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Abgedunkelte Scheiben fehlen! Brauche euren Rat

Themenstarteram 8. Januar 2010 um 21:37

Hallo zusammen,

 

wir haben heute unseren gebrauchten Golf VI beim freundlichen abgeholt. Wir sind bis jetzt sehr zufrieden mit dem Wagen, jedoch ist mir gerade aufgefallen das ihm die abgeunkelten Scheiben fehlen. Im Kaufvertrag sind diese ganz klar aufgeführt.

 

Meine Frage nun an euch, was denkt ihr kostet es den freundlichen, wenn wir diese nachrüsten lassen?

Bzw. was könnte man ihm alternativ vorschlagen. Denn so unbedingt müssen wir diese verdunkelten Scheiben nicht haben.

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Real Napster

Hallo zusammen,

wir haben heute unseren gebrauchten Golf VI beim freundlichen abgeholt. Wir sind bis jetzt sehr zufrieden mit dem Wagen, jedoch ist mir gerade aufgefallen das ihm die abgeunkelten Scheiben fehlen. Im Kaufvertrag sind diese ganz klar aufgeführt.

Meine Frage nun an euch, was denkt ihr kostet es den freundlichen, wenn wir diese nachrüsten lassen?

Bzw. was könnte man ihm alternativ vorschlagen. Denn so unbedingt müssen wir diese verdunkelten Scheiben nicht haben.

Sonst noch Vorschläge....... ? Klar, du gibst das Auto zurück und bekommst dein Geld wieder!

Sorry, es ist/war ein GEBRAUCHTWAGEN, den du dir auch sicherlich angesehen und begutachtet hast. Waren zu dem Zeitpunkt abgedunkelte Scheiben drin? Sicherlich nicht! Hier jetzt Ratschläge einholen, wie ich am besten den Händler abzocken kann, weil er anscheinend einen Fehler im Kaufvertrag gemacht hat, finde ich zum kotzen! Genau wie die "guten" Ratschläge diesbezüglich auf den letzten drei Seiten!

Von mir gäbe es keinen Cent! Ich würde ich dir anbieten, den Kaufvertrag rückgängig zu machen, oder du nimmst ihn so wie er ist und wohl auch bei deiner Begutachtung war! Da hilft dir dann nicht mal ein Anwalt!

Finde ich echt zum kotzen..........! :mad:

 

 

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Was den Vergleich mit der Hose angeht hat der TE doch eigentlich recht. Fällt uns bei preiswerten Alltagsgegenständen aus irgendeinem Grund erst nach dem Kauf auf, dass etwas anders ist als es sein müsste, dann geht vermutlich jeder ganz selbstverständlich reklamieren und bittet um Ausbesserung. Ganz normal. Warum sollte man das bei einem Auto nicht machen, wenn man bei der Begutachtung vor dem Kauf leider ein Detail übersehen hat? Ich unterstelle dabei jetzt mal, dass der TE vor dem Kauf schon erfahren hat, dass sein Fahrzeug abgedunkelte Scheiben haben soll. Sollte davon vorher nie die Rede gewesen sein und er erst später im Kaufvertrag die abgedunkelten Scheiben entdeckt haben, sehe ich das ganze auch wieder anders; nämlich auch nach dem Motto: Kapital aus einem (Druck)Fehler des Händlers schlagen.

Wenn es aber so sein sollte, wie ich es oben einfach mal angenommen habe, wüsste ich nicht, was dagegen spricht, den Händler auf den Fehler anzusprechen und um ein Entgegenkommen zu bitten. Schließlich sind die abgedunkelten Scheiben Sonderausstattung, für die man bezahlt hat. Und dann sollte man auch erwarten können, dass sie verbaut sind.

 

edit: Wie ich sehe, geht es jetzt hier schon in die rechtliche Schiene... wie die Rechtslage hier aussieht, weiß ich nicht. Aber eine freundliche Anfrage an den Händler, was zu machen ist und ob ein entgegenkommen in welcher Art auch immer möglich ist, fände ich die gescheiteste Alternative.

Ein Rechtsstreit wäre mir das Ganze sicher nicht wert - zumal mir ein Erfolg auch fraglich erscheinen würde.

Zitat:

Original geschrieben von mj66

In Deinem Fall wirds etwas diffiziler - Du hast etwa angeschaut und gekauft, weil es Dir so wie besehen doch zusagte. PUNKT.

Nachtrag, genau das wird auch jeder Anwalt/Richter fragen d.h. es handelt sich um keinen versteckten Mangel.

