abstand zum vorausfahrenden nicht eingehalten
moin, der tag beginnt schon scheisse für mich habe so eben post gekriegt ich wurde wahrscheinlich geblitzt als ich den abstand zum vorrausfahrendem nicht eingehalten habe!!! bei 122kmh sollte der abstand 61,00m sein bei mir waren es 17m damit weniger als 3/10 des halben tachowertes!! wisst ihr was mich erwartet?? ich bin noch in der probezeit und hatte schon eine nachschulung die jetzt schon über 1,5 jahre her ist!!
wisst ihr was mich erwartet??🙂😕
29 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von markus1986_KF
Danke Carlo.. Naja Nachschulung war jetz nich so interessant 😁😁
Das glaub ich dir. Blieb mir erspart - wobei das wohl eher Glück war, dass ich nicht im falschen Moment erwischt worden bin 😁😁
100 Euro, 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Hier nachzulesen http://www.bussgeldkataloge.de/
Gru0
Zitat:
Original geschrieben von dino73
100 Euro, 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Hier nachzulesen http://www.bussgeldkataloge.de/Gru0
Das kommt ein wenig spät 😉
Es gibt doch kaum jemanden der egal bei welcher Geschwindigkeit die 20 m Abstand überbietet.Da müsste man doch jeden 2 rauswinken und ähnlich bestrafen.
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Frage: Die Abstaende sind doch eigentlich Sicherheitsabstaende. Wenn was unvorhergesehenes passiert, z.b. einer aus der rechten Spur rauszieht zwischen mich und Vordermann, muss ich dann eine Vollbremsung machen? Bekomm ich Punkte, wenn der Abstand kurz zu klein ist?
Oder wenn ich ne Vollbremsung mache, bekommt dann mein Hintermann die Punkte?
Gruss
Joe
Zitat:
Original geschrieben von joe_e30
Frage: Die Abstaende sind doch eigentlich Sicherheitsabstaende. Wenn was unvorhergesehenes passiert, z.b. einer aus der rechten Spur rauszieht zwischen mich und Vordermann, muss ich dann eine Vollbremsung machen? Bekomm ich Punkte, wenn der Abstand kurz zu klein ist?
Oder wenn ich ne Vollbremsung mache, bekommt dann mein Hintermann die Punkte?Gruss
Joe
ja man sollte ja wenigstens vom gas gehen weil man wird 400-500 meter lang gefilmt und wenn der abstand nicht größer wird kriegst du post so wie ich es verstanden habe!!
Zitat:
Original geschrieben von joe_e30
Frage: Die Abstaende sind doch eigentlich Sicherheitsabstaende. Wenn was unvorhergesehenes passiert, z.b. einer aus der rechten Spur rauszieht zwischen mich und Vordermann, muss ich dann eine Vollbremsung machen?
Eine Vollbremsung wäre in einem solchen Fall ein völlig unangemessenes Verhalten und ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Vom Gas gehen, um den Sicherheitsabstand wieder herzustellen ist hier vollkommen ausreichend.
Zitat:
Original geschrieben von Joringel39
...........Für ein Augenblicksversagen mal so 4 Wochen per pedes, vielleicht die berufliche Karriere gefährdet.
..sollte eine in diesem Augenblick vor Dir fahrende Mutter mit einem Kleinkind oder gar Säugling im Wagen vor Dir fahren und eine Vollbremsung hinlegen müssen, Du ihr daraufhin auffährst und das Kleinkind oder der Säugling eine Verletzung mit bleibenden Schäden davon tragen würde...
Ja, dann ist eine berufliche Karriere gefährdert.... unter Umständen muss das Kind sein Leben als Behindertes weiter fristen.
Aber damit kein Missverständnis aufkommt: ich habe auch schon für so ein Vergehen gelöhnt. Und eigentlich vollkommen zu Recht!
Zitat:
Original geschrieben von Joringel39
Und mich schüttelt es, welche Strafe darauf stehen. Für ein Augenblicksversagen mal so 4 Wochen per pedes, vielleicht die berufliche Karriere gefährdet. Da muß sich jeder fragen, ob das noch im Verhältnis zum "Verbrechen" steht, das man begangen hat.
Die Folgen eines Augenblicksversagens können u. U. härter sein, als oben beschrieben, nämlich dann, wenn es deshalb zu einem schweren Unfall kommt.
Zu geringer Sicherheitsabstand ist meiner Erfahrung nach auch eher weniger ein "Augenblicksversagen" als vielmehr ein Dauerzustand auf deutschen Straßen...
Zitat:
Original geschrieben von powertech
Es gibt doch kaum jemanden der egal bei welcher Geschwindigkeit die 20 m Abstand überbietet.Da müsste man doch jeden 2 rauswinken und ähnlich bestrafen.
Also ich nehm immer den Halben tachowert in Metern als Abstand, und Fahr damit ganz gut! ..wenn nicht grad ein idiot mich auf der Autobahn überholt und 10m vor mir wieder einschert.
