Abgas problem?
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BMW hat hier jetzt sehr sehr heftig reagiert und rechtliche Schritte gegen diese sog. Umwelthilfe, die mehr als Abkassierverein durch Abmahnungen auffällt, angekündigt. So reagiert kein Hersteller, wenn er was zu verbergen hat,
zudem viele international Behörden, incl. der amerikanischen hier keine Unregelmäßigkeiten festgestellt haben.
Es wird Zeit, dass diesen Leuten mal auf die Finger gehauen wird, sich hier durch provozierte Abmahnungen zu profilieren und zu finanzieren hat mit einem e.V nun gar nichts mehr zu tun. Im übrigen können sich die Anwälte dieses sog. Vereins gerne bei meinen melden, dafür sind sie ja bekannt, sollten sie sich jetzt angegriffen fühlen. Ich stehe zur Verfügung.
271 Antworten
Zitat:
@Mezzo_LE schrieb am 12. Dezember 2017 um 09:37:34 Uhr:
Zitat:
@gogobln schrieb am 12. Dezember 2017 um 09:33:59 Uhr:
ich habe hieran kein Interesse. Dies überlasse ich den Spezialisten und Fachleuten. Ist sehe die Notwendigkeit bei der aktuellen Diskussion nicht.Sehr interessant 😰
...keine weiteren Fragen...
😁
Du merkst aber schon, dass ich die Notwendigkeit anzweifel, dass sich private, nichtstaatliche Organisationen wie die DUH an die Vorgaben von Zulassungs- und Nachprüfungstests halten müssen? 😉
Inwieweit sind dann technische Details aus diesen Vorgaben für offizielle staatliche Stellen relevant, so dass ich sie wissen müsste?
Zitat:
PS: Genau das ist das Problem! Hauptsache "issss aber so" rufen 🙄
Wo genau habe ich "issss aber so" gerufen? 😉
Zitat:
@Mezzo_LE schrieb am 12. Dezember 2017 um 09:37:34 Uhr:
... im Gegenzug genauso einzuhaltende Vorgaben allerdings als "juckt mich nicht" abstempeln.
Große Klasse 🙁
Dann erkläre mir doch bitte mal bzw. beantworte meine Frage, wo denn geschrieben steht, dass Verbraucherschutzorganisationen sich an "genauso einzuhaltende Vorgaben" bei ihren Tests halten müssen!!!
Wenn du dies schlüssig hin bekommst, was ich bezweifele, dann beschäftige ich mich auch mit den Vorgaben für die Nachprüfungen 😉
Ich benutze dafür zwar eine andere "Vorschrift", doch ich könnte es selbst nicht besser schreiben (und soweit ist die Pkw-EnVKV auch nicht vom jetzigen Thema entfernt 😉)
Zitat:
5.
Den Angaben nach Nummer 4 können folgende Hinweise hinzugefügt werden:
a)
Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.
[...]
c)
Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Wenn das also für Verbrauchsangaben auf dem Verkaufsschild gilt, dann können wir das auch "freundlich hierfür zweckentfremden", womöglich steht beides eh auf einem Blatt.
____
Zitat:
@gogobln schrieb am 12. Dezember 2017 um 09:44:20 Uhr:
Du merkst aber schon, dass ich die Notwendigkeit anzweifel, dass sich private, nichtstaatliche Organisationen wie die DUH an die Vorgaben von Zulassungs- und Nachprüfungstests halten müssen? 😉[
Hat jemand was anderes behauptet?
Zitat:
Inwieweit sind dann technische Details aus diesen Vorgaben für offizielle staatliche Stellen relevant, so dass ich sie wissen müsste?
Inwieweit?
Weil das jeglichen Diskussionen darüber den Nährboden entzieht und sich das ganze damit von selbst beendet, weil die Werte NICHTS mit denen zu tun haben, auf die sie sich beziehen (doch das ist hier im Thema auch nicht neu...).
Zitat:
@gogobln schrieb am 12. Dezember 2017 um 09:36:57 Uhr:
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 12. Dezember 2017 um 09:32:01 Uhr:
Ein Handeln im Sinne der Umwelt ist definitiv notwendig, aber die Beweggründe der DUH und WISO gehen meiens Erachtens über den Umweltschutz hinaus. Ich glaube das ist die ganze Kontroverse hier.
ok. Kläre mich bitte über die Beweggründe von WISO und DUH auf. Bitte auch mit Belegen dafür und ohne Polemik. Die gibts hier genug 😉
Da ich weder bei der DUH bin noch in der Redaktion von WISO arbeite, kenne ich deren Beweggründe nicht.
Die Beweggründe von WISO sind eindeutig. Die brauchen pro Sendung eine bestimmte Anazahl an Skandalen und wenn jemand zu der Erkenntnis kommt, dass mit deutschen Autobauern alles in Ordnuing ist, können sie damit keine Sendezeit füllen. Die Sendung kommt aber. Jetzt stell Dir mal vor man hat eine gewisse Zeit in diese Richtung recherchiert und konnte daher keine anderen Themen bearbeiten und dann stellt sich heraus, das gar nichts ist... Das beweist natürlich nicht das geringste, aber es ist zumindest ein Sachverhalt, von dem ich denke, dass ihn manche zu wenige berücksichtigen. Genauso wie ein Autohersteller Autos verkaufen muss, muss eine Sendung wie WISO Skandale verkaufen. Leider gibt es hier keinen Untertschied mehr zwischen ÖR und privaten. Deswegen lasse ich mich durch verschwörerische Sprecher und dramatische Hintergrundmusik (bitte mal drauf achten!) schon lange nicht mehr in meiner Meinung steuern. Dazu braucht es harte Fakten.
Das führt uns zur DUH: das ist meiner Ansicht nach wirklich eine schlechte Vertreterin ihrer Zunft, weil beim durchlesen der Website deutlich wird, dass sie über ganz viele Dinge schreiben, von denen sie keine Ahnung haben. Sie stellen es beispielsweise auch als Skandal hin, dass ein Fahrzeug im Realbetrieb mehr verbraucht, als die NEFZ-Herstellerangabe und redet dem Verbraucher ein, dass man ihn damit der Hersteller getäuscht hätte, dabei müssten sie wissen, dass es dem Hersteller gar nicht erlaubt ist andere Werte als die nach dem gültigen Fahrzyklus anzugeben.
Das arbeiten für eine gute Sache verkehrt man mit einer Lüge ins Gegenteil und wird so auf lange Sicht beim Verbraucher eher ein Desinteresse für so sensible Themen schaffen. Das wird auch beim Thema Diesel so sein, wenn sich jetzt herausstellt, dass an der Sache nichts dran war.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Mezzo_LE schrieb am 12. Dezember 2017 um 09:54:34 Uhr:
Zitat:
@gogobln schrieb am 12. Dezember 2017 um 09:44:20 Uhr:
Du merkst aber schon, dass ich die Notwendigkeit anzweifel, dass sich private, nichtstaatliche Organisationen wie die DUH an die Vorgaben von Zulassungs- und Nachprüfungstests halten müssen? 😉[Hat jemand was anderes behauptet?
jepp, du erwartest also, dass ich mich mit deinen "Vorgaben" beschäftige, obwohl diese Details für den aktuellen Fall irrelevant sind, weil für Test der DUH nicht anwendbar?
Hast du lange weile oder drehst dich einfach aus Spaß im Kreis ? 😉
Zitat:
@Mezzo_LE schrieb am 12. Dezember 2017 um 09:54:34 Uhr:
Zitat:
Inwieweit sind dann technische Details aus diesen Vorgaben für offizielle staatliche Stellen relevant, so dass ich sie wissen müsste?
Inwieweit?
Weil das jeglichen Diskussion darüber den Nährboden entzieht, und sich das ganze damit von ganz allein erledigt, weil die Werte NICHTS mit denen zu tun haben, auf die sie sich beziehen (doch das ist hier im Thema auch nicht neu...).
Ich fragte nach "inwieweit" nicht nach dem "Warum"
Also ich denke schon, dass wir uns über die Grundlagen des Kommunikation unterhalten müssen 😉
Thema verfehlt... 6... setzen.
Um das mal zu resümieren:
Die DUH hat eigene Test durchgeführt. Sie ist dabei nicht an die offiziellen Testmechanismen und -vorgaben im Rahmen der Typzulassung und -nachprüfung gebunden.
