A250e immer noch nicht in der Bafa-Liste
Hallo zusammen,
ich habe während der IAA-Frankfurt einen Plug-in-Hybrid A250e bestellt mit dem Hintergrund das dieser vom Bund und Mercedes mit jeweils 1500 Euro gefördert wird.
Nun ist die aktuelle Bafa-Liste am 2.Oktober veröffentlicht worden, aber der A250e wurde nicht aufgeführt obwohl er die Kriterien erfüllen sollte.
Der B250e war schon in der alten Liste drin.
Kennt sich da jemand schon mit aus?
Beste Antwort im Thema
A250e Limo wurde gestern erfolgreich abgeholt.
Bafa Antrag ist bereits gestellt... mal schauen wie lang die Bearbeitungsdauer ist.
Die Einweisung war Kontaktlos.
Ich mit Freisprecheinrichtung im Auto, er daneben mit Headset und ein Flatscreen vor dem Auto mit Bilder der Bedienelemente. War ziemlich cool :-)
842 Antworten
Zitat:
@HAL01 schrieb am 14. September 2020 um 21:29:20 Uhr:
Zitat:
@Dietmar F. schrieb am 14. September 2020 um 06:36:10 Uhr:
AVAS musste bei meinem Antrag explizit nachgewiesen werden, da bei der BAFA niemand in der Lage ist, die Bezeichnung „Akustischer Umfeldschutz“ im Kaufvertrag als AVAS zu erkennen.
Sind eben echte Profis dort. 😉
Die Aufforderung zum Nachweis kam per Briefpost mit fester Ablauffrist.Was erwarten die denn als Nachweis, bzw. wie weißt man das denn nach ?
Habe den entsprechenden Punkt im Kaufvertrag markiert sowie die Erläuterung dazu aus der Preisliste kopiert und beides unter „meiner“ EMO-Nummer hochgeladen.
Zitat:
@bulletproof00 schrieb am 14. September 2020 um 17:36:23 Uhr:
Hat hier einer den Zuwendungsbescheid für die niedrigere Prämie von 1500€ bekommen und dann im Nachhinein (nachdem das Fahrzeug nach dem Stichtag zugelassen wurde) etwas über die Erhöhung erhalten? Neuen Zuwendungsbescheid oder so?
Habe da mal angerufen.
Die Aussage war, dass das System bzw. Zweistufige Antrags Stellung nicht darauf ausgelegt war nochmal eine Erhöhung der Prämie zu berücksichtigen.
Die alten Anträge die schon einen Zuwendungsbescheid mit der alten Prämie erhalten haben, das Fahrzeug aber nach dem 4.6. zugelassen haben müssen alle manuell zugewiesen und überwiesen werden. Deshalb soll es wohl (bei mir) noch ne Weile dauern.
Zitat:
@Maddl_A250e schrieb am 12. September 2020 um 12:13:32 Uhr:
Mein Antrag wurde Anfang Mai gestellt, dann Ende Juli wollten Sie nochmal den KfZ-Brief haben und seit dem ist auch wieder Funkstille :-(
Es geschehen noch Zeichen und Wunder!
Ich hatte heute die Zuwendungsbescheinigung im Briefkasten!
(Auch mit dem Hinweis über das fehlende AVAS)
Dafür über sie vollen 2250,-€
Ich meld mich wieder, wenn ich das Geld auf dem Konto hab :-)
Warum wird hier bei manchen das AVAS anerkannt und bei anderen nicht?! Bei mir wurde das abgelehnt. Die Förderungsvoraussetzungen würden wohl nicht erfüllt.
Kommt es da auf die Laune des Sachbearbeiters an, oder wie läuft das?
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Zitat:
@ERisGUTERjunge schrieb am 22. September 2020 um 16:50:49 Uhr:
Warum wird hier bei manchen das AVAS anerkannt und bei anderen nicht?! Bei mir wurde das abgelehnt. Die Förderungsvoraussetzungen würden wohl nicht erfüllt.Kommt es da auf die Laune des Sachbearbeiters an, oder wie läuft das?
Exakt die gleiche Aussage habe ich heute auch zum AVAS bekommen. Der Warnschutz ist nach EG-Typgenehmigung als nicht förderfähig eingestuft.
Und warum fahre ich dann rückwärts wie eine Müllabfuhr?
Zitat:
@Powerkombi schrieb am 23. September 2020 um 08:38:53 Uhr:
Zitat:
@ERisGUTERjunge schrieb am 22. September 2020 um 16:50:49 Uhr:
Warum wird hier bei manchen das AVAS anerkannt und bei anderen nicht?! Bei mir wurde das abgelehnt. Die Förderungsvoraussetzungen würden wohl nicht erfüllt.Kommt es da auf die Laune des Sachbearbeiters an, oder wie läuft das?
Exakt die gleiche Aussage habe ich heute auch zum AVAS bekommen. Der Warnschutz ist nach EG-Typgenehmigung als nicht förderfähig eingestuft.
Und warum fahre ich dann rückwärts wie eine Müllabfuhr?
Seltsam - für meine Limousine (auch im Juli EZ) wurde die AVAS Förderung anerkannt.😕
Frage 1: Wie ist es wenn man das Fahrzeug bestellt hat mit ausgwewiesenen 2250 Förderung also dem alten Anteil.
