verkauft wird, unabhängig davon welchen Beruf der Verkäufer ausübt.
Die Frage ist vielmehr ob es ein Privatwagen ist oder nicht und das ist vor allem eine steuerrechtliche Frage. D.h. damit es ein Verkauf von Gewerblich an Privat ist muß der ehemalige Halter den Wagen steuerlich geltend gemacht haben. Wenn der vorherige Besitzer lt. Brief z.B. das Autohaus ist (ist ja bei dir nicht so) oder auf der Rechnung die MwSt. ausgewiesen ist, dann ists klar ein Firmanwagen. Ein Firmenwagen ist es nur dann wenn der Wagen irgendwann durch die Steuer des Unternehmers gelaufen ist (und nur dann gibts Sachmängelhaftung!).
Wenn der Wagen aber auf eine Privatperson zugelassen ist und dieser den Wagen nicht steuerlich geltend gemacht hat, dann ist es ein Verkauf von Privat an Privat ohne Sachmängelhaftung.
Lange Rede kurzer Sinn, wenn auf Privat zugelassen Du aber trotzdem die Vermutung hast, dass der Wagen geschäftlich genutzt wurde, würde ich dem Verkäufer gegenüber die Möglichkeit eines Hinweises an das ihn betreuende Finanzamt (Steuerhinterziehung bei Verkauf von Betriebsvermögen) andeuten, falls er sich nicht kooperativ zeigt...😰
Hinweis könnte auch die Rechnung sein, habt Ihr einen neutralen Kaufvertrag aufgesetzt oder ist Geschäftspapier, Geschäftsstempel etc. benutzt worden? Dann wäre ein Ausschluss der Sachmängelhaftung natürlich unwirksam.
Im Übrigen hast Du den richtigen Weg, ja schon selber angedeutet = Rechtsschutzversicherung!🙂
Wenn es tatsächlich ein Verkauf von Privat an Privat ist, also die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist, dann bliebe noch das Thema "arglistige Täuschung", aber das dürfte schwer zu beweisen sein...
Grüße
megafoxx
P.S.: Sorry für meine flapsigen Worte in deinem ersten Thread 😎
P.P.S.: Das "HURZ" ist wieder da, wenngleich es nicht um Airbags geht ist der Kommentar genauso sinnfrei wie sonst auch... Schade, dass es den Daumen nach unten nicht mehr gibt!
Kannste aber glauben.
Es ist sogar so, dass jede X-beliebige Firma, die ein Fahrzeug verkauft, genau diese Sachmängelhaftung gewähren muss.
Kannst ja mal versuchen, ein Dienst-PKW von einer Firma (kein Autohandel) zu kaufen. Das machen die auch nicht mehr, weil sie eben genau dieses Problem nicht haben wollen...
Darum kann ich bei uns z.B. keinen Direktorenwagen mehr von der Firma für günstig schiessen...
Zitat:
Original geschrieben von Q-4.2
Kannste aber glauben.Es ist sogar so, dass jede X-beliebige Firma, die ein Fahrzeug verkauft, genau diese Sachmängelhaftung gewähren muss.
Kannst ja mal versuchen, ein Dienst-PKW von einer Firma (kein Autohandel) zu kaufen. Das machen die auch nicht mehr, weil sie eben genau dieses Problem nicht haben wollen...
Darum kann ich bei uns z.B. keinen Direktorenwagen mehr von der Firma für günstig schiessen...
Ist doch genau das was ich sage!!!
Wenns nen Firmenwagen (Betriebsvermögen) war (und da haste recht, egal was für eine Firma oder sogar Freiberufler wie Ärzte, Rechtsverdreher, usw.), also durch die Steuer gelaufen ist, dann Sachmängelhaftung!
Aber wenn der Wagen dem Autohändler oder dem von dir angesprochenen Direktor PRIVAT gehört hat, also nicht in der Steuer war, dann gibts auch keine Sachmängelhaftung! Solls geben, dass Unternehmer auch ein Privatleben haben...
Es geht doch klar darum, ob der Wagen vorher Betriebsvermögen war oder nicht...
Zitat:
Original geschrieben von megafoxx
Ist doch genau das was ich sage!!!Zitat:
Original geschrieben von Q-4.2
Kannste aber glauben.Es ist sogar so, dass jede X-beliebige Firma, die ein Fahrzeug verkauft, genau diese Sachmängelhaftung gewähren muss.
Kannst ja mal versuchen, ein Dienst-PKW von einer Firma (kein Autohandel) zu kaufen. Das machen die auch nicht mehr, weil sie eben genau dieses Problem nicht haben wollen...
Darum kann ich bei uns z.B. keinen Direktorenwagen mehr von der Firma für günstig schiessen...
