330Cd Totalschaden

BMW 3er E46

Servus Leut,

einige werden gemerkt haben, dass ich entgegen der anmeldung leider nicht am FST teilnehmen konnte sowie mich hier in letzter Zeit rar gemacht habe.
Ich wollt hier mal die Gründe erläutern.

ein bild sagt mehr als 1000 Worte deswegen fang ich hier erst mal mit 2 bildern an:

125 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von sylvesterTDI


bei allem respekt. wenn es nach mir ginge würdest du den lappen nicht wieder bekommen. gut, dass dir an dieser stelle keine mutter mit zwei kindern o.ä. entgegen kam. ist schon oft genug vorgekommen.

Langeweilt Dich Dein Leben so sehr, dass Du ohne Verstand die Sätze desjenigen hier durchliest, um dann völlig kontra produktiv so eine Wortmeldung schreibst?

Schau lieber auf Deine eigenen Fehler, bevor Du andere kritisierst.

@Kai, Respekt. Ich muss sagen es kann mir so auch passieren. Man bildet sich zwar immer ein, dass man Strecke kennt, die Muedigkeit beherrschbar ist und der Alkohol kaum Einfluss hat. Aber wenns dann mal anders kommt ...

Gruss
Joe

Zitat:

Original geschrieben von E36 323i Coupe


wie funktioniert dieser Assist?

Moin,

Assist ist ein Dienst von BMW. Der automatische Notruf funktioniert ungefähr wie folgt:

1.) Das Fahrzeug bemerkt über die eingebauten Crashsensoren einen Unfall (dabei müssen sich die Airbags nicht öffnen)

2.) Das Fahrzeug stellt eine Telefonverbindung zwischen BMW-Assist-Zentrale und Fahrzeug her und übermittelt die vom GPS entnommenen Koordinaten

3.) sollte bei der Sprachverbindung niemand mehr antworten, dann verständigt die Assist-Zentrale die Polizei und die Rettungskräfte und schickt sie an die auf einer Karte aufgelösten GPS-Koordinaten, die die Unfallanschrift ergeben.

Beste Grüße

0,56 nach schon nach 2 bier? maß oder tagelang nix gegessen 😉? aber gut, jeder verträgt verschieden.

assist ist natürlich ne große hilfe 🙂! ausser man baut wie du halt scheisse, is aber nicht ernsthaft verletzt und hätte das auto nachts mit paar kumpels lieber allein weggeschafft (ok, in dem fall zu verkeilt). oder "verwirrt" nach hause irren und sich am nächsten morgen stocknüchtern melden.

aber an für sich natürlich eine tolle sache, dir hätte ja auch sonstwas passiert sein können!

viele grüße, Jan

Ähnliche Themen

@Kai:
Mann Mann Mann..... das Du da unversehrt rausgekommen bist
erstaunt mich und spricht für die Qualität dieses Autos...
Das die Airbags bei so einem Schaden nicht zünden überrascht mich.

"Das ist wirklich gut. Aber warum "mal wieder" Mutter mit Kindern? JEDER Mensch ist gleich wertvoll, auch meinetwegen ein Rentner mit seinen greisen Eltern..."
....das finde ich auch 😉

Kopf hoch - ist eh genug Strafe (Verlust, Schock, Situationsbewältigung), da kann man auf belehrende Sätze gut verzichten 😉

Gruß, Nicolaus

Hallo Kai,

meinen ehrlichen Respekt vor soviel offener Selbstkritik und Ehrlichkeit.

Erstmal gut, dass Dir nichts passiert ist und das alles mit Glück und Stabiltät des E46 glimpflich verlaufen ist.

Eine Detailfrage...ist diese grobe Fahrlässigkeit speziell bei der HUK aussen vor, da es, so wie ich gelesen habe, Verträge gibt, wo es keinen Ausschluss gibt.

Gruss Mad

Zitat:

Original geschrieben von Feldtins


0,56 nach schon nach 2 bier? maß oder tagelang nix gegessen 😉? aber gut, jeder verträgt verschieden.

Jan,

man unterschätzt das...neulich lief ein Test im Fernsehen, da reichten 2x 0,3 ltr Bier für > als 0,5 Promille.
Klar ist das vom Gewicht, Geschlecht, Training und Konstitution abhängig.

Gruss Mad

@RolandHB1:

"Grobe Fahrlässigkeit" (und damit Nichthaftung) wird ja je nach Versicherer unterschiedlich eingeschätzt.
Kannst Du uns einen Kurzüberblick geben, ab wann ein Versicherer normalerweise von grober Fahrlässigkeit ausgeht?

Hintergrund: Ich habe verschiedene Horrorgeschichten gehört ala "Versicherer zahlt nicht meinen Unfall auf Blitzeis ... führt unangepasste Geschwindigkeit an ... also grobe Fahrlässigkeit, deshalb keine Haftung"

Moin,

ich will es nicht beschwören, jedoch gibt es m.W. den Ausschluß wegen grober Fahrlässigkeit bei einer Alkoholfahrt bei jedem Kaskoversicherer.

Zu der allgemeinen Frage der groben Fahrlässigkeit:
Hier sagen Juristen immer so schön: es kommt auf den Einzelfall an und im Endeffekt wird nur ein Richter eine verbindliche Entscheidung dazu treffen können.

Ich will es mal so schreiben. Immer dann wenn der Sachbearbeiter einer Versicherung bei der Schadenschilderung denkt "mein Gott, bei dieser Fahrweise musste es doch zu diesem Schaden kommen, so gedankenlos kann keiner mit seinem Leben umgehen... ", dann wird er über den Einwand der groben Fahrlässigkeit nachdenken und nach entsprechenden früheren Gerichtsurteilen suchen.

Was ich damit sagen will, es gibt keine festen Grenzen für grobe Fahrlässigkeit, das ist alles immer sehr verschieden zu werten.

Beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1


Moin,

ich will es nicht beschwören, jedoch gibt es m.W. den Ausschluß wegen grober Fahrlässigkeit bei einer Alkoholfahrt bei jedem Kaskoversicherer.

Hallo zusammen,

genau wie o.g. ist es. Auch bei Versicherern die explizit grobe Fahrlässigkeit in der Vollkasko versichern, gilt der generelle Ausschluß bei Alkohol oder sonstiger berauschender Mittel.

Viele Grüße
Dominic

@KaiMüller

Mein Beileid.. Kopf hoch..! 😉
Blech kann man ersetzen,ein Menschenleben NICHT !!

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1


Was ich damit sagen will, es gibt keine festen Grenzen für grobe Fahrlässigkeit, das ist alles immer sehr verschieden zu werten.

Zwar gilt ein Anscheinsbeweis für eine grob fahrlässige Herbeiführung des Verkehrsunfalls im Versicherungsvertragsrecht erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille. Aber auch bei einer unterhalb dieses Grenzwertes für absolute Fahruntüchtigkeit liegenden Blutalkoholkonzentration ist von alkoholbedingter relativer Fahruntüchtigkeit und grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls auszugehen, wenn ein zum Unfall führender typischerweise durch Alkohol bedingter Fahrfehler festzustellen ist (OLGR Köln 1998, 404-406; KG Berlin, NZV 1996, 200-201).

Zitat:

Original geschrieben von karakus48


[B

Zwar gilt ein Anscheinsbeweis für eine grob fahrlässige Herbeiführung des Verkehrsunfalls im Versicherungsvertragsrecht erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille. Aber auch bei einer unterhalb dieses Grenzwertes für absolute Fahruntüchtigkeit liegenden Blutalkoholkonzentration ist von alkoholbedingter relativer Fahruntüchtigkeit und grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls auszugehen, wenn ein zum Unfall führender typischerweise durch Alkohol bedingter Fahrfehler festzustellen ist (OLGR Köln 1998, 404-406; KG Berlin, NZV 1996, 200-201).

Jetzt kommt hier aber was durcheinander. Der o.g. Abschnitt besagt, dass es als grob Fahrlässig gesehen wird, wenn man Alkohol getrunken hat.

Heißt, der Versicherer der grobe Fahrlässigkeit ausschließt leistet nicht.

Wichtig ist aber, dass selbst der Versicherer nicht leistet, der grobe Fahrlässigkeit einschließt, weil Alkohol als Ausnahme angesehen wird.

Ergo -> bei Alkohl gibt es nie eine Leistung!

Gruß
Dominic

Hallo,

habe ergänzend zu Thostens Ausführungen das noch verlinkt, was ich dazu gelesen hatte:

Zitat:

Einige Anbieter verzichten auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit

Einige Versicherungen haben sich jetzt an den Kundenwünschen und der Kritik der Verbraucherschützer orientiert und bieten neue Policen an, die schwere Fehler weitgehend mitversichern. Schließlich seien die Versicherungen keine Verkehrserzieher, dafür gebe es die Straßenverkehrsbehörden, heißt es als Begründung zum Beispiel von der HUK-Coburg.

Vorsicht: Einige Fälle bleiben trotzdem ausgeschlossen

http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/317370.phtml

Gruss Mad

@ kaimüller

Ich finde es gut, dass Du einsichtig bist.
Aus meiner beruflichen Erfahrung weiss ich, dass die Mehrzahl der alkoholisierten Fahrer andere Schuldige findet.

Mal war die Kurve zu scharf, es war ein anderer Fahrzeugführer beteiligt, der sich plötzlich in Luft aufgelöst hat oder bei einer Routinekontrolle sind wir schuld, da wir nix Besseres zu tun haben, als unbescholtene Bürger und Steuerzahler zu belästigen.

Alle Achtung von mir, was natürlich die Sache als solches nicht rechtfertigt.

Du wirst sicher noch eine rechnung für die "gefällten Bäume" bekommen, daher handelt es sich (je nach Höhe des Fremdschadens bzw. des gefährdeten fremden Gutes) auch nicht um eine Straftat nach 316 StGB, sondern nach § 315c.

Sollte aber für die Konsequenzen eher irrelevant sein.

Auch ich muss eingestehen, dass ich nach einem Bier (0,5 l) noch fahre. Habe danach auch "nur" max. 0,15 Promille (mehrfach getestet). 😉

Auch von mir mein Beileid zu dieser Geschichte. Nur gut dass Dir nix passiert ist, spricht ja auch fürs Auto.

Wenn man so etwas liest komm ich immer ins Grübeln, wie hilfreich dieser Service von BMW doch sein kann(=>Assist).
Gerade wenn man wie ich (und sicher viele anderen auch) auf dem Land wohnt und häufig durch unbewohnte Gegenden fährt - wo es im Notfall eben diese Augenblicke zu lange dauern kann, gefunden zu werden - kann dieser Service wirklich hilfreich sein.

Zum Unfallhergang: Natürlich scheiße gelaufen, aber ich sehe es ähnlich wie viele Vorredner: es bringt jetzt am wenigsten darauf rum zu reiten, wie dumm man doch gehandelt hat, weiß er ja selber. Er hat daraus gelernt und nur das zählt!!

Also, Kopf hoch Kai! 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen