Abgasskandal: 2.0 TDI (Software) Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo zusammen, mich würde mal interessieren ob bei eurem 2.0 TDI schon irgendwelche Updates gemacht worden sind und warum.
Es wäre schön wenn ihr Bitte euer MJ oder BJ hinschreibt und welchen Motor ihr verbaut habt.

MfG Benny

Beste Antwort im Thema

Ein dummer Kommentar eines VW Mitarbeiters um zu trollen.

Glückwunsch. Schon heute morgen voller Erfolg getätigt 😉
Ein Kollege hat es auch gleich geliked.

Ersteres kannst du übrigens nicht bestreiten.
Deine Schreib-Historie verdeutlicht das sehr anschaulich.

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Zitat:

@Forster007 schrieb am 17. November 2017 um 09:47:51 Uhr:


Mit eventuellen Kosten. Ob sich das dann lohnt noch weiter herauszuzögern?

Kosten entstehen erst, wenn du auf das Schreiben der Zulassungsstelle nicht reagierst.
Ich jedenfalls werde ich das Update erst machen lassen, wenn die ZULASSUNGSSTELLE mich anschreibt.
Was VW oder KBA labert ist mir egal.
Außerdem ist es gar nicht sicher, daß die Zulassungsstelle überhaupt reagiert.
Das ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Eine Zulassungsstelle schrieb dazu zb.
"Wir sind nicht die Gehilfen von VW"

Eine andere ( Euskirchen)

Zitat:

Offen­bar zweifeln allerdings die Zulassungs­stellen selbst an der Recht­mäßig­keit ihrer Entscheidungen. Die Zulassungs­stelle in Euskirchen jedenfalls nahm ihre Verfügung gegen den Halter eines VW Amarok sofort wieder zurück, als dessen Anwalt Dr. Ralf Stoll beim zuständigen Verwaltungs­gericht einst­weiligen Rechts­schutz beantragte.

Quelle:
https://www.test.de/.../

Zitat:

Nimmt ein Halter nicht an der Rückrufaktion teil, wird er durch das KBA direkt angeschrieben und zur umgehenden Nachrüstung aufgefordert“, erklärt Markus Schäpe. Weigert er sich dann immer noch, werden diese Fälle an die örtlichen Zulassungsstellen weitergeleitet. „Sobald diese die Information durch das KBA erhalten haben, werden sie den Fahrzeughalter mit einer sehr knappen Frist schriftlich anhören.“

Quelle:

http://www.fr.de/.../...nachruest-verweigerer-wissen-sollten-a-1321898

Wenn du in dieser Anhörung schreibst...habe Termin für das Update bei VW gemacht...wird in den nächsten Tagen durchgeführt....dann passiert dir auch nichts.
Natürlich musst du dann das Update machen lassen.

Jedenfalls, wer seine Rechte wahren will, MUß dieses Jahr noch gegen VW klagen.
Ab Januar 2018 tritt die Verjärung in Kraft.
Auch mit Update kann es Entschädigung geben, aber nur wenn dieses Jahr noch Klage eingereicht wird.
https://www.waz.de/.../...s-auch-nach-update-moeglich-id212552751.html

Es kann schon direkt zu Kosten kommen. Aber eventuell machen die nochmals nen warn Brief.

Zitat:

@transarena schrieb am 17. November 2017 um 10:17:50 Uhr:



Zitat:

@Forster007 schrieb am 17. November 2017 um 09:47:51 Uhr:


Mit eventuellen Kosten. Ob sich das dann lohnt noch weiter herauszuzögern?

Kosten entstehen erst, wenn du auf das Schreiben der Zulassungsstelle nicht reagierst.
Ich jedenfalls werde ich das Update erst machen lassen, wenn die ZULASSUNGSSTELLE mich anschreibt.
Was VW oder KBA labert ist mir egal.
Außerdem ist es gar nicht sicher, daß die Zulassungsstelle überhaupt reagiert.
Das ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Eine Zulassungsstelle schrieb dazu zb.
"Wir sind nicht die Gehilfen von VW"

Eine andere ( Euskirchen)

Zitat:

@transarena schrieb am 17. November 2017 um 10:17:50 Uhr:



Zitat:

Offen­bar zweifeln allerdings die Zulassungs­stellen selbst an der Recht­mäßig­keit ihrer Entscheidungen. Die Zulassungs­stelle in Euskirchen jedenfalls nahm ihre Verfügung gegen den Halter eines VW Amarok sofort wieder zurück, als dessen Anwalt Dr. Ralf Stoll beim zuständigen Verwaltungs­gericht einst­weiligen Rechts­schutz beantragte.

