Ärger?

Audi A6 C5/4B

so,dank einiger beiträge hier im forum zum thema multitronic,muß ich wohl feststellen,das meine langsam defekt geht(ruckeln ec beim anfahren) ich hab das auto noch mit kurzzeitkennzeichen,also noch nicht zugelassen,der verkäufer hat wahrscheinlich wissentlich den fehler verschwiegen! täuschung! in wie weit kann ich vom käufer eine rep. verlangen bzw eine rücknahme des kfz? oder kann ich hier nichts machen.das ganze wird ja einiges kosten! lg

s.habe rechtsschutz!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Q-4.2


Kannste aber glauben.

Es ist sogar so, dass jede X-beliebige Firma, die ein Fahrzeug verkauft, genau diese Sachmängelhaftung gewähren muss.

Kannst ja mal versuchen, ein Dienst-PKW von einer Firma (kein Autohandel) zu kaufen. Das machen die auch nicht mehr, weil sie eben genau dieses Problem nicht haben wollen...

Darum kann ich bei uns z.B. keinen Direktorenwagen mehr von der Firma für günstig schiessen...

Ist doch genau das was ich sage!!!

Wenns nen Firmenwagen (Betriebsvermögen) war (und da haste recht, egal was für eine Firma oder sogar Freiberufler wie Ärzte, Rechtsverdreher, usw.), also durch die Steuer gelaufen ist, dann Sachmängelhaftung!

Aber wenn der Wagen dem Autohändler oder dem von dir angesprochenen Direktor PRIVAT gehört hat, also nicht in der Steuer war, dann gibts auch keine Sachmängelhaftung! Solls geben, dass Unternehmer auch ein Privatleben haben...

Es geht doch klar darum, ob der Wagen vorher Betriebsvermögen war oder nicht...

Hier was zum Thema Betriebsvermögen und Zuordnung.

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also gehen wir mal davon aus ,das er mir den wagen privat verkauft hat.ich was eben bei audi..multitronic defekt(lamellen tasuch ca 1200 eus.hab ich keine chance ? er hat sicher gewußt das das getriebe defekt ist! er steht nich in der haftung als privat person bei verdeckten mängeln? lg

Zitat:

Original geschrieben von fxandy


also gehen wir mal davon aus ,das er mir den wagen privat verkauft hat.ich was eben bei audi..multitronic defekt(lamellen tasuch ca 1200 eus.hab ich keine chance ? er hat sicher gewußt das das getriebe defekt ist! er steht nich in der haftung als privat person bei verdeckten mängeln? lg

Ja, sag mal, Andy, hast Du denn die Postings nicht gelesen?

Klar hast Du ne Chance, ne sehr gute sogar. Wenn der Mann Händler ist (und das lässt sich doch feststellen), ist er zur Gewährleistung verpflichtet. Basta! Und wenn Du noch innerhalb der 6 Monate nach Kaufvertrag bist (auch das lässt sich doch feststellen), dann geh schleunigst hin zu ihm, konfrontiere ihn mit der Diagnose von Audi und mach Deinen Anspruch geltend (am besten schriftlich!). Dann kann er sich entscheiden, ob er die Kiste zurücknehmen oder die Reparatur bezahlen will.

Und wenn er kategorisch seine Gewährleistungsverpflichtung ablehnt, lass Dir die Ablehnung schriftlich geben und ab damit zum Anwalt, wenn Du rechtsschutzversichert bist. Bloß keine etwaigen Fristen versäumen.

Grüße
Markus

Genau, noch einmal zum mitschreiben. EIN HÄNDLER KANN KEIN AUTO PRIVAT VERKAUFEN. Viele versuchen es und viele Unwissende fallen drauf rein. Selbst wenn er ein Rasenmäherhändler ist, kann er sein Auto nicht privat verkaufen und muss Sachmängelhaftung auf seine "Ware" geben.

er hat mir eben gesagt(versichert) da er nur auf dem automarkt angestellt ist! das ändert die sache,oder? also doch nur privat!

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von fxandy


er hat mir eben gesagt(versichert) da er nur auf dem automarkt angestellt ist! das ändert die sache,oder? also doch nur privat!

Das halte ich für eine reine Schutzbehauptung! Auch von dieser Masche wird immer wieder berichtet....

Geh bitte auf jeden Fall zu einem Anwalt, nimm den Kaufvertrag mit und Deine Advo-Card (😉, oder welche Rechtsschutzversicherung auch immer Du hast), frage den Anwalt VOR der Beratung nach Kostenübernsahme und lass Dich dann einmal vernünftig beraten. Erst dann kannst Du eine vernünftige Entscheidung treffen.

