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Änderung Besteuerung Dienstwagen Cayenne / Panamera e-hybrid

Porsche Cayenne

Gute Nachricht:

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. November 2018, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/4455, 19/4858, 19/5159 Nr. 4) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/5595) angenommen.
CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz, AfD und FDP dagegen.
Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Zur Finanzierung des Gesetzes hat der Haushaltsausschuss einen Bericht nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/5596) vorgelegt.

https://www.bundestag.de/.../575084

Vollständige Fassung 19/5595: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/055/1905595.pdf

AUSZUG: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode - Drucksache 19/5595 (Seite 11) :

Entwurf // Beschlüsse des 7. Ausschusses
2.
bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 (ist der Bruttolistenpreis) nur zur Hälfte anzusetzen.
2. Bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des §3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen

§3 Absatz 1 & 2 EmoG:

(1) Wer ein Fahrzeug im Sinne des § 2 führt, kann nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Bevorrechtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr erhalten, soweit dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden.
(2) Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges dürfen Bevorrechtigungen nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden, wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG oder aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ergibt, dass das Fahrzeug
1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat
oder
2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.

Link: https://www.gesetze-im-internet.de/emog/__3.html

Sieht also gut aus .... zumindest für den Cayenne e-hybrid (e-Reichweite nach NEFZ 44km (soweit ich weiss) ...WLTP gibt es noch keine Angaben)

Grüße

Hannes

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ich frage mich was auch die CDU für ein Interesse daran hat die deutsche Automobilindustrie an die Wand zu fahren.
Das RotGrün träumt und spinnt, weiß man ja schon lange, aber dass die CDU meint die SPD links überholen zu müssen und Hara Kiri mit der Deutschen Industie zu machen, verstehe ich nun wirklich nicht mehr.
Eine Mehrheit für die Politik gibt es ja schon lange nicht mehr.
Nur vor Neuwahlen haben die noch Regierenden aus gutem Grund angst.

Das sehe ich ganz anders. Vor Neuwahlen hat nur die SPD Angst, weil die dann marginalisiert ist und von den Futtertöpfen weg muß. Die Union macht bei der Deindustrialisierungspolitik der Grünen fleißig mit, die werden auch miteinander koalieren, wenn erforderlich. Grün ist bei 25%, ohne die geht nichts mehr. Man muß wohl akzeptieren, daß die Mehrheit der Wähler in D das so will, warum auch immer, im besten D, das wir je hatten. Aber wie schon gesagt, das muß vermutlich in einen anderen Thread...

Nun zum eigentlichen Thema: ich war heute im PZ. Die haben ganz aktuell (eine einzelne Einzelplatzlizenz) ein Tool zur Konfiguration bekommen, das E-Reichweite und CO2-Ausstoß sozusagen in Echtzeit anzeigt. Die haben "meinen" Panamera soeben re-konfiguriert.

Ergebnis: CO2-Ausstoß ist praktisch nicht sinnvoll unter 50 g/km zu kriegen. Es geht nur über die E-Reichweite.
Die Reihenfolge der Gewichtsersparnis lautet wie folgt:
- Panorama-Dach weg (ist mir nicht so wichtig, ich schaue nach vorn und nicht nach oben)
- 21"-Räder weg, dafür 19" (läßt sich regeln, wenn man nach E-Zulassung 21er draufmacht, also no prob, das machen sie auch im PZ)
- Hinterachslenkung weg (das ist bitter)
- Gepäckraummanagement weg (trifft mich nicht wirklich).

Dann ist er genau bei 40 km elektrisch. Mit Hinterachslenkung bei 39 km, echt gemein. Anderen Kleinkram weglassen bringt nix. Das Burmester-System hatte ich nicht, sondern das Bose Surround, und das kann drinbleiben.

Onboard-Lader weg macht m.E. keinen Sinn, entweder richtig E-Konzept oder gar nicht, dann kann ich auch wie Thknab den GTS nehmen. Aber binnen 1,5 h die Batterie einigermaßen vollzukriegen - wir haben bei uns z.B. am Stadtplatz ne Tiefgarage mit E-Tanke, auch am Golfplatz übrigens (ich liebe den Sport einfach) - ist sinnvoll beim E-Konzept.

Was man noch hätte wegnehmen können, ist der 18-Wege-Sitz gegen den 14-Wege-Sitz, aber ich habe beide probegefahren, und der Verzicht auf den 18-Wege-Sitz kommt nicht in Frage. Der Seitenhalt ist ungleich besser.

