500km nach kauf tolle nachrichten
Ich habe mir am 07.03.2007 einen Audi a6 2,5tdi bj 2000 beim autohändler gekauft, seitdem wurden 550km gefahren 500km alleine für die überführung.
habe das auto am 29.03.2007 beim tüv und anschliessend beim Händler wegen neuen bremsbelägen.
Dieser meinte gleich da hört sich was komisch an.
nach einen kurzen blick in den zylinder die freudige nachricht:
Die nockenwellen sind so stark angekriffen das es ein wunder ist das er überhaubt noch fährt, dies wurde mir auch von einer zweiten werkstatt bestättigt.
Nun zu meiner frage: in Welchem umfang ist das Autohaus dafür haftbar bzw müssen Sie mir den schaden ersetzen oder das Auto zurücknehmen?
16 Antworten
guckst du A*utoBild:
Falls das Auto bei einem Händler in D gekauft wurde:
"Bei älteren Gebrauchten greift oft die gesetzliche, einjährige Händlergewährleistung. Bei der muß der Autohändler innerhalb von sechs Monaten nach Verkauf einen Schaden auf eigene Kosten richten, wenn der Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits (versteckt) vorlag. Will er nicht zahlen, muß er beweisen, daß er ein einwandfreies Auto übergeben hat. Ab dem siebten Monat muß der Käufer dem Händler nachweisen, daß das Fahrzeug bereits beim Kauf (versteckte) Mängel hatte."
Kann mir nicht vorstellen, dass die Nocken erst bei den 500km Überführung eingelaufen sind.
Hast du den Händler schon kontaktiert ? Falls nicht, solltest du das schleunigst machen.
Falls du eine Audi-Gebrauchtwagenversicherung hast, ist es, glaube ich, sogar egal, bei welchem Händler du das reparieren lässt - dann sparst du dir zumindest die 500 km...
Gruß
cAtMaX
Danke für die schnelle antwort
Hab das auto bei einem ford händler gekauft mit einem jahr real garant garantie welche aber nur 40 prozent übernimmt.
Der Händler wurde gestern kontaktiert meinte aber er müsse erst mit seinem Chef sprechen und gibt mir am montag bescheid.
Moin,
Fehler beim Kauf werden anders behandelt als Fehler die erst nach Kauf auftreten.
Sag dem Händler Du möchtest den Wagen zurückgeben.
Natürlich kann er Dir anbieten die Reparatur voll zu zahlen. Auf die 40% der Gebrauchtwagengarantie würde ich micht nicht einlassen.
Wie viele km hat der Wagen gelaufen ?
Wenn hier von Gebrauchtwagengarantie gesprochen wird, ist das definitiv falsch, denn dann müsste der Fahrzeughersteller sämtliche Leistungen übernehmen.
Es kann sich also nur um die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers handeln, und wenn der Händler nur für 40% versichert ist, zahlt er die restlichen 60% selber, er ist binnen der ersten 6 Monate voll schadenersatzpflichtig, wenn das Fahrzeug bei Übergabe schon defekt war (was bei derart eingelaufenen Nockenwellen wie bei dir mit Sicherheit der Fall war).
Warum sollte man alles über 40% selber tragen bei der Gebrauchtwagenversicherung, wenn in dem Fall der Händler laut Gesetzt voll haften muss?
Einziger Gewinner wäre dann der Händler wobei dieser ja im Falle der Gewährleistung auch keine Neuteile einbauen muß sondern die Funktionsfähigkeit vol herstellen muß.
Aber welcher Händler würde wenn er korrekt ist Gebrauchtteile verwenden??
Ich würde auf Reparatur, ohne Kosten für Dich, oder Rückgabe des Fahrzeuges bestehen.
Gruß A6 2,7T
Danke schonmal für die antworten
Ich habe im 2 möglichkeiten aufgezeigt
1. rücknahme und erstattung des vollen kaufpreises und der entstandenen kosten.
2. Die reperatur welche nach langem recherchen bei ca. 2700euro liegt.
Dazu habe ich ihm eine frist bis Montag 02.04.2007 -12.00Uhr gesetzt, sollte bis dahin keine lösung in aussicht sein werde ich einen anwalt hinzuziehen.
das auto wurde jetzt gestern vom händler abgeholt zur reperatur. heute dann ein anruf das Sie der meinung sind das der verschleiß im grünen bereich liegt.
ich habe 2 aussagen von 2verschiedenen audi händlern die genau das gegenteil sagen.
was für möglichkiten habe ich nun um zu meinem recht zu kommen???
Hallo
Eigentlich gratuliert man ja zum Autokauf, aber unter den Umständen...
Zum Problem: lies mal hier:
http://www.adac.de/.../default.asp?...
ist ne ganze menge, aber vielleicht hilfts dir.
Viel Glück!
Audi sieht die Grenze bei 0,5mm, darauf würde ich mich aber auf keinen Fall einlassen. Ist die oberste Schicht erst weg geht der Verschleiß rapide weiter. Wenn Du Pech hast kommt der Totalausfall dann wenn das erste halbe Jahr gerade vorbei ist.
danke kutte-78
Ich fühle mich von dem Händler ziemlich verarscht.
Ich habe das gefühl das er versucht mich irgendwie einzuschüchtern "er macht soetwas schon 20 jahre"
war seine aussage.
Auf der einen seite ärgert mich das ganze ziemlich und hat mich schon mehrfach um den schlaf gebracht.
Er hat mir wieder Angeboten das Fahrzeug zurückzunehmen, was eigentlich auch besser wäre nur lasse ich mich nicht gerne verarschen auch wenn es ein sehr langer weg wird
ich werde alle mir zur verfügung stehenden mittel nutzen um zu meinem Recht zu kommen.
Zitat:
Er hat mir wieder Angeboten das Fahrzeug zurückzunehmen
ähem, also wenn der Verkäufer den Wagen zurücknehmen will, was willst Du denn dann jetzt machen.
So weit ich weiss hast Du kein Recht, den Händler zur Reparatur zu zwingen, sonder nur ENTWEDER Reparatur ODER Wandelung.
Und Wandelung hat der Händler akzeptiert, also hast Du keine Möglichkeit mehr, wie ich meine.
Aber ich bin kein Anwalt, evtl. mag ich falsch liegen, kan mir das aber nicht vorstellen.
Gib den bloß zurück! Solange du nichts ins Auto reingesteckt hast, bzw. für den Wagen was gekauft hast.
Hallo,
die Rechte aus der Garantie und aus der Händlergewährleistung ergänzen sich hier. Um sie durchzusetzen musst Du ggf. ein Sachverständigengutachten machen lassen. Kein Problem, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast.
Aus der Gewährleistung hat der Händler auf jeden Fall ein Nachbesserungsrecht. Erst dann kann eine Wandelung in Frage kommen.
Ich würde dem Händler aber folgendes vorschlagen.
40% der Reparatur geht eh auf Garantie. Dann kann er die Arbeit selber machen, dann kostet das deutlich weniger als 2.700.- Euro. Biete ihm an, dass er weitere 40% bezahlt (oder als Eigenleistung einbringt) und Du dann die restlichen 20% auf Dich nimmst. Dann hast Du für 500.- Euro neue Nockenwellen, was ein fairer Deal ist. Er muss das Auto nicht zurücknehmen, was für ihn auch okay ist.
Wenn er nicht will: gib es ihm zurück oder hol ihn ab und fahr zum Sachverständigen.
Grüße
Kai