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2.0 TDI Kurbelwelle gebrochen Motorschaden bei 100 tkm keine Reaktion von VW

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 17. März 2013 um 12:40

Ich habe bei Volkswagen Automobile Stuttgart am 26.07.2012 einen gebrauchten Pkw Passat Variant mit 96411 km gekauft. Die Übergabe des Pkw’s war am 03.07.2012. Dazu habe ich noch eine Gebrauchtwagengarantie für alle Fälle abgeschlossen.

Am 10.02.2013 ging auf der Autobahn auf einmal der Motor aus (103000 km) und ich hätte deswegen fast noch einen Unfall verursacht da es am Ende einer Baustelle war, wo alle Verkehrsteilnehmer wieder beschleunigt haben und ich Mühe hatte das Fahrzeug auf die Standspur zu bekommen.

Ich musste denn Pannendienst rufen der nichts machen konnte. Das Fahrzeug wurde in die nächst gelegene VW-Werkstatt abgeschleppt. Zwei Tage später bekam ich einen Anruf des Autohauses zwecks der Schadensfeststellung- Kurbelwelle gebrochen- war die Diagnose. Schaden laut Kostenvoranschlag EUR 9030,00.

Der erste Anruf war natürlich beim Autohaus wo ich das Fahrzeug gekauft hatte. Man wollte davon nichts wissen und verwies mich auf die VVD Garantie. Ich soll ca. 4000,00 netto vom Schaden selbst tragen. Ist so und da kann man nichts machen, so die Aussage.

Ein Schreiben ging natürlich sofort an VW direkt und an die Kundenbetreuung. Auf die Antwort bzw. eine Reaktion überhaupt warte ich heute noch!!So etwas arrogantes hab ich noch nicht erlebt.

Sonderkulanz wurde vom Autohaus abgelehnt wegen der Garantie. Entweder oder sagte man mir...

Hat jemand Erfahrung mit so einem ähnlichen Vorfall ?

Beste Antwort im Thema

Naja, bei 280tkm noch kulanz fordern und entsetzt sein, wenn diese abgelehnt wird. Versteh ich nicht so ganz. Bei der laufleistung muss man eben mit dem risiko leben, dass jederzeit auch das auto (motor/getriebe/turbo) hops gehen kann. Angenommen die reparieren das und du hast dann mit 500tkm nen getriebeschaden. Beantragst du dann auch kulanz? Irgendwo muss man die kirche schon im dorf lassen.

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Hallo,

nach dem Kauf ist es nicht mal ein halbes Jahr vergangen - also der Händler muss eigentich die Kosten voll übernehmen wegen GW Garantie.Zusatzgarantie ist in dem Fall nur für den Händler von vorteil.

Wenn der Händler sich weigert - klare Fall für ein Besuch bei einen Rechtsanwalt...

Zitat:

Original geschrieben von mattschwarz883

Ich habe bei Volkswagen Automobile Stuttgart am 26.07.2012 einen gebrauchten Pkw Passat Variant mit 96411 km gekauft. Die Übergabe des Pkw’s war am 03.07.2012. Dazu habe ich noch eine Gebrauchtwagengarantie für alle Fälle abgeschlossen.

Am 10.02.2013 ging auf der Autobahn auf einmal der Motor aus (103000 km) und ich hätte deswegen fast noch einen Unfall verursacht da es am Ende einer Baustelle war, wo alle Verkehrsteilnehmer wieder beschleunigt haben und ich Mühe hatte das Fahrzeug auf die Standspur zu bekommen.

Ich musste denn Pannendienst rufen der nichts machen konnte. Das Fahrzeug wurde in die nächst gelegene VW-Werkstatt abgeschleppt. Zwei Tage später bekam ich einen Anruf des Autohauses zwecks der Schadensfeststellung- Kurbelwelle gebrochen- war die Diagnose. Schaden laut Kostenvoranschlag EUR 9030,00.

Der erste Anruf war natürlich beim Autohaus wo ich das Fahrzeug gekauft hatte. Man wollte davon nichts wissen und verwies mich auf die VVD Garantie. Ich soll ca. 4000,00 netto vom Schaden selbst tragen. Ist so und da kann man nichts machen, so die Aussage.

Ein Schreiben ging natürlich sofort an VW direkt und an die Kundenbetreuung. Auf die Antwort bzw. eine Reaktion überhaupt warte ich heute noch!!So etwas arrogantes hab ich noch nicht erlebt.

Sonderkulanz wurde vom Autohaus abgelehnt wegen der Garantie. Entweder oder sagte man mir...

Hat jemand Erfahrung mit so einer ähnlichen Geschichte?

Welches Bj. ist dein Fahrzeug?

Betreffs der Kundenbetreuung habe ich auch schon meine, leider schlechten Erfahrungen machen müssen. Gut bei mir ging es um keinen so großen Betrag aber trotzdem.

Ich an deiner Stelle würde versuchen dort anzurufen und genaustens nachzuhaken wieso mein dein Problem ignoriert.

Themenstarteram 17. März 2013 um 13:36

Hallo,

sind leider schon 7 Monate seit dem Kauf vergangen, darum lehnt es das Autohaus wo ich das Fahrzeug gekauft hab auch wehement ab sich an irgendwas zu beteiligen und wie gesagt von Volkswagen selbst hab ich bis jetzt überhaupt nichts gehört.

Werde jetzt das jetzt wohl über meinen Anwalt regeln müssen.

Themenstarteram 17. März 2013 um 13:46

Das Fahrzeug ist Zulassung 10/2007. Scheckheftgepflegt und alle von VW gemacht worden.

