330i Euro 3 Euro 4
Hallo
Meine Frage wäre was alles anders am Euro 4 330i als beim Euro 3 330i ist außer das der Euro 4 eine sekundär Pumpe hat sind die kats gleich
34 Antworten
Rückstufung von EURO4 auf EURO3 ist beim E46 möglich, da es den 330i auch ab Werk ganz zu Anfang mit EURO3 gab. Das muss der TÜV Prüfer aber auch in seinem System aufrufen können. Entscheidend ist nur, dass das Automodell (in dem Fall E46) mit dem Motorcode (in dem Fall M54Bxx) mit EURO3 und EURO4 in Deutschland ausgeliefert wurde und das ist in dem Fall gegeben. Mein E39 war auch ein 520i EURO4 ab Werk und jetzt ist ein M54B30 drin mit Rückstufung auf EURO3.
Zitat:
@Repsol-Bird schrieb am 7. Juni 2024 um 11:18:07 Uhr:
Rückstufung von EURO4 auf EURO3 ist beim E46 möglich, da es den 330i auch ab Werk ganz zu Anfang mit EURO3 gab. Das muss der TÜV Prüfer aber auch in seinem System aufrufen können. Entscheidend ist nur, dass das Automodell (in dem Fall E46) mit dem Motorcode (in dem Fall M54Bxx) mit EURO3 und EURO4 in Deutschland ausgeliefert wurde und das ist in dem Fall gegeben. Mein E39 war auch ein 520i EURO4 ab Werk und jetzt ist ein M54B30 drin mit Rückstufung auf EURO3.
Ok danke dir, das sind gute Nachrichten wie lange ist das her mit dem eintragen
Rückstufen geht nicht, wenn das ein Prüfer macht und es eine Zulassungsstelle gibt, die das durchwinkt, sollten die mal zur Nachschulung.
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Zitat:
@derkev schrieb am 7. Juni 2024 um 15:54:34 Uhr:
Rückstufen geht nicht, wenn das ein Prüfer macht und es eine Zulassungsstelle gibt, die das durchwinkt, sollten die mal zur Nachschulung.
Natürlich geht es. Einfach mal genau lesen, bevor man wieder unqualifizierten Scheiß behauptet. Grundsätzlich darf sich die Abgasnorm bei einem Motorumbau nicht verschlechtern, das ist korrekt. Wenn es das Fahrzeug aber mit dem jeweiligen Motor und der schlechteren Abgasnorm ab Werk gab, ist eine Rückstufung möglich. Und das ist beim 330i gegeben, da es den M54B30 als 330i im E46 sowohl mit EURO3 als auch mit EURO4 gab und es die entsprechenden Zulassungen für beide Varianten gibt. Das ganze ist aber eben gebunden an den Fahrzeugtyp (E46) und an die Motorisierung (M54B30). Du kannst also z.B. nicht hingehen und den 330i auf EURO2 mit der Begründung zurück schlüsseln, dass es den 320d VFL (M47) noch mit EURO2 gab, denn es gab den E46 zwar auch mit EURO2, aber eben nicht den 330i mit M54.
Dann bitte einmal §19 Absatz 2 lesen. https://www.buzer.de/19_StVZO.htm
Mir wäre nicht bekannt, dass man im e46 die Wahl hatte, mit welcher Abgasnorm er ausgeliefert werden sollte. Mit Revision x der Typgenehmigung wurden die Fahrzeuge mit Euro 4 ausgeliefert und damit bleibt's auch bei Euro 4.
Oder meinst du auch man kann in eine G Klasse von 2018 mit Euro 6 einen alten Diesel von 1995 mit Euro 1 einbauen? Ist ja die gleiche Baureihe.
@derkev
Da steht aber auch:
Zitat:
"Satz 3 gilt nicht, wenn unverzüglich eine Betriebserlaubnis nach § 21 für das Gesamtfahrzeug eingeholt wird."