Muss hier seitens Mercedes etwas korrigiert werden und kriegt man einfach den erhöhten doppelten Betrag von der BAFA oder muss ich hier im Vorfeld an Mercedes herantreten und etwas am Vertrag ändern lassen?
Die Texsttelle heisst für mich dass nichts zu tun ist:
Antragsverfahren
Die Erhöhung des Umweltbonus soll im bestehenden System umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Anträge auch in Zukunft elektronisch beim BAFA gestellt werden können. Eine gesonderte Beantragung der Innovationsprämie wird nicht notwendig sein. Die erhöhten Fördersätze wird das BAFA nach Prüfung der Fördervoraussetzungen automatisch auszahlen.
Frage : 2 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Fahrzeug gemäß Nummer 3 der Richtlinie als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird. Ein Leasinggeber ist nur dann antragsberechtigt, wenn er das Fahrzeug zur Eigennutzung erwirbt. Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person als den Antragsteller zugelassen wird, kann keine Förderung gewährt werden. Ein Dritter kann für die Antragstellung bevollmächtigt werden.
=> Sehe ich das richtig, dass in meinem FAll (Leasingnehmer) aber Halter wird meine Mutter sein (sie ist auch Halter / Käufer bei Mercedes) und auf Sie wird das Fahrzeug auch zugelassen werde (ich zahle quasi nur die Rate da meine Mutter vom Einkommen her nicht lesen kann) , sie muss also auch die Antragstellerin sein da Zulassung auf Sie erfolgt sonst gibt es keine Förderung?
Hallo zusammen,
ich habe heute nach etwas mehr als 2 Monaten meinen Förderbescheid über 4500 Euro erhalten.
Ich hatte etwas Bedenken das es weniger wird, denn bei mir standen auch nur 1.500€ Netto Herstelleranteil in der Bestellung und Leasinganbrechnung. Erfreulicherweise wird nach dem neuen Verfahren aber der gesamte gewährte Rabatt angeschaut und dieser muss den Mindesanteil der Herstellerbeteiligung beinhalten.
Die 100 € Avas wurde auch abgelehnt. Aber darauf kann ich gern verzichten. Zudem es ja serienmäßig verbaut wird.
Davon werde ich mir u.a. jetzt das Ladesystem auf 7,2 KW aufrüsten lassen. Der Freundliche meint es wären nur CDs zum Aufspielen nötig. Mal schauen.
Zitat:
@alegend schrieb am 23. September 2020 um 12:32:15 Uhr:
=> Sehe ich das richtig, dass in meinem FAll (Leasingnehmer) aber Halter wird meine Mutter sein (sie ist auch Halter / Käufer bei Mercedes) und auf Sie wird das Fahrzeug auch zugelassen werde (ich zahle quasi nur die Rate da meine Mutter vom Einkommen her nicht lesen kann) , sie muss also auch die Antragstellerin sein da Zulassung auf Sie erfolgt sonst gibt es keine Förderung?
Ja in dem Fall muss Deine Mutter den Antrag stellen.
Zitat:
@Stg63 schrieb am 24. September 2020 um 17:20:38 Uhr:
Zitat:
@alegend schrieb am 23. September 2020 um 12:32:15 Uhr:
=> Sehe ich das richtig, dass in meinem FAll (Leasingnehmer) aber Halter wird meine Mutter sein (sie ist auch Halter / Käufer bei Mercedes) und auf Sie wird das Fahrzeug auch zugelassen werde (ich zahle quasi nur die Rate da meine Mutter vom Einkommen her nicht lesen kann) , sie muss also auch die Antragstellerin sein da Zulassung auf Sie erfolgt sonst gibt es keine Förderung?Ja in dem Fall muss Deine Mutter den Antrag stellen.
Danke dafür!
Ich hab meinen wagen am 2.7 abgeholt, angeblich hat das Autohaus auch unmittelbar danach den Antrag gestellt.... bescheid hab ich allerdings noch nicht bekommen
Ist es tatsächlich so das Halter und Leasingnehmer unterschiedlich sein können und der Halter dann Prämienberechtigt ist ? Wir stehen vor dem gleichen Problem.
Es steht eindeutig auf der Bafa-Seite:
Antragsberechtigt sind:
Privatpersonen
Unternehmen
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Stiftungen
Körperschaften
Vereine
auf die ein Fahrzeug gemäß Nummer 3 der Richtlinie als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird. Ein Leasinggeber ist nur dann antragsberechtigt, wenn er das Fahrzeug zur Eigennutzung erwirbt.
Sorry das ich nachfragen muss. Beim Leasing gibt es ja eigentlich keinen Käufer. Das Fahrzeug wird ja nur auf eine Person zugelassen oder gilt der Leasingkaufvertrag gem. BAFA als Kaufvertrag ? Sodass dann eben Käufer/Halter und Leasingnehmer zwei Personen sein können und der Halter den Antrag stellen muss.
Ich hatte noch nie einen Leasingvertrag aber durch den Schwerbehindertenrabatt meines Vaters ist das ganze jetzt sehr attraktiv.