Abgasskandal: 2.0 TDI (Software) Updates
Hallo zusammen, mich würde mal interessieren ob bei eurem 2.0 TDI schon irgendwelche Updates gemacht worden sind und warum.
Es wäre schön wenn ihr Bitte euer MJ oder BJ hinschreibt und welchen Motor ihr verbaut habt.
MfG Benny
Beste Antwort im Thema
Ein dummer Kommentar eines VW Mitarbeiters um zu trollen.
Glückwunsch. Schon heute morgen voller Erfolg getätigt 😉
Ein Kollege hat es auch gleich geliked.
Ersteres kannst du übrigens nicht bestreiten.
Deine Schreib-Historie verdeutlicht das sehr anschaulich.
3142 Antworten
Du bist scheinbar der Deutschen Sprache nicht mächtig, denn du hast deinen eigenen Link nicht richtig gelesen.
Ich zitiere dir aber mal genau die Stelle, die wichtig ist aus deinem Link:
"Bevor jedoch eine Zwangsstilllegung/KFZ Abmeldung durch eine Ordnungsbehörde erfolgt, wird der Fahrzeuginhaber in der Regel rechtzeitig benachrichtigt. Der Halter erhält eine Aufforderung zur Zahlung der ausstehenden Rechnungen bzw. zur Beseitigung der vorherrschenden Mängel. Entspricht der Fahrzeughalter den Forderungen, muss er darüber einen Nachweis vorlegen. Bei fehlendem Versicherungsschutz besteht beispielsweise nur eine 3-tägige Frist zur Behebung."
Wenn man nun lesen tut und es auch versteht, steht dort bzw. zur Beseitigung der vorherrschenden Mängel.
Die Aufforderung zum Beseitigen ist durch den Hersteller und durch das KBA schon mehrfach passiert und somit kann die Behörde sofort tätig werden.
Ich vermute zwar auch, dass sie nochmals einen Brief schreiben mit einer Frist, aber wie gesagt, im Worst-Case...
Also hat jeder Halter schon lange eine angemessene Frist bekommen. Nämlich über den Hersteller und das KBA.
Klar, wenn man diese Fristen verstreichen lässt....
Zitat:
@Forster007 schrieb am 18. November 2017 um 16:09:04 Uhr:
Du bist scheinbar der Deutschen Sprache nicht mächtig, denn du hast deinen eigenen Link nicht richtig gelesen.
Ich zitiere dir aber mal genau die Stelle, die wichtig ist aus deinem Link:"Bevor jedoch eine Zwangsstilllegung/KFZ Abmeldung durch eine Ordnungsbehörde erfolgt, wird der Fahrzeuginhaber in der Regel rechtzeitig benachrichtigt. Der Halter erhält eine Aufforderung zur Zahlung der ausstehenden Rechnungen bzw. zur Beseitigung der vorherrschenden Mängel. Entspricht der Fahrzeughalter den Forderungen, muss er darüber einen Nachweis vorlegen. Bei fehlendem Versicherungsschutz besteht beispielsweise nur eine 3-tägige Frist zur Behebung."
Wenn man nun lesen tut und es auch versteht, steht dort bzw. zur Beseitigung der vorherrschenden Mängel.
Die Aufforderung zum Beseitigen ist durch den Hersteller und durch das KBA schon mehrfach passiert und somit kann die Behörde sofort tätig werden.
Ich vermute zwar auch, dass sie nochmals einen Brief schreiben mit einer Frist, aber wie gesagt, im Worst-Case...
Also hat jeder Halter schon lange eine angemessene Frist bekommen. Nämlich über den Hersteller und das KBA.
Klar, wenn man diese Fristen verstreichen lässt....
@Forster007
Du redest totalen Quatsch.
Wirst du von VW bezahlt ?
Das KBA informiert die Zulassungsstelle.
Die Zulassungsstelle schickt dir einen SCHRIFTLICHEN Anhörungsbogen. (auf den du kurzfristig zu reagieren hast.)
Sofortige Stillegung ohne Anhörung gibt es nicht.
Das ist Fakt.
Zitat:
Der Halter erhält eine Aufforderung zur Beseitigung der vorherrschenden Mängel. Entspricht der Fahrzeughalter den Forderungen, muss er darüber einen Nachweis vorlegen.
@transarena: wieso so ausfallend? Problem mit anderen Aussagen? Gehen dir die Argumente aus, dass man persönlich werden muss? tztztz.
Nein, ich werde nicht von VW bezahlt und nein, ich arbeite auch nicht in der Autobranche und habe mit VW überhaupt nichts zu tun.
Fakt ist, dass der Halter genügend Briefe bekommen hat und genügend Zeit hatte, das Update aufspielen zu können.
Fakt ist also auch, dass der Halter somit selbst Schuld ist, wenn Ihm kosten entstehen, durch eventuelle Zwangsstillegungen.
Man muss halt nicht immer auf den letzten Tag alles verschieben, gerade aus meinen schon gesagten Kulanz gründen....
