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Änderung Besteuerung Dienstwagen Cayenne / Panamera e-hybrid

Porsche Cayenne

Gute Nachricht:

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. November 2018, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455, 19/4858, 19/5159 Nr. 4) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/5595) angenommen.
CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz, AfD und FDP dagegen.
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Zur Finanzierung des Gesetzes hat der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/5596) vorgelegt.

https://www.bundestag.de/.../575084

Vollständige Fassung 19/5595: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/055/1905595.pdf

AUSZUG: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode - Drucksache 19/5595 (Seite 11) :

Entwurf // Beschlüsse des 7. Ausschusses
2.
bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 (ist der Bruttolistenpreis) nur zur Hälfte anzusetzen.
2. Bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des §3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen

§3 Absatz 1 & 2 EmoG:

(1) Wer ein Fahrzeug im Sinne des § 2 führt, kann nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Bevorrechtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr erhalten, soweit dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden.
(2) Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges dürfen Bevorrechtigungen nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden, wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG oder aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ergibt, dass das Fahrzeug
1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat
oder
2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.

Link: https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html

Sieht also gut aus .... zumindest für den Cayenne e-hybrid (e-Reichweite nach NEFZ 44km (soweit ich weiss) ...WLTP gibt es noch keine Angaben)

Grüße

Hannes

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ich frage mich was auch die CDU für ein Interesse daran hat die deutsche Automobilindustrie an die Wand zu fahren.
Das RotGrün träumt und spinnt, weiß man ja schon lange, aber dass die CDU meint die SPD links überholen zu müssen und Hara Kiri mit der Deutschen Industie zu machen, verstehe ich nun wirklich nicht mehr.
Eine Mehrheit für die Politik gibt es ja schon lange nicht mehr.
Nur vor Neuwahlen haben die noch Regierenden aus gutem Grund angst.

Das sehe ich ganz anders. Vor Neuwahlen hat nur die SPD Angst, weil die dann marginalisiert ist und von den Futtertöpfen weg muß. Die Union macht bei der Deindustrialisierungspolitik der Grünen fleißig mit, die werden auch miteinander koalieren, wenn erforderlich. Grün ist bei 25%, ohne die geht nichts mehr. Man muß wohl akzeptieren, daß die Mehrheit der Wähler in D das so will, warum auch immer, im besten D, das wir je hatten. Aber wie schon gesagt, das muß vermutlich in einen anderen Thread...

Nun zum eigentlichen Thema: ich war heute im PZ. Die haben ganz aktuell (eine einzelne Einzelplatzlizenz) ein Tool zur Konfiguration bekommen, das E-Reichweite und CO2-Ausstoß sozusagen in Echtzeit anzeigt. Die haben "meinen" Panamera soeben re-konfiguriert.

Ergebnis: CO2-Ausstoß ist praktisch nicht sinnvoll unter 50 g/km zu kriegen. Es geht nur über die E-Reichweite.
Die Reihenfolge der Gewichtsersparnis lautet wie folgt:
- Panorama-Dach weg (ist mir nicht so wichtig, ich schaue nach vorn und nicht nach oben)
- 21"-Räder weg, dafür 19" (läßt sich regeln, wenn man nach E-Zulassung 21er draufmacht, also no prob, das machen sie auch im PZ)
- Hinterachslenkung weg (das ist bitter)
- Gepäckraummanagement weg (trifft mich nicht wirklich).

Dann ist er genau bei 40 km elektrisch. Mit Hinterachslenkung bei 39 km, echt gemein. Anderen Kleinkram weglassen bringt nix. Das Burmester-System hatte ich nicht, sondern das Bose Surround, und das kann drinbleiben.

Onboard-Lader weg macht m.E. keinen Sinn, entweder richtig E-Konzept oder gar nicht, dann kann ich auch wie Thknab den GTS nehmen. Aber binnen 1,5 h die Batterie einigermaßen vollzukriegen - wir haben bei uns z.B. am Stadtplatz ne Tiefgarage mit E-Tanke, auch am Golfplatz übrigens (ich liebe den Sport einfach) - ist sinnvoll beim E-Konzept.

Was man noch hätte wegnehmen können, ist der 18-Wege-Sitz gegen den 14-Wege-Sitz, aber ich habe beide probegefahren, und der Verzicht auf den 18-Wege-Sitz kommt nicht in Frage. Der Seitenhalt ist ungleich besser.

Das zum Fahrzeug. Zum PZ selbst (war ein 3er mit Verkäufer und Geschäftsführer): Kein Problem mit dem alten Leasingvertrag. Sie wollen mich als Kunden, nicht als Gegenpartei. Das ursprünglich konfigurierte Auto wird zwar gebaut (Rücknahme geht nicht mehr), aber sie behalten es dann und nehmen es als Vorführer. Sie machen mir für die Neukonfiguration gleich ein Angebot. Übrigens, die Limo wär kein Problem, die kriegt mit Vollausstattung das E-Kennzeichen, hat Thknab schon geschrieben.

Der Steuerberater hat mir wg. Donnerstag auch schon geschrieben: E-Kennzeichen ist für die Steuerersparnis Pflicht, egal ob mit Fahrtenbuch oder Pauschalregelung. Ich dachte es mir ja.

Noch Fragen, Leute?

Gruß mi-b

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Der Vorteil liegt in meinem Fall in der Halbierung der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) für die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung des als Dienstwagen im Betriebsvermögen befindlichen Fahrzeugs, das wird nämlich bei E- und Hybrid-Fahrzeugen, wenn sie das E-Kennzeichen haben, seit 2019 steuerlich begünstigt. Wenn man die Pauschal-Methode wählt (1%), wäre das bei einem BLP von rd 170 T€ statt 1.700 € nur noch 850 €, die zu versteuern wären - pro Monat. Ich zahle den Spitzensteuersatz, d.h., es ist schon ein Unterschied, ob ich von rd. 20 T€ pro Jahr oder von rd. 10 T€ pro Jahr Steuern zahle. Zwar würde ich erstmal 3 Jahre leasen, hatte aber mir eine Ankaufoption einräumen lassen, falls mir das Fahrzeug gefällt, würde ich es nämlich noch weitere 3-5 Jahre fahren. Ich habe 4 Kinder, die selbst bald Auto fahren, da zählt jeder Euro... ;-)
Gruß mi-b

Das ist mir bekannt und das habe ich ja auch geschrieben. Dafür muss aber das Modell die KBA-Zulassung haben, dass es mind. 40 km rein elektrisch schafft, damit die 0,5%-Regel gilt.

M. W. schafft der Cayenne Hybrid das, somit sollte dies doch unabhängig von der Ausstattung gewährleistet sein.

Als Dienstwagen, wenn das Fahrzeug ein E-Kennzeichen bekommt, muss nur noch die 50% des BLPs versteuert werden. Dann kostet ein 100.000€ mal 50.000€, würde er das schaffen. 🙂

€: Da war ich wohl zu langsam.

Aber 40km rein elektrisch, oder eine bestimmte CO2-Grenze unterschreiten. War das 40g/Co2 pro Km?

Zitat:

Der Einfachheit reden aber alle vom E-Kennzeichen, denn wer das in der "Tasche" hat und einen Privatnutzungsanteil versteuert (und nicht die Fahrtenbuchmethode wählt), ist dann ggf. "fein raus".

Das wäre für mich ein gangbarer Weg. Meines Wissens - nach Aussage des PZ-Beraters - hat der Panamera eine entsprechende Schnittstelle, um mit geeigneter Software ein vom FA anerkanntes elektron. Fahrtenbuch zu führen. Die modernen Systeme erkennen praktisch jede Fahrt selbst, man muß überwiegend nur bestätigen, und ich fahre praktisch immer dieselben 3-5 Strecken.

Wenn sicher ist, daß auch ohne E-Kennzeichen beim Fahrtenbucheinsatz die zu berücksichtigenden Aufwendungen (z.B. Leasing-Raten, Werkstatt etc.) halbiert werden, ist das Fahrtenbuch für mich eine echte Option. Ich hatte mir das Ende vorigen Jahres schon mal durchgerechnet, ich würde sogar noch minimal sparen (war aber so gering, daß es mir darauf nicht angekommen wäre).

Nach meinem Termin heute Abend im PZ habe ich Do. Früh einen Termin bei meinem Steuerberater. Mal sehen, was der sagt, der kennt die Problematik schon. Ich werde berichten!

Gruß mi-b

Zitat:

Aber 40km rein elektrisch, oder eine bestimmte CO2-Grenze unterschreiten. War das 40g/Co2 pro Km?

50 g oder 40 km rein elektrisch.

Zitat:

@knolfi schrieb am 5. Februar 2019 um 09:29:23 Uhr:


Das ist mir bekannt und das habe ich ja auch geschrieben. Dafür muss aber das Modell die KBA-Zulassung haben, dass es mind. 40 km rein elektrisch schafft, damit die 0,5%-Regel gilt.

M. W. schafft der Cayenne Hybrid das, somit sollte dies doch unabhängig von der Ausstattung gewährleistet sein.

Nein, der Cayenne schafft es nach WLTP (seit 01.09.2018 gültig) eben nicht. Sonst hätte ich ihn statt des Panas.

Wie gesagt, wenn man die Gesetze genau liest, steht da: Wer die Bedingungen für E-Kennzeichen erfüllt, "kann" sie auch für die Besteuerung erfüllen.

Regel:
- Mind. 40km rein elektrische Reichweite
oder
- Max 50g CO2 pro km

Ohne Gewähr. ;-)

Edit: Heute posten wir alles doppelt. :-)

Dann verstehe ich die Strategie von Porsche bzgl. des Cayenne nicht (mehr).

Früher war die Marschrichtung rel. einfach: der Cayenne als Familienkutsche mit genügend Platz und Komfort für den solventen Porsche-Fahrer. Um auch die Sparfüchse anzusprechen, wurden Audi-Dieselmotoren in den Cayenne verpflanzt. Alles sinnig um die leitenden Angestellten oder Geschäftsführer von mittelständigen und Großunternehmen mit einem Firmenwagen abzuholen.

Dann hat Porsche im Rahmen der Diesel-Krise die Dieselmotoren aus dem Programm gestrichen und bietet nun nur noch Benziner an. Aber wer früher einen Cayenne Diesel hatte, soll sich nun einen Benziner holen? Da braucht's finanzielle Argumente, zumal Porsche als einziger Hersteller keine Leasing-Subvention im großen Stil betreibt. Eines davon kann der Hybrid sein, aber der erfüllt die Voraussetzungen für die Steuervergünstigungen nicht.

Und nun Porsche? Wird der Panamera zu Lasten des Cayenne gehypt?

Ich glaube, daß es ein wenig viel vorauseilender Gehorsam war, den Diesel zu streichen. Die anderen großen springen auf den Zug ja noch nicht auf, aber wenn es in D so weitergeht mit der politisch motivierten "Rettung" von allem, auch wenn die Konsequenz eine Deindustrialisierung ist, dann ist nicht nur bald der Diesel futsch, sondern auch in einigen Jahren der Benziner. Was dazu führen wird, daß die in D politisch und seltsamerweise von vielen normalen Menschen gewollte, aber sehr teure reine E-Mobilität nur noch für Leute finanzierbar ist, die wie wir hier über Autos jenseits der 100 T€ diskutieren. Tut mir Leid, das gehört bestimmt woanders hin. Ich hätte übrigens gern den Diesel im Panamera 4 ST genommen.

Zitat:

@mischka-baer schrieb am 4. Februar 2019 um 23:48:31 Uhr:


Danke für die Info. Es geht bei mir auch um den ST, die Limo ist zu unpraktisch. Ich werde berichten.
Danke und Gruß, mi-b

also ich würde jetzt nicht übertreiben und behaupten der ST ist ein praktisches Auto :-)

Zu oft habe ich mich erwischt, dass ich Tetris spielen musste mit skisachen im kofferraum. Was mich am meisten frustriert ist, dass die Durchlademöglichkeit mit getrennter Klappung des Mittelteils zu schmal ist und man schwer mehr als 2 all mountain skis durchbekommt da man die aufeinander plazieren muss.

Och naja, deutlich praktischer als die Limo, weil diese wg. der hohen Ladekante mit schwereren oder unhandlichen Gegenständen praktisch nicht zu beladen ist, ohne das Auto zu zerkratzen und sich den Rücken zu ruinieren.

