A3 abgeschleppt
Hallo,
heute wurde mein A3 abgeschleppt, weil ich auf einem Behindertenparkplatz geparkt habe.
Heut früh war aber das Schild zugeschneit und es war dunkel,
außerdem hab ich da zum ersten Mal geparkt.
Hab ich eine Chance, hier nichts zahlen zu müssen?
Schließlich bin ich ja nicht dafür verantwortlich, dass die Schilder lesbar sind.
Wer kann mir hier bitte weiterhelfen?
Danke
33 Antworten
Hallo
Interessante Frage, würde mich auch mal interessieren.
Aber so wie ich unseren Staat kenne, gibt es da bestimmt irgendwelche Regeln auf die ein Autofahrer achten muss.
Die vielleicht heisst (ich spinne jetzt mal) bitte bringen sie ein Schneeschieber mit. 😁
Ich denke mal wenn du Pech hast darst du dich im endefeckt auf dem Gericht rumbrügeln, wenn du recht haben willst.
MFG Payne
Re: A3 abgeschleppt
Zitat:
Original geschrieben von Chris_muc
Hallo,
heute wurde mein A3 abgeschleppt, weil ich auf einem Behindertenparkplatz geparkt habe.
Heut früh war aber das Schild zugeschneit und es war dunkel,
außerdem hab ich da zum ersten Mal geparkt.Hab ich eine Chance, hier nichts zahlen zu müssen?
Schließlich bin ich ja nicht dafür verantwortlich, dass die Schilder lesbar sind.
Wer kann mir hier bitte weiterhelfen?
Danke
Wenn Du beweisen kannst, dass es nicht erkennbar war, dann musst Du nicht zahlen... Die Schilder gelten nur, wenn sie sichtbar sind. Denke Deine Chancen sind gut.
Wenn Du im ADAC bist, nimm mal den Anwalt da in Anspruch.
Gruß smhb
Hab grad mein Auto mit einem Arbeitskollegen wieder abgeholt.
Strafzettel von den Wegelagerern: 35€
Dazu gabs noch einen Wisch vom Abschleppunternehmen, die Rechnung wird extra geschickt.
Ich denke, es werden so zwischen 150 und 200 Euro sein.
Das Auto wurde nur 500m entfernt in einem Gewerbegebiet abgestellt.
Einen Zeugen habe ich auch, dass man die Schilder in der Früh nicht erkennen konnte. Außerdem geh ich ja dann nicht nochmal extra hin um zu schauen, was für ein Schild das war.
Mal schauen, wies weitergeht.
Den ADAC werde ich aber dazu auch mal befragen, was die mir raten. Danke schonmal für den Tipp!
Hab mal über ein ähnliches Problem nen Bericht im TV gesehen. Dort haben unbekannte ein Schild mit so ner blauen Mülltüte zugedeckt *lustig* bzw. Tüte übers Schild gezogen. Da hies es die Schilder müssen erkennbar sein, also unschuldig wenn du da parkst. In einem anderen Fall reichte ein Mann Klage ein weil er geblitzt wurde und das Tempo 30 Schild von nem Baum verdeckt war. Er bekam recht und das Bußgeld zurückgezogen
Für sowas hab ich nen Verkehrsrechtschutz. Lass dich nicht mit solchen Sprüchen wie: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..." verunsichern. Die Stadt bzw. Gemeinde ist dafür verantwortlich dass die Schilder im Winter frei von Schnee und gut erkennbar sind.
MfG Germanempire
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Also hier wäre ich vorsichtig! Ich gehe davon aus, das er da keine Chance haben wird, aus der Sache rauszukommen. Es gibt ja auch Urteile, wo jemand rechtmäßig abgeschleppt wurde, weil an einem Tag plötzlich mobile Parkverbotschilder aufgestellt wurden. Nach der Rechtsprechung ist es zumutbar, das man einmal (!) pro Tag seinen Wagen aufsuchen muß, um nach dem Rechten zu sehen.
Niemand kann verlangen, das man wärend der Fahrt anhält, um z.B. ein verschneites Geschwindigkeitsbegrenzungsschild auszubuddeln. Aber beim Abstellen eines Fahrzeuges hat man sich zu vergewissern, wo man rechtmäßig Parken darf.
Wenn ich jemand die Hofeinfahrt zuparke, kann ich ja auch nicht sagen "T´schuldigung, es war Nacht und ich hab nix gesehen!"
Das ist so nicht ganz richtig. Man muß alle drei Tage nachsehen. Und genauso lange vorher muß das Schild auch dastehen!
Eine Einfahrt ist dagegen immer zu erkennen, es sei denn Sie ist zugewuchert!
Gruß smhb
Also ich selber hab auf Arbeit auch schon mal nen Straßenteil absperren müßen. Dazu haben wir auch Verkehrsschilder aufgestellt und glaubt mir so ohne weiteres geht das nicht. Man muß vorher alles schön ordentlich (wie bei uns in Deutschland üblich:O) bei der Stadt beantragen und kurzfristig geht da garnix, höchstens die finden ne Fliegerbombe oder nen Wasserrohrbruch unter der Strasse das sind aber Ausnahmen! Dann kommt da noch jemand der das ganze begutachtet und abnimmt. So war es bei mir. Man kann nicht einfach irgendwo nen Parkverbotschild aufstellen und dann die Leute abzocken.
Würd dem Staat vielleicht gefallen bei den Haushaltslöchern... 😁
Außerdem gibt es da noch was, das nennt sich Gewohnheitsrecht. Damit haben schon etliche Leute ihre Anzeigen abgewendet. Gibt auch nen tolles Buch, welches von nem Polizisten geschrieben wurde indem solche Tips drin stehen. Allerdings fällt mir der Titel nicht mehr ein. Mehr Infos zum Gewohnheitsrecht gibt es aber auch beim Anwalt.
MfG Germanemprie
@Chris_muc
In welchem Abstand zur Parkfläche auf der du geparkt hast stand das Schild, welches den Behindertenparkplatz auswies und wäre das Schild ggf. mit der Hand erreichbar gewesen, um den Schnee abzuwischen?
@Drahkke
Das Schild war unmittelbar neben mir. Da es aber zugeschneit war, hätte das genauso ein "Parken nur 30 min" Schild gewesen sein können.
Die Schilder sind so hoch, dass ich da mit der Hand nicht hinkomme.
Und wie es weiter oben schon gesagt wurde, bin ich als Autofahrer nicht dafür verantwortlich, dass die Strassenschilder frei von Schnee sind.
Da ich an diesem Platz aber heute zum ersten mal geparkt habe, wusste ich natürlich nichts von dem Behindertenparkplatz.
Zitat:
Original geschrieben von Chris_muc
Einen Zeugen habe ich auch, dass man die Schilder in der Früh nicht erkennen konnte.
Damit dürften deine Chancen relativ gut stehen, gegen die Sache anzugehen.
einfach zum anwalt und nachfragen was er sagt er kennt sich am besten damit aus.
das mit dem mülltüten geht auch, das ist ast rein ich nehm mir immer einen mit und stülpe die über die parkuhr dann darf ich mit parkscheibe da stehen beliben wess zeitlich begrenzt ist :-) jedoch wenn man erwischt wird dann ist das bestimmt grober eingrif in den straßenverkehr oder so und dafür kann man dann richtig bezhalen !
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
das mit dem mülltüten geht auch, das ist ast rein ich nehm mir immer einen mit und stülpe die über die parkuhr dann darf ich mit parkscheibe da stehen beliben wess zeitlich begrenzt ist :-)
Wie peinlich ist das denn??? Und da bist du auch noch stolz drauf??? Nur noch zum kopfschütteln!!!
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
einfach zum anwalt und nachfragen was er sagt er kennt sich am besten damit aus.
Der Anwalt dürfte u.U. teurer werden als das Knöllchen und die Abschleppkosten. Auch wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich nicht unbedingt mit so einer Angelegenheit sofort zum Anwalt rennen. Die Versicherer kündigen nämlich gerade im Rechtsschutzbereich sehr schnell, meistens schon nach dem zweiten Schaden. Es sieht natürlich etwas anders aus, wenn man bei dieser Versicherung schon sehr lange versichert ist und/oder mehrere Versicherungen abgeschlossen hat.
Wer erst einmal seine Rechtsschutzversicherung verloren hat, tut sich häufig recht schwer, einen neuen Versicherer zu finden.
Zum geschilderten Fall: Wenn dir nicht nachgewiesen werden kann, dass du die Parkplatzsituation genau kennst, weil du z.B. öfter dort parkst, und das Schild so hoch angebracht ist, dass es nicht auf eine einfache Art und Weise vom Schnee befreit werden konnte, und du auch noch durch einen Zeugen die Unleserlichkeit des Schildes beweisen kannst, dann hast du bestimmt gute Karten, aus dieser Angelegenheit unbeschadet herauszukommen.
Falls die Behörde auf deine Argumentation nicht eingeht, dann würde ich beim Vorliegen obiger Umstände auch einen Anwalt einschalten.
Viel Erfolg!
Gruß Christof
Zitat:
Original geschrieben von Hemmi1953
Wenn dir nicht nachgewiesen werden kann, dass du die Parkplatzsituation genau kennst, weil du z.B. öfter dort parkst, und das Schild so hoch angebracht ist, dass es nicht auf eine einfache Art und Weise vom Schnee befreit werden konnte, und du auch noch durch einen Zeugen die Unleserlichkeit des Schildes beweisen kannst, dann hast du bestimmt gute Karten, aus dieser Angelegenheit unbeschadet herauszukommen.
Das sehe ich genauso. Es ist meines Erachtens immer von den fallspezifischen Umständen abhängig, ob sich ein Einspruch lohnt oder nicht.