Bei der Kundenbetreuung hab ich schon angerufen. Die haben gar keinen Plan!!Der Fall wurde weitergegeben und mehr können Sie nicht dazu sagen. Der nächste Brief geht direkt an die Chefetage ob er gelesen wird oder nicht...

Zitat:

Original geschrieben von mattschwarz883

Hallo,

sind leider schon 7 Monate seit dem Kauf vergangen,

ah ja, stimmt.Dann wird es schwieriger.:(

Zitat:

Original geschrieben von mattschwarz883

Ich habe bei Volkswagen Automobile Stuttgart am 26.07.2012 einen gebrauchten Pkw Passat Variant mit 96411 km gekauft. Die Übergabe des Pkw’s war am 03.07.2012. Dazu habe ich noch eine Gebrauchtwagengarantie für alle Fälle abgeschlossen.

...

War der Kauf nun am 26.7. oder ist das ein Tippfehler und soll 26.6. heissen? Und die Übergabe demnach am 03.08. oder ist 3.7. korrekt?

Bei ersterem wärst du fein raus, und auch hier nochmal, NIEMALS nicht Garantie und Gewährleistung verwechseln.

Soll es 26.6. sein, ist das ganze etwas problematischer und ich würde da mal in Verhandlungen mit dem Autohaus treten bzw. mir rechtlichen Beistand suchen. Du wirst schwerlich beweisen können, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

Themenstarteram 17. März 2013 um 14:41

Sorry war ein Tippfehler...gekauft am 26.06. und am 03.07.2012 war die Übernahme..das Autohaus hat es schon Ihrem Anwalt übergeben, das sämtliche Korrespondenz nur noch über Ihn läuft. Die sind sich eh zu fein.. :-)

Zitat:

Original geschrieben von AVF

Hallo,

nach dem Kauf ist es nicht mal ein halbes Jahr vergangen - also der Händler muss eigentich die Kosten voll übernehmen wegen GW Garantie.

Jaein,

Übernahme ja aber nicht wegen der GW, sondern der Gewährleistung.

Ok, sehe gerade, der TE hat sich im Datum vertan. Dann schon schwieriger.

Zitat:

Original geschrieben von mattschwarz883

Sorry war ein Tippfehler...gekauft am 26.06. und am 03.07.2012 war die Übernahme..das Autohaus hat es schon Ihrem Anwalt übergeben, das sämtliche Korrespondenz nur noch über Ihn läuft. Die sind sich eh zu fein.. :-)

Hmm, das ist natürlich ärgerlich, genau eine Woche über den 6 Monaten ab Übergabe...

Wenn das Autohaus eh schon einen Anwalt eingeschaltet hat, solltest du das auch tun.

Maßgeblich ist halt §476BGB, eigentlich(!) sollte aber auch der Beweis bei einem Gebrauchsgüterkauf nicht allzu schwer fallen, das war zumindest mal der Plan bei der Novellierung des Gebrauchgüterkaufs.

Wenn du mal im Netz schaust.

Bspw. dieses Urteil hier:

http://lexetius.com/2004,1738

Könnte mir vorstellen, bei einem Bruch der Kurbelwelle, die mit Sicherheit nicht nach 7 Monaten und gefahrenen 8.000km PLÖTZLICH bricht, könnte ähnlich argumentiert werden.

Wir hatten bisher 3 Passat wo die Kurbelwelle gebrochen war , ist auch bei VW bekannt aber es gibt darüber nichts schriftliches wie zb. eine TPI . Ich denke mal du solltest dir einen guten Anwalt suchen so wie es das Autohaus auch gemacht hat .

Sehr ärgerlich, aber rechtlich gesehen hast Du nicht mehr Anspruch als bereits gesagt...

-Der GW-Kauf war leider etwas mehr als 6 Monate vorher, somit müsstest Du beweisen, daß der Mangel schon von Beginn an bestand. Das ist aussichtlos! @snegel: doch, die bricht wirklich plötzlich und ohne vorher erkennbare Anzeichen. Ein Metallurge Deines Vertrauens wird das bestätigen ...

-eine GW-Garantie zahlt ab einem bestimmten Alter und ab einer best. Laufleistung nur noch bestimmte % auf Lohn + Teile, ich nehme mal an, das wären bei Dir die ca. 4000€ Eigenbeteiligung der 9000€ Schaden. Auf "Vollkasko" kann man sich eben nur bei Neuwagen verlassen - wäre ja auch absurd, das von alter, gebrauchter und daher billigerer Ware zu verlangen

Anwalt wird Dir also wenig bringen, rechne einfach durch, ob Du die Eigenbeteiligung zahlen willst oder der Verkauf an Bastler lukrativer wäre.

am 18. März 2013 um 12:23

Hallo, hatte damals genau gesagt vor 2 Jahren einen Gebr. Mercedes der nach 10000 Gefahren km ( gesamt Fahrleistung 42000 km ) Motorschaden . Hatte mich mit einem RA besprochen . Der Händler musste den gebrauchten zurücknehmen , abzüglich Gefahren Km .

Gruß microh

Man könnte auch bei Ebay einen überholten Motor kaufen und verbauen lassen. Ist zwar auch nicht billig aber man bleibt weit unter den 4000 €, die VW fällig wären.

Themenstarteram 25. März 2013 um 10:44

so nach fast 6 Wochen kam jetzt eine Reaktion von VW..

Wie hätte es auch anders sein können ein Brief aus Textbausteinen mit einer Ablehnung des Kulanzantrags.

Meine Entscheidung steht fest nie wieder ein Auto aus der Konzerngruppe.

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