Das zum Fahrzeug. Zum PZ selbst (war ein 3er mit Verkäufer und Geschäftsführer): Kein Problem mit dem alten Leasingvertrag. Sie wollen mich als Kunden, nicht als Gegenpartei. Das ursprünglich konfigurierte Auto wird zwar gebaut (Rücknahme geht nicht mehr), aber sie behalten es dann und nehmen es als Vorführer. Sie machen mir für die Neukonfiguration gleich ein Angebot. Übrigens, die Limo wär kein Problem, die kriegt mit Vollausstattung das E-Kennzeichen, hat Thknab schon geschrieben.

Der Steuerberater hat mir wg. Donnerstag auch schon geschrieben: E-Kennzeichen ist für die Steuerersparnis Pflicht, egal ob mit Fahrtenbuch oder Pauschalregelung. Ich dachte es mir ja.

Noch Fragen, Leute?

Gruß mi-b

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Hallo Chrizze

Ich habe den Cayenne e-hybrid sehr ausgiebig gefahren (ca. 900km). Die e-Reichweite lag bei mir (angezeigt wenn Akku voll) über 40km. Tatsächlich gefahren knapp über 35.
Wobei - das spielt keine Rolle.
Nach NEFZ wird die Reichweite über 40km angegeben. Also E-Kennzeichen und weniger Steuern.

Nach dem 01.09.2018 produzierte Fahrzeuge müssen nach WLTP zertifiziert sein.
Nach WLTP wird die Reichweite vermutlich UNTER 40km liegen. CO2 über 50mg. Also KEIN E-Kennzeichen.
Und damit dann wohl auch keine reduzierte Besteuerung.
Es sei denn, Porsche findet im Interesse seiner Kunden eine Lösung und bringt die WLTP_E-Reichweite über 40km.

am Samstag tatsächliche 42km mit einer e-tankfüllung geschafft...

Auto stand in der Garage, bin also ohne heizung losgefahren. mit heizung komme ich auf knapp über 30...

Zitat:

@Chrizze schrieb am 26. November 2018 um 13:17:19 Uhr:


wenn sie die 40km nicht schaffen?

Ist wie mit den Spritverbrauch, die 40km müssen nur auf dem Papiere stehen.😁

Wen du alle Verbraucher ausschaltest und nur langsam fährst, könntest du die 40 schaffen.

...muss ich mir dann das „Blinken“ wieder abgewöhnen weil es die Reichweite einschränkt? Ganz zu schweigen vom Lichthupe geben auf der Autobahn um die ganzen „Linke-Spur-Schleicher“ wegzubeamen?! 🙂 😰

N. T.

Zitat:

@hweiss schrieb am 26. November 2018 um 16:57:57 Uhr:


Hallo Chrizze

Ich habe den Cayenne e-hybrid sehr ausgiebig gefahren (ca. 900km). Die e-Reichweite lag bei mir (angezeigt wenn Akku voll) über 40km. Tatsächlich gefahren knapp über 35.
Wobei - das spielt keine Rolle.
Nach NEFZ wird die Reichweite über 40km angegeben. Also E-Kennzeichen und weniger Steuern.

Nach dem 01.09.2018 produzierte Fahrzeuge müssen nach WLTP zertifiziert sein.
Nach WLTP wird die Reichweite vermutlich UNTER 40km liegen. CO2 über 50mg. Also KEIN E-Kennzeichen.
Und damit dann wohl auch keine reduzierte Besteuerung.
Es sei denn, Porsche findet im Interesse seiner Kunden eine Lösung und bringt die WLTP_E-Reichweite über 40km.

Danke.

Ich habe jetzt einen Panamera E-Hybrid bestellt - und mir vertraglich zusichern lassen, dass er ein E-Kennzeichen haben wird. Und damit die passende Reichweite für selbiges - und dann also wieder die niedrige Besteuerung.

Ich bin mit dem Leih-Panamera E-Hybrid nie rein elektrisch den ganzen Akku an einem Stück leergefahren, zugegeben. Außerdem war es ja eher kühl, und da geht die Reichweite halt schnell nach unten.

Ich bin gespannt, ob die mir einen Pana "mit" E-Kennzeichen liefern können im April... Gerne halte ich Euch auf dem Laufenden.

Nur zur Sicherheit nochmals: Ihr versteht das auch so: WENN der Wagen ein E-Kennzeichen bekommt, dann ist auch die 0,5%-Besteuerung gesichert. Richtig?

Ich habe zum Beispiel bei meinem konfigurierten Panamera E-Hybrid seit vergangenen Freitag das Problem, dass er laut Mitteilung des Händlers das E–Kennzeichen nicht schafft. Das war allerdings in den Verkaufsgesprächen (unter anderem auch vor Zeugen) im Herbst vorigen Jahres zugesichert worden. Ich bin nun vom Neuwagen-Leasing-Vertrag zurückgetreten und habe morgen einen Termin beim Geschäftsführer. Ich bin gespannt, was er mir anbietet. Wahrscheinlich wollen sie die Konfiguration soweit abspecken, dass das dann leichtere Fahrzeug die Norm schafft. Es handelt sich dabei um einen im Werk berechneten theoretischen Wert (laut Mitteilung des Händlers), der sich für den Panamera Modelljahr 2020 geändert hätte. Es wäre angeblich Ende vorigen Jahres nicht abzusehen gewesen. Schaun mer mal.

