3.0TDI Abgassoftware - Erfahrungen nach dem Update (Sammelthread)

Audi A6 C7/4G

Aktuell werden Besitzer der 3.0 TDI Modelle kontaktiert um eine Softwareaktualisierung (bzgl. Dieselskandal) durchführen zu lassen.

Mich würden eure Erfahrungen interessieren. Habt ihr seit dem Update Veränderungen festgestellt, welche Steuergeräte wurden modifiziert, wurden sonstige Arbeiten ausgeführt?
Bitte gebt auch euren Motor und das BJ mit an.

Zitat:

FÜR ALLE NEU BZW: ERSTLESER:

Wenn ihr bereits Erfahrungen mit einem entsprechenden Update beim A6 4G machen konntet und ihr die Erfahrungen auch Anderen zur Verfügung stellen möchtet, so könnt ihr hier im Thread gerne Beiträge verfassen, aber euch auch in eine von einem User des Forums erstellte Tabelle eintragen( @Ski_Andi ). Diese gibt es hier:

https://docs.google.com/.../edit?usp=sharing

Vielen Dank für euer Mitwirken!

Polmaster
MT-Moderation

20190218-074950
Beste Antwort im Thema

Ich hoffe, meine "Erfahrung nach dem DOWNGRADE" interessiert euch trotzdem, auch wenn oben im Titel Update steht.

Ich habe in einer freien KFZ-Werkstatt (nicht in Deutschland), welche u.a. über ODIS-Engineering verfügt, sowohl Motorsteuergerät als auch Getriebe erfolgreich downgraden lassen. Der Meister hat mir auf meinen Wunsch exakt die Versionen drübergebügelt, die vor dem skandalösen Schummelupdate drauf waren. Bei beiden Steuergeräten hätte es vor dem Schummelupdate auch noch neuere Versionen gegeben. Da ich aber nicht wusste, was darin verändert wurde, habe ich's bei den Originalversionen belassen.

A6 3.0 Bi-TDI Competition Modelljahr 2016
Motorsteuergerät: 4G0907589F 0008 --> 0001
Getriebesteuergerät: 4G0927158AK 1015 --> 1005

Versionskontrolle und EXPECTED-IDENTS mussten deaktiviert werden. ODIS-E war Version 9.0.6. Flashen dauerte beim Motorsteuergerät etwa 4 Minuten, Getriebesteuergerät ging etwas schneller. Empfehlung: Batterieladegerät an die entsprechenden Punkte im Motorraum klemmen und den Schlepptop mit Netzstrom betreiben. Nicht erschrecken, das ist scheinbar normal wenn es während dem Flashvorgang piept und ein Dutzend obskure Fehlermeldungen im Schalttafeleinsatz angezeigt werden. Wichtig: die Codierung beider Steuergeräte blieb erhalten (hatten wir uns natürlich trotzdem vorher aufgeschrieben für alle Fälle). Nach dem Flashvorgang liessen wir ODIS noch die Fehlerspeicher löschen.

Damit bin ich nun bis ca. Ende Jahr noch völlig legal unterwegs und kann im 2020 den Hobel jederzeit wieder mit der aktuellen Software in den Bereich der Emissionslegalität flashen lassen.

Den Unterschied empfinde ich als erheblich gegenüber vorher. Besseres Ansprechverhalten in allen Situationen, kein nervöses Hin- und Hergeschalte und endlich ist dieses sehr störende Dieselnageln wieder weg. Er brummt nun wieder auf sehr erträglichem Niveau - für einen Diesel! Genau so hatte ich ihn damals gekauft.

Übrigens, in Deutschland hätte ich den Hobel dank Rechtsschutzversicherung einfach an Audi zurückgegeben und auf den Downgrade verzichtet. Leider habe ich diese Option nicht. Die Gesetzgebung ist da wo ich herkomme weniger konsumentenfreundlich. Blöderweise hatte ich den Wagen damals bar bezahlt und kann ihn deswegen nicht einfach dem Händler nach Leasing-Ablauf auf den Hof stellen. Bei einem Verkauf müsste ich neben dem normalen Abschreiber noch zusätzlich den Dieselskandalabschlag selber tragen.