Zitat:
@Forster007 schrieb am 18. November 2017 um 16:42:49 Uhr:
Man muss halt nicht immer auf den letzten Tag alles verschieben, gerade aus meinen schon gesagten Kulanz gründen....
Ja muss man.
Denn je länger man ohne das Motorkaputtmachupdate fahren kann, desdo besser.
Außerdem (Kulanz) = Vertrauensbildende Maßnahme gibt es auch wenn das Update erst nach Aufforderung der Zulassungsstelle aufgespielt wird.
Wurde mir vorgestern Telefonisch von VW Wolfsburg so bestätigt.
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Genau, wurde mir auch schon telefonisch von VW bestätigt.
Die Kulanz kann jeder Zeit zurückgezogen werden. Außerdem ist das Motorkaputtmachupdate nicht ein Motorkaputtmachupdate. Es mag wohl zu Problemen führen, aber ich kenne nicht einen, der damit Probleme hat. Komisch, wenn das Update den Motor zerstören würde, würde es bei jedem Motor so sein.
Dann kommt, wie auch von mir schon beschrieben, das Problem eines laufenden Systems dazu. Je länger ein System läuft, desto schwieriger wird es, es zu ändern, ohne dass ein Defekt entsteht, weil sich die Systeme nunmal aufeinander eingespielt haben.
Jelänger man also wartet, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch ein Problem auftritt. Wenn dann VW die Kulanz abschaltet oder nicht mehr macht hat man doppelt in die Kacke gebissen.
Es kann zum Glück jeder für sich entscheiden, wie er handelt, aber man muss dann auch mit den Konsequenzen leben. ob nun so oder so.
Zitat:
Wenn dann VW die Kulanz abschaltet oder nicht mehr macht hat man doppelt in die Kacke gebissen.
Das können sie immer machen.
Morgen, nächstes Jahr oder auch garnicht. -
Ob mit oder ohne Update, ob vor oder nach Anhörung von Zulassungsstelle.
Kulanz ist freiwillig und wenn VW Morgen sagt, Vertrauensbildende Maßnahme gilt nicht mehr, dann zählt das auch rückwirkend.
Zitat:
Es kann zum Glück jeder für sich entscheiden, wie er handelt, aber man muss dann auch mit den Konsequenzen leben. ob nun so oder so.
Richtig. Meine Konsequenz, das Update solange vermeiden wie nur möglich.
Never change a running system...........
Richtig. Aber zurzeit ist dem so. Da kann man erstmal von ausgehen. Später hingegen...
Und dann kommt immer noch das mit dem einspielen der komponenten dazu...
Dass VW die "vertrauensbildenden Massnahmen" wieder zurücknimmt, ist eher unwahrscheinlich. Da wird bei VW stumpf gerechnet, weitere Rufschädigung bei Rücknahme der Massnahmen versus Kosten für die Massnahmen. Ich bin mir sicher, das läuft auf Beibehaltung der Massnahmen heraus.
Zitat:
@Forster007 schrieb am 18. November 2017 um 17:08:36 Uhr:
Und dann kommt immer noch das mit dem einspielen der komponenten dazu...
Und dieses "Einspielen der Komponenten" (was auch immer das genau sein soll) wäre bei 100.000km noch nicht längst abgeschlossen? Wo ist der Unterschied, ob ich das Update bei 120.000km oder 150.000km bekomme?
Never touch a running system - das ist hier der Grundsatz.
Und genau aus diesem Grundsatz heraus, sollte man es so früh wie möglich machen, weil je später desto mehr hat sich das system eingespielt.
Man kann es zum Beispiel mit Kolbenringen vergleichen. Wenn der Motor neue bekommt bei 50000, wo der Zylinder noch eher seine gewollte Form vom Hersteller hat, können sich neue entsprechend schneller und leichter einspielen/einlaufen/anpassen.
Wenn man diese nun erst bei 100000km tauscht, ist dieser Prozess langwieriger oder sogar unmöglich, jenachdem, wie stark der zylinder verschlissen ist.
Das gleiche ist bei Update der fall, vorallem wenn der Druck und die Häufigkeit der Nutzung geändert wird.
Das Material hat sich immer mehr an das alte Verfahren gewöhnt und plötzlich muss es was anderes tun?
Selbst wir Menschen sind hier ja Faul und versuchen eben den Zustand nicht zu ändern.
Ist halt von der Natur so vorgegeben.
Und 30000km ist schon ein deutlicher Unterschied. Denn wenn nicht, bräuchte man kein Service zu machen.
Also ich kenne einige aus unserem Ort, die Probleme bekommen haben nach dem Update. Aber gut, selbst wenn keiner es beurteilen kann was passiert. Die ganze Sache "stinkt doch". Allein schon daher ist es ratsam, es herauszuzögern, bis Kosten/Stilllegung entstehen. Ich gehe nicht das (mögliche) Risiko ein, solange ich es vermeiden kann, also so lange keine Kosten für mich entstehen und auch nicht feststeht ob und vorallem wann das Auto stillgelegt wird ohne Update.
Zitat:
@Forster007 schrieb am 18. November 2017 um 17:31:32 Uhr:
Und genau aus diesem Grundsatz heraus, sollte man es so früh wie möglich machen, weil je später desto mehr hat sich das system eingespielt.
Man kann es zum Beispiel mit Kolbenringen vergleichen. Wenn der Motor neue bekommt bei 50000, wo der Zylinder noch eher seine gewollte Form vom Hersteller hat, können sich neue entsprechend schneller und leichter einspielen/einlaufen/anpassen.
Wenn man diese nun erst bei 100000km tauscht, ist dieser Prozess langwieriger oder sogar unmöglich, jenachdem, wie stark der zylinder verschlissen ist.
Das gleiche ist bei Update der fall, vorallem wenn der Druck und die Häufigkeit der Nutzung geändert wird.
Das Material hat sich immer mehr an das alte Verfahren gewöhnt und plötzlich muss es was anderes tun?
Selbst wir Menschen sind hier ja Faul und versuchen eben den Zustand nicht zu ändern.
Ist halt von der Natur so vorgegeben.
Und 30000km ist schon ein deutlicher Unterschied. Denn wenn nicht, bräuchte man kein Service zu machen.
VW sagt doch, alles gut, keinerlei Nachteile durch das Update, egal wieviel KM
Also kann deine Aussage nicht stimmen. Oder stimmt die von VW nicht ? 😰
Zitat VW Homepage...
Zitat:
Nein, durch den Einsatz der Software können keinerlei Schäden an Ihrem Fahrzeug entstehen. Mit der genutzten Software konnte eine Prüfstandsituation durch das Fahrzeug erkannt werden, im Regelbetrieb war die Software inaktiv.
Also, entweder lügst du, oder VW Lügt. --- Darfst dir was aussuchen.
Da ich aus der Autobranche bin und selbst auch ein sehr intensives Gespräch mit einem VW Werkstattmeister hatte, halte ich die Aussage das ,, Schäden Einzelfälle'' sind, doch für sehr gewagt.
Wenn man sich näher bzw. INTENSIV mit der Update Thematik beschäftigt, dann kann man von EINZELFÄLLEN nicht mehr reden. Und hier geht es nicht darum, dass reihenweise die Motoren verrecken - Nein! Hier geht es um Schäden an den Injektoren, an der AGR's und den DPF's.
Und es geht darum, dass Kulanz nicht einklagbar ist und man als Kunde immer auf die Gutmütigkeit des Herstellers vertrauen muß. Und DAS ist keine solide Basis für Kundenzufriedenheit.
Zitat:
@transarena schrieb am 18. November 2017 um 18:26:14 Uhr:
Zitat:
@Forster007 schrieb am 18. November 2017 um 17:31:32 Uhr:
Und genau aus diesem Grundsatz heraus, sollte man es so früh wie möglich machen, weil je später desto mehr hat sich das system eingespielt.
Man kann es zum Beispiel mit Kolbenringen vergleichen. Wenn der Motor neue bekommt bei 50000, wo der Zylinder noch eher seine gewollte Form vom Hersteller hat, können sich neue entsprechend schneller und leichter einspielen/einlaufen/anpassen.
Wenn man diese nun erst bei 100000km tauscht, ist dieser Prozess langwieriger oder sogar unmöglich, jenachdem, wie stark der zylinder verschlissen ist.
Das gleiche ist bei Update der fall, vorallem wenn der Druck und die Häufigkeit der Nutzung geändert wird.
Das Material hat sich immer mehr an das alte Verfahren gewöhnt und plötzlich muss es was anderes tun?
Selbst wir Menschen sind hier ja Faul und versuchen eben den Zustand nicht zu ändern.
Ist halt von der Natur so vorgegeben.
Und 30000km ist schon ein deutlicher Unterschied. Denn wenn nicht, bräuchte man kein Service zu machen.VW sagt doch, alles gut, keinerlei Nachteile durch das Update, egal wieviel KM
Also kann deine Aussage nicht stimmen. Oder stimmt die von VW nicht ? 😰Zitat VW Homepage...
Zitat:
@transarena schrieb am 18. November 2017 um 18:26:14 Uhr:
Zitat:
Nein, durch den Einsatz der Software können keinerlei Schäden an Ihrem Fahrzeug entstehen. Mit der genutzten Software konnte eine Prüfstandsituation durch das Fahrzeug erkannt werden, im Regelbetrieb war die Software inaktiv.
Also, entweder lügst du, oder VW Lügt. --- Darfst dir was aussuchen.
Warum eigentlich immer auf die Persönliche Schiene? Muss ich das verstehen?
Das VW mist gebaut hat, sollte doch schon lange klar sein oder?
Und was meine Aussage mit der von VW zu tun hat, musst du mir auch mal erklären.
Es ist nur Eindeutig, wenn man von Problemen ausgeht, dass die je älter das Fahrzeug ist, eher auftreten, als wenn es jünger ist.
Diese Aussage greift die von VW überhaupt nicht an, weil sie nichtmal daraus resultiert.
Oder anders ausgedrückt, die beiden aussagen nichts miteinander zu tun haben.