Halte uns bitte auf dem Laufenden, Mischka-Baer. Mich interessiert das!!

@ mischka-baer:

nach meinem heutigen Besuch im PZ kann ich folgendes sagen:

Der Panamera E-Hybrid ST schafft die E- Zulassung nur mit 19", ohne Schiebedach und normalem Soundsystem - also quasi nackig.

Die E- Hybrid Limo kannst Du mit allen Optionen ausstatten und erhältst trotzdem das E- Kennzeichen - dies ist wohl der Stand, welcher letzte Woche durch die PAG geschult wurde.

Der PZ- Konfigurator kann dies nicht abbilden, sondern muss dort intern konfiguriert werden.

Ich habe....da ich den ST als den für mich deutlich schöneren Panamera ausgemacht habe sowie nicht bereit war Kompromisse einzugehen einen GTS ST in MAMBAgrün bestellt - Lieferung Anfang Mai 2019

Der Cayenne e- Hybrid soll das E- Kennzeichne unter keinen Varianten schaffen, zumal erst im III bzw IV Quartal mit weiteren Auslieferungen gerechnet werden kann. Vorher kommt wohl das Cayenne Coupe....

Danke für die Info. Es geht bei mir auch um den ST, die Limo ist zu unpraktisch. Ich werde berichten.
Danke und Gruß, mi-b

Zitat:

@Thknab schrieb am 4. Februar 2019 um 23:41:10 Uhr:


@ mischka-baer:

Der Panamera E-Hybrid ST schafft die E- Zulassung nur mit 19", ohne Schiebedach und normalem Soundsystem - also quasi nackig.

Zumindest die 19“ kann man nach der Zulassung ja gegen was Feineres tauschen...

Zitat:

@Chrizze schrieb am 5. Februar 2019 um 00:06:56 Uhr:



Zitat:

@Thknab schrieb am 4. Februar 2019 um 23:41:10 Uhr:


@ mischka-baer:

Der Panamera E-Hybrid ST schafft die E- Zulassung nur mit 19", ohne Schiebedach und normalem Soundsystem - also quasi nackig.

Zumindest die 19“ kann man nach der Zulassung ja gegen was Feineres tauschen...

Ja, daran dachte ich auch schon. Schiebedach ist nicht ganz so wichtig, guter Sound schon. Mal sehen, ich berichte morgen Abend.

Zitat:

@Thknab schrieb am 4. Februar 2019 um 23:41:10 Uhr:


@ mischka-baer:

Ich habe....da ich den ST als den für mich deutlich schöneren Panamera ausgemacht habe sowie nicht bereit war Kompromisse einzugehen einen GTS ST in MAMBAgrün bestellt - Lieferung Anfang Mai 2019

Na, da ist ja die Katze aus dem Sack. 😁

Mal ne blöde Frage: was ist denn nun der konkrete Vorteil des E-Kennzeichens? Gratis Parken und Busspur nutzen? Anscheinend legt das jede Gemeinde und Stadt anders aus.

In München darf man aktuell nur an E-Ladern gratis parken und die paar Busspuren, die es gibt, verschaffen sicherlich auch keinen großen Zeitvorteil.

Der wesentlich Vorteil eines gewerblich genutzten Hybrids als Dienstwagen ist sicherlich der Steuervorteil. Den erreicht der Cayenne Hybrid auch auf dem Papaier mit Vollausstattung.

Zitat:

@knolfi schrieb am 5. Februar 2019 um 08:22:35 Uhr:


Mal ne blöde Frage: was ist denn nun der konkrete Vorteil des E-Kennzeichens? Gratis Parken und Busspur nutzen?

Es geht weniger um das Kennzeichen selbst oder die Vorteile daraus, sondern um die Besteuerung des Privatnutzungsanteils. Wenn ein Fahrzeug nach dem 1.1.19 angeschafft wird und die Bedingungen für ein E-Kennzeichen (nach WLTP) erfüllt, dann wird die Versteuerung des Privatnutzungsanteils bei der Pauschalversteuerung (1%-Regelung) halbiert. (Der BLP wird halbiert.)

Der Einfachheit reden aber alle vom E-Kennzeichen, denn wer das in der "Tasche" hat und einen Privatnutzungsanteil versteuert (und nicht die Fahrtenbuchmethode wählt), ist dann ggf. "fein raus".

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