Deine 20 m sind schon etwas sehr weinig. Selbst bei 100km/h überland sind 20m Abstand schon sehr riskant, wer da mit 20m Abstand fährt gehört einfach zu Laufen verdammt!
Zitat:
Original geschrieben von moerf
..sollte eine in diesem Augenblick vor Dir fahrende Mutter mit einem Kleinkind oder gar Säugling im Wagen vor Dir fahren und eine Vollbremsung hinlegen müssen, Du ihr daraufhin auffährst und das Kleinkind oder der Säugling eine Verletzung mit bleibenden Schäden davon tragen würde...Zitat:
Original geschrieben von Joringel39
...........Für ein Augenblicksversagen mal so 4 Wochen per pedes, vielleicht die berufliche Karriere gefährdet.Ja, dann ist eine berufliche Karriere gefährdert.... unter Umständen muss das Kind sein Leben als Behindertes weiter fristen.
naja will nichts sagen klar versteh ich das säugling und kleinkind habe ich alles verständnis kann sehr viel passieren aber wenn es der fall ist braucht die nicht links zu überholen wenn sie ein kind hat weil wenn man zu nah auffährt dann nur auf der linken spur und nicht mitte oder reechts.
das soll jetzt nicht heisse das ich kein verständnis für hab nur trotzdem finde ich es irgendwie ungerecht für sowas wegen nah auffahren so leiden zu müssen strafe zahlen führerschein abgeben...... und die läute die eine dame ausrauben kriege 2 monate auf bewährungAber damit kein Missverständnis aufkommt: ich habe auch schon für so ein Vergehen gelöhnt. Und eigentlich vollkommen zu Recht!
Zitat:
Original geschrieben von joe_e30
Frage: Die Abstaende sind doch eigentlich Sicherheitsabstaende.
richtig.
Zitat:
Wenn was unvorhergesehenes passiert, z.b. einer aus der rechten Spur rauszieht zwischen mich und Vordermann, muss ich dann eine Vollbremsung machen?
Ob dazu eine Volbremsung nötig ist, entscheidet bestimmt die jeweilige Situation.. wenn Du mit 2oo ankommst und einer von rechts mit 120 rauszieht, denke ich schon dass Du etwas stärker bremsen solltest 😉
Du musst auf jeden Fall Deine Geschwindigkeit so anpassen, dass der Sicherheitsabstand wieder hergestellt wird.
Zitat:
Bekomm ich Punkte, wenn der Abstand kurz zu klein ist?
Eine Abstandsmessung wird meistens von einer Brücke über eine Strecke von ca 700m durchgeführt. Du hast auf dieser Strecke genügend Zeit, den Dir verkürzten Sicherheitsabstand zum Vordermann wieder her zu stellen. Tust Du das nicht und wirst geknipst, bist Du fällig.
So wird das vor Gericht als Argument hervorgebracht.
Zitat:
Oder wenn ich ne Vollbremsung mache, bekommt dann mein Hintermann die Punkte?
wenn er Dir wegen zu geringem Sicherheitsabstandes auffährt? Aber sicher das...
Schaust Du kein TV?
Zitat:
Original geschrieben von jeeka
ja man sollte ja wenigstens vom gas gehen weil man wird 400-500 meter lang gefilmt und wenn der abstand nicht größer wird kriegst du post so wie ich es verstanden habe!!
Ah, ok. Aber Du schriebst eingangs, Du wurdest geblitzt. Da frag ich mich, wie man mit einer Momentaufnahme den Richtigen erwischt.
Es gibt ja auch den Begriff 'Abstandsblitzer' - ich glaub das sind Geraete an Autobahnbruecken, die auf Abstandmarkierungen auf der Fahrbahn gerichtet sind. Die werden wohl kaum 400 bis 500m mitfilmen oder haben die eine solche Optik die beides erlaubt, Markierung aufzeichnen und Fernsicht des anrollenden Verkehrs ebenfalls?
Gruss
Joe
Zitat:
Original geschrieben von joe_e30
Ah, ok. Aber Du schriebst eingangs, Du wurdest geblitzt. Da frag ich mich, wie man mit einer Momentaufnahme den Richtigen erwischt.Zitat:
Original geschrieben von jeeka
ja man sollte ja wenigstens vom gas gehen weil man wird 400-500 meter lang gefilmt und wenn der abstand nicht größer wird kriegst du post so wie ich es verstanden habe!!Es gibt ja auch den Begriff 'Abstandsblitzer' - ich glaub das sind Geraete an Autobahnbruecken, die auf Abstandmarkierungen auf der Fahrbahn gerichtet sind. Die werden wohl kaum 400 bis 500m mitfilmen oder haben die eine solche Optik die beides erlaubt, Markierung aufzeichnen und Fernsicht des anrollenden Verkehrs ebenfalls?
Gruss
Joe
das weiss ich nicht wie es da abläuft
Gebitzt wird schon, nur muss zu jedem Bild auch ein Film vorhanden sein. Nur so ist das vor Gericht verwertbar.