Quelle:
https://www.test.de/.../

Zitat:

@transarena schrieb am 17. November 2017 um 10:17:50 Uhr:



Zitat:

Nimmt ein Halter nicht an der Rückrufaktion teil, wird er durch das KBA direkt angeschrieben und zur umgehenden Nachrüstung aufgefordert“, erklärt Markus Schäpe. Weigert er sich dann immer noch, werden diese Fälle an die örtlichen Zulassungsstellen weitergeleitet. „Sobald diese die Information durch das KBA erhalten haben, werden sie den Fahrzeughalter mit einer sehr knappen Frist schriftlich anhören.“


Quelle:
http://www.fr.de/.../...nachruest-verweigerer-wissen-sollten-a-1321898

Wenn du in dieser Anhörung schreibst...habe Termin für das Update bei VW gemacht...wird in den nächsten Tagen durchgeführt....dann passiert dir auch nichts.
Natürlich musst du dann das Update machen lassen.

Jedenfalls, wer seine Rechte wahren will, MUß dieses Jahr noch gegen VW klagen.
Ab Januar 2018 tritt die Verjärung in Kraft.
Auch mit Update kann es Entschädigung geben, aber nur wenn dieses Jahr noch Klage eingereicht wird.
https://www.waz.de/.../...s-auch-nach-update-moeglich-id212552751.html

Gewährleistungsrechte (gegen Händler) laufen 2017 aus, arglististige Täuschung gegen VW laufen 2018 aus.

Ich habe vor 2 Tagen auch diesen Brief vom KBA bekommen, mit der Androhung dass per 05.03.2018 die Halterdaten an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Dieses Schreiben habe ich sofort an meinen Rechtsanwalt weitergeleitet und er rief zurück, dass ich erstmal das Update machen sollte - ehrlich gesagt, ganz wohl ist mir bei der Sache nicht ganz.

Aber das Landgericht Dresden urteilte ja vor kurzem sinngemäß so, dass man dem Händler erstmal eine Chance auf Nachbesserung geben muss, bevor man seinen Kaufvertrag auf Grund der arglistigen Täuschung rück-abwickeln kann.

Ich werde also kommende Woche das Update aufspielen lassen müssen - aktueller KM-Stand: ca. 147800

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Wenn bei mir der Brief eintrudelt, warte ich trotzdem bis zum Schreiben von der Zulassungsstelle und erst dann werde ich es wohl, oder übel aufspielen lassen.

Zitat:

@ThomPoh schrieb am 18. November 2017 um 09:50:50 Uhr:


Ich habe vor 2 Tagen auch diesen Brief vom KBA bekommen, mit der Androhung dass per 05.03.2018 die Halterdaten an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Dieses Schreiben habe ich sofort an meinen Rechtsanwalt weitergeleitet und er rief zurück, dass ich erstmal das Update machen sollte - ehrlich gesagt, ganz wohl ist mir bei der Sache nicht ganz.

Aber das Landgericht Dresden urteilte ja vor kurzem sinngemäß so, dass man dem Händler erstmal eine Chance auf Nachbesserung geben muss, bevor man seinen Kaufvertrag auf Grund der arglistigen Täuschung rück-abwickeln kann.

Ich werde also kommende Woche das Update aufspielen lassen müssen - aktueller KM-Stand: ca. 147800

Warum denn kommende Woche ???
Am 3.3 oder 4.3 Nächstes jahr würde doch reichen.
Dann fährst du wenigstens noch 3,5 Monate ruhig ohne Update.

Kannst deinem Anwalt ja diesen Link weiterleiten.
https://www.waz.de/.../...s-auch-nach-update-moeglich-id212552751.html

Zitat:

@transarena schrieb am 18. November 2017 um 11:53:25 Uhr:



Zitat:

@ThomPoh schrieb am 18. November 2017 um 09:50:50 Uhr:


Ich habe vor 2 Tagen auch diesen Brief vom KBA bekommen, mit der Androhung dass per 05.03.2018 die Halterdaten an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Dieses Schreiben habe ich sofort an meinen Rechtsanwalt weitergeleitet und er rief zurück, dass ich erstmal das Update machen sollte - ehrlich gesagt, ganz wohl ist mir bei der Sache nicht ganz.

