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Abgasskandal: 2.0 TDI (Software) Updates

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo zusammen, mich würde mal interessieren ob bei eurem 2.0 TDI schon irgendwelche Updates gemacht worden sind und warum.
Es wäre schön wenn ihr Bitte euer MJ oder BJ hinschreibt und welchen Motor ihr verbaut habt.

MfG Benny

Beste Antwort im Thema

Ein dummer Kommentar eines VW Mitarbeiters um zu trollen.

Glückwunsch. Schon heute morgen voller Erfolg getätigt 😉
Ein Kollege hat es auch gleich geliked.

Ersteres kannst du übrigens nicht bestreiten.
Deine Schreib-Historie verdeutlicht das sehr anschaulich.

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VW kann dir im Prinzip gar nichts...die haben keine rechtliche Befugnis oder sonstwas...auch wenn sie gerne so tun.

Wenn dir jemand was kann, dann das KBA oder eventuell der TÜV (was ich auch nicht glaube). Und das KBA wird sicher vor Stilllegung noch ne Warnung schicken.

Da VW ja immernoch bestreitet, dass die Software (bei uns) illegal ist, herrscht eh alles andere als Rechtssicherheit.

Letzten Samstag habe ich den Bescheid für's Update bekommen. Mein 2.0 TDI mit 110 PS soll vorgeführt werden 😉
Nun ja.... der Brief liegt jetzt erstmal in der Schublade. Mache da erstmal nichts.
Es gibt keine Langzeittests, keine Garantien usw. für das Update und ich mache hier kein Versuchskaninchen.
Warte die nächste Post ab oder was dazwischen auch immer passiert....

Zitat:

@GolfCR schrieb am 13. Januar 2017 um 10:48:38 Uhr:


Du meinst 140PS und ja ich habe den Wagen, aber die Briefe sind erst sein ca. einem Monat im umlauf dafür!

Mag sein (140 PS), mit den Zahlen am Auto habe ich es nicht so (obwohl ich Mathematiker bin ;-).
Unser Brief kam auch erst diese Woche. Hast Du auch das 6-Gang-DSG?

(NB:
Wir wollten uns damals "was Gutes tun" und haben außer dem eingebauten Navi alles angekreuzt, was möglich war... und uns darüber schon oft geärgert (auch wenn das in einen anderen Thread gehört):
- Ledersitze an der Innenseite/Handbremse sind aus Stoff
- FSE-Premium hat ein UNSÄGLICHES Bluetooth-User-Interface und kann KEIN BT-Audio.
- Rückfahrkamera hat "immer mal wieder" ein Synchronisierungsproblem und deshalb ein um 45° verzerrtes Bild.
- Nach fünf Jahren (180 kkm) war der Klimakompressor kaputt ("na, bei DER Laufleistung" => auf ärgerliche Nachfrage 300 € Materialgutschein)

Aber ansonsten ist es ein schönes Auto ;-)
)

Der TÜV unternimmt nichts.
Die letzten Schlagzeilen, TÜV gäbe keine Plakette mehr, wenn nicht aktualisiert wurde, stimmen einfach nicht.

Habe extra gestern mal einen alten Schulfreund Kontaktiert, der in diesem Bezirk der leitende KFZ-Ingenieur beim TÜV ist.

Er weiß von gar nix! Hat es auch nur in den Medien überall gelesen. Ihm liegt keine Meldung von höherer Position vor.

Ähnliche Themen

Die Rechtliche Sachlage bei ,,Updateverweigeren'' ist eigentlich noch völlig unklar.

Selbst Anwälte bezweifeln, das das KBA die Autos zwangsstillegen werde.
Zu diesem Thema werden wir wohl noch sehr viel hören.

