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Active Sound [Auspuffanlage]

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 16. Juli 2017 um 10:26

Moin Moin,

da ich den Sound beim Audi SQ5 schon immer sehr geil fand wollte ich mal nachfragen, ob jemand von Euch schon über solch ein System im Tiguan nachgedacht hat?

Es scheint, als würde verschiedene Webseiten das "gleiche System" zum gleichen Preis anbieten. Mir ist bewusst, dass man das "abnehmen lassen" muss. Wie sieht es denn Eurer Meinung nach mit Garantie aus bzw. wie hoch sind die Risiken, dass beim Auspuff was kaputt gehen könnte und dann die Garantie eventuell nicht in Anspruch genommen werden könnte?

https://www.gadget2go.eu/...e-sound-nachruestsystem-vw-tiguan-new.html

http://maxhaust.de/.../...ve-sound-vw-tiguan-5n-inkl-soundbooster.html

https://www.active-sound.eu/.../...staerker-app-steuerung-vw-tiguan-ii

Preis: 1290€

Beste Antwort im Thema

Um die Wartezeit zu überbrücken hier schon mal eine Soundprobe von YouTube :D

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am 6. Juni 2018 um 17:58

Wenn man sich auf ein Video beruft, sollte man den genauen Tatbestand kennen. Grundsätzlich ist die Sicherstellung eines Fahrzeuges wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis nicht verhältnismäßig. Wenn der Betroffene den Verstoß zugibt, wird kaum ein Polizist das Fahrzeug sicherstellen.

peso

Genau, so was an ein Fahrrad schrauben das auf dem Fahrradträger Anhängerkupplung steht. Fahrrad braucht ja keine Zulassung. Sieht halt dumm aus, macht aber Lärm

:D

am 6. Juni 2018 um 18:18

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 6. Juni 2018 um 19:58:47 Uhr:

Wenn man sich auf ein Video beruft, sollte man den genauen Tatbestand kennen. Grundsätzlich ist die Sicherstellung eines Fahrzeuges wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis nicht verhältnismäßig. Wenn der Betroffene den Verstoß zugibt, wird kaum ein Polizist das Fahrzeug sicherstellen.

peso

Wenn bei der Dezibelprüfung vor Ort das Fahrzeug zu laut ist und du kannst es nicht rückgängig machen, fährst du kein Meter mehr da die Betriebserlaubnis erloschen ist als Beweis wird das Fahrzeug beim TÜV überprüft.

Hallo,

sicher kann man über Sinn oder Unsinn dieser Anlagen diskutieren und auch streiten.

Die technischen Möglichkeiten dieser Anlagen sind allerdings fest vorgegeben.

Die Dinger lassen sich zuschalten und abschalten.

Die Töne und deren Lautstärken lassen sich bestimmen.

So ist der Anbau dieser Anlagen, sofern sie die Fahrzeugeigenschaften nicht beeinträchtigen, auch nicht verboten.

Gleichwohl ist der Betrieb im Zugriffsbereich der StVZO nicht gestattet.

So steht es auch im Hinweis der Hersteller und deren Vertriebspartner.

Deshalb erlischt allein durch den Einbau auch nicht die Betriebserlaubnis sondern nur mit dem Betrieb im Bereich der Gültigkeit der StVZO.

Außerhalbe (auf der Rennstrecke oder -meinetwegen- auf dem Campingplatz ist der Betrieb sehr wohl gestattet.

Dies gilt dort genauso wie bei Hoverboards oder E-Scootern ohne EU-Erlaubnis.

Gruß

 

Hannes

 

.........und nun gebt mir einen von der Rennleitung, der dies bestreitet.

Das Problem ist eine weitere Kleinigkeit die du vergessen hast. Wenn sich die Anlage in betriebsfähigem Zustand befindet wird auch davon ausgegangen das sie benutzt wird/wurde. Und schon bist du dran wenn die Rennleitung dich damit erwischt. Zu vergleichen ist das mit einem Radarwarner. Wenn der im Handschuhfach liegt und nicht angeschlossen ist, ist das kein Problem. Das sieht anders aus wenn er auf dem Armaturenbrett installiert ist und das Kabel "bereit zum Einstecken" herunter hängt. Das Soundmodul wird aber wohl montiert und "Ready-To-Go" verkabelt sein. Nun such dir aus welcher Zustand dafür entscheidend ist

Hallo Chevy,

there is a difference

den Radarwarner darfst Du nicht betriebsbereit mitführen (Paragraph 23 Abs. 1c StVO).

Auch wenn das Ding ausgeschaltet im Handschuhfach liegt bist Du fällig.

