1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W205
  7. 66l nachrüsten???

66l nachrüsten???

Mercedes

Hallo Leute,

seit 1er Woche habe ich nun meinen Sternencruiser. Alles wirklich top bin sehr zufrieden 🙂

Aber 🙁 ich weiß nicht wie das passieren konnte, ich weiß nicht ob ich das immer übersehen habe beim konfigurieren oder warum mein Händler das nicht bemerkt hat aber ich habe den 41l tank drinnen. Was mich jetzt schon etwas stört.

Daher die frage ob ich den 66l noch nachrüsten kann und was das so ungefähr kosten würde.
59.90Euro im Konfigurator wären ein klacks gewesen ich weiß immer noch nicht warum ich das nicht angeklickt habe 😁 aber das kann ich jetzt nicht mehr rückgänig machen.

Bitte beruhigt mein Gewissen und sagt mir das es 59,90 kosten wird es nachzurüsten 😁 Spaß

Grüße

Beste Antwort im Thema

Mal vom tiefsten Herzen gesprochen (kein Leasing, meine Fahrzeuge sind gekauft):

Wenn ich mich so verhalten würde, könnte ich nicht das nötige Kleingeld verdienen, um mir meine Autos zu kaufen. Ich lebe ganz gut von einer vernünftigen und vertrauten Kundenbeziehung.

Hier geht es nicht darum, ob rechtlich gesehen jemand ein Fehler gemacht hat, sondern wie man eine Geschäftsbeziehung betrachtet. Falsch bestellt hin oder her - für einen solchen Lapsus Umbaukosten (wir sprechen über einen Tank!) von 1.750€ aufzurufen ist aus meiner Sicht moralisch nicht vertretbar. Und bei dem Tausch (92AW) schraubt nicht der Meister persönlich! Bei dem Ersatzteil sprechen wir wahrscheinlich auch von einer dreistelligen Marge. Hier ist ein Entgegenkommen absolut möglich und vertretbar!

So, wenn Ihr wollt steinigt mich nun für mein Kommentar...

162 weitere Antworten
162 Antworten

Sorry ich kann da keinen Fehler beim Verkäufer entdecken. Wer ein Auto kaufen kann ist mündiger Bürger und hat Rechten und Pflichten. Zu einem Vertrag gehören zwei Parteien, es immer auf eine abwälzen wäre zu einfach.

Aber das sind persönliche Meinungen die führen hier zu unnötigen Diskussion, wie fast in jedem Thread.

Gebe dir Recht, jeder so wie er‘s für richtig hält.

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 21. März 2019 um 16:26:01 Uhr:



Hier würde ich durchaus Ansprüche anwaltlich prüfen lassen.

Da findet sich sicher leicht ein Anwalt der das macht...kein Wunder, die werden ja immer bezahlt. Egal ob erfolgreich geklagt oder verloren.

Wenn im Vertrag ein Bezug auf das Angebot gegeben ist, dann hat der Verkäufer wohl schlechte Karten.
Wenn nicht kommt sicher die Offenbarungs-/Informationspflicht als möglicher Klagegrund in Betracht...inwieweit dieser Weg erfolgreich sein kann für den Käufer...keine Ahnung.
Den Paragraphen-Dreher wirds nicht kümmern, da ohnehin Geld fliesst.

Hallo,
ist ja beindruckend wie schnell man hier Feedback bekommt.
Zum Thema Kulanzangebot:
Ich habe telefonisch am 12.03.19 ein erstes Kulanzangebot bekommen, wonach der Tankaustausch 2400 Euro Brutto kosten soll, man mir 500 Euro dazugibt und nochmal mit der Werkstatt reden wird, um evtl. die Kosten zu drücken. Letzten Mittwoch erfolgte ein weiteres Telefongespräch, in dem man mir mitteilte, dass der Tankaustausch nun 3400 Euro Brutto kosten soll, wovon ich dann 2600 Euro zu tragen hätte (Dieses Angebot werde ich wohl per Post erhalten). Das Umwälzen der Kosten soll also eher zu meinen Lasten gehen.

