2,0 TDI 170 PS Motorschaden - Kunde selbst schuld?
Hallo Passat-Gemeinde,
eine Kollegin hatte mit ihrem Passat 3C Variant (Firmenwagen) auf der Autobahn einen Motorschaden. Bei ca. 150 km/h gab es einen lauten Knall und im Rückspiegel sah man nur noch Rauchschwaden. Sie hatte noch Glück im Unglück und konnte auf einen Parkplatz ausrollen.
Bergung über VW-Notruf in eine Vertragswerkstatt in Diemelstadt klappte schnell und reibungslos. Diagnose: Motorschaden. Nach einer Stunde konnte meine Kollegin in einem Leihwagen ihre Fahrt fortsetzen.
Jetzt geht es darum, wer den Schaden übernimmt, denn der Wagen war 2 Wochen über die Garantiezeit (2 Jahre).
Normalerweise würde man erwarten, dass in diesem Fall ein Kulanzantrag Aussicht auf Erfolg hat. Aber jetzt kommt's:
VW gibt meiner Kollegin die Schuld am Motorschaden, weil bei starkem Regen aufspritzendes Wasser von vorausfahrenden Wagen in den Luftfilter gelangt sei. Kein Scherz.
Ich habe bereits einige Beiträge über Motorschäden an den 170 PS TDI-Motoren gelesen, die Suche also genutzt. Wegen der Begründung des Schadens und der damit verbundenen Schuldzuweisung und abgelehnter Kulanz möchte ich aber noch einmal in die Runde fragen:
- Gibt es User, die ähnliches erlebt haben?
- Wie wurde mit der Kulanz verfahren?
- Bitte auch posten, wenn der Motor innerhalb der Garantiezeit hochgegangen ist.
Fahrzeugdaten:
EZ: 04/08
Laufleistung: 35.000 km
Motor: 2,0 TDI, 170 PS
Der Wagen ist scheckheft-gepflegt und wurde immer in einer VW-Vertragswerkstatt gewartet.
Vielen Dank im Voraus für (auch kurze) Erfahrungsberichte! 🙂
Gruß,
Freelancer
Beste Antwort im Thema
die Antworten hier sind wieder mal klar. Der Kunde ist natürlich an allem selbst schuld.
Fazit aus der Sache:
a) ein Passat hält max. 2 Jahre, nicht länger. Das ist bei VW Stand der Technik.
b) er darf grundsätzlich NICHT bei Regen gefahren werden. Alles Fahrzeuge, die dabei kaputtgehen, sind natürlich nur Einzelfälle. Es gibt bei VW nie "ein generelles Problem". Dürfte ja schon hinreichend aus dem Forum bekannt sein.
Natürlich braucht VW keine Rechtfertigung. Aber der Kunde braucht in Zukunft auch keinen VW mehr kaufen. So einfach ist das!
Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Noch mal mit der Werkstatt reden. Wenn das nicht hilft, selbst bei VW einen Antrag stellen, notfalls an die Medien wenden.
Wenn bekannt wird, daß man mit einem VW nicht bei Regen auf der Autobahn fahren darf, kauft den keiner mehr. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das im Sinne von VW ist.
Gruß
BB
60 Antworten
Zitat:
OK, hast den Vorteil daraus gezogen, dafür haben mindestens 12 andere ihren Beitrag für 0 Leistung entrichtet.
stimmt...so funktionieren versicherungen :-)
im prinzip muss jeder selbst abwägen was er macht...gerade bei einem auto das viel in kurzer zeit fährt, ist es doch sinnvoll eine versicherung abzuschließen, da die schäden eher aufgrund der laufleistung als durch das geringe alter verursacht werden.
ich hab bisher immer irgendwelche kleinen dinge gehabt (wischermotor, stellmotor klimaanlage etc.) die so übers jahr kaputtgehen, dass ich jedesmal den jahresbeitrag an ersatzteilen bezahlt hätte.
als dann noch die dicken brocken kamen, hab ich mich ganz besonders über die versicherung gefreut.
gruß,
dödel
Zitat:
Original geschrieben von Peter_AT
Genau, das wäre ein Wasserloch. Und so oder ähnlich wird es wohl gewesen sein, wegen durchfahren einer 2cm tiefen Wasserinne selbst am Auspuff des Vordermannes wird es nicht passiert sein.Zitat:
................ würde nach meinen Verständnis nach nur dann funktionieren, dass ich ein Wasserloch fahre, welches min. so tief ist wie die unterkante der Ansaugöffnung (welche meist auf höhe Kühlergrill ist).
Kann man über Versicherungen vielleicht wo anders diskutieren? der thread ging um einen Motorschaden wegen Wasser im Luftfiter und nicht um garantieversicherungen.
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für die zahlreichen Beiträge!
Ich möchte hierzu noch einiges anmerken:
Es ist natürlich richtig, dass wir keinerlei Anspruch auf Kulanz haben und sich VW rechtlich auf der sichereren Seite bewegt.
Auch gerechtfertigt ist prinzipiell der Einwand, dass sich alle Kunden mit abgeschlossener Anschlussgarantie fragen würden, warum sie die Garantiekosten tragen, wenn sowieso alles durch Kulanz abgedeckt wäre.
Die Gründe für die nicht abgeschlossene Anschlussgarantie sind folgende:
Wir leasen die Autos für 3 Jahre und fahren in der Regel ca. 40.000 km/Jahr (Kollegin war also eine Ausnahme). Und erstens deckt die Garantie dann nicht ab, was dann im dritten Jahr so anfällt (wie ein User schon schrieb).
Und zweitens hatten wir in 10 Jahren nur einen Fall eines gößeren Schadens innerhalb der Laufzeit und da handelte es sich um ein französisches Fabrikat.
Aber Kulanz hat auch immer etwas mit Fingerspitzengefühl zu tun. Und in diesem speziellen Fall war die Garantie eben erst 2 Wochen abgelaufen und der Wagen hatte eben erst 35.000 km runter. Und das ist etwas anderes, als wenn etwas nach 3 Jahren und 80.000 km passiert.
Dazu kommt die Begründung von VW (Wasser durch vorausfahrende Fahrzeuge in den Luftfilter gelangt), mit der die Kulanz abgelehnt wurde. Das alles zusammen waren die Gründe für die Erstellung dieses Threads. Und einige User konnten unsere Sichtweise ja auch nachvollziehen.
Zum Zeitpunkt des Schadens hat es wirklich sehr stark geregnet. Aber ich kann nur sagen, dass meine Kollegin NICHT auf 3 Meter auf den Vordermann aufgefahren ist (was sie auch bei besseren Wetterverhältnissen nicht tut). Und jetzt mal Butter bei die Fische: Selbst WENN sie es getan hätte, sollte es keine Ursache dafür sein, dass die Karre verreckt.
Fazit: Wir werden in der Sache bei Volkswagen nachhaken. Und wenn die sich nicht rühren, werden wir eben keinen VW/Audi mehr ordern. Auch wenn es denen bei 10-12 Stück pro Jahr nicht wehtun wird. UND: Auch wenn ich dann die Marke wechseln müsste... 🙄
Viele Grüße,
Freelancer
Zitat:
Original geschrieben von freelancer91
Dazu kommt die Begründung von VW (Wasser durch vorausfahrende Fahrzeuge in den Luftfilter gelangt), mit der die Kulanz abgelehnt wurde. Das alles zusammen waren die Gründe für die Erstellung dieses Threads. Und einige User konnten unsere Sichtweise ja auch nachvollziehen.
Zum Zeitpunkt des Schadens hat es wirklich sehr stark geregnet. Aber ich kann nur sagen, dass meine Kollegin NICHT auf 3 Meter auf den Vordermann aufgefahren ist (was sie auch bei besseren Wetterverhältnissen nicht tut). Und jetzt mal Butter bei die Fische: Selbst WENN sie es getan hätte, sollte es keine Ursache dafür sein, dass die Karre verreckt.
Die Begründung von VW kann doch nicht wirklich ernst gemeint sein. Ein Fahrzeug bei dem ich aufpassen muss wieviel mm Regen fällt, um nicht einen Motorschaden "selbst zu verursachen"
Auch ohne "Starkregen" ziehen manche LKW´s auf der AB Unmegen von Wasser hoch. Das muss jedes Auto abkönnen.
ODER VW definiert das 3L Auto neu: "Mehr als 3 LIter Wasser pro qm auf der STraße, und das Auto muss in der Garage stehen bleiben."
Ein ganz schlechter Witz. Und wenn Ihr die Begründung schwarz auf weiß so habt,würde ich mich mal mit irgend einem Fernsehsender auseinandersetzen, die freuen sich über so einen Schwachsinn.
