2,0 TDI 170 PS Motorschaden - Kunde selbst schuld?
Hallo Passat-Gemeinde,
eine Kollegin hatte mit ihrem Passat 3C Variant (Firmenwagen) auf der Autobahn einen Motorschaden. Bei ca. 150 km/h gab es einen lauten Knall und im Rückspiegel sah man nur noch Rauchschwaden. Sie hatte noch Glück im Unglück und konnte auf einen Parkplatz ausrollen.
Bergung über VW-Notruf in eine Vertragswerkstatt in Diemelstadt klappte schnell und reibungslos. Diagnose: Motorschaden. Nach einer Stunde konnte meine Kollegin in einem Leihwagen ihre Fahrt fortsetzen.
Jetzt geht es darum, wer den Schaden übernimmt, denn der Wagen war 2 Wochen über die Garantiezeit (2 Jahre).
Normalerweise würde man erwarten, dass in diesem Fall ein Kulanzantrag Aussicht auf Erfolg hat. Aber jetzt kommt's:
VW gibt meiner Kollegin die Schuld am Motorschaden, weil bei starkem Regen aufspritzendes Wasser von vorausfahrenden Wagen in den Luftfilter gelangt sei. Kein Scherz.
Ich habe bereits einige Beiträge über Motorschäden an den 170 PS TDI-Motoren gelesen, die Suche also genutzt. Wegen der Begründung des Schadens und der damit verbundenen Schuldzuweisung und abgelehnter Kulanz möchte ich aber noch einmal in die Runde fragen:
- Gibt es User, die ähnliches erlebt haben?
- Wie wurde mit der Kulanz verfahren?
- Bitte auch posten, wenn der Motor innerhalb der Garantiezeit hochgegangen ist.
Fahrzeugdaten:
EZ: 04/08
Laufleistung: 35.000 km
Motor: 2,0 TDI, 170 PS
Der Wagen ist scheckheft-gepflegt und wurde immer in einer VW-Vertragswerkstatt gewartet.
Vielen Dank im Voraus für (auch kurze) Erfahrungsberichte! 🙂
Gruß,
Freelancer
Beste Antwort im Thema
die Antworten hier sind wieder mal klar. Der Kunde ist natürlich an allem selbst schuld.
Fazit aus der Sache:
a) ein Passat hält max. 2 Jahre, nicht länger. Das ist bei VW Stand der Technik.
b) er darf grundsätzlich NICHT bei Regen gefahren werden. Alles Fahrzeuge, die dabei kaