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35mm H&R Federn eintragen lassen.
Ich will Mittwoch meine Federn eintragen lassen.
Langt die Zulassungsbescheinigung Teil 2, oder muß auch der Teil1 (Brief) mit zum TÜV ?
Gruß
arthur
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21 Antworten
So weit ich weiß, bekommt Du nur nen DINA4-Wisch vom Tüv und kannst es bei nächster Möglichkeit (Umschreibung, Verkauf....) dann bei der Zulassungsstelle eintragen lassen.
Neue Scheine und Briefe (bzw. ZLB I oder II) gibt es eh nur da.
Also sollte der Schein reichen.
Möchte meinen Sportline 1.6 FSI mit den Charleston auch tieferlegen. Habe mir die 35er H&R mit ABE gekauft.
Muss ich die Federn jetzt beim TÜV eintragen lassen oder nicht?
Die 18'' Charleston musste ich eintragen lassen und durch den Einbau der neuen Federn verändere ich ja die gesamte RAD/Reifen - Kombination. Muss ich also wieder zum TÜV?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Auch über Bilder dieser Kombi würde ich mich sehr freuen.
Die ABE der Federn bezieht sich sicher nur auf die Serienbereifung. Daher kann ne Tüv-Abnahme nötig sein.
Ließ mal genau in der ABE nach.
Zitat:
Original geschrieben von faceman22
Die ABE der Federn bezieht sich sicher nur auf die Serienbereifung. Daher kann ne Tüv-Abnahme nötig sein.
Ließ mal genau in der ABE nach.
Danke ersteinmal,
habe die Federn erst bestellt, sollten die Tage eintrudeln!
Werde mir dann mal die ABE genau durchlesen und mal schauen was Sache ist. Hoffe auf keine Eintragung, jedoch verändere ich ja die eingetragene Rad-/Reifen-Kombination, somit muss ich wohl wieder hin!? Hat noch jemand Erfahrungen oder vll Bilder dieser Kombination Charleston/35mm?
du musst die federn eintragen lassen
habe vor 2 wochen das gleiche gehabt....
Die 35mm Federn sind nur mit Serienbereifung laut ABE zulässig! Wirst um eine Eintragung wohl nicht drum herum kommen. War bei mir auch so.
Gruß Christian
Hallo !
Ich war letzte Woche auch beim TÜV (Federn, Felgen, Sitze, Distanzscheiben eintragen lassen)
Der TÜV-Prüfer sagte mir, dass die Federn mit ABE nicht eingetragen werden müssen, da ich eine für den Golf V freigegebene Reifengröße fahre - 225/40 R18 !!!
Also ich denke, die Federn müssen nicht eingetragen werden mit ABE und freigegebener Reifendimension !
Danke euch für die Antworten.
Es gibt ja auch den Golf Individual, bei dem dieses Rad zur Serienausstattung gehört. Ist diese Reifengröße nicht mit in der ABE aufgeführt oder versuche ich mir jetzt was schön zu reden, in der Hoffnung ich brauche nicht zum TÜV.
Habt ihr eine dezente Tieferlegung an euren Sportline-Golfs bemerkt oder war der Einbau fast nicht bemerkbar. Immerhin geht man ja nur von 15mm (Sportline-Federn) auf 35mm (H&R-Federn). Seit ihr zufrieden mit der Tieferlegung, 50 mm wollte ich nicht runter, sollte nur dezentes Tuning sein.
Hier die Bilder von meinem Sportline mit 35mm H&R.
Mußten eingetragen werden auch mit serienbereifung.
arthur
Mein Paket ist heute angekommen, werde dann mal heute abend genau in die ABE schauen. Mal schauen was über die Reifendim drinsteht.
Danke euch erstmal, wobei ich mich über eine konkrete Aussage zu einer eventuell fälligen TÜV-Abnahme freuen würde.
also ich hab nen individual mit den serien charleston druff und habs net eingetragen... wo soll denn des stehen dass man die trotzdem eintragen lassen muss?
zum thema tiefer gekommen: meine is vorne 23mm (38mm) tiefer gekommen nur hinten leider nur ca. 10mm (25mm)
habt ihr die gleichen erfahrungen, dass es hinten nicht so runter geht, gemacht wie ich??????
federn muss mann immer eintragen ausser originale
Zitat:
Original geschrieben von ThaFUBU
federn muss mann immer eintragen ausser originale
falsch. von H&R gibts auch federn mit ABE. diese müssen nicht eingetragen werden, wenn man mit serienbereifung fährt