Am Besten nimmst Du einen ortsansässigen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Vielleicht ist Dein Verkäufer ja schon bekannt. In jedem Fall kennt der RA aber die Tricks. Und wenn die Versicherung der Kostenübernahme zugestimmt hat, dann gibts sowieso keine Frage mehr.

Grüße
Markus

P.S.: Wenn der Typ Angestellter ist, dann muss sein Arbeitgeber (=Händler) die Gewährleistung übernehmen!

EDIT: Vermutlich hat er Dir doch das Auto von dem Platz runter verkauft, oder?! Dann spricht wirklich Einiges dafür, dass Du hier stramm verar.... werden sollst!

...es war sein privat kfz.laut papiere. geholt habe ich das auto auch von daheim! aber egal.also darf ich doch noch hoffen?

....sehr interessant!

ich hab mir vor ein paar tagen auch ein auto (a6 2.5 tdi) von privat gekauft.

der verkäufer hat das auto allerdings gewerblich (auch so im kaufvertrag angekreuzt) genutzt und auch abgeschrieben. sein gewerbe hat rein gar nichts mit kfz zu tun.

und nun muss er mir gegenüber trotzdem sachmangelhaftung gewähren? hab ich das richtig verstanden?

ich habe zwar noch keinen mangel festgestellt, aber wer weiß was noch kommt...

danke und gruß

steve

Zitat:

Original geschrieben von Sharan_V6_Steve


....sehr interessant!

ich hab mir vor ein paar tagen auch ein auto (a6 2.5 tdi) von privat gekauft.

der verkäufer hat das auto allerdings gewerblich (auch so im kaufvertrag angekreuzt) genutzt und auch abgeschrieben. sein gewerbe hat rein gar nichts mit kfz zu tun.

und nun muss er mir gegenüber trotzdem sachmangelhaftung gewähren? hab ich das richtig verstanden?

ich habe zwar noch keinen mangel festgestellt, aber wer weiß was noch kommt...

danke und gruß

steve

Siehste, und da geht's schon los. Du hast den Wagen nicht von Privat, sondern von einem Gewerbetriebenden gekauft. Und der ist zur Sachmängelhaftung verpflichtet.

Aber erstemal Glückwunsch zum Auto und toi-toi-toi, dass alles in Ordnung ist mit dem Wagen.

Zitat:

Original geschrieben von Sharan_V6_Steve


....sehr interessant!

ich hab mir vor ein paar tagen auch ein auto (a6 2.5 tdi) von privat gekauft.

der verkäufer hat das auto allerdings gewerblich (auch so im kaufvertrag angekreuzt) genutzt und auch abgeschrieben. sein gewerbe hat rein gar nichts mit kfz zu tun.

und nun muss er mir gegenüber trotzdem sachmangelhaftung gewähren? hab ich das richtig verstanden?

ich habe zwar noch keinen mangel festgestellt, aber wer weiß was noch kommt...

danke und gruß

steve

Ja, er steht in der Pflicht.

In den Anzeigen von Gebrauchtwagenhändler steht immer öfter "im Auftrag des Kunden", damit soll die Gewährleistung umgangen werden.

gruß
maku

danke! hört sich ja gut an-glaube zwar wie gesagt, dass alles in ordnung ist

(tüv hab ich heut machen lassen-fehlerspeicher wurde ausgelesen-ohne meldung)

aber trotzdem beruhigt mich das ein wenig!

bye the way:

ist ein 2.5 tdi avant quattro mit chip, s line...macht irre spass!

gruß

steve

part 3

als erstes vermute ich auch noch,das am km-stand gedreht wurde.hatt jemand eine ahnung,wie ich den originalen km stand rausbekomme?????????????
die sache liegt nun beim anwalt.der verkäufer, laut internetangebot ist ein autohandel.verkauft wurde es angeblich privat..ergo..trotzdem ist das getriebe im a..... die km stimmen evtl nicht.navi-spinnt,die rechte seite der boxen fällt je nach kurven fahrt aus,--elektr.sitz fahrerseite läßt sich nicht verstellen. ich bin so sauer. jetzt warte ich mal ab,was er auf das schreiben von meinem anwalt meint! es geht um die komplett rückabwicklung des KV.lg

Zitat:

Original geschrieben von fxandy


part 3

als erstes vermute ich auch noch,das am km-stand gedreht wurde.hatt jemand eine ahnung,wie ich den originalen km stand rausbekomme?????????????

Warst du schonmal bei Audi? Die können zumindest sehen ob der Wagen schonmal bei irgendeinem Audi-Service war und dort was gemacht wurde (inkl. der Kilometerstand zu der Zeit).

das problem ist,das auto hat zwar scheckheft,wurde aber von seinem autohandel geführt,also gehe ich mal davon aus,das es nur eingetragen wurde und nix gemacht wurde!