 

Gruß

Hannes

am 6. Juni 2018 um 21:01

Zitat:

@Rockwelle schrieb am 6. Juni 2018 um 20:18:17 Uhr:

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 6. Juni 2018 um 19:58:47 Uhr:

Wenn man sich auf ein Video beruft, sollte man den genauen Tatbestand kennen. Grundsätzlich ist die Sicherstellung eines Fahrzeuges wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis nicht verhältnismäßig. Wenn der Betroffene den Verstoß zugibt, wird kaum ein Polizist das Fahrzeug sicherstellen.

peso

Wenn bei der Dezibelprüfung vor Ort das Fahrzeug zu laut ist und du kannst es nicht rückgängig machen, fährst du kein Meter mehr da die Betriebserlaubnis erloschen ist als Beweis wird das Fahrzeug beim TÜV überprüft.

unsinn, das ist im ermessen der beamten gestellt.

peso

am 6. Juni 2018 um 21:03

Zitat:

@chevie schrieb am 6. Juni 2018 um 21:03:05 Uhr:

Das Problem ist eine weitere Kleinigkeit die du vergessen hast. Wenn sich die Anlage in betriebsfähigem Zustand befindet wird auch davon ausgegangen das sie benutzt wird/wurde. Und schon bist du dran wenn die Rennleitung dich damit erwischt. Zu vergleichen ist das mit einem Radarwarner. Wenn der im Handschuhfach liegt und nicht angeschlossen ist, ist das kein Problem. Das sieht anders aus wenn er auf dem Armaturenbrett installiert ist und das Kabel "bereit zum Einstecken" herunter hängt. Das Soundmodul wird aber wohl montiert und "Ready-To-Go" verkabelt sein. Nun such dir aus welcher Zustand dafür entscheidend ist

nicht alles was hinkt, ist ein beispiel.

peso

Zitat:

@dreyer-bande schrieb am 6. Juni 2018 um 21:23:18 Uhr:

den Radarwarner darfst Du nicht betriebsbereit mitführen (Paragraph 23 Abs. 1c StVO).

Auch wenn das Ding ausgeschaltet im Handschuhfach liegt bist Du fällig.

Warum? Kaufen und besitzen darf ich das Ding, nur betreiben nicht. Wenn es im Handschuhfach lag, nicht angeschlossen, dann bin ich auf die Begründing gespannt mit welcher sie es einziehen wollen. In 1c steht auch das Zauberwort "Betriebsbereit" und das ist es im Handschuhfach ohne Verkabelung nun mal nicht.

@tcsmoers - Im Ermessen des Beamten, wenn ich das immer wieder lese. Dieses Argument kommt immer wieder wenn irgend ein besonders Kluger irgend etwas als erlaubt begründen möchte. Reden wir nun über "Ich kenn da den Xaver aus dem Nachbarort" oder reden wir von Gesetzeslage? Wenn wir spekulieren dann bin ich raus, denn würde, könnte, hätte geht eher in die Richtung Wunschdenken

Hallo,

das unterscheidet eben einen Radarwarner von einer Active Sound Anlage.

Der Radarwarner ist als betriebsbereit anzusehen wenn er mitgeführt wird und die Stromversorgung (Accu, Batterie, Kabel) vorhanden ist. Er quasi per Knopfdruck in Betrieb genommen werden kann.

Allein dieser Zustand stellt explizit eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Soundanlage darf betriebsbereit mitgeführt werden, sofern ihr Installation nicht die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigt.

Eine installierte, betriebsbereite, nicht eingeschaltetete Soundanlage ist keine Ordnungswidrigkeit.

Allein die Betriebsbereitschaft führt zu keiner Ordnungswidrigkeit.

Selbst eingeschaltet wird es keine Ordnungswidrigkeit, wenn der zulässige Lärmwert überschritten werden kann aber nicht überschritten wird.

Das ist die Gesetzeslage.

Gruß

Hannes

.........der ohne Active Sound unterwegs ist.

Zitat:

@dreyer-bande schrieb am 7. Juni 2018 um 07:34:10 Uhr:

 

Die Soundanlage darf betriebsbereit mitgeführt werden, sofern ihr Installation nicht die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigt.

Eine installierte, betriebsbereite, nicht eingeschaltetete Soundanlage ist keine Ordnungswidrigkeit.

Allein die Betriebsbereitschaft führt zu keiner Ordnungswidrigkeit.

Selbst eingeschaltet wird es keine Ordnungswidrigkeit, wenn der zulässige Lärmwert überschritten werden kann aber nicht überschritten wird.

Um die Schizophrenie dann noch auf die Spitze zu treiben.

Ob die Soundanlage eingeschaltet nicht zu laut ist, oder ein Sportauspuff, kann der Beamte nicht an Ort und Stelle feststellen.

Jetzt kommt sein "Ermessens Spielraum" ins Spiel.

Er kann sagen , OK weiterfahren.