Bitte Danke drücken wenn dieser Beitrag für euch hilfreich war. Danke!

Und jetzt werde ich gleich noch mit dem Adaptionskanal für die AGR-Rate rumspielen, vor 0008 darf man da nämlich noch schreiben, ab 0008 ist der gesperrt.

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Hallo zusammen,

mein 272 PS ist von 03/18 und ich habe ihn seit 03/19, wie erkenne ich das Update, welch SW-Version lese ich aus?

Eine Benachrichtigung zum Update habe ich nicht erhalten!

MfG
Frank

@_face-off_ Alte Getriebe und Motorsoftware mit CVN Anpassung drauf. Dann läuft er wieder richtig.

Der CRT hat keine GSG/MSG-Softwareanpassung bekommen.

Also ist meiner nicht vom Dieselskandal betroffen?

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Natürlich ist der dabei. Adblue-Eispritzung wurde angepasst.

Doch da war das adblue Update drauf

Die Änderungen waren nur Adblue nichts mit AGE und Abgasregelung?
Ich habe SW 4G2907401B mit Version 0007, was war die letzte Version ab Werk, bzw. Vor dem Skandal?

Ich bringe bald den A6 Allroad 313PS meiner Mutter zum Tuner zur Sicherung der alten Software vor dem Update. Nach dem Update von Audi soll ich dann wieder vorbeikommen.

Sollte man den Tuner sicherheitshalber noch darauf hinweisen, dass:

- die neue Software angepasst werden sollte (mit passender Checksumme)?
- die Getriebesoftware ebenfalls durch das Update geändert wird (ist dies so?)?

Gerne könnte mal jemand schreiben wie er vorgegangen ist. Gewünscht ist beim Tuner eine Stage 1, VMAX-Off und AGR-Off. Der bisher verbaute Racechip Ultimate fliegt dann raus.

Zitat:

@RalleRS2 schrieb am 14. November 2020 um 20:45:27 Uhr:


@_face-off_ Alte Getriebe und Motorsoftware mit CVN Anpassung drauf. Dann läuft er wieder richtig.

Würd ich ja gerne machen lassen, aber weiß ja nicht was die Werkstatt noch machen wird. Ich warte erstmal ab, was mein Anwalt dazu sagt.

Nachtrag:
Nach Reinigung und tanken mit VPower kein ruckeln und ich habe den Eindruck von verbesserten Schaltverhalten. So kann man damit Leben.

Ich hänge etwas hinterher mit dem Lesen, möchte aber zu dem Thema "Gutschein" noch was nachtragen.

Es gibt laut meinem Anwalt (dem bekannten) zwei Vorschläge von Audi für einen Vergleich.

a) 15% Schadensersatz in Form eines Gutscheines

b) 10% Schadensersatz, davon 1/3 bar und 2/3 als Gutschein.

Gutscheine gelten 5 Jahre und sind nur innerhalb der Familie übertragbar. Einzige Diskrepanz, wo es noch Fragen gibt: Gilt der Gutschein nur für Neuwagen und junge Gebrauchte <18 Monate, wie es in verschiedenen Schreiben steht, oder gilt er auch für ältere Gebrauchte, wie es der Anwalt sagt? Das hätte ich auch gerne schriftlich. Sie können bei allen teilnehmenden Händlern eingelöst werden. Natürlich gelten die Gutscheine auch für Service und Ersatzteile.

Wieso der eine nur 10,41% und der andere 15% erhält, liegt m.E. an der Berechnung. Natürlich bekommt man

nicht

15% des Kaufpreises (Neuwert) des Fahrzeuges und auch nicht 15% vom gezahlten Gebrauchtpreis. Diese 15% errechnen sich nach einer Formel: In der Formel ist enthalten

  • der gezahlte Kaufpreis/Gebrauchtpreis
  • die dieser Fahrzeugklasse entsprechende zu erwartende Maximal-Fahrleistung (beim A6 waren es glaube ich 250.000 oder 300.000 km)
  • die bereits zurückgelegte Laufleistung, wobei ich nicht weiß, ob dafür der Zeitpunkt der Kalgeeinreichung gilt oder der Zeitpunkt des Vergleiches

Die genaue Formel dazu findet man im Netz sicherlich, bin grade zu faul zum suchen.
Nach dieser Formel könnte natürlich bei dem einen eine Entschädigung rausspringen, die lediglich 10.41% des tatsächlichi gezahlten Preises entspricht.

