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2.0 TDI Kurbelwelle gebrochen Motorschaden bei 100 tkm keine Reaktion von VW

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 17. März 2013 um 12:40

Ich habe bei Volkswagen Automobile Stuttgart am 26.07.2012 einen gebrauchten Pkw Passat Variant mit 96411 km gekauft. Die Übergabe des Pkw’s war am 03.07.2012. Dazu habe ich noch eine Gebrauchtwagengarantie für alle Fälle abgeschlossen.

Am 10.02.2013 ging auf der Autobahn auf einmal der Motor aus (103000 km) und ich hätte deswegen fast noch einen Unfall verursacht da es am Ende einer Baustelle war, wo alle Verkehrsteilnehmer wieder beschleunigt haben und ich Mühe hatte das Fahrzeug auf die Standspur zu bekommen.

Ich musste denn Pannendienst rufen der nichts machen konnte. Das Fahrzeug wurde in die nächst gelegene VW-Werkstatt abgeschleppt. Zwei Tage später bekam ich einen Anruf des Autohauses zwecks der Schadensfeststellung- Kurbelwelle gebrochen- war die Diagnose. Schaden laut Kostenvoranschlag EUR 9030,00.

Der erste Anruf war natürlich beim Autohaus wo ich das Fahrzeug gekauft hatte. Man wollte davon nichts wissen und verwies mich auf die VVD Garantie. Ich soll ca. 4000,00 netto vom Schaden selbst tragen. Ist so und da kann man nichts machen, so die Aussage.

Ein Schreiben ging natürlich sofort an VW direkt und an die Kundenbetreuung. Auf die Antwort bzw. eine Reaktion überhaupt warte ich heute noch!!So etwas arrogantes hab ich noch nicht erlebt.

Sonderkulanz wurde vom Autohaus abgelehnt wegen der Garantie. Entweder oder sagte man mir...

Hat jemand Erfahrung mit so einem ähnlichen Vorfall ?

Beste Antwort im Thema

Naja, bei 280tkm noch kulanz fordern und entsetzt sein, wenn diese abgelehnt wird. Versteh ich nicht so ganz. Bei der laufleistung muss man eben mit dem risiko leben, dass jederzeit auch das auto (motor/getriebe/turbo) hops gehen kann. Angenommen die reparieren das und du hast dann mit 500tkm nen getriebeschaden. Beantragst du dann auch kulanz? Irgendwo muss man die kirche schon im dorf lassen.

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am 25. März 2013 um 16:30

Ich kann dich verstehen! Ich fahre selber seit 15 Jahren VW und muß auf Holz klopfen, hatte noch nie große Probleme. Aber selbst bei kleinen Problemen ziert sich diese Firma meistens erstmal wie die Jungfrau vorm ersten mal............ Deswegen habe ich in meinem Zimmer nen Altar stehen, da bete ich jeden Abend, das ja auch nichts schlimmes mit den Kisten passiert*G*.

am 26. März 2013 um 0:50

Hallo,

also wenn man eine Rechtsschutz Versicherung hat, würde ich es auf alle Fälle mal versuchen mit einem Anwalt. Wenigstens kann man dann sagen, man hat ziemlich alles versucht.

Aber wenn nicht kann es mal über 9000€ gehen, hatte mal ein Streitfall mit einem Autohaus und die kosten gingen auf 14000€.

MfG

Die RSV wird ablehnen, weil keine rechtliche Grundlage vorhanden ist, auf deren Basis man so einen Prozess gewinnen könnte. :rolleyes:

am 27. März 2013 um 21:50

Nein. Nicht die Versicherung prüft, sondern der Anwalt holt sich eine Kostendeckung von der Versicherung - also ist die Darstellung der Erfolgsaussicht Deines Anwalts relevant.

Zu den Erfolgsaussichten: Die Gerichte sind derart in der Lage, zu beurteilen, ob es sich um einen "verdeckten Mangel" (bereits vor Kauf vorhanden) oder einen durch Dich verursachten Fehler handelt (Beispiele sind die Urteile zur durchschnittlichen Lebensdauer von Motoren ...).