Oder er legt den Wagen Still und bringt in zum TÜV zum Messen.

am 7. Juni 2018 um 7:19

Zitat:

@dreyer-bande schrieb am 7. Juni 2018 um 07:34:10 Uhr:

.........

Die Soundanlage darf betriebsbereit mitgeführt werden, sofern ihr Installation nicht die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigt.

Eine installierte, betriebsbereite, nicht eingeschaltetete Soundanlage ist keine Ordnungswidrigkeit.

Allein die Betriebsbereitschaft führt zu keiner Ordnungswidrigkeit.

Selbst eingeschaltet wird es keine Ordnungswidrigkeit, wenn der zulässige Lärmwert überschritten werden kann aber nicht überschritten wird.

Das ist die Gesetzeslage.

Gruß

Hannes

.........der ohne Active Sound unterwegs ist.

Gähn :rolleyes::confused:;)

Zitat:

@Rockwelle schrieb am 6. Juni 2018 um 20:18:17 Uhr:

Zitat:

 

Wenn bei der Dezibelprüfung vor Ort das Fahrzeug zu laut ist und du kannst es nicht rückgängig machen, fährst du kein Meter mehr da die Betriebserlaubnis erloschen ist als Beweis wird das Fahrzeug beim TÜV überprüft.

Zitat:

@dreyer-bande schrieb am 7. Juni 2018 um 07:34:10 Uhr:

.....

Die Soundanlage darf betriebsbereit mitgeführt werden, sofern ihr Installation nicht die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigt.

Eine installierte, betriebsbereite, nicht eingeschaltetete Soundanlage ist keine Ordnungswidrigkeit.

Allein die Betriebsbereitschaft führt zu keiner Ordnungswidrigkeit.

Selbst eingeschaltet wird es keine Ordnungswidrigkeit, wenn der zulässige Lärmwert überschritten werden kann aber nicht überschritten wird.

Das ist die Gesetzeslage.

Gruß

Hannes

.........der ohne Active Sound unterwegs ist.

Die StVZO sagt klipp und klar, dass nachträglich verbaute Bauteile, u.a. auch Endschalldämpfer, ein Teilegutachten oder aber eine ABE bedürfen. Somit ist der Verbau ohne diese Prüfdokumente immer dann verboten, wenn das zugelassene Fahrzeug auch im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird. Da die vom TE angesprochene Soundanlage Teil der Abgasanlage ist und diese festgelegte Werte bezüglich Abgas- und Geräuschemmissionen einzuhalten hat, ist es nicht von Bedeutung, ob ich die Anlage ein- oder ausgeschaltet habe. Es reicht das Vorhandensein aus, um das Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten zu können. Besitzt das Bauteil keines der beiden Prüfdokumente, hilft nur noch die Einzelabnahme, wenn ich es legal einsetzen will.

 

Auch der oft zu sehende Ersatz bestimmter Leuchtmittel am Fahrzeug, ist ahndungsfähig, wenn sie keine Genehmigung haben, unabhängig, ob die Lichtquelle benutzt wird oder nicht.

 

Also, Betriebsbereitschaft schützt nicht vor Erteilung einer Strafe.

Zitat:

@hamburgcity_eu schrieb am 16. Juli 2017 um 12:26:53 Uhr:

Moin Moin,

da ich den Sound beim Audi SQ5 schon immer sehr geil fand wollte ich mal nachfragen, ob jemand von Euch schon über solch ein System im Tiguan nachgedacht hat?

Es scheint, als würde verschiedene Webseiten das "gleiche System" zum gleichen Preis anbieten. Mir ist bewusst, dass man das "abnehmen lassen" muss. Wie sieht es denn Eurer Meinung nach mit Garantie aus bzw. wie hoch sind die Risiken, dass beim Auspuff was kaputt gehen könnte und dann die Garantie eventuell nicht in Anspruch genommen werden könnte?

https://www.gadget2go.eu/...e-sound-nachruestsystem-vw-tiguan-new.html

http://maxhaust.de/.../...ve-sound-vw-tiguan-5n-inkl-soundbooster.html

https://www.active-sound.eu/.../...staerker-app-steuerung-vw-tiguan-ii

Preis: 1290€

Hallo,

dies ist der Beitrag des TE.

Die von ihm eingefügten Web-Links verweisen auf den Einbau von Active Sound-Anlagen, die keine

Veränderung an der Abgasanlage darstellen.

Insofern sind die Feststellungen vom User hoewel nicht sachgerecht.

Gleichwohl klink ich mich hier aus der Diskussion aus, die Vergleiche mit passiven Radarwarnern und Veränderungen an der Lichtanlage will ich nicht ausdehnen.

Ich vermute, dass als nächstes ein Vergleich mit der Stützlast der Anhängerkupplung in Verbindung mit dem Transport der Pedelec kommt.

 

Gruß

Hannes

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