Der Nachlass ist schon okay, die Gesamtkosten sind schon heftig.

Wenn der Tank dir so wichtig ist, würde ich da eher überlegen, dass Auto zu verkaufen, die 2500 € draufzulegen und mit dem Autohaus über eine ordentlichen Rabatt für‘s neue auszuhandeln.

Man scheint ja mit den Leuten reden zu können. Das ist das Problem der heutigen Gesellschaft, anstatt miteinander zu reden, lässt man lieber Anwälte miteinander reden.

Das ist ja mal ne Ansage. Damit wäre das Thema wohl erledigt. Das Auto zu verkaufen mit immensem Wertverlust und nochmal 2500 drauf zulegen... vermutlich keine Option.

Erstaunlich wie das Angebot "gewachsen" ist. Und die Positionen würde ich mal gerne sehen, Kosten Tank und Zubehör mit den angesetzten AWs.

Der Nachlass sei OK?

Schaut Euch bitte mal die Margen bei Teilen an (Vgl. z.B. Kunzmann / Hirschvogel vs. Teilepreise beim Händler vor Ort - und die erstgenannten verdienen ja auch noch was am Geschäft!). Schaut Euch ferner die AW-Preise an. Nein, da sollte viel, viel mehr gehen.

---

Und wer da keinen Fehler beim Verkäufer erkennen will, so halte ich das nicht für haltbar. Im Rahmen der Vertragsanbahnung fanden Gespräche zwischen Verkäufer und Käufer statt. In diesen sagte der Verkäufer, der Wagen habe im Serienumfang einen 66 Liter Tank. Dies war nicht wahr. Statt dies gerade zu rücken, wurde letztlich ein Angebot gefertigt, dass keinerlei direkte Aussage mehr zum Tankvolumen machte (sondern nur über Inbezugnahmen). Hier hat der Verkäufer beim Käufer eine Fehlvorstellung geschaffen - dabei handelt es sich aus meiner Sicht um eine Nebenpflichtverletzung aus dem Kaufvertrag, die selbstverständlich den Weg zur Sachmängelgewährleistung eröffnet.

Natürlich wird der Verkäufer all dies bestreiten und der Käufer ist beweisbelastet.

Vorliegend war der Verkäufer jedoch so ungeschickt, die unwahren -und für den Kauf ursächlichen- Aussagen schriftlich zu fixieren, so dass prognostisch diese Beweislastentscheidung für den Käufer ausgehen könnte.

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 22. März 2019 um 08:20:58 Uhr:


Der Nachlass sei OK?

Schaut Euch bitte mal die Margen bei Teilen an (Vgl. z.B. Kunzmann / Hirschvogel vs. Teilepreise beim Händler vor Ort - und die erstgenannten verdienen ja auch noch was am Geschäft!). Schaut Euch ferner die AW-Preise an. Nein, da sollte viel, viel mehr gehen.

---

Und wer da keinen Fehler beim Verkäufer erkennen will, so halte ich das nicht für haltbar. Im Rahmen der Vertragsanbahnung fanden Gespräche zwischen Verkäufer und Käufer statt. In diesen sagte der Verkäufer, der Wagen habe im Serienumfang einen 66 Liter Tank. Dies war nicht wahr. Statt dies gerade zu rücken, wurde letztlich ein Angebot gefertigt, dass keinerlei direkte Aussage mehr zum Tankvolumen machte (sondern nur über Inbezugnahmen). Hier hat der Verkäufer beim Käufer eine Fehlvorstellung geschaffen - dabei handelt es sich aus meiner Sicht um eine Nebenpflichtverletzung aus dem Kaufvertrag, die selbstverständlich den Weg zur Sachmängelgewährleistung eröffnet.

Natürlich wird der Verkäufer all dies bestreiten und der Käufer ist beweisbelastet.

