Änderung Besteuerung Dienstwagen Cayenne / Panamera e-hybrid
Gute Nachricht:
Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. November 2018, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455, 19/4858, 19/5159 Nr. 4) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/5595) angenommen.
CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz, AfD und FDP dagegen.
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Zur Finanzierung des Gesetzes hat der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/5596) vorgelegt.
https://www.bundestag.de/.../575084
Vollständige Fassung 19/5595: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/055/1905595.pdf
AUSZUG: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode - Drucksache 19/5595 (Seite 11) :
Entwurf // Beschlüsse des 7. Ausschusses
2.
bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 (ist der Bruttolistenpreis) nur zur Hälfte anzusetzen.
2. Bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des §3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen
§3 Absatz 1 & 2 EmoG:
(1) Wer ein Fahrzeug im Sinne des § 2 führt, kann nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Bevorrechtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr erhalten, soweit dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden.
(2) Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges dürfen Bevorrechtigungen nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden, wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG oder aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ergibt, dass das Fahrzeug
1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat
oder
2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.
Link: https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html
Sieht also gut aus .... zumindest für den Cayenne e-hybrid (e-Reichweite nach NEFZ 44km (soweit ich weiss) ...WLTP gibt es noch keine Angaben)
Grüße
Hannes
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Ich frage mich was auch die CDU für ein Interesse daran hat die deutsche Automobilindustrie an die Wand zu fahren.
Das RotGrün träumt und spinnt, weiß man ja schon lange, aber dass die CDU meint die SPD links überholen zu müssen und Hara Kiri mit der Deutschen Industie zu machen, verstehe ich nun wirklich nicht mehr.
Eine Mehrheit für die Politik gibt es ja schon lange nicht mehr.
Nur vor Neuwahlen haben die noch Regierenden aus gutem Grund angst.
Das sehe ich ganz anders. Vor Neuwahlen hat nur die SPD Angst, weil die dann marginalisiert ist und von den Futtertöpfen weg muß. Die Union macht bei der Deindustrialisierungspolitik der Grünen fleißig mit, die werden auch miteinander koalieren, wenn erforderlich. Grün ist bei 25%, ohne die geht nichts mehr. Man muß wohl akzeptieren, daß die Mehrheit der Wähler in D das so will, warum auch immer, im besten D, das wir je hatten. Aber wie schon gesagt, das muß vermutlich in einen anderen Thread...
Nun zum eigentlichen Thema: ich war heute im PZ. Die haben ganz aktuell (eine einzelne Einzelplatzlizenz) ein Tool zur Konfiguration bekommen, das E-Reichweite und CO2-Ausstoß sozusagen in Echtzeit anzeigt. Die haben "meinen" Panamera soeben re-konfiguriert.
Ergebnis: CO2-Ausstoß ist praktisch nicht sinnvoll unter 50 g/km zu kriegen. Es geht nur über die E-Reichweite.
Die Reihenfolge der Gewichtsersparnis lautet wie folgt:
- Panorama-Dach weg (ist mir nicht so wichtig, ich schaue nach vorn und nicht nach oben)
- 21"-Räder weg, dafür 19" (läßt sich regeln, wenn man nach E-Zulassung 21er draufmacht, also no prob, das machen sie auch im PZ)
- Hinterachslenkung weg (das ist bitter)
- Gepäckraummanagement weg (trifft mich nicht wirklich).
Dann ist er genau bei 40 km elektrisch. Mit Hinterachslenkung bei 39 km, echt gemein. Anderen Kleinkram weglassen bringt nix. Das Burmester-System hatte ich nicht, sondern das Bose Surround, und das kann drinbleiben.
Onboard-Lader weg macht m.E. keinen Sinn, entweder richtig E-Konzept oder gar nicht, dann kann ich auch wie Thknab den GTS nehmen. Aber binnen 1,5 h die Batterie einigermaßen vollzukriegen - wir haben bei uns z.B. am Stadtplatz ne Tiefgarage mit E-Tanke, auch am Golfplatz übrigens (ich liebe den Sport einfach) - ist sinnvoll beim E-Konzept.
Was man noch hätte wegnehmen können, ist der 18-Wege-Sitz gegen den 14-Wege-Sitz, aber ich habe beide probegefahren, und der Verzicht auf den 18-Wege-Sitz kommt nicht in Frage. Der Seitenhalt ist ungleich besser.
Das zum Fahrzeug. Zum PZ selbst (war ein 3er mit Verkäufer und Geschäftsführer): Kein Problem mit dem alten Leasingvertrag. Sie wollen mich als Kunden, nicht als Gegenpartei. Das ursprünglich konfigurierte Auto wird zwar gebaut (Rücknahme geht nicht mehr), aber sie behalten es dann und nehmen es als Vorführer. Sie machen mir für die Neukonfiguration gleich ein Angebot. Übrigens, die Limo wär kein Problem, die kriegt mit Vollausstattung das E-Kennzeichen, hat Thknab schon geschrieben.
Der Steuerberater hat mir wg. Donnerstag auch schon geschrieben: E-Kennzeichen ist für die Steuerersparnis Pflicht, egal ob mit Fahrtenbuch oder Pauschalregelung. Ich dachte es mir ja.
Noch Fragen, Leute?
Gruß mi-b
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124 Antworten
Ich wäre hier völlig entspannt und würde folgendermassen argumentieren:
Das CoC Dokument (was korrekt auf deutsch EG Übereinstimmungsbescheinigung heisst), ist ein Unikat und bestätigt, dass exakt dieses eine Fahrzeug, mit den gesetzlichen Anforderungen in jeder Hinsicht übereinstimmt (das war ein Zitat aus dem Dokument).
Falls da mind. 40 km elektrische Reichweite drinsteht, dann wird § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG erfüllt, welcher wiederum voraussetzt, dass § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllt wird, welches mind. 40 km Reichweite fordert. Nirgendwo sonst als im CoC Dokument steht das. q.e.d.
Hilfsweise, dass die Karre ein E-Kennzeichen hat, wobei sich die Zulassungsstelle davon überzeugt hat, dass die Voraussetzungen von § 3 EMoG erfüllt sind.
Zitat:
@fred95 schrieb am 24. September 2019 um 18:00:53 Uhr:
Ich wäre hier völlig entspannt und würde folgendermassen argumentieren:Das CoC Dokument (was korrekt auf deutsch EG Übereinstimmungsbescheinigung heisst), ist ein Unikat und bestätigt, dass exakt dieses eine Fahrzeug, mit den gesetzlichen Anforderungen in jeder Hinsicht übereinstimmt (das war ein Zitat aus dem Dokument).
Falls da mind. 40 km elektrische Reichweite drinsteht, dann wird § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 und 3 EStG erfüllt, welcher wiederum voraussetzt, dass § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllt wird, welches mind. 40 km Reichweite fordert. Nirgendwo sonst als im CoC Dokument steht das. q.e.d.
Hilfsweise, dass die Karre ein E-Kennzeichen hat, wobei sich die Zulassungsstelle davon überzeugt hat, dass die Voraussetzungen von § 3 EMoG erfüllt sind.
LOL - Du schreibst auch "Karre". Das habe ich genau einmal beim PZ gesagt, dann waren sie aber schockiert. :-)
Die steuerlichen Zusammenhänge samt EStG etc. sind auf meiner Seite verstanden.
Aber dar ich wirklich die Räder tauschen - und gar nicht wegen der 40km - sondern aus verkehrsrechtlicher Sicht. Verliert er dann die Zulassung? Ist er versichert? Ich glaube, Du sagst, ja, weil in dem CoC aufgenommen. Ich werde das nochmals gegenchecken - oder das PZ an der Stellle mal challengen. (Vielleicht haben die ja Rechtsverbindliches dazu zusammengetragen?) :-)
Wie gesagt - danke.
Das Dokument gehört zu genau einem Fahrzeug. Und dieses Fahrzeug darf die Räder - Reifen-Kombinationen fahren, die im CoC vermerkt sind.
Folglich... wenn da 21“ stehen, darf man sie auch drauf machen. Wenn nicht, muss man sie eintragen lassen. Das wiederum wird eher nicht funktionieren.
Verstanden. Danke.
Also das Panoramadach geht selbst mit 19" nicht. :-(
PL83QP72
Hallo zusammen!
Kurz eine Frage an meinen Lieblings-Thread. (Ich habe schon gegoogelt und meinen Steuerberater gefragt - nur zur Sicherheit.)
Bis Mitte Februar '20 ändert sich an dem Gesetzt mit der 0,5%-Regelung nichts. Richtig?
Gruß
Ch. Alber