Wenns nen Firmenwagen (Betriebsvermögen) war (und da haste recht, egal was für eine Firma oder sogar Freiberufler wie Ärzte, Rechtsverdreher, usw.), also durch die Steuer gelaufen ist, dann Sachmängelhaftung!
Aber wenn der Wagen dem Autohändler oder dem von dir angesprochenen Direktor PRIVAT gehört hat, also nicht in der Steuer war, dann gibts auch keine Sachmängelhaftung! Solls geben, dass Unternehmer auch ein Privatleben haben...
Es geht doch klar darum, ob der Wagen vorher Betriebsvermögen war oder nicht...
Glaub es einfach trotzdem.
Die steuerliche Zuordnung zum Betriebsvernögen spielt nur für den sachfremden Unternehmer (d. h. Nicht "Kfz-ler"😉, also z. B. für den Steuerberater (😉) eine Rolle. Der sachfremde Unternehmer wird für Zwecke der Gewährleistung nur dann wie ein Kfz-Händler gestellt, wenn er ein Fahrzeug veräußert, das seinem BV zugeordnet war. Insofern hast Du Recht.
Der Kfz-Händler jedoch kann definitiv kein Fahrzeug privat (also mit Ausschluss der Gewährleistung) veräußern. Insofern wird er sich seine spezielle Sachkunde vorhalten lassen müssen und gilt immer wie ein Händler. Genauso kann z. B. ein Briefmarkenhändler nicht "privat" die eigene Briefmarkensammlung veräußern oder der Kunsthändler "privat" seinen eigenen Kunstbesitz.
Grüße
Markus
maody66 hat es schön auf den Punkt gebracht. Und der Direktorenwagen, den ich meine, ist natürlich einer, wo der Arbeitgeber alle Kosten trägt, also das Kfz dem Arbeitgeber gehört (=Betriebsvermögen).
Und der kann es eben nicht mehr ohne Sachmängelhaftung an einen Privaten verkaufen. Dafür gibt's dann ja die Zweitmärkte der gewerblichen.
Zitat:
Original geschrieben von maody66
Die steuerliche Zuordnung zum Betriebsvernögen spielt nur für den sachfremden Unternehmer (d. h. Nicht "Kfz-ler"😉, also z. B. für den Steuerberater (😉) eine Rolle. (...)Der Kfz-Händler jedoch kann definitiv kein Fahrzeug privat (also mit Ausschluss der Gewährleistung) veräußern. Insofern wird er sich seine spezielle Sachkunde vorhalten lassen müssen und gilt immer wie ein Händler.
Okay, das mit der Sachkunde ist ein Argument. Hast Du trotzdem bitte einen Beleg/Quelle dafür, dass die steuerliche Zuordnung nur für Sachfremde gilt?
Zitat:
Original geschrieben von megafoxx
Okay, das mit der Sachkunde ist ein Argument. Hast Du trotzdem bitte einen Beleg/Quelle dafür, dass die steuerliche Zuordnung nur für Sachfremde gilt?Zitat:
Original geschrieben von maody66
Die steuerliche Zuordnung zum Betriebsvernögen spielt nur für den sachfremden Unternehmer (d. h. Nicht "Kfz-ler"😉, also z. B. für den Steuerberater (😉) eine Rolle. (...)Der Kfz-Händler jedoch kann definitiv kein Fahrzeug privat (also mit Ausschluss der Gewährleistung) veräußern. Insofern wird er sich seine spezielle Sachkunde vorhalten lassen müssen und gilt immer wie ein Händler.
Schau mal hier z. B.
www.internetratgeber-recht.de/Verkehrsrecht/frameset.htm
Es ist nicht ganz einfach, ein Zitat dazu zu bringen, weil es leider nicht das Gesetz gibt, in dem die Regelungen stehen. Die Tatsache, dass ein Händler, gleich was er handelt, beim Verkauf seiner originären Handelsware niemals "privater" Verkäufer sein kann, ist ein ganz allgemeiner Rechtsbegrff, der sich in vielen Teilbereichen des Rechts wiederfindet.
Die Formulierungen in dem Link sind aber insofern ganz gut, dass aus dem Umkehrschluss zu der Formulierung "gewerbliche Händler sind auch jene Selbständige/Freiberufler, die das Kfz auf den Betrieb zugelassen hatten " (=Zuordnung zum BV), erkennbar wird, dass es beim Kfz-Händler offensichtlich egal ist, ob er auf den Betrieb zugelassen hatte, oder nicht. Er fällt immer unter die Gewährleistungsregeln.
Der Sinn des ganzen ist übrigens, dass der Händler nicht einfach durch Erklärung des Autos zum "Privatauto" die Sachmängelhaftung umgehen kann. Denn er weiß ja (auch wegen seiner vermuteten speziellen Sachkunde) über die Fahrzeuge und deren Zustand genau Bescheid.
Grüße
Markus