A3 abgeschleppt
Hallo,
heute wurde mein A3 abgeschleppt, weil ich auf einem Behindertenparkplatz geparkt habe.
Heut früh war aber das Schild zugeschneit und es war dunkel,
außerdem hab ich da zum ersten Mal geparkt.
Hab ich eine Chance, hier nichts zahlen zu müssen?
Schließlich bin ich ja nicht dafür verantwortlich, dass die Schilder lesbar sind.
Wer kann mir hier bitte weiterhelfen?
Danke
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von D4YW4LKER
Wie peinlich ist das denn??? Und da bist du auch noch stolz drauf??? Nur noch zum kopfschütteln!!!
Naja, ist halt alles für den A3 draufgegangen, da ist das Parkticket nicht mehr drin 😉
ich habe damit gesagt das es so funktioniert nich t das ich es machen ! erstens wäre mir das echt ein bisschen zu peinlich ! zweites meine parkgebühren belaufen sich im jahr auf vielleicht 10€ !
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
ich habe damit gesagt das es so funktioniert nich t das ich es machen ! erstens wäre mir das echt ein bisschen zu peinlich ! zweites meine parkgebühren belaufen sich im jahr auf vielleicht 10€ !
Ich zitiere dich mal:
"das mit dem mülltüten geht auch, das ist ast rein ich nehm mir immer einen mit und stülpe die über die parkuhr dann darf ich mit parkscheibe da stehen beliben wess zeitlich begrenzt ist :-)"
War wohl nur ein Versehen, was?
ich habe halt mit der ich form geschieben , okay ist aber eindeutig falsch zu verstehen gewesen von mir
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ein tritt gegen den Schilderpfosten hätte es wohl auch getan damit der Schnee runterfällt......
wenn du Zweifel hattest
wenn ich mir selber mal an die Nase packe dann hätte ich das Schild übersehn....
Mensch bleiben, nachkarten gilt nicht
ein Tritt gegen den Pfosten??? Glaube dann hätte er noch ne Anzeige wegen mutwilliger Zerstörung städtischen Eigentums :-) Ich wurde auch schon abgeschleppt da ein Parkverbotschild zugeschneit war. Das ich zum ersten mal im Schwarzwald war hat niemand interessiert, leider. Mußte zahlen.
und was haben die dazu gesagt das das schild zugeschneit war ?
Sie haben mir gesagt, dass das Schild schon seit zich Monaten da steht und ich das wissen müsse, daraufhin hab ich erwidert, dass ich circa 350km entfernt wohne und zum ersten Mal da war. Hätte ich sehen müssen hieß es, es stand ja auch kein Anderer da. War mir dann zu blöd und ich gab kleinbei, die olle Spinatwachtel hatte ihren Frieden und ich meine Ruhe. Zahlen durfte eh die Frau 😁
Zitat:
Original geschrieben von Maggus*D
Zahlen durfte eh die Frau 😁
Warum? Weil du ohne Geldbörse unterwegs warst? 😉
ne aber sie wollte das ich da parke damit sie nicht soweit laufen muss, da ich eh auf jeden parkplatz am "arsch" der welt arbeite zur vermeidung jeglicher feindkontakte
Mittlerweile warte ich immer noch auf die Rechnung vom Abschlepp-Unternehmen.
Habe mich auch schon beim ADAC gemeldet, hier bekomme ich aber erst heute nachmittag oder morgen eine Antwort.
Re: Re: A3 abgeschleppt
Zitat:
Original geschrieben von smhb0310
Wenn Du beweisen kannst, dass es nicht erkennbar war, dann musst Du nicht zahlen... Die Schilder gelten nur, wenn sie sichtbar sind. Denke Deine Chancen sind gut.
Wenn Du im ADAC bist, nimm mal den Anwalt da in Anspruch.Gruß smhb
Ich glaube hier gibt es eine Ausnahme: Wenn anhand der Form der zugeschneiten Schilder erkennbar ist, um was fuer ein Schild es sich handelt, dann gilt es trotzdem.
Zum Beispiel kann man Vorfahrtsstrasse, Vorfahrt gewaehren oder Stopschilder anhand ihrer Form auch erkennen, wenn sie zugeschneit (oder verwittert) sind. Die 3 sind schliesslich die wichtigsten, deshalb haben sie wohl auch eine besondere Form erhalten.
ja aber parkschilder sehe alle rechteckig aus ob behinderten parkplatz oder die parken mit parkschein usw
Hallo @ all!
Vielleicht hilft ja dieser Link etwas weiter:
http://www.fachschaft-jura.info/article826.html
aha... und dieser Link nun paßt zum Beitrag von dizzed:
http://www.dvr.de/dvrseite.aspx?...
Gruß Badgerxy
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
ja aber parkschilder sehe alle rechteckig aus ob behinderten parkplatz oder die parken mit parkschein usw
Eben.
Deshalb kann man sie zugeschneit nicht voneinander unterscheiden.