Durch eine detailierte Softwareanalyse von Spezialisten, die ausdrücklich sicherlich nicht zu den Vorgaben der offiziellen Typzulassungen gehört, sind sie zu starken Indizien für das Vorhandensein und den Betrieb ihrer Ansicht nach illegaler Abschalteinrichtungen gekommen.
ist schon echt doof, wenn jemand tiefer einsteigt, als es bisher alle offiziellen Stellen getan haben und dabei auch noch fündig wird 😉
Zitat:
@Jens Zerl schrieb am 12. Dezember 2017 um 09:54:45 Uhr:
Zitat:
@gogobln schrieb am 12. Dezember 2017 um 09:36:57 Uhr:
ok. Kläre mich bitte über die Beweggründe von WISO und DUH auf. Bitte auch mit Belegen dafür und ohne Polemik. Die gibts hier genug 😉
Da ich weder bei der DUH bin noch in der Redaktion von WISO arbeite, kenne ich deren Beweggründe nicht.Die Beweggründe von WISO sind eindeutig. Die brauchen pro Sendung eine bestimmte Anazahl an Skandalen und wenn jemand zu der Erkenntnis kommt, dass mit deutschen Autobauern alles in Ordnuing ist, können sie damit keine Sendezeit füllen. Die Sendung kommt aber. Jetzt stell Dir mal vor man hat eine gewisse Zeit in diese Richtung recherchiert und konnte daher keine anderen Themen bearbeiten und dann stellt sich heraus, das gar nichts ist... Das beweist natürlich nicht das geringste, aber es ist zumindest ein Sachverhalt, von dem ich denke, dass ihn manche zu wenige berücksichtigen. Genauso wie ein Autohersteller Autos verkaufen muss, muss eine Sendung wie WISO Skandale verkaufen. Leider gibt es hier keinen Untertschied mehr zwischen ÖR und privaten. Deswegen lasse ich mich durch verschwörerische Sprecher und dramatische Hintergrundmusik (bitte mal drauf achten!) schon lange nicht mehr in meiner Meinung steuern. Dazu braucht es harte Fakten.
Hm... irgendwie komisch.. für dich braucht es "harte Fakten", lieferst aber selbst nur Polemik/Mutmaßungen/Zweifel an journalistischer Arbeit/Unterstellungen.
Willst du mit dieser Methode ernst genommen werden?
auch wenn das hier vielleicht populär ist, mich überzeugst du damit nicht. 😉
Zitat:
Das führt uns zur DUH: das ist meiner Ansicht nach wirklich eine schlechte Vertreterin ihrer Zunft, weil beim durchlesen der Website deutlich wird, dass sie über ganz viele Dinge schreiben, von denen sie keine Ahnung haben. Sie stellen es beispielsweise auch als Skandal hin, dass ein Fahrzeug im Realbetrieb mehr verbraucht, als die NEFZ-Herstellerangabe und redet dem Verbraucher ein, dass man ihn damit der Hersteller getäuscht hätte, dabei müssten sie wissen, dass es dem Hersteller gar nicht erlaubt ist andere Werte als die nach dem gültigen Fahrzyklus anzugeben.
Wo bitte ist es verboten, dass der Hersteller Praxiswerte, z.B. nach altem Drittelmix oder nach eigenen Testreihen zusätzlich zu den NEFZ-Werten veröffentlichen kann? Bitte den Link zur entsprechenden Regelung. Also Fakten her, lieber Jens 😉
Zitat:
Das arbeiten für eine gute Sache verkehrt man mit einer Lüge ins Gegenteil und wird so auf lange Sicht beim Verbraucher eher ein Desinteresse für so sensible Themen schaffen. Das wird auch beim Thema Diesel so sein, wenn sich jetzt herausstellt, dass an der Sache nichts dran war.
ja, das werden wir sehen. Damit ist das Ziel erreicht.
Tja, wenn Du halt nichts entgegnen kannst, dann schreibst Du halt sowas (s.o.)
Genauso wie die AGR-Funktion mittlerweile ausführlich beschrieben wurden, sind das auch die Bedingungen warum und weshalb die ermittelten Werte absolut nichts Aussagen...nur gogobln macht sich halt die Welt wie sie ihm gefällt
🙄
Tja, wenn du nicht auf Fragen antwortest und Zusammenhänge erkennen kannst, Unwesentliches nicht von Wesentlichem trennen kannst, Grundlagen der Kommunikation nicht beherrscht, dann muss ich mir meine Welt gar nicht machen, wie sie mir gefällt, denn dann ist jede Diskussion mit dir eh vergebene Zeit 😉
Danke gleichfalls 🙂
Da versucht man ganz normal etwas anzubringen und dann wird Wortklauberei betrieben, garniert von "interessiert mich nicht" (also Hauptsache ich weiß angeblich was über "meine" Meinung) und dann wirds anschließend dem Gegenüber angehangen.
Toller Diskussionsstil, ehrlich. Ich begrüße das...
Auch wenn du den Schmarrn noch dreimal wiederholst, wird es nicht besser 😉
Vielleicht schreiben wir hier mal wieder was zum Thema. :-)
Leider gibt es gerade keine Neuigkeiten in den news.
Die „Debatte“ erinnert mich irgendwie daran 😁
http://www.scheissprojekt.de/totesPferd.html
Absteigen halte ich daher für das Beste 😉
Es spielt dem "mir doch egal" zwar zu (klar, hat er ja keine Mühe sich das ganze selbst anzueignen), doch für den ein oder anderen sicher ganz informativ.
Daher hier ein Auszug aus den Bedingungen die es zu erfüllen gilt, wenn Fahrzeuge, welche sich bereits in Betrieb befinden, nachgeprüft werden sollen:
Zuerst für die Auswahl der Fahrzeuge:
Zitat:
3.1. Die vom Hersteller zusammengestellten Informationen müssen hinreichend ausführlich sein, damit sichergestellt ist, dass das Betriebsverhalten unter normalen Verwendungsbedingungen gemäß Abschnitt 1 beurteilt werden kann.
Der Hersteller muss aus mindestens zwei Mitgliedstaaten mit stark unterschiedlichen Betriebsbedingungen Proben ziehen. Bei der Auswahl der Mitgliedstaaten sind Faktoren wie Unterschiede in den Kraftstoffen, den Umgebungsbedingungen, der Durchschnittsgeschwindigkeit im Straßenverkehr und dem Verhältnis städtischer/außerstädtischer Verkehr zu berücksichtigen.3.2. Bei der Auswahl der Mitgliedstaaten für die Fahrzeugstichprobe kann der Hersteller Fahrzeuge aus einem Mitgliedstaat auswählen, der als besonders repräsentativ gilt. In diesem Fall muss der Hersteller gegenüber der Genehmigungsbehörde, die die Typgenehmigung erteilt hat, nachweisen, dass die Auswahl repräsentativ ist (z. B. dadurch, dass dieser Markt in der Gemeinschaft die höchsten jährlichen Verkaufszahlen einer Fahrzeugfamilie aufweist).
Ist es für eine Familie in Betrieb befindlicher Fahrzeuge gemäß Absatz 3.5 erforderlich, dass mehr als ein Stichprobenlos geprüft wird, müssen die Fahrzeuge des zweiten und dritten Stichprobenloses andere Betriebsbedingungen aufweisen als diejenigen des ersten Stichprobenloses.3.3. Die Prüfeinrichtung, in der die Emissionsprüfungen stattfinden, muss sich nicht in dem Markt oder der Region befinden, aus dem bzw. der die Fahrzeuge ausgewählt wurden.
Weiterhin wird in diesem Dokument ausgeführt, was zu tun ist, wenn Autos geprüft werden sollen:
Zitat:
2. AUSWAHLKRITERIEN
Die Kriterien für die Annahme eines ausgewählten Fahrzeugs sind in den Absätzen 2.1 bis 2.8 dargestellt.2.1. Das Fahrzeug muss zu einem Fahrzeugtyp gehören, der nach dieser Verordnung typgenehmigt ist und für den eine Übereinstimmungsbescheinigung gemäß der Richtlinie 2007/46/EG ausgestellt wurde. Es muss in der Gemeinschaft zugelassen und eingesetzt worden sein.
2.2. Das Fahrzeug muss eine Kilometerleistung von mindestens 15 000 km oder eine Betriebszeit von sechs Monaten (je nachdem, welches Kriterium zuletzt erreicht wird) und eine Kilometerleistung von höchstens 100 000 km oder eine Betriebszeit von fünf Jahren (je nachdem, welches Kriterium zuerst erreicht wird) aufweisen.
2.3. Es muss ein Wartungsheft vorhanden sein, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß (d. h. nach den Herstellerempfehlungen) gewartet worden ist.
2.4. Das Fahrzeug darf keine Zeichen einer missbräuchlichen Nutzung (z. B. Einsatz bei Rennen, Überladen, Betrieb mit ungeeignetem Kraftstoff oder sonstige unsachgemäße Verwendung) oder Veränderungen (z. B. unbefugte Eingriffe)aufweisen, durch die das Emissionsverhalten beeinflusst werden könnte. Bei Fahrzeugen mit einem OBD-System sind der Fehlercode und die Kilometerleistung zu berücksichtigen, die in dem Rechner gespeichert sind. Ein Fahrzeug darf nicht für die Prüfungen ausgewählt werden, wenn aus den im Rechner gespeicherten Daten hervorgeht, dass das Fahrzeug nach dem Speichern eines Fehlercodes noch betrieben und nicht relativ kurzfristig instandgesetzt wurde.
2.5. An dem Motor darf keine größere unbefugte Reparatur und an dem Fahrzeug keine größere Reparatur ausgeführt worden sein.
2.6. Der Blei- und der Schwefelgehalt einer Kraftstoffprobe aus dem Fahrzeugtank muss den einschlägigen, in der Richtlinie 98/70/EG (1) festgelegten Normen entsprechen, und es dürfen keine Anhaltspunkte für die Verwendung von ungeeignetem Kraftstoff bestehen. Es können Untersuchungen am Auspuff vorgenommen werden.
2.8. Alle Bauteile des Emissionsminderungssystems am Fahrzeug müssen der jeweiligen Typgenehmigung entsprechen.
3. DIAGNOSE UND WARTUNG
An Fahrzeugen, die zu den Prüfungen zugelassen worden sind, sind vor der Messung der Abgasemissionen eine Diagnose und alle erforderlichen Wartungsarbeiten nach dem Verfahren der Absätze 3.1 bis 3.7 durchzuführen.3.1. Folgende Überprüfungen sind vorzunehmen: Zustand des Luftfilters, aller Antriebsriemen, aller Flüssigkeitsstände, der Kühlerdeckel, aller Unterdruckschläuche und der elektrischen Leitungen im Zusammenhang mit der Emissionsminderungssystem;
Überprüfung der Bauteile der Zündvorrichtung, des Kraftstoffzuteilungssystems und der emissionsmindernden Einrichtung auf Einstellungsfehler und/oder unbefugte Eingriffe. Alle Mängel sind festzuhalten.3.2. Das OBD-System ist darauf zu überprüfen, ob es ordnungsgemäß arbeitet. Störungsmeldungen im Speicher des OBD-Systems sind aufzuzeichnen und die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind auszuführen. Wenn die Fehlfunktionsanzeige des OBD-Systems eine Fehlfunktion während eines Vorkonditionierungszyklus registriert, kann der Fehler festgestellt und behoben werden. Es darf ein neuer Prüflauf durchgeführt werden, und die Ergebnisse des reparierten Fahrzeugs werden verwendet.
(1) ABl. L 350 vom 28.12.1998, S. 58.
28.7.2008 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 199/613.3. Die Zündanlage ist zu überprüfen, und fehlerhafte Bauteile, wie z. B. Zündkerzen, Kabel, sind auszutauschen.
3.4. Die Kompression ist zu überprüfen. Ist das Ergebnis nicht zufrieden stellend, ist das Fahrzeug zurückzuweisen.
3.5. Die Motorparameter sind anhand der Herstellerangaben zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
3.6. Wenn das Fahrzeug bis zur Regelwartung noch höchstens 800 km gefahren würde, ist diese Wartung nach den Anweisungen des Herstellers durchzuführen. Unabhängig vom Kilometerstand können Öl- und Luftfilter auf Wunsch des Herstellers ausgetauscht werden.
3.7. Ist das Fahrzeug für die Prüfungen zugelassen, dann ist der Kraftstoff durch den entsprechenden Bezugskraftstoff für die Emissionsprüfungen zu ersetzen, sofern der Hersteller nicht der Verwendung von handelsüblichem Kraftstoff zustimmt.
4. PRÜFUNGEN AN IN BETRIEB BEFINDLICHEN FAHRZEUGEN
4.1. Wird eine Prüfung am Fahrzeug für erforderlich gehalten, so werden die nach Anhang III dieser Verordnung geltenden Emissionsprüfungen an vorkonditionierten Fahrzeugen durchgeführt, die entsprechend den Anforderungen der Abschnitte 2 und 3 ausgewählt wurden. Diese Prüfung muss die Messung der Zahl der emittierten Partikel nur für Fahrzeuge umfassen, die nach der Euro-6-Norm in den Klassen W, X und Y gemäß Anhang I Anlage 6 Tabelle 1 dieser Verordnung zugelassen sind. Über die in Anhang 4 Absatz 5.3 der UN/ECE-Regelung Nr. 83 genannten Vorkonditionierungszyklen hinausgehende Zyklen sind nur gestattet, wenn sie für die normalen Fahrbedingungen
repräsentativ sind.4.2. Fahrzeuge mit einem OBD-System können darauf überprüft werden, ob während des Betriebs z. B. die Fehlfunktionsanzeigeb ei Überschreiten der für die Typgenehmigung vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte (d. h. der in Anhang XI dieser Verordnung für die Störungsmeldung festgelegten Grenzwerte) ordnungsgemäß arbeitet.
4.3. Das OBD-System kann beispielsweise darauf überprüft werden,
ob bei Emissionswerten, die über den geltenden Grenzwerten liegen, keine Störungsmeldung erfolgt, eine systematische Fehlauslösung der Fehlfunktionsanzeige auftritt und Meldungen über fehlerhafte oder beschädigte Bauteile im OBD-System zutreffen.4.4. Entspricht das Verhalten eines Bauteils oder Systems nicht den Angaben des Typgenehmigungsbogens und/oder der Beschreibungsunterlagen für diesen Fahrzeugtyp, ohne dass die Abweichung nach Artikel 13 Absatz 1 oder 2 der Richtlinie 2007/46/EG genehmigt wurde, und zeigt das OBD-System keine Störungsmeldung an, so wird das Bauteil oder System vor der Emissionsprüfung nur ersetzt, wenn erwiesen ist, dass unbefugte Eingriffe oder unsachgemäße Behandlung des Bauteils oder Systems dazu geführt haben, dass das OBD-System den daraus folgenden Fehler nicht erkennt.
Nachzulesen in:
(EG) Nr. 692/2008 (es gibt auch eine neuere Version, die ich allerdings etwas unübersichticher finde und in obigen Punkten hat sich dort auch nichts geändert)
Wenn ich also irgendwas beanstanden will, dann nur unter Beachtung obiger Vorgaben....
Richtig!
puh... kann man sich denn noch mehr ins eigene Knie schießen? Bin immer wieder überrascht 😁
Jedem sollte klar sein, dass diese Verordnung nicht für Tests und Prüfungen von Organisationen und Einrichtungen, die nichts mit der KFZ-Typzulassung zu tun haben, gilt.
D.h. jeder, der sich nicht mit o.g. Themengebiet von Rechts wegen beschäftigen muss, kann eigene Prüfkriterien und Testzyklen definieren, Ergebnisse erfassen, analysieren und zusammen mit seiner Interpretation veröffentlichen.
Dafür haben wir Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland.
Der gesellschaftlichen und politischen Akzeptanz eigener Abgasprüfungen würde es natürlich zuträglich sein, wenn jeder Prüfer sich an die Vorgaben der genannten EU-Verordnung halten würde. Dies kann aber ausserhalb der beteiligten Hersteller und Zulassungsbehörden, sowie deren Prüfeinrichtung wohl kaum eine Organisation, erst recht kein eingetragener Verein ohne staatliche Finanzierung sicherstellen. Derartiges zu fordern, kommt der Abschaffung einer systemfremden Überprüfungsmöglichkeit gleich. Falls der geneigte Fragen-Nichtbeantworter versteht, was die Konsequenzen daraus sind, dann sollte er zur Einsicht gelangen, dass man derartiges im Kundeninteresse nicht wünschen kann.