Mein Tipp: Anwalt suchen, das weitere Vorgehen mit ihm/ihr besprechen. Bei der Anwaltssuche auf Schwerpunkte achten (wie z.B. Gewährleistungsrecht ...). Eine akutelle Liste - mit Schwerpunkten - findest Du auf der Internetseite des Deutschen Anwaltsvereins (www.dav.de).

Sorry hatte mich im thread vertan.

In diesem Fall hier geht es ja primär nicht um Kulanz (von VW), sondern zunächst mal um die Erbringung der 2 Jährigen gesetzlichen Gewährleistung durch den Verkäufer.

Leider muss der Verkäufer ja nicht mehr beweisen, dass der Mangel bei Kauf noch nicht vorlag (weisl >6Monate her), sondern der Käufer muss nachweisen, dass das Fahrzeug einen (versteckten) Mangel schon beim Kauf aufwies. Dies könnte durchaus Chancen auf Erfolg haben, wenn man von üblicherweise zu erwartbaren Motorlaufleistungen ausgeht und ein Verschulden durch Bedienungsfehler auszuschließen ist (Dauerbruch statt Gewaltbruch z.B.)

Viel Erfolg, dennoch, denn vor Gericht und auf hoher See... ;)

am 27. März 2013 um 23:19

Ich würde es auf jeden Fall versuchen - die aktuelle Rechtsprechung ist eher "käuferfreundlich". Mit einem Motorschaden bei 100 tkm könntest Du zusätzlich ein zweites Thema eröffnen; Überschrift: "Wie lange muss ein (scheckheftgepflegtes) Auto laufen bzw. welche Schäden dürfen auftreten?"

Themenstarteram 29. März 2013 um 9:20

So nun habe ich es schriftlich...hab ein Gutachten erstellen lassen das aussagt..

"..Der Bruch der Kurbelwelle lässt auf einen Materialfehler schließen, welcher bereits bei der Herstellung der Kurbelwelle (Lunkereinschluss) angelegt war und sich in Form eines Emüdungsbruches sowie letztendlich eines Restgewaltbruches bemerkbar machte...."

Der Fehler ist bei VW bekannt...wahrscheinlich "Made in China" und Volkswagen wehrt sich wehement sich zu beteiligen..was für ein arroganter Haufen..wollen nur verkaufen...naja kommt eben Herr Winterkorn zugute der muss ja auch was verdienen..

werde mich nun auf das Gericht verlassen müssen...für das Geld hätte ich mir einen Neuwagen kaufen können..

Fraglich ist, ob eine Kurbelwelle überhaupt brechen darf. Ich behaupte einfach mal NEIN!

FOLGLICH: Es liegt ein Materialfehler vor, der schon bei der Herstellung vorgelegen hat. Also seit dem Jahr 2007

.

Da das Teil eingebaut ist, ist der Fehler nicht äußerlich feststellbar.

Folglich ist es ein verdeckter Mangel.

Dies ist, wie alle anderen rechtlichen Einschätzungen hier, subjektiver Natur. Eine rechtliche Beratung wäre hier sicherlich angebracht.

Übrigens:

Auch wenn eine gebrochene Kurbelwelle äußerst merkwürdig und ärgerlich ist. Glaubt nicht, dass es bei anderen Herstellern besser ist. Beim Benz meines Vaters ist mal eine Nockenwelle gebrochen. Das ist min. genau so merkwürdig, da ist ja noch weniger Last als bei einer Kurbelwelle drauf.

Zitat:

Original geschrieben von mattschwarz883

So nun habe ich es schriftlich...hab ein Gutachten erstellen lassen das aussagt..