Jeder hätte es sehen/feststellen können, dass die Scheiben zu keinem Zeitpunkt getönt waren! = ein guter Anwalt wird Dir relativ sicher vom Prozeßrisiko abraten bzw. die Rechtschutz wird dieses Risiko höchstwahrscheinlich nicht eingehen wollen und Dir keine Kostendeckungszusage geben!

Ansonsten gilt selbstverständlich auch von mir: Ich bin gespannt und wünsche Dir das Beste...:);)

Edit.: Wegen dem Beitrag vorher, der TE sollte vllt. mal schreiben ob die Zusicherung seitens des Händlers über die getönten Scheiben die Tönung ab Werk oder eine nachträgliche Tönung meinte? Auch der bisherige Werdegang, also ab wann und wie die abgedunkelten Scheiben das erste mal aufgetaucht sind? Zum Beispiel in der Anzeige stand das bereits drin, aufgrund dessen hat der TE sich das Auto angeschaut? Im Kaufvertrag stand es dann wieder drin, usw.? Gab es unterschiedliche Gesprächspartner zwischen dem 1. und letzten Besuch im Autohaus? Hat jeder von abgedunkelten Scheiben gesprochen?

Viele Fragen die aber in einem Streitfall wichtig sein könnten.

Themenstarteram 9. Januar 2010 um 16:43

Was hast du die ganze Zeit mit deinem Richter, Anwalt und Prozeß? Ich bin in keinster Weise auf Krawall aus und schon gar nicht auf einen Rechtsstreit. Hier wurden die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung besprochen. Niemand will hier vor Gericht ziehen oder einen Rat eines Anwalts einhohlen.

 

Anfänglich stellte ich mir die Frage: "Was kostet es den freundlichen wohl wenn er die Scheiben tauscht?" Dabei dachte ich darüber nach, ihm den Vorschlag zu unterbreiten, mir die Scheiben auszubezahlen. Ich stellte hier die Frage: "Was kostet so ein Tausch der Scheiben wohl" einfach nur um einen Anhaltspunkt zu haben.

 

Ihr macht es jetzt so kompliziert und stellt es so dar, als wäre ich unverschähmt. Bringt gar das Argument man sollte mir Hausverbot erteilen! Der ein oder andere hier hat da ganz gewaltig was falsch verstanden.

 

Es ist doch klar, das der freundliche letztendlich für die fehlenenden Scheiben, die laut Vertrag vereinbart waren aufkommen muss.

Themenstarteram 9. Januar 2010 um 16:54

Ja die Scheiben standen in der Beschreibung (online bei mobile.de)

Ja die Scheiben standen im schriftlichen Angebot des freundlichen

 

Ich habe bei der Übergabe einfach nicht darauf geachtet. Muss ich auch nicht. Schließlich ist vertraglich festgehalten was das Fahrzeug alles hat. Dafür sind Verträge da!

 

Ist auch egal, für mich ist es das klarste der Welt. Ich habe einen Anspruch auf die Scheiben und fertig. Was der freundliche daraus macht, wie z.B. Scheiben tauschen, mir Geld anbieten, eine Inspektion oder dergleichen liegt nicht in meiner Hand.

 

Aber vieleicht wäre es wirklich das Sinvollste ich bestehe auf die Nacherfüllung und fertig! Dann wird es wenigstens nicht so kompliziert und ich bekomme hinterher noch Ladenverbot beim freundlichen. ;)!!!

 

Eine Frage an den TE:

Einem Kaufvertrag liegt i.d.R. ein Angebot zugrunde. Stand im Angebot (z.B. Inserat) etwas von abgedunkelten Scheiben?

Oder hast Du es erst im Kaufvertrag gelesen?

Wenn davon im Angebot nichts stand, hast Du meiner Meinung nach zumindest moralisch keinen Anspruch auf einen Ausgleich. Da in diesem Fall der Händler bei der Erstellung des Vertrages einen Fehler gemacht hat. Und in diesem Fall hätte ich den Eindruck, dass du aus dem Fehler einfach doch nur Kapital hohlen willst. Bislang hast du immer geschrieben, dass dir nichts an den getönten Scheiben liegen.

am 9. Januar 2010 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von Real Napster

Ja die Scheiben standen in der Beschreibung (online bei mobile.de)

Ja die Scheiben standen im schriftlichen Angebot des freundlichen

Ich habe bei der Übergabe einfach nicht darauf geachtet. Muss ich auch nicht. Schließlich ist vertraglich festgehalten was das Fahrzeug alles hat. Dafür sind Verträge da!

Ist auch egal, für mich ist es das klarste der Welt. Ich habe einen Anspruch auf die Scheiben und fertig. Was der freundliche daraus macht, wie z.B. Scheiben tauschen, mir Geld anbieten, eine Inspektion oder dergleichen liegt nicht in meiner Hand.

Aber vieleicht wäre es wirklich das Sinvollste ich bestehe auf die Nacherfüllung und fertig! Dann wird es wenigstens nicht so kompliziert und ich bekomme hinterher noch Ladenverbot beim freundlichen. ;)!!!

lass dich nicht aus der Ruhe bringen! Speicher am besten noch das angebot von mobile wenn noch möglich.

Und so aussagen wie. Man hat den Wagen ja begutachtet, sind auch für die Katz. Auch wenn abgedunkelte scheiben ansich zu erkennen sind, aber es fällt einfach nicht auf wenn man nicht gezielt hinschaut.

Fakt ist. Es wurde eine Sonderausstattung verkauft diese aber nicht "geliefert". Ob man das jetzt vorher schon hätte sehen können spielt dabei doch keine Rolle!

Geh einfach zum Händler und lass ihn einen Vorschlag machen wie er dies "ausbessern" möchte.

Zitat:

Original geschrieben von Real Napster

Was hast du die ganze Zeit mit deinem Richter, Anwalt und Prozeß? Ich bin in keinster Weise auf Krawall aus und schon gar nicht auf einen Rechtsstreit. Hier wurden die Möglichkeiten einer gütlichen Einigung besprochen. Niemand will hier vor Gericht ziehen oder einen Rat eines Anwalts einhohlen.

Anfänglich stellte ich mir die Frage: "Was kostet es den freundlichen wohl wenn er die Scheiben tauscht?" Dabei dachte ich darüber nach, ihm den Vorschlag zu unterbreiten, mir die Scheiben auszubezahlen. Ich stellte hier die Frage: "Was kostet so ein Tausch der Scheiben wohl" einfach nur um einen Anhaltspunkt zu haben.

Ihr macht es jetzt so kompliziert und stellt es so dar, als wäre ich unverschähmt. Bringt gar das Argument man sollte mir Hausverbot erteilen! Der ein oder andere hier hat da ganz gewaltig was falsch verstanden.

Es ist doch klar, das der freundliche letztendlich für die fehlenenden Scheiben, die laut Vertrag vereinbart waren aufkommen muss.

Na ja, dass sind die z.T. geschriebenen "Empfehlungen" der ersten 3 Seiten einfach mal zu Ende gedacht!

Ansonsten lies doch einfach mal selbst Deine gestrigen Beiträge zwischen 22:00 und 00:00 Uhr durch.

Speziell den hier: Klick und direkt die passende Antwort: Klick

Des Weiteren habe ich hier lediglich meine Meinung geschrieben was ich ggfls. machen würde wenn ich in der Situation des Händlers wäre bzw. wie aus meiner bisherigen Erfahrung die wahrscheinliche Rechtslage ist.

Also nun bleib mal ganz locker.

Die teilweise Beantwortung meiner Fragen in Deinem letzten Beitrag lässt die Sache ja in einem neuen Licht erscheinen.

Hier wieder einfach nur meine Meinung zu den neuen Informationen, speichere das alles ab und drucke das alles aus und gehe mit den gesammelten Ausdrucken (Kopien) zum Händler und bitte ihn freundlich und höflich um ein schriftliches Angebot, wie die Sache gütlich aus der Welt geschafft werden kann.

am 9. Januar 2010 um 17:07

Zitat:

Original geschrieben von topsch

Und in diesem Fall hätte ich den Eindruck, dass du aus dem Fehler einfach doch nur Kapital hohlen willst. Bislang hast du immer geschrieben, dass dir nichts an den getönten Scheiben liegen.

Aber bezahlt hat er sie vermutlich und man könnte den spieß dann auch umdrehen. Man könnte dem Händler nämlich vorwerfen für sonderausstattung abkassiert zu haben die gar nicht vorhanden war.

Ich würde mich auch ärgern für etwas bezahlt zu haben was gar nicht vorhanden ist und was ich nichtmal haben möchte.

Na sag das doch gleich, dass die Scheiben schon so angeboten waren - 4 Seiten umsonst...

Deine bisherigen Posts klangen immer so, als ob Du Dir ein Auto gekauft hast und im Vertrag dann schließlich noch etwas Zusätzliches stand, das gar nicht verbaut war - wenn das Extra schon Bestandteil des Kaufangebotes war, dann sollte der Händler schon etwas mehr als nur einen Kundendienst rüberschieben - die Scheiben kann man in der ersten Euphorie durchaus übersehen...aber man hat sie dann auf Grund des Inserates ja definitiv mitgekauft!

Das es auf MT immer so lange dauern muss, bis etwas Licht ins Dunkel kommt.....Aaaarrrggghhh

Zitat:

Original geschrieben von mj66

Na sag das doch gleich, dass die Scheiben schon so angeboten waren - 4 Seiten umsonst...

Deine bisherigen Posts klangen immer so, als ob Du Dir ein Auto gekauft hast und im Vertrag dann schließlich noch etwas Zusätzliches stand, das gar nicht verbaut war - wenn das Extra schon Bestandteil des Kaufangebotes war, dann sollte der Händler schon etwas mehr als nur einen Kundendienst rüberschieben - die Scheiben kann man in der ersten Euphorie durchaus übersehen...aber man hat sie dann auf Grund des Inserates ja definitiv mitgekauft!

Das es auf MT immer so lange dauern muss, bis etwas Licht ins Dunkel kommt.....Aaaarrrggghhh

DANKE

Hallo!

Zitat:

Original geschrieben von Real Napster

Im Kaufvertrag steht "abgedunkelte Scheiben hinten"  

Dass sowas überhaupt im Kaufvertrag steht. Steht da nicht irgendwo ein Passus "gekauft wie gesehen"?

Wenn sich nach 2 Monaten herausstellt, dass an der ganzen rechten Seite gespachtelt und nachlackiert wurde, obwohl das Auto als unfallfrei verkauft wurde ist das Betrug - du musstest dich auf die Aussage verlassen, weil man von außen eben die Lackdicke nicht sieht, wenn es fachgerecht repariert ist.

Anders ist es m.E. bei Sonderausstattung, bei der man bei einem Gebrauchtwagen höchstens in den Inseraten schaut was drinsteht und sich dann das Auto in natura anschaut und dort entscheidet ob man kauft oder nicht. Wenn dir die abgedunkelten Scheiben wirklich wichtig gewesen wären, wäre dir das vermutlich auch aufgefallen ;)

Sehr oft gibt es den umgekehrten Fall, dass z.B. eine Standheizung nirgends erwähnt ist oder andere Dinge, die nicht auf den ersten Blick sichtbar sind. Viele Händler machen sich da nicht die Mühe das alles aufzulisten (gab es letztens einen Thread im Passat-Forum, dass viele ihr Auto günstig bekommen haben, weil nur die Hälfte der Ausstattung im Inserat stand). Stell dir vor du fährst mit dem Auto dann zur Inspektion und der Händler sagt "Oh, da ist ja eine Standheizung mit drin, die haben wir damals übersehen, steht ja auch nicht im Kaufvertrag. Da müssen wir leider nochmal 600 Euro Aufpreis verlangen". Gekauft wie gesehen gilt für beide Seiten, das ist dann auch Pech des Händlers, dass er das übersehen hat.

Wenn wirklich die Sonderausstattung ohne Aussage drinsteht, dass Irrtümer vorbehalten sind oder das Auto so aussieht, wie es besichtigt wurde, dann könntest du allerdings in der Tat Chancen haben. Wobei ich als Händler denke ich auch nicht viel Geld anbieten würde, sondern anbieten den Kaufvertrag rückabzuwickeln.

-Johannes

Die Floskel "gekauft wie gesehen" gibt es, Gott sei dank, nicht mehr im Bereich Händler --> Privatmann :) ! Genauso wie "Verkauf ohne Gewährleistung" oder "Bastlerfahrzeug" .. selbst "Verkauf für Privat" ist streng zu hinterfragen.

Edit: Es ist doch wohl was anderes wenn ich in den Vertrag was reinschreibe was gar nicht der Wahrheit entspricht als wenn ich etwas nicht reinschreibe was dann doch verbaut ist ... das sind doch 2 vollkommen verschiedene Dinge ! Btw. sprechen wir hier immernoch von einem Händler der ggü. einer Privatperson handelt.

Themenstarteram 9. Januar 2010 um 17:51

Wie schon erwähnt, "Gekauft wie gesehen" gibt es nicht mehr. Diesen Passus gibt es im Bereich Händler-Händler Verkauf, nicht aber Händler-Privatperson. 