😉
Greetz
Cap
Zitat:
@CaptainFuture01 schrieb am 15. Juni 2024 um 12:31:14 Uhr:
@derkev
Da steht aber auch:
Zitat:
@CaptainFuture01 schrieb am 15. Juni 2024 um 12:31:14 Uhr:
Zitat:
"Satz 3 gilt nicht, wenn unverzüglich eine Betriebserlaubnis nach § 21 für das Gesamtfahrzeug eingeholt wird."
😉
Greetz
Cap
Also was heißt dass jetzt kann ich meinen Euro 3 Motor eintragen ich werd dass noch mit meinem tüvler besprechen aber ich will davor noch wissen ob es überhaupt heutzutage möglich ist wenn nicht dann brauch ich auch mein tüvler nicht fragen
Glaubst du denn dass das internet es dir verbindlicher bestätigen/dementieren kann als der tüv prüfer der dafür unterschreibt?
Zitat:
@xyztk008 schrieb am 15. Juni 2024 um 13:28:12 Uhr:
Glaubst du denn dass das internet es dir verbindlicher bestätigen/dementieren kann als der tüv prüfer der dafür unterschreibt?
Ja ist schon klar dass der tüv Prüfer im Endeffekt es am besten weiß aber vll hat aber jemand es schon gemacht oder kennt die Gesetzeslage
Ich kenne die Gesetzeslage und kenne mich damit aus, da ich selbst so ein "TÜV-Prüfer" bin und kann beruhigt Aussagen, dass das nicht geht. Ihr könnt gerne herum fahren und 20 verschiedene Prüfer fahren, vielleicht findet ihr mit dem 21. Prüfer einen der krumme Dinger dreht und es euch eintragen würde. Hoffentlich trefft ihr dann auf eine kompetente Zulassungsstelle oder wohnt sogar in Hessen, wo es eine Bündelungsbehörde dafür gibt. Denn spätestens da ist dann Schluss mit der Verschlechterung der Abgasschlüsselung. Auch mit der Einzelabnahme §19.2 i.V.m. §21 StVZO kann man sowas nicht legal machen.
@derkev
Entweder ignorierst du mich oder du hast meinen Beitrag überlesen......eine GESAMTabnahme nach §21 soll laut Gesetzestext möglich sein........was das alles im Detail bedingt,weiß ich jedoch nicht......bzw. reicht da der normale TÜV-Prüfer (Prüfingenieur) NICHT aus,weil eben Vollabnahme und das geht nur mit amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS)......
Fällt also eh nicht in deinen Befugnis-/Zuständigkeitsbereich,außer du bist nicht nur Prüfer sondern erwähnter aaS.
Ich will dir auch garantiert nicht erzählen,was dein Job ist,aber diesen Zusatz wegignorieren hilft auch keinem.....er steht dort im Gesetzestext und soweit ich Dummkopf das verstehe,kann man damitdas machen,was dem TE vorschwebt.Klär mich auf,wenn ich Käse verzapf.
@alex.46
Geh zu ner Tüv-Prüfstelle und frag dort nach,hier kommst du offensichtlich nicht weiter.
Und falls auf Wikipedia nicht nur Käse steht....
Sachverständiger: Klick
Prüfingenieur: Klick
Da sieht man auch ne Auflistung,was die jeweilige Person kann und darf.Ob sie das dann auch macht ist ein anderes Thema.....deshalb nachfragen.
Greetz
Cap
@CaptainFuture01 da ich die allgemeine Umgangssprache wahren wollte, sprach ich nur vom "TÜV Prüfer". Meine genaue Befugnis nennt sich aaSmT an einer Technischen Prüfstelle, die Befugnis umfasst natürlich auch eine Gesamtabnahme nach §21 für bereits in Verkehr gebrachte Fahrzeuge.
@derkev
Ah,okay.
Also liegt das doch durchaus in deinem Befugnisbereich sowas abzunehmen,oder verstehe ich da den Gesetzestext so falsch? 😕
Greetz
Cap
Zitat:
@CaptainFuture01 schrieb am 16. Juni 2024 um 02:5:48 Uhr:
Also liegt das doch durchaus in deinem Befugnisbereich sowas abzunehmen,oder verstehe ich da den Gesetzestext so falsch?
Richtig 😉