"..Der Bruch der Kurbelwelle lässt auf einen Materialfehler schließen, welcher bereits bei der Herstellung der Kurbelwelle (Lunkereinschluss) angelegt war und sich in Form eines Emüdungsbruches sowie letztendlich eines Restgewaltbruches bemerkbar machte...."

Der Fehler ist bei VW bekannt...wahrscheinlich "Made in China" und Volkswagen wehrt sich wehement sich zu beteiligen..was für ein arroganter Haufen..wollen nur verkaufen...naja kommt eben Herr Winterkorn zugute der muss ja auch was verdienen..

werde mich nun auf das Gericht verlassen müssen...für das Geld hätte ich mir einen Neuwagen kaufen können..

Herr Winterkorn muss sich jetzt immer noch nicht beteiligen. Aber mit dem Gutachten ist ja nun bewiesen, dass der Fehler schon beim Kauf letzten Sommer vorlag und somit der Händler für den Schaden aufkommen muss.

Zitat:

Original geschrieben von mattschwarz883

So nun habe ich es schriftlich...hab ein Gutachten erstellen lassen das aussagt..

"..Der Bruch der Kurbelwelle lässt auf einen Materialfehler schließen, welcher bereits bei der Herstellung der Kurbelwelle (Lunkereinschluss) angelegt war und sich in Form eines Emüdungsbruches sowie letztendlich eines Restgewaltbruches bemerkbar machte...."

Der Fehler ist bei VW bekannt...wahrscheinlich "Made in China" und Volkswagen wehrt sich wehement sich zu beteiligen..was für ein arroganter Haufen..wollen nur verkaufen...naja kommt eben Herr Winterkorn zugute der muss ja auch was verdienen..

werde mich nun auf das Gericht verlassen müssen...für das Geld hätte ich mir einen Neuwagen kaufen können..

Naja, vielleicht einigen sich ja auch die Anwälte untereinander, nachdem Du nun ein schriftliches Gutachten vorliegen hast.

Es steht dort ja klar nachvollziehbar, dass beim Kauf des Wagens ein (verdeckter) Mangel vorlag. Mit dem Gutachten hast DU das nun im Zuge der Beweislast nachgewiesen, womit die Sache rechtlich eigentlich klar ist und der Verkäufer die Gewährleistung zu übernehmen hat.

Falls es vor Gericht geht dürftest Du damit MEINER MEINUNG nach eigentlich gute Chancen haben...

am 29. März 2013 um 22:43

Ob und wann eine Kurbelwelle brechen kann - keine Ahnung. Mit ging es nur um die Frage des Gewährleistungszeitraums.

Meine Erfahrung, wenn ein "eindeutiges" Gutachten vorliegt: Es wird ein Gegengutachen beauftragt, das genau das Gegenteil als Ergebnis feststellt. Entweder es läuft dann auf ein "Obergutachten" hinaus - oder: es wird sich auf einen Vergleich geeinigt.

Ich will kein "Wasser in den Wein" schütten, aber: Zum Jubeln scheint es mir noch zu früh - immer abhängig von den Kosten, die VW entstehen. Beim Ergebnis "Materialermüdung" würde ich davon ausgehen, dass die Folgekosten für VW hoch und damit die Verfahrensdauer lang sein wird.

Zitat:

Original geschrieben von ChristianNeuHb

Ob und wann eine Kurbelwelle brechen kann - keine Ahnung. Mit ging es nur um die Frage des Gewährleistungszeitraums.

Meine Erfahrung, wenn ein "eindeutiges" Gutachten vorliegt: Es wird ein Gegengutachen beauftragt, das genau das Gegenteil als Ergebnis feststellt. Entweder es läuft dann auf ein "Obergutachten" hinaus - oder: es wird sich auf einen Vergleich geeinigt.

Ich will kein "Wasser in den Wein" schütten, aber: Zum Jubeln scheint es mir noch zu früh - immer abhängig von den Kosten, die VW entstehen. Beim Ergebnis "Materialermüdung" würde ich davon ausgehen, dass die Folgekosten für VW hoch und damit die Verfahrensdauer lang sein wird.