Hab nochmal im Gesetz zur Elektromobilität nachgelesen, da steht klar drin, daß Vergünstigungen nur gewährt werden können, wenn die rein el. Reichweite mindestens 40 km beträgt oder der CO2-Ausstoß unter 50 g/km. Da nun verbindlich WLTP zur Bestimmung dieser Parameter gilt, kann auch für die Fahrtenbuchmethode nur dann eine Vergünstigung, z.B. eine steurliche, gewährt werden, wenn die WLTP-Zertifizierung vorliegt. Die vage Hoffnung von mir war also vermutlich Quatsch, aber das hatte ich mir eigentlich auch schon gedacht. Habe das zur Sicherheit noch auf die Agenda für mein Treffen mit dem Steuerberater getan.

Zitat:

@mischka-baer schrieb am 5. Februar 2019 um 12:40:00 Uhr:


Och naja, deutlich praktischer als die Limo, weil diese wg. der hohen Ladekante mit schwereren oder unhandlichen Gegenständen praktisch nicht zu beladen ist, ohne das Auto zu zerkratzen und sich den Rücken zu ruinieren.

Auch wenn's OT ist, aber der ST ist nicht wirklich eine urlaubstaugliche Reiselimousine für eine vierköpfige Familie. Das Kofferraumvolumen mit 520l liegt gerademal auf Audi Q5 I-Niveau, wobei dieser soagr 20 l mehr bietet.

Da fasst der Kofferraum des Cayenne mit 770l deutlich mehr.

Zitat:

@mischka-baer schrieb am 5. Februar 2019 um 12:40:00 Uhr:


Och naja, deutlich praktischer als die Limo, weil diese wg. der hohen Ladekante mit schwereren oder unhandlichen Gegenständen praktisch nicht zu beladen ist, ohne das Auto zu zerkratzen und sich den Rücken zu ruinieren.

Hab nochmal im Gesetz zur Elektromobilität nachgelesen, da steht klar drin, daß Vergünstigungen nur gewährt werden können, wenn die rein el. Reichweite mindestens 40 km beträgt oder der CO2-Ausstoß unter 50 g/km. Da nun verbindlich WLTP zur Bestimmung dieser Parameter gilt, kann auch für die Fahrtenbuchmethode nur dann eine Vergünstigung, z.B. eine steurliche, gewährt werden, wenn die WLTP-Zertifizierung vorliegt. Die vage Hoffnung von mir war also vermutlich Quatsch, aber das hatte ich mir eigentlich auch schon gedacht. Habe das zur Sicherheit noch auf die Agenda für mein Treffen mit dem Steuerberater getan.

Ich war kurz davor einen BMW 530e gerade wg. der 0,5% Besteuerung zu nehmen. Hierbei musste man bei der Ausstattung teuflisch aufpassen, um im gesetzlichen Rahmen zu bleiben. Am Ende der Konfiguration spukte der BMW Konfigurator dann die Reichweiten-/Abgas-Werte aus. Eine elektrische Heckklappe oder zu große Reifen konnten im Worst Case das E-Kennzeichen verhindern.

Ich weiß nicht wie das bei Porsche ist, aber die sind ähnlich am technischen Limit und ich kann mir gut vorstellen, dass einem fully-loaded Hybrid das E-Kennzeichen verweigert wird

Dies nur als Tipp an Euch

Hoffentlich sind die Öko- Gendergagas bald von der Bildfläcche verschwunden.

Wird alles völlig irrwitzig.

Zitat:

Habe das zur Sicherheit noch auf die Agenda für mein Treffen mit dem Steuerberater getan.

Lass uns wissen, was dabei rauskam. Ich freue mich über jede Info zu dem Thema!

Mein Steuerberater und ich haben für "ältere" Autos - zusammen mit einer E-Mail von Porsche (ganz inoffiziell!) - eine besondere Theorie. Kurz gesagt: Der Vorführer, den ich Januar 2019 angeschafft habe, der das alle Werte nur nach NEFZ schafft, aber im September 2018 mit E-Kennzeichen zugelassen wurde, geht wohl auch.

Die Argumentation ist dann ziemlich juristisch... und deshalb außerhalb meiner Fähigkeiten, sie zu erklären.

Das dürfte aber für die wenigsten relevant sein, denn solche Vorführer gibt es voraussichtlich nicht mehr so viele zu kaufen.

Zitat:

@PorscheTarga schrieb am 5. Februar 2019 um 16:33:19 Uhr:



Wird alles völlig irrwitzig.

Ist Leder ein EU gesetzt, individuelle Autos werden verschwinden, die Können ja nicht für jeden sonderwusch, eine Genehmigung beantragen.

Traurig aber war.

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