330i Euro 3 Euro 4
Hallo
Meine Frage wäre was alles anders am Euro 4 330i als beim Euro 3 330i ist außer das der Euro 4 eine sekundär Pumpe hat sind die kats gleich
34 Antworten
Zitat:
@derkev schrieb am 16. Juni 2024 um 07:29:28 Uhr:
Zitat:
@CaptainFuture01 schrieb am 16. Juni 2024 um 02:5:48 Uhr:
Also liegt das doch durchaus in deinem Befugnisbereich sowas abzunehmen,oder verstehe ich da den Gesetzestext so falsch?Richtig 😉
Ne frage hätte ich trotzdem erstens was sehen sie als Tüv Prüfer wenn sie die motornummer eintippen im System sehen sie ob es ein Euro 3 oder Euro 4 aber Werk war und 2 wenn ich eine sekunderluftsystem nachrüste und er die Euro 4 Werte hat würde es eintragbar sein
@CaptainFuture01
Ich verstehe noch nicht ganz , was genau ich noch nicht richtig beantwortet habe aber ich vermute mal dein Zitat "Satz 3 gilt nicht..." Ist gemeint. Der Satz bezieht sich auf ein Gutachten eines aaS(auch mT) nach 19.2 i.V.m §21.
Prinzipiell wird hier eine neue Betriebserlaubnis für das Gesamtfahrzeug beantragt (und dann von der Zulassungsstelle oder der Bündelungsbehörde erteilt). Die ursprüngliche Betriebserlaubnis bleibt bis dahin bestehen, da sie noch nicht offiziell von einer Behörde entzogen wurde. Das Gutachten umfasst dann allerdings nur die betroffenen Änderungen und die Nachweisliste über die Vorschriftsmäßigkeit der technischen Paragraphen der StVZO wird bei den übrigen Punkten mit nicht Anwendbar ausgefüllt. Bei dieser Abnahme (wie sie vom TE benötigt wird) gehen halt keine Änderungen, die gegen den Grundgedanken des Paragraphen sprechen, also lauter, schlechtere Abgase, Gefährdung...
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Zitat:
@alex.46 schrieb am 16. Juni 2024 um 13:20:19 Uhr:
Ne frage hätte ich trotzdem erstens was sehen sie als Tüv Prüfer wenn sie die motornummer eintippen im System sehen sie ob es ein Euro 3 oder Euro 4 aber Werk war und 2 wenn ich eine sekunderluftsystem nachrüste und er die Euro 4 Werte hat würde es eintragbar sein
Mit der Motornummer allein kann ich noch nicht viel anfangen. Mit dem Fahrzeugschein des Spenders sowie des "Empfängers" kann man über die jeweilige Typgenehmigung schon viel über die Abgasrelevante Ausstattung herausfinden, falls das nicht reicht, kommen die Teilekataloge der Hersteller ins Spiel. Darauf habe ich aber auch nur bedingt Zugriff. Sind nachweislich alle Komponenten vom Euro 4 verbaut und funktionsfähig (das umfasst neben der Motornummer auch das richtige Motorsteuergerät, die richtige komplette Abgasanlage, die Übersetzungen von Getriebe Antriebswellen und Differential (oder Abweichungen innerhalb 8%) u.v.m. dann ist das meiner Meinung nach i.O.
Da braucht es allerdings jemanden der Lust hat sich damit richtig zu beschäftigen und das ganze wird dann nicht ganz günstig. Je mehr du da nachvollziehbar vorbereiten kannst, desto besser. Also das Fazit wie bisher auch, spreche mit deinem Anliegen in einer technischen Prüfstelle vor, nur weil ich das so machen würde, muss das nicht heißen, dass das für Andere auch ausreicht.