Es ist immer von Vorteil, zu wissen wovon man redet.... Insbesondere, wenn man die eigene - und letztlich falsche - Auffassung mit derartigem Nachdruck vertritt wie vorliegend.

Es ist nat. Blödsinn, wenn hier die Geschichte verbreitet wird, ein KFZ Händler könne sein Privatfahrzeug nicht auch als Privatperson (Verbraucher) verkaufen. Er wird hier ein nicht unerhebliches Beweisproblem haben, da er seine Verbrauchereigenschaft im Rahmen dieses Geschäftes nachweisen muss. Nichts desto trotz ist es nat. möglich, von einem Händler oder einem Angestellten eines Autohauses ein Fahrzeug unter Ausschluss der Gewährleistung zu kaufen. Wenn es tats. sein Privatfahrzeug war- dann war es das halt! Das hat mit der Frage der Sachkunde nichts zu tun. Die wird er sich entgegen halten müssen, wenn es um die Frage einer arglistigen Täuschung geht.

Man kann sich durchaus irren - aber wer nicht wirklich sachkundig ist, sollte sich im Sinne derer, die er zu belehren versucht, etwas zurücknehmen.

Gerade im Falle des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung sollte hier ein Anwalt konsultiert werden. Hier kommt es (wie meist) entscheidend auf die Einzelheiten des Falles an. Da ist ein Forum nicht unbedingt die vorzugswürdigste Auskunftsquelle.

Nicht falsch verstehen, aber hier geht es für den Betroffenen im Zweifel um viel Geld - da sollte man tatsächlich etwas zurückhalten, so man nicht wirklich fachlich fundierte Aussagen treffen kann.

Beste Grüße, Sepp

Zitat:

Original geschrieben von sepp.leipzig


Es ist immer von Vorteil, zu wissen wovon man redet.... Insbesondere, wenn man die eigene - und letztlich falsche - Auffassung mit derartigem Nachdruck vertritt wie vorliegend.

Es ist nat. Blödsinn, wenn hier die Geschichte verbreitet wird, ein KFZ Händler könne sein Privatfahrzeug nicht auch als Privatperson (Verbraucher) verkaufen. Er wird hier ein nicht unerhebliches Beweisproblem haben, da er seine Verbrauchereigenschaft im Rahmen dieses Geschäftes nachweisen muss. Nichts desto trotz ist es nat. möglich, von einem Händler oder einem Angestellten eines Autohauses ein Fahrzeug unter Ausschluss der Gewährleistung zu kaufen. Wenn es tats. sein Privatfahrzeug war- dann war es das halt! Das hat mit der Frage der Sachkunde nichts zu tun. Die wird er sich entgegen halten müssen, wenn es um die Frage einer arglistigen Täuschung geht.

Man kann sich durchaus irren - aber wer nicht wirklich sachkundig ist, sollte sich im Sinne derer, die er zu belehren versucht, etwas zurücknehmen.

Gerade im Falle des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung sollte hier ein Anwalt konsultiert werden. Hier kommt es (wie meist) entscheidend auf die Einzelheiten des Falles an. Da ist ein Forum nicht unbedingt die vorzugswürdigste Auskunftsquelle.

Nicht falsch verstehen, aber hier geht es für den Betroffenen im Zweifel um viel Geld - da sollte man tatsächlich etwas zurückhalten, so man nicht wirklich fachlich fundierte Aussagen treffen kann.

Beste Grüße, Sepp

Bullshit!!

Mein lieber Sepp,

ich weiß wirklich nicht, wie Du auf den Gedanken kommst, Du hättest Ahnung von der Materie. 🙄

Du schreibst einfach lapidar, es sei Blödsinn, dass ein Autohändler kein privates Fahrzeug verkaufen könnte. Kannst Du dafür auch einen Beleg liefern? Würde mich echt interessieren, denn das was Du schreibst ist natürlich kompletter Unfug. Nochmal: Ein Kfz-Händler kann kein Fahrzeug, und wenn er es noch so privat genutzt hat, als Privatfahrzeug (ergo: unter Ausschluss der Gewährleistung) verkaufen. Punkt!

Solange Du keinen Nachweis für Deine abenteuerliche Rechtsauffassung bringen kannst, ist jede weitere Diskussion überflüssig und Du hältst es am besten einfach mit Dieter Nuhr.

Grüße
Markus

P.S.: Bei einem Angestellten eines Autohauses (Achtung: nicht Händler, der ist immer gewerblich) wäre das u. U. etwas anderes, aber nicht, wenn das Fahrzeug über die online-Plattform des Händlers vermarktet wird. Dann ist das einfach nur ein (jedem, der sich ein bisschen auskennt, auch bekannter) billiger Trick um eine  fast verreckte Möhre ohne Gewährleistung aber mit klasse Deckungsbeiträgen zu verhökern!

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