VW´s dürfen in Zukunft nur noch bei Sprühregen und mit 100 m Abstand zum Vordermann bewegt werden, um Motorschäden durch Wassereintritt im Ansaugtrakt zu verhindern.
Man Man Man, und es gibt hier wirklich noch welche, die das auch noch gerechtfertigt finden, und suchen wo die Fahrerin den Schaden selbst verursacht haben könnte.
Wenn der Threadsteller wüsste, dass seine Kollegin die Off-Road Eigenschaften des 3C probieren wollte und beim Feststellen der Wattiefe ein 1 m tiefes Wassserhindernis passiert hat, dann hätte er sicher nicht diesen Thread erstellt, oder?
Gruß M
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von windelexpress
Die Begründung von VW kann doch nicht wirklich ernst gemeint sein. Ein Fahrzeug bei dem ich aufpassen muss wieviel mm Regen fällt, um nicht einen Motorschaden "selbst zu verursachen"
Selbst im ungünstigsten Fall bei mehreren 100 Kilometern Starkregen ist ein Wasserschlag höchst unwahrscheinlich. Vorher durchnäßt langsam der Luftfilter, quillt auf und blockiert die Luftzufuhr. So erlebt bei meinem früheren Saab 9-5 3,0 TiD. Der Trichter vom Ansaugtrakt stand direkt senkrecht hinter dem Kühlergrill und hat gierig Wasser und Schnee angesaugt. Völlige Fehlkonstruktion, die eingestanden und umgebaut wurde. Der komplette Ansaugtrakt wurde bei allen 3,0 TiD des ersten Baujahres verlegt.
Daß VW Kulanz ablehnt, ist zwar legitim, aber bei dem Fahrzeugalter und der Laufleistung sehr dürftig. Die Frage ist, ob der Händler die Kulanzanfrage, wenn er überhaupt eine gestellt hat, weitergeleitet hat. Vielen Händlern ist die Mühe zuviel und bei Firmenwagen wird sicher eher noch "Scheiß egal" gedacht als beim Privatmann. Eine Direktanfrage beim VW-Kundencenter wird sicher eher zum Erfolg führen. Ich glaube kaum, daß die Ablehnung bei knapp über 2 Jahren Fahrzeugalter und dieser lächerlichen Kilometerleistung aufrechterhalten wird.
Zitat:
Original geschrieben von Südschwede
Selbst im ungünstigsten Fall bei mehreren 100 Kilometern Starkregen ist ein Wasserschlag höchst unwahrscheinlich. Vorher durchnäßt langsam der Luftfilter, quillt auf und blockiert die Luftzufuhr. So erlebt bei meinem früheren Saab 9-5 3,0 TiD. Der Trichter vom Ansaugtrakt stand direkt senkrecht hinter dem Kühlergrill und hat gierig Wasser und Schnee angesaugt. Völlige Fehlkonstruktion, die eingestanden und umgebaut wurde. Der komplette Ansaugtrakt wurde bei allen 3,0 TiD des ersten Baujahres verlegt.Zitat:
Original geschrieben von windelexpress
Die Begründung von VW kann doch nicht wirklich ernst gemeint sein. Ein Fahrzeug bei dem ich aufpassen muss wieviel mm Regen fällt, um nicht einen Motorschaden "selbst zu verursachen"Daß VW Kulanz ablehnt, ist zwar legitim, aber bei dem Fahrzeugalter und der Laufleistung sehr dürftig. Die Frage ist, ob der Händler die Kulanzanfrage, wenn er überhaupt eine gestellt hat, weitergeleitet hat. Vielen Händlern ist die Mühe zuviel und bei Firmenwagen wird sicher eher noch "Scheiß egal" gedacht als beim Privatmann. Eine Direktanfrage beim VW-Kundencenter wird sicher eher zum Erfolg führen. Ich glaube kaum, daß die Ablehnung bei knapp über 2 Jahren Fahrzeugalter und dieser lächerlichen Kilometerleistung aufrechterhalten wird.
Dass es sich überhaupt der Leiter einer KFZ-Werkstatt(der ja immer noch "Meister" seines Faches sein sollte) traut so eine Begründung dem vermeintlich ahnungslosen Kunden unter die Nase zu reiben, ist meines Erachtens frech, dumm, Verarschung was weiß ich noch alles.