Das KBA sowieso nicht. Wenn, dann die Zulassungsstellen der Länder.
Das KBA prüft und genehmigt die BE bei Serienfahrzeugen.
Geschah bei VW durch abnicken von deren vorgelegten Unterlagen.
EA 189 hat - Kraft Gesetzes - keine BE.
Vollkommen unabhängig vom KBA, denn diese Behörde sthet trotz alledem (noch?) nicht über dem Gesetz.
Normalerweise müßte durch das KBA die BE für die Serie mit Update im vorgeschriebenen Verfahren neu erteilen.
Darüber ist bisher nichts bekannt geworden.
Möglicherweise ist dieses Verfahren incidenter zur Erteilung der Freigabe des Updates durchgeführt worden.
Dann haben die Fahrzeuge mit Update eine BE.
Die Fahrzeuge ohne BE sind nicht zulassungsfähig.
Daher an sich Ermessensreduktion auif Null bzgl. Zwangsstilllegung durch die zuständigen Zulassungsstellen.
Abwarten, bis vielleicht Post von der Zulassungsstelle kommt.
TÜV prüft NOX gar nicht.

Zitat:

Wenn dir jemand was kann, dann das KBA oder eventuell der TÜV (was ich auch nicht glaube). Und das KBA wird sicher vor Stilllegung noch ne Warnung schicken.

Da VW ja immernoch bestreitet, dass die Software (bei uns) illegal ist, herrscht eh alles andere als Rechtssicherheit.

-VW bestreitet mittlerweile, irgendetwas "illegales" gemacht zu haben in D. mit Motor EA189 (ansonsten wäre es ja ein Schuldeingeständnis, und die Anwälte von myright.de würden schon die Münzen klingen hören..)
-das KBA hat sich schriftlich gegenüber myright für nicht zuständig erklärt für Stillegungen
-der Tüv ist m. E. nicht zuständig dafür, Fahrzeuge stillzulegen. Er führt technische Prüfungen durch.
-evtl. können die Länder die Betriebserlaubnis entziehen, doch wer will sich mit 2,8 Mio VW Fahrern anlegen, und noch dazu wäre es für VW das Eingeständnis, etwas illegales getan haben, wo doch angeblich nur eine freiwillige Umrüstaktion stattfindet
-VW versucht natürlich Druck auf die Halter auszuüben, das update durchführen zu lassen, denn ohne eine hohe Quote ist das Ziel verfehlt und man müsste die Wagen doch aus dem Verkehr ziehen, wofür es bei einer rein freiwilligen Aktion ja gar keinen Grund geben kann.

Man sieht also, eine freiwillige Umrüstaktion kann nicht einen Entzug der BE zur Folge haben für die Halter, die es nicht durchführen lassen, ansonsten wäre es ja nicht freiwillig und VW hätte doch gegen geltendes Recht verstossen (und garkeine BE Erlaubnis in der EU erhalten dürfen, so der neueste Prozessansatz der Anwälte von myright).

Bis bei mir nicht ein offizieller Brief mit Androhung des Entzugs der BE von relevanter Stelle (und damit meine ich nicht VW, was die schreiben interessiert mich nicht) eintrifft, passiert garnichts.
Und wenn doch Umrüstung, wird das sofort wieder gelöscht, sei es durch aufspielen eines moderaten Tunings für 100€ oder Rückprogrammierung. Einen Motor, der anderthalb mal soviel Russ ausstösst kann ich nicht gebrauchen und ist auch für die Umwelt nonsens, auch wenn danach der NOX Wert eingehalten wird.

@Hotze66:
Das ist leider weitestgehend unzutreffend, vgl. oben bzgl. der normierten Zuständigkeiten des KBA und der Zulassungsstellen. TÜV hat damit überhaupt nichts zu tun. Der NOX-Ausstoß wird nicht einmal geprüft.
Bereits bevor myright auftauchte, war bekannt, daß die Fahrzeuge mit der Softwarebetrügerei ihre BE kraft Gesetzes verloren haben, ebenso, daß für diese KFZ nie eine BE hätte erteilt werden dürfen.
Soweit bisher kolportiert, wird bis zum Update über die nicht vorhandene BE hinweg gesehen.
Mit dem Update soll die BE bestehen, vgl. oben.
Die BE deines KFZ ist daher bereits durch das Gesetz erloschen.
Einer Entziehung bedarf es nicht.
Zwangsmaßnahmen wie Stilllegung sind Sache der Zulassungsstellen.
Deren Ermessen ... s.o.

Das Problem ist die maximale Verfilzung des VW-Konzerns mit der Politik.
Letztere verhinderte die Einführung einer Sammelklage im deutschen Recht.
Ansonsten hätten auch wir eine ähnlich erfreuliche Endkundensituation, wie sie die Amerikaner haben.

Zitat:

@pichocki schrieb am 13. Januar 2017 um 11:51:04 Uhr:



Zitat:

@GolfCR schrieb am 13. Januar 2017 um 10:48:38 Uhr:


Du meinst 140PS und ja ich habe den Wagen, aber die Briefe sind erst sein ca. einem Monat im umlauf dafür!

Mag sein (140 PS), mit den Zahlen am Auto habe ich es nicht so (obwohl ich Mathematiker bin ;-).
Unser Brief kam auch erst diese Woche. Hast Du auch das 6-Gang-DSG?

(NB:
Wir wollten uns damals "was Gutes tun" und haben außer dem eingebauten Navi alles angekreuzt, was möglich war... und uns darüber schon oft geärgert (auch wenn das in einen anderen Thread gehört):
- Ledersitze an der Innenseite/Handbremse sind aus Stoff
- FSE-Premium hat ein UNSÄGLICHES Bluetooth-User-Interface und kann KEIN BT-Audio.
- Rückfahrkamera hat "immer mal wieder" ein Synchronisierungsproblem und deshalb ein um 45° verzerrtes Bild.
- Nach fünf Jahren (180 kkm) war der Klimakompressor kaputt ("na, bei DER Laufleistung" => auf ärgerliche Nachfrage 300 € Materialgutschein)

Aber ansonsten ist es ein schönes Auto ;-)
)

Nein kein DSG, rühre gerne selber in der Suppe 😉

Zitat:

@GolfCR schrieb am 13. Januar 2017 um 16:30:36 Uhr:



Zitat:

Nein kein DSG, rühre gerne selber in der Suppe 😉

Dachte ich früher auch, und deshalb haben wir uns außer "Schalthebel nach rechts" (ei kleines bisschen handschaltungsähnlich) sogar die Hebelchen am Lenkrad gegönnt.

Ehrlich gesagt nutzen wir die aber ganz, ganz selten: Es ist einfach zu bequem, den Wagen selbst schalten zu lassen (dann habe ich immer eine Hand für ein Eis oder einen Schokoriegel frei!) - hätte ich vorher auch nicht gedacht, habe mich aber kompromittieren lassen :-o

Zitat:

@P990i schrieb am 13. Januar 2017 um 15:40:17 Uhr:


Bereits bevor myright auftauchte, war bekannt, daß die Fahrzeuge mit der Softwarebetrügerei ihre BE kraft Gesetzes verloren haben, ebenso, daß für diese KFZ nie eine BE hätte erteilt werden dürfen.
Soweit bisher kolportiert, wird bis zum Update über die nicht vorhandene BE hinweg gesehen.
Mit dem Update soll die BE bestehen, vgl. oben.
Die BE deines KFZ ist daher bereits durch das Gesetz erloschen.

Wie?
Heißt das jetzt, dass es doch eine (sogar implizite) Pflicht zum Update gibt?
Die BE meines Autos ist erloschen, und unser Staat drückt nur ein Auge zu, bis VW das Update anbietet?

Was meinst Du denn mit "BE Kraft Gesetzes erloschen"? Warum sollte die BE ERLÖSCHEN?
Es hat doch keine Änderung (am Auto) gegeben. Wenn dann kann sie doch nur "nie bestanden haben".

Dann aber müsste doch tatsächlich folgen, weil die BE niemals hätte erteilt werden dürfen, hatte das Auto nachweislich schon bei Auslieferung einen Mangel. (Bin kein Jurist, und deshalb kann das bestimmt noch anders verdreht werden - aber so fände auch ich es einleuchtend.)

Die BE wurde vom KBA für Serienfahrzeuge ursprünglich erteilt und bestand.
Niemand(?) wußte, daß sie nicht hätte erteilt werden dürfen, weil niemand(?) etwas von der Betrugssoftware wußte.
Mit Bekanntwerden der Betrugssoftware war klar, daß ein von der erteilten BE abweichender Ist-Zustand vorliegt.
Das Gesetz nimmt fallbeilartig die BE. Sie war erteilt, also erlischt sie kraft Gesetzes, weil das so normiert ist.
Der unzulässige Rechtsschein des Fortbestandes einer rechtsgültig erteilten BE wird dergestalt beseitigt.
Die ReSpr ist dem bereits gefolgt.

Das sog. Update ist NICHT freiwilig. Die ReSpr folgt auch dieser Ansicht.
Du kannst natürlich darauf verzichten und die Konsequenzen in Kauf nehmen.
Diese Konsequenzen wären Sache der Zulassungsstellen der Länder.
An sich wäre deren Ermessen auf Null reduziert, mit Folge von Zwangsstilllegungen nicht upgedater KFZ, weil eine gültige BE Voraussetzung für die KFZ Zulassung ist.

Wie tatsächlich vorgegangen werden wird, kann nur abgewartet werden.

Normalerweise muß die Zulassungsstelle vor Erlaß eines belastenden VA (Zwangsstilllegung) anhören.
Spätestens dann sollte über die Durchführung des Updates nicht mehr nur nachgedacht werden, denn dann ist klar, daß die Zwangsstilllegung nicht upgedateter KFZ politisch gewollt ist und weisungsgemäß durchgeführt wird.
Mutmaßlich wird so etwas erst nach den Wahlen anstehen, das ist jedoch nur meine private Ansicht.

(Den VA anzugreifen soll Außen vor bleiben.)

Die Zulassungsbehörden können die Fahrzeuge nicht mehr stillegen da die notwendigen Fristen zum Handeln bereits abgelaufen sind. Wenn es noch ginge müsste dann der Vermögensnachteil von Amts wegen ausgeglichen werden weil Du auf die Zulassung und deren Bestand vertraut hast. (VVG)

Alex, die Ansicht halte ich nicht für zutreffend.
Das Update ist kostenlos für den Kunden.
Ein Vermögensnachteil entsteht nicht, ebensowenig besteht ein Vertrauenstatbestand, das KFZ ohne BE mit unrechtmäßig erteilter Zulassung ohne Update weiterbetreiben zu dürfen.
Fristen werden daher erst in der Zukunft in Lauf gesetzt.

Ansonsten interessierte mich die Rechtsgrundlage für deine Ansicht, gerne per PN, weil das hier ja nicht der allg. Abgas-Laber-Thread ist.

Hier beisst sich die Katze in den Schwanz.
VW bestreitet einen Rechtsverstoss, Umrüstaktion sei rein freiwillig, man habe gegen keine geltenden Gesetze verstossen in D.
Die BE ist ungültig, das Auto wurde trotzdem in Verkehr gebracht und ist nach der Aktion nach gutdünken durch die Länder aus dem Verkehr ziehbar?
Bis es soweit ist (und wohl nicht im Wahljahr 2017, da 2,8 Mio PKW betroffen) und das ganze ja entgegen der Argumentation von VW stehen würde, sind die Karren doch schon von selbst gestorben.
Der Tüv will, irgendwie, überprüfen ob das update aufgespielt wurde?
Die interessiert doch nichteinmal illegales chip tuning, durch welches die BE ebenfalls erlischt.
Ich warte genüsslich ab, bis der erste RECHTSWIRKSAME Brief eintrifft.
Und was die Kanzlei Hausfeld bis dahin für mich erreicht hat.
Und dann geht das Teil eh über die Wupper.

Andereseits, das erste vernünftige Auto von VW, die Kisten davor waren um Klassen schlechter.
Chapeau, Herr Winterkorn. 3100€ pro Tag Rente sind doch gerechtfertigt.

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