Das Ergebnis ist aber keine Materialermüdung sondern ein eindeutiger Herstellungsfehler! Und Luftblasen oder Fremdeinschlüsse kann niemand wegreden ;)

am 30. März 2013 um 5:33

Zitat:

Original geschrieben von Andy_bln

... Und Luftblasen oder Fremdeinschlüsse kann niemand wegreden ;)

... Stand der Technik :D

am 30. März 2013 um 18:46

Hallo,

das Gleiche ist mir passiert, 2.0 TDI 170 PS Motor BMR BJ 2006/07, 90.000km, DSG.

Auf der BAB mit schrecklichen Geräuschen auf die Seite, Motor aus. Nach Abschleppen zum :) Kurbelwellenbruch im Bereich des 2.Lagers, Schaden am Turbolader (Späne im Öl) und 2-Massenschwungrad (nach Verschleiß-Messung) defekt.

Jetzt neuer Motor mit neuem Turbolader und neues 2-Massenschwungrad. Habe das Glück einer Anschlussgarantie!!

Jetzt streiten sich Die Versicherung und VW um die Anteile der Reparaturkosten, laut des KV vom :) belaufen sich die Gesamtkosten inkl. MwSt auf ca. 14.000,00€

Laut Aussage des :) gibt es hier eine Kulanzregelung von VW falls ich die Garantie nicht hätte -

Also bei VW hart bleiben und nicht nachgeben.

Schaden hängt off. mit der Konstruktion der Einheit Ölpumpe/Ausgleichswellenmodul zusammen. Aufgrund von Verschleiß der Verbindungswelle und dem Antrieb zu dieser Einheit werden Schwingungen in die Kurbelwelle eingeleitet, die zum Bruch führen - bei AUDI gibt es angeblich schon eine stille Rückruf-Aktion (bei den Inspektionen) bezüglich dieses Problems.

Das Mindeste ist offensichtlich, daß man die 6-Kantwelle des Ölpumpe/Ausgleichswellenmoduls beim ZR-Wechsel mittauschen lassen sollte!!

Zitat:

Original geschrieben von BBEH

Hallo,

das Gleiche ist mir passiert, 2.0 TDI 170 PS Motor BMR BJ 2006/07, 90.000km, DSG.

Auf der BAB mit schrecklichen Geräuschen auf die Seite, Motor aus. Nach Abschleppen zum :) Kurbelwellenbruch im Bereich des 2.Lagers, Schaden am Turbolader (Späne im Öl) und 2-Massenschwungrad (nach Verschleiß-Messung) defekt.

Jetzt neuer Motor mit neuem Turbolader und neues 2-Massenschwungrad. Habe das Glück einer Anschlussgarantie!!

Jetzt streiten sich Die Versicherung und VW um die Anteile der Reparaturkosten, laut des KV vom :) belaufen sich die Gesamtkosten inkl. MwSt auf ca. 14.000,00€

Laut Aussage des :) gibt es hier eine Kulanzregelung von VW falls ich die Garantie nicht hätte -

Also bei VW hart bleiben und nicht nachgeben.

Schaden hängt off. mit der Konstruktion der Einheit Ölpumpe/Ausgleichswellenmodul zusammen. Aufgrund von Verschleiß der Verbindungswelle und dem Antrieb zu dieser Einheit werden Schwingungen in die Kurbelwelle eingeleitet, die zum Bruch führen - bei AUDI gibt es angeblich schon eine stille Rückruf-Aktion (bei den Inspektionen) bezüglich dieses Problems.

Das Mindeste ist offensichtlich, daß man die 6-Kantwelle des Ölpumpe/Ausgleichswellenmoduls beim ZR-Wechsel mittauschen lassen sollte!!

Der Wechsel der Ölpumpenantriebswelle hat aber nichts mit der Kurbelwelle zu tun. Das sind zwei unterschiedliche (schwach) Stellen

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