"Tja den Motorschaden haben sie selbst verursacht, was sind Sie auch so doof und fahren mit Ihrem 40000 Euro-Wagen bei Regen. Selber Schuld, und Kulanz?? Bei REgen mit einem Passat auf die Autobahn zu fahren, grenzt ja schon an vorsätzliche Beschädigung des Motors. Und dafür Kulanz? NEIN NEIN, NIEMALS NIE!!!!"
@threadsteller
Bitte halte uns weiter auf dem Laufenden. Ich möchte unbedingt wissen, was dabei rausgekommen ist.
Ich erinner hier an die mehreren Freds 170 PS PD und 140 PS CR und 170 PS CR, die sämtlichst durch Software-update´s etc. um das geprellt werden, was sie vermeintlich erworben haben.
Gruß M
Wann war der letzte Service bei dem Wagen.
Ich werd das Gefühl nicht los das sich der Werkstattmeister nur von schlechter Serviceleistung ablenken will.
Kann es sein das möglichweise schlampiger Service, z.B. Luftfilterkasten nicht richtig verschlossen o. ä. , dafür verantwortlich ist ?
Ich kenne jedenfalls keinen Wagen, fahre selber Auto's seit mehr als 2 Jahrzehnte, bei dem so etwas schonmal passiert ist.
Das höre bzw. lese ich auch zum erstenmal.
Zitat:
Original geschrieben von BBB
die Antworten hier sind wieder mal klar. Der Kunde ist natürlich an allem selbst schuld.
Fazit aus der Sache:
a) ein Passat hält max. 2 Jahre, nicht länger. Das ist bei VW Stand der Technik.
b) er darf grundsätzlich NICHT bei Regen gefahren werden. Alles Fahrzeuge, die dabei kaputtgehen, sind natürlich nur Einzelfälle. Es gibt bei VW nie "ein generelles Problem". Dürfte ja schon hinreichend aus dem Forum bekannt sein.Natürlich braucht VW keine Rechtfertigung. Aber der Kunde braucht in Zukunft auch keinen VW mehr kaufen. So einfach ist das!
Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Noch mal mit der Werkstatt reden. Wenn das nicht hilft, selbst bei VW einen Antrag stellen, notfalls an die Medien wenden.
Wenn bekannt wird, daß man mit einem VW nicht bei Regen auf der Autobahn fahren darf, kauft den keiner mehr. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das im Sinne von VW ist.Gruß
BB
Hallo allerseits
Der selben Meinung bin ich auch.
ab 20000 KM fing er an zu Klappern wie ein Diesel.Ist aber ein Benziner.
Sechs Monate bin ich am Kämpfen damit das Repariert wird.Trotz Garantie weigert man sich das zu beheben.
VW geht es einfach zu gut.
Werde jetzt Prozessieren.
Hab beim Anwalt alles klar dazu gemacht.
Sie wollen es einfach nicht anders.
Leute schreibt nach Sat 1 Akte .Hab ich auch gemacht.Wenn genug zuschriften kommen wird es in einer Sendung aufgenommen.
Zitat:
Original geschrieben von A-Klasse Rainer
.Zitat:
Original geschrieben von BBB
die Antworten hier sind wieder mal klar. Der Kunde ist natürlich an allem selbst schuld.
Fazit aus der Sache:
a) ein Passat hält max. 2 Jahre, nicht länger. Das ist bei VW Stand der Technik.
b) er darf grundsätzlich NICHT bei Regen gefahren werden. Alles Fahrzeuge, die dabei kaputtgehen, sind natürlich nur Einzelfälle. Es gibt bei VW nie "ein generelles Problem". Dürfte ja schon hinreichend aus dem Forum bekannt sein.Natürlich braucht VW keine Rechtfertigung. Aber der Kunde braucht in Zukunft auch keinen VW mehr kaufen. So einfach ist das!
Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Noch mal mit der Werkstatt reden. Wenn das nicht hilft, selbst bei VW einen Antrag stellen, notfalls an die Medien wenden.
Wenn bekannt wird, daß man mit einem VW nicht bei Regen auf der Autobahn fahren darf, kauft den keiner mehr. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das im Sinne von VW ist.Gruß
BB
Leute schreibt nach Sat 1 Akte .Hab ich auch gemacht.Wenn genug zuschriften kommen wird es in einer Sendung aufgenommen.