Vorliegend war der Verkäufer jedoch so ungeschickt, die unwahren -und für den Kauf ursächlichen- Aussagen schriftlich zu fixieren, so dass prognostisch diese Beweislastentscheidung für den Käufer ausgehen könnte.

Warst du dabei? Sorry, ich gebe nichts mehr auf die eingetrübte Fassung einer Partei. Wie du schon gesagt hast, dieses Forum bietet keinen Raum für Rechtsberatung.

Ein unverbindliches Angebot kannst du gelinde gesagt auf‘s WC hängen. siehe Anhang.

Verbindlich wird das Ganze mit dem Vertrag und der darauf folgenden AB. Als Käufer ist es deine Pflicht diese zu kontrollieren und Fehler anzuzeigen(siehe Anhang). Jetzt ist alles zu dem Thema gesagt. Soll jeder mit der Info machen, was er für richtig hält.

Asset.JPG
Asset.JPG

Um noch einen weiteren Aspekt in die Überlegung zu bringen: Es geht nicht nur um die Fragen "Kann ich mit 41 Liter leben oder nicht? Wäre es mir die enormen Umbaukosten wert?", sondern der Punkt ist:
Ein W205 mit 41-L-Tank ist unverkäuflich. Das bedeutet: Das Geld, das der Umbau kosten würde, verlierst Du in jedem Fall, entweder jetzt durch den Umbau oder später beim Verkauf mit enormem Nachlass.

Okay, wenn Du den Wagen 10 Jahre oder mehr fährst, ist der Abschlag gegenüber anderen Gebrauchten mit 66 L natürlich nicht mehr so hoch, aber wenn er z.B. mit 3 Jahren verkauft werden soll, für irgendwas um 25.000 Euro? Viel Spaß...

Zitat:

Ein W205 mit 41-L-Tank ist unverkäuflich. Das bedeutet: Das Geld, das der Umbau kosten würde, verlierst Du in jedem Fall, entweder jetzt durch den Umbau oder später beim Verkauf mit enormem Nachlass.

Die Angabe "66L Tank" steht nun nicht gerade oft in den Verkaufsanzeigen. Der Verkäufer ist sich über diesen Punkt nicht bewusst das er dies erwähnen sollte und der Käufer wird von unterschiedlichen Tankgrößen nichts wissen.

Bei einem z.B. 3 Jahre alten Auto wird der Käufer aber fast immer ein Händler sein, und Händler wissen selbstverständlich vom kleinen Tank.

Bleibt nur ein Privatverkauf - in einer Preiskategorie von z.B. 25.000 Euro auch kein Spaß, da die wenigsten ein so teures Auto privat kaufen. Und ob die Leute dann wirklich alle so unwissend sind? Abgesehen davon würde ich persönlich die 41 L nicht verschweigen wollen, um mir das Theater zu ersparen, falls der Käufer es später spitzkriegt.

Man kann auch ein Drama draus machen.......
Und lass mich bitte dran zweifeln das der Wertverlust mit 41 Liter Tank größer ist als die Umbaukosten.

Kommt drauf an, wie alt/jung das Auto beim Verkauf noch ist. Und es war schon immer so: Autos, die keiner will, gehen nur über den Preis.

Es gibt wirklich wesentlich schlimmeres als einen zu kleinen Tank. Fahrbar ist das Fahrzeug trotzdem, oder?
Ist zwar ärgerlich, aber als Käufer trägt man eine gewisse Sorgfaltspflicht und Verantwortung mit und muss mir bei so etwas an die eigene Nase fassen.

Mein Fahrzeug hat typenbedingt auch nur einen 50 L-Tank, geht auch;-))

VG

SternfahrerJH

Nur mal kurz nachgedacht.... wie ist der Wagen den ausgestattet? Kassenmodell?
Allein schon ohne Business-Paket(plus) ist der doch ohnehin unverkäuflich. Und das beinhaltet ja nunmal den größeren Tank.

Deine Antwort
Ähnliche Themen