Einfach aus dem Grunde, das man von einem Laien nicht verlangen kann technische oder andere Mängel zu bemerken. Ein Händler dagegen muss bei einem Geschäft darauf achten, weil er ja schließlich vom Fach ist. 

 

Aber wir schweifen mittlerweile zu sehr ab. 

 

Zusammen gefasst: Im schriftlichen Angebot standen die Scheiben drin, im Kaufvertrag ebenfalls. Damit ist mein Recht auf Nacherfüllung gegeben. Mittlerweile bin ich soweit, darauf wahrscheinlich auch zu bestehen. Der Einfachheit halber.

 

Ich werde dann berichten wenn es was neues gibt...

am 9. Januar 2010 um 21:54

Hi Real Napster,

für mich stellt es sich so dar, daß es zwei Möglichkeiten gibt.

1. Möglichkeit:

Du hast den Golf unter anderem darum gekauft, weil er abgedunkelte Scheiben hat, diese Eigenschaft also wichtig war. Dann würde ich mit dem Verkäufer besprechen, wie eine Nachrüstung dieser Eigenschaft erfolgen kann. Ich sehe dabei aber die Gefahr, daß der Verkäufer Dir billige Folien ins Auto klebt, da im Vertrag nichts davon steht, daß es sich um die die abgedunkelten Scheiben von VW handelt. Bei einem gebrauchten Wagen erfüllt, meiner Meinung nach, die Abdunkelung mit Folien genau die Eigenschaft, die im Kaufvertrag erwähnt ist.

2. Möglichkeit:

Du möchtest eigentlich gar keine abgedunkelten Scheiben, dann ist Dir auch kein Schaden dadurch entstanden, daß diese Eigenschaft zwar im Vertrag steht, aber nicht vorhanden ist. Wenn alles andere bei dem Kauf nach Deinen Wünschen verlaufen ist, würde ich gar nichts tun. Der Verkäufer hat einen Fehler gemacht und ich denke jeder von uns war schon mal erleichtert, wenn er einen Fehler gemacht hat und das dann für niemanden negative Auswirkungen hatte. Wenn es Dir gefällt, geht zu dem Verkäufer und vielleicht kommt er Dir ja mir einem kleinen Geschenk entgegen, weil ihm der Fehler peinlich ist, etwas raushandeln würde ich in diesem Fall allerdings für moralisch fragwürdig halten.

Juristisch gesehen könntest Du möglicherweise im Recht sein, was dabei aber herauskommt ist mehr als fragwürdig. Ein Gericht könnte z.B. auch der Meinung sein, daß Dir nur die Differenz des Verkaufspreises eines gebrauchten Golf mit abgedunkelten Scheiben zu einem ohne zusteht. Ich könnte mir vorstellen, daß diese Differenz nicht mal 50,- EUR ausmacht.

Gruß

Sidney71

edit: Eine Sache hatte ich noch vergessen. Ich würde an meinem Auto niemals irgendwelche Reparaturen durchführen lassen, die nicht notwendig sind. Zum Einen muß ich meine Zeit opfern und zum Anderen kann es immer passieren, daß das Auto danach verkratzt, verdreckt oder beschädigt wurde, oder, daß einfach nur die Arbeit nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Das muß natürlich nicht sein, aber wenn es dann passiert, würde ich mich richtig ärgern.

Themenstarteram 14. Januar 2010 um 21:39

Hallo zusammen, 

 

hatte ja geschrieben das ich bescheid gebe sobald ich was konkretes weiß. 

 

Ich habe den Wagen nun meinem freudlichen vorgeführt, da er sich nicht vorstellen konnte, das die abgedunkelten Scheiben nicht verbaut sind. Nach Begutachtung nahm er sich einen Tag Zeit um über die Sache nachzudenken. Am darauf folgenden Tag hatte er eine Firma aufgetan, welche die Scheiben nachträglich beschichten kann. Er konnte mir aber nicht versprechen das, dass Ergebnis für mich zufriedenstellend ausfällt. Ebenfalls konnte er mir kein Muster oder Vergleichsauto zur Verfügung stellen.

 

Da ich mit einer deartigen Lösung nicht zufrieden war, einigten wir uns nach längerem Geplänkel auf eine Summe die ich hier aus bestimmten Gründen nicht nennen kann. Ich bin jedenfalls zufrieden über die gütliche Lösung die wir gefunden haben.

 

Jetzt muss nur noch das lästige gequitsche der Wasserpumpe beseitigt werden!!!

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