Beim Unterschichten-Fernsehen? Wie wär's stattdessen mit dem Vox Automagazin? Das hat wenigstens Niveau.
Zitat:
Original geschrieben von Texas2000
Beim Unterschichten-Fernsehen? Wie wär's stattdessen mit dem Vox Automagazin? Das hat wenigstens Niveau.
Im Gegensatz zu Deinem Kommentar!!!!!!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von windelexpress
Im Gegensatz zu Deinem Kommentar!!!!!!!!!!Zitat:
Original geschrieben von Texas2000
Beim Unterschichten-Fernsehen? Wie wär's stattdessen mit dem Vox Automagazin? Das hat wenigstens Niveau.
Genau haste recht
Hallo zusammen,
ich habe mittlerweile neue Infos und bringe euch auf den neuesten Stand.
Da ja der erste Kulanzantrag von VW aus den bekannten Gründen abgelehnt wurde, haben wir mittlerweile die Rechnung für den neuen Motor bezahlt (knapp 11.000 Euro). Schließlich kann die Werkstatt nichts für das Verhalten von VW.
Das ändert aber nichts daran, dass wir den abgelehnten Kulanzantrag nicht akzeptieren. Also haben wir die Werkstatt beauftragt, erneut einen 'Basis-Kulanzantrag' an VW zu stellen mit dem Hinweis auf mögliche Konsequenzen (Kündigung Großkundenvertrag) und den ebenfalls bekannten Begründungen.
Ganz formell wurde auch angemerkt, dass es in der Betriebsanleitung keinen Hinweis darauf gibt, dass der Wagen bei Starkregen nicht zu benutzen ist.
Außerdem wurde bei der letzten Wartung (ich glaube, bei der 30.000der Inspektion, also vor ca. 5.000 km) ein Kühlmittelverlust festgestellt und behoben. Das könnte auf Haarrisse am Motorblock oder Zylinderkopf deuten.
Wir warten jetzt auf die Reaktion von VW. Werde weiter berichten.
Viele Grüße,
Freelancer
Heftig, heftig...
Verstehe ich das richtig, dass dieses Eigenverschulden von Seiten der VW-Zentrale und nicht Eurer VW-Werkstatt feststellt wurde?
Hallo Allerseits
Auf jeden daran festhalten das in Anleitung nichts steht.
Und die Haarrisse sind auch bekannt.Könnt ihr den Motor noch anschauen?Kontrolle auf Risse?
Auch die Motorschäden sind oft.Darum wird wohl heimlich die Leistung reduziert.
Schau mal (Such funtion)
Ich würde Klagen.(Risse,Anleitung)
mal ne Frage, wer hat denn jetzt den Schaden festgestellt. Euer "Meister"? wieso zieht ihr nicht einfach einen Gutachter dazu, der mal die wirkliche Ursache erforscht. Die Begründung von VW muss ja auf irgendwelchen Tatsachen beruhen. Also woher nehmen die jetzt ganz genau die Fakten um so eine Prognose zu stellen?
Wobei, bei der LifeTime bei Skoda haben die auch mal nen Thermostat nicht übernehmen wollen. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass das aufgrund von Undichtigkeiten wäre. Nachdem ich sie gefragt habe woher sie das denn wüssten und erzählt habe, dass meine Werkstatt einen mechanischen Schaden im Thermostat festgestellt hatte, musste ich noch kurz einen freundlichen "mit-Anwalt-drohen"-Brief aufsetzen und Zack wurde es bezahlt.
Ich würde auch selber (oder dein Chef) mal mit einer Frau bei der Kulanzabteilung sprechen und alles vortragen und auch sachlich argumentieren. Wurde hier doch schon paar mal gesagt, dass die eine so, die andere so entscheidet (wie auch bei vielen anderen Firmen und Sachen). Wenn das halt nix hilft den Rechtsweg bestreiten.
Nichtsdestotrotz sollte man sich natürlich jetzt auch schon einen Anwalt nehmen.
Ist nur meine persönliche Meinung. Hoffe, ihr bekommt das hin.
Nur eine Frage. Wieso habt ihr nicht einfach das Auto irgendwie verkauft (ok ist Leasing, aber bei dem Schaden ...) und euch ein neues gekauft, das hätte sicherlich nicht ganz so arg viel gekostet.