Abnehmbare AHK wie abnehmen?

Audi A6 C5/4B

Geb ja zu, das klingt schon wie eine sehr blöde Frage:

Wierum muss ich den Schlüssel drehen um meine original Audi Allroad 2.5Tdi AHK abzunehmen??

die AHK war den ganzen Winter bei Salz und Schnee dran, jetzt habe ich den Schlüssel mit viel Rostlöser gerade noch so reingekriegt, aber kann ihn weder links noch rechts drehen.
Eigentlich würde ich den Schlüssel links drehen zum Öffnen, aber da man das Handrad dann rechts dreht bin ich mir nicht mehr so sicher??

Hat jemand nen Tip wie ich das Ding abkriege ohne das Schloss zu vermurksen? Oder kann ich das Schloss ausbohren und gibts dann beim :-) oder sonstwo ein neues?

Danke für Eure Hilfe

Beste Antwort im Thema

bei abnehmbarer Anhängerzugvorrichtung bist du verpflichtet, sie bei Nichtgebrauch zu entfernen!!! Für Schäden die durch das Dranlassen entstehen bist du haftbar, weil du wissentlich (vorsätzlich), den Schadensumpfang vergrößert hast.
Da hast Glück gehabt das dein Anwalt so ne coole Sau war und das eiskalt durchgeboxt hat, richtig ist es nicht.
Genauso, wie wenn sich jemand an deinem Wagen am nicht abgedeckten Kugelkopf einsaut, ne Reinigung von dir verlangen kann.

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Ich weiß nicht wer solchen Mist verbreitet, wie gesagt man muss die Kupplung nur abnehmen wenn ein Kennzeichen, NSL oder aehnliches verdeckt wird und sonst gar NICHT. Beleg den Mist mit nem Gerichtsurteil, aber da wirst du nichts finden. Und wer sich an nem LKW die Klamotten versaut kriegt es auch gezahlt? Ja nee, iss klar. Glaubt ihr eigentlich jeden Mist den man euch erzaehlt?

Das Problem ist zumindest in Deutschland nicht die STVO sondern das Versicherungsrecht. Da man eine Schadensminderungspflicht hat muß die Kupplung abgenommen werden!!!

Meine Kupplung ist fest, der sogenannte "Schweinehaken". Da gilt das alles nicht? Und wer drauffährt, hat Schuld, wer sich die Klamotten versaut, sollte vorher Abstand halten. Und all das fällt weg bei einer abnehmbaren Kupplung? Dum di dum... wer es glaubt...

genau das ist es in der stvo steht nichts aber die versicherung machen ärger zumindest einige! kann sein das du eine hast die nichts sagt aber mein versicherungsvertreter hat mich extra mal drauf hingewiesen das ich die abnehmen muss wenn ich die nicht brauche!

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Wenn dir jekmand aufährt und sich nicht mit der Sachlage auskennt, wird es die gegnerische Versicherung auch nicht interessieren, was beim Auffahrer defekt ist.
Wenn man aber rechtlich bewandert ist, oder aber die Vollkasko in Anspruch nehmen will dann wird sich garantiert jemand melden. Denen ist es auch nicht egtal ob nur eine Stosstange um 500,- neu lackiert werden muss, oder ob die Stosstange, der Schlossträger, der Wasser-Klima-Ladeluft-Servoölkühler und derghleichen um 4000,- getauscht werden müssen.
Es hängt auch wie gesagt von der Schwere des Unfalls ab. Wenn dir jemand mit 50kmh hinten auffährt und der Wagen einen Totalschaden hat, wird es vermutlich egal sein 😉

Gut wenn man natuerlich eine Ultrabillig-Spezialversicherung hat ist Vieles moeglich, hier haben ja einige mit dem Thema Werkstattbindung schon so ihre Erfahrungen gemacht. Aber rein rechtlich gibt es keinerlei Grundlage die mich zwingt da was abzumachen.

So ich möchte dem Themenstarter zumindest mal eine Antwort geben bevor das hier eskaliert:

1.) Schlüssel drehen
2.) Sterngriff axial nach rechts ziehen
3.) gegen den Uhrzeigersinn (zu dir) drehen.

Dann fällt das Teil runter!

Mein Schwager hatte die Kupplung auch ein Jahr nicht abbekommen und meinet sie wäre festgerostet, bis ich sie dann einfach wie oben beschrieben abgenommen habe. Er hatte 2.) vergessen. Wenn Du den Sterngriff nicht rausziehts, geht da nix!

Viel Erfolg
Chris

PS: Abnehmbare Kupplungen müssen in Deutschland bei Nichtbenutzung abgenommen werden!

Die Versicherung plädiert im Zweifelsfall auf einer Gefahrenerhöhung wenn man ohne Not den Haken montiert hat. So ist das halt. Ich finde das auch nicht korrekt weil dann ja jemand, der eine starre verbaut hat obwohl auch eine abnehmbare Kupplung zu kaufen gewesen wäre, dann ja eigentlich auch die Betriebsgefahr erhöht hat.
Außerdem wird für mein Rechtsempfinden der Betriebsgefahr in der deutschen Rechtssprechung ein zu hoher Rang eingeräumt. Besser wäre es, und so hat sich der Gesetzgeber das sicher auch mal irgendwann gedacht, wenn die Betriebsgefahr wirklich nur dann berücksichtigt würde, wenn ein völlig unbeteiligter zu Schaden gekommen ist und der Verursacher keine wirkliche Schuld daran hat.

....eigentlich bräuchte man DREI Beutehaken - links/mitte/rechts - das ist dann der perfekte Selbstschutz der Heckpartie für leichte Auffahrunfälle 😉

Selbst wenn man den abnehmbaren Haken abmachen sollte (ich weiß es nicht), dann könnte man bei einem Auffahrunfall immer noch sagen, dass man gerade einen Anhänger weggebracht hat/abholen wollte und diesen ölverschmierten Haken erst zuhause abmachen wollte, weil man seinen Alcantara-Innenraum nicht schwärzen will.

Wäre meiner Meinung nach ja ein triftiger Grund...

Einen Dachgepäckträger kann ich ja auch leer spazierenfahren. Theoretisch könnte ich einen Fußgänger überfahren und der bleibt da oben dann hängen...   Lässt sich vermutlich beliebig fortführen.

MEIN Beutehaken ist so oder so nur dann dran, wenn ich was ziehen muss, ansonsten versaut er nur die Optik 😉

Zitat:

Original geschrieben von ReCoNtY



weil man seinen Alcantara-Innenraum nicht schwärzen will.

Wäre meiner Meinung nach ja ein triftiger Grund...

Absolut der triftigste grund der mir einfallen würde.

Du hast deine Alcantara Reserveradmulde nicht geschwärzt,

aber der Auffahrer einen Schaden von 4000,-

🙄

Zitat:

Original geschrieben von Tagessuppe



Zitat:

Original geschrieben von ReCoNtY



weil man seinen Alcantara-Innenraum nicht schwärzen will.

Wäre meiner Meinung nach ja ein triftiger Grund...

Absolut der triftigste grund der mir einfallen würde.
Du hast deine Alcantara Reserveradmulde nicht geschwärzt,
aber der Auffahrer einen Schaden von 4000,-

🙄

tja...warum muß der auch auffahren???😁

Zitat:

Original geschrieben von Clever Nickname


Gut wenn man natuerlich eine Ultrabillig-Spezialversicherung hat ist Vieles moeglich, hier haben ja einige mit dem Thema Werkstattbindung schon so ihre Erfahrungen gemacht. Aber rein rechtlich gibt es keinerlei Grundlage die mich zwingt da was abzumachen.

also ich hoffe du redest nicht über meine AXA versicherung die ist bestimmt nicht ultrabillig und hab keine werkstattbindung usw. trotzdem muss die ab!

und wenns hart auf hart kommt bist auch du dran wenn deine AHK dran ist!

Also ich dachte auch man(n) muss seine abnehmbare AHK bei Nichtgebrauch abnehmen.
Aber solange diese nichts verdeckt ist das so in Ordnung.
Wenn man eine normale bzw. vernünftige Versicherung hat interessiert die das nicht.
Aber ich glaube das kann man drehen wie man´s will in einem Schadensfall...

ich hab zwar auch ne Werkstattbindung bei der HUK - aber die schicken mich auch bloß zu Audi hier um die Ecke... 😉 Auch, wenn es woanders deutlich billiger wäre...

Ein Arbeitskollege ist bei der gleichen Versicherung - den haben sie mit seinem Skoda Superb auch zu Audi geschickt um nen Steinschlag in der Frontscheibe zu reparieren... da musste ich schon grinsen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Ralle180


tja...warum muß der auch auffahren???😁

Das sollte man wohl gesetzlich verbieten.

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