Also Vorsicht mit der Aussage "ich bekomme weniger als andere".
Laut meinem Anwalt ist die Alternative zum Vergleich auf Rückabwicklung klagen, wo man sicherlich auch nach der gleichen Formel Abzüge vom Kaufpreis erfahren wird. Diese Klage kann aber mehrere Jahre dauern, bis sie durch ist. Wenn dann die entsprechende Laufleistung beim Urteilsspruch angelegt wird, bleibt natürlich auch nicht mehr viel übrig. Deswegen setzt Audi auch auf den Vergleich. Denn mit den Vergleichen werden keine Urteile gefällt, die man für seine Klage heranziehen kann und die meisten wollen sich ja nicht 3 Jahre mit ihrem Auto rumärgern, trotzdem viele KM fahren und dann nur noch sehr wenig zurück bekommen bei Wandlung.
Geschickter Schachzug von Audi, denn es kann sich ja kaum einer leisten, den Wagen stehen zu lassen und sich ein anderes Auto zu kaufen. Würde man das so machen, wäre Audi natürlich schön gekniffen. Was sollen die mit einem Auto, dass 3 Jahre rumstand?

Zitat:

@Rowdy_ffm schrieb am 27. November 2020 um 13:47:25 Uhr:


Ich hänge etwas hinterher mit dem Lesen, möchte aber zu dem Thema "Gutschein" noch was nachtragen....

Die 15% vom Vergleich beziehen sich auf den "bezahlten" Kaufpreis. Bei dem Vergleich geht es nicht um KM. Die Fahrleistung wird bei Rückabwicklung eingerechnet. Wenn man nicht zu viel fährt, dann lohnt sich eine Rückabwicklung für Neuwagenkäufer schon, denn man würde mehr bekommen als man für den Gebrauchtwagen bekommen würde.
Das mit den 10.41% war in meinem Fall. Der zweiter Vergleich waren dann knapp 15%. Es wurden hier nie Prozente angegeben sondern Beträge. Die % kann man sich dann selbst errechnen.
Ob der Gutschein auch für ältere Gebrauchte gilt würdest du nur verbindlich schriftlich bekommen wenn es dir Audi schriftlich gibt. Aber die sagen ja bis 18 Monate.
Zum Thema nur auf einen selbst oder Familie ersten Grades Auto kaufen. Soweit mir bekannt gilt das nur für den Kauf vom Auto. Also der Kaufvertrag. Mir ist nichts bekannt das man das Fahrzeug auch zulassen muss bzw. auf sich zulassen muss.

Hast du ein Link zu besagter Formel?
Klingt so als wäre die Formel was offizielles.

Zitat:

Hallo

Ich wahr vor ein paar Wochen beim 🙂 wegen Öl wechsel und Inspektion
Darauf hin wurde das neue SW Update aufgespielt seit dem ist alles einfach komisch...

-Mehr Diesel verbrauch
-Schaltpunkte haben sich verändert
-Gefühlt weniger Leistung
-bei teillast ist ein lautes Nageln zu hören aber nur wenn es unter 15°c hat

Kann ein Chiptuner denn alten stand wieder aufspielen ohne Probleme?

Oder gibt es hier wenn in der Umgebung Bayern/Thüringen vielleicht einen der das kann ?

MfG

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'A6 Biturbo nach SW Update zurück flashen' überführt.]

Hallo, bei mir wurde genau das gleiche gemacht. Ohne dass ich das wollte.
Haben Sie bisher etwas dagegen unternommen?
Denn ich suche gerade nach einer Lösung, das wieder inordnung zu bringen.
Mit freundlichem Gruß

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