Aber das Landgericht Dresden urteilte ja vor kurzem sinngemäß so, dass man dem Händler erstmal eine Chance auf Nachbesserung geben muss, bevor man seinen Kaufvertrag auf Grund der arglistigen Täuschung rück-abwickeln kann.

Ich werde also kommende Woche das Update aufspielen lassen müssen - aktueller KM-Stand: ca. 147800

Warum denn kommende Woche ???
Am 3.3 oder 4.3 Nächstes jahr würde doch reichen.
Dann fährst du wenigstens noch 3,5 Monate ruhig ohne Update.

Kannst deinem Anwalt ja diesen Link weiterleiten.
https://www.waz.de/.../...s-auch-nach-update-moeglich-id212552751.html

Ich bin kein Abo-Kunde, daher kann ich den Artikel nicht lesen.

Es geht ja eher um die Verjährung der Ansprüche gegenüber dem Händler, diese laufen Ende 2017 aus.
Und ein Rücktritt vom Vertrag kann nur bis dato geltend gemacht werden. Ich bin mir sicher, der Anwalt wird sich schon dabei was gedacht haben, denn dieser war bei den Sitzungen im Landgericht DD mit anwesend.

Machs jetzt und du hast ne Sorge weniger, wann du es nun machen musst. Sollte das Auto Probleme machen, ist VW jetzt noch ziemlich kulant. Je früher das Update gemacht wurde, desto früher tauchen dann auch die Probleme auf, sollten sie auftauchen, und somit kann die Kulanz auch eher in Anspruch genommen werden.
Machst du es später, weil du es ehe machen musst, tauchen die eventuellen Probleme auch erst später auf. Möglicherweise tauchen die dann überhaupt erst auf, weil sich dein Auto immer mehr auf das Alte System einspielt und somit ein Wechsel immer schwieriger wird. (Alterserscheinungen, die mit Veränderungen nicht klar kommen)

Dann kommt der Punkt mit dem Geld hinzu. Die Zulassungsstelle kann, wenn sie das möchte, direkt einen Brief herausschicken, welcher zum Stilllegen auf eigene Kosten führt. (Ob die das machen steht auf einen anderen Blatt)

Wenn du es dennoch nicht machen willst, dann frage möglicherweise nen anderen Anwalt. Dann hast du auch mehrere Meinungen von dieser Seite und kannst dann entscheiden.

Zitat:

@Forster007 schrieb am 18. November 2017 um 12:42:53 Uhr:


Die Zulassungsstelle kann, wenn sie das möchte, direkt einen Brief herausschicken, welcher zum Stilllegen auf eigene Kosten führt. (Ob die das machen steht auf einen anderen Blatt)

Das stimmt so nicht.
Die senden erst mal einen Anhörungsbogen, den du kurzfristig beantworten musst.

Zitat:

„Sobald diese die Information durch das KBA erhalten haben, werden sie den Fahrzeughalter mit einer sehr knappen Frist schriftlich anhören.“

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Die Worst-Case ist die von mir geschriebene. Der Kunde wurde ja von VW paar mal, auch von KBA angeschrieben. Hatte also genügend Zeit das Update draufspielen zulassen. Also braucht man ihn auch nicht erneut zu erinnern. ABER: ob die Zulassungsstelle (Ist ja nichtmal Bundesweit einheitlich gehandhabt) Auch wirklich diesen Worst-Case macht, steht (hatte ich ja auch schon geschrieben) auf einem anderen Blatt. Nur sollten sie diese Variante tun...

@Forster007 : Hör doch endlich auf, die Leute mit solchem Quatsch verrückt zu machen. Belege deine Aussagen mit Quellen, ansonsten sind sie absolut nichts wert.

Wenn ein Fahrzeug von der Zulassungsstelle stillgelegt werden soll, bekommt der Halter noch mal ausreichend Zeit, den Mangel abzustellen. Selbst bei fehlender Versicherung, was den worst-case darstellt, hat man noch 3 Tage Zeit, den ausstehenden Betrag zu zahlen. Die Vorgehensweise ist dabei bundesweit einheitlich.

Quelle

Zitat:

@Alf3366 schrieb am 18. November 2017 um 15:06:11 Uhr:


@Forster007 : Hör doch endlich auf, die Leute mit solchem Quatsch verrückt zu machen. Belege deine Aussagen mit Quellen, ansonsten sind sie absolut nichts wert.

Wenn ein Fahrzeug von der Zulassungsstelle stillgelegt werden soll, bekommt der Halter noch mal ausreichend Zeit, den Mangel abzustellen. Selbst bei fehlender Versicherung, was den worst-case darstellt, hat man noch 3 Tage Zeit, den ausstehenden Betrag zu zahlen. Die Vorgehensweise ist dabei bundesweit einheitlich.

Quelle

Ich mache die Leute nicht verrückt, wenn ich die Fakten nenne. Denn so wissen sie, was sie im Worst-Case erwartet.
Du schreibst die Sache mit den 3 Tagen und ausstehenden Betrag. Nun, sind das etwa keine Kosten? Die man durch das einfache machen des Update rechtzeitig hätte umgehen können?
Da widersprichst du dich selbst mit. Da frag ich mich nur, warum deklarierst du meine Aussage als nichts wert, wenn du es selbst schreibst?... Somit wären deine Aussagen genauso wenig was wert...

Die Quellen sind hier sogar Teilweise schon gepostet worden. Man hätte sie nur lesen müssen.
Deine Quelle ist hier nicht vollständig, weil sie den Fall übers KBA nicht enthält.
Hier beim Skandal wurde der Halter schon ausreichend genug und rechtzeitig darauf hingewiesen und nun sogar mit einer Frist entsprechend noch belehrt. Wenn der Halter dem nicht nachkommt, ist er selbst Schuld.

Das der Halter selbst schuld ist an der ganzen Situation, das wissen wir hier ja mittlerweile zu genüge !

Du interpretierst da was falsch. Er ist selbst Schuld, wenn das auto Zwangsstillgelegt wird. Denn er hätte hier zum Update fahren können. Da kann der Hersteller nun nichts mehr für, als dieses nach seinem großen Fehler anzubieten.
Die andere Alternative wäre, dass VW einfach ihre Techniker durch die Welt schickt und einfach vor Ort ohne zu fragen das Update aufspielt. Ich denke, dass sollte klar sein, dass das zum Einen die wenigsten so wollen und zum anderen auch nicht gut ist. Also bleibt nur das erstere übrig. Und daraus schließt sich dann, dass der Halter schuld ist für die Zwangsstillegung, wenn er der Updateaufforderung nicht nachkommt.
Warum es nun aber zum Update überhaupt gekommen ist, ist ein ganz anderes Thema.

Zitat:

@Forster007 schrieb am 18. November 2017 um 15:14:33 Uhr:


Ich mache die Leute nicht verrückt, wenn ich die Fakten nenne. Denn so wissen sie, was sie im Worst-Case erwartet.
Du schreibst die Sache mit den 3 Tagen und ausstehenden Betrag. Nun, sind das etwa keine Kosten? Die man durch das einfache machen des Update rechtzeitig hätte umgehen können?
Da widersprichst du dich selbst mit. Da frag ich mich nur, warum deklarierst du meine Aussage als nichts wert, wenn du es selbst schreibst?... Somit wären deine Aussagen genauso wenig was wert...

Bist du der deutschen Sprache mächtig? Das war eigentlich ein ganz einfaches Beispiel!
Lies noch mal langsam: Wenn der Versicherungsschutz eines Fahrzeugs fehlt, dann hat der Halter immer noch 3 Tage Zeit, diesen (BEI SEINER VERSICHERUNG) zu zahlen. Es geht in unseren Fällen aber nicht um fehlenden Versicherungsschutz, also ist auch nichts zu zahlen! Es sollte lediglich verdeutlichen, dass jeder Halter eine angemessene Frist bekommt, einen vorliegenden Mangel abzustellen.

Zitat:

@Forster007 schrieb am 18. November 2017 um 15:14:33 Uhr:


Die Quellen sind hier sogar Teilweise schon gepostet worden. Man hätte sie nur lesen müssen.
Deine Quelle ist hier nicht vollständig, weil sie den Fall übers KBA nicht enthält.
Hier beim Skandal wurde der Halter schon ausreichend genug und rechtzeitig darauf hingewiesen und nun sogar mit einer Frist entsprechend noch belehrt. Wenn der Halter dem nicht nachkommt, ist er selbst Schuld.

Bei einem technischen Mangel wird der Halter IMMER vorher via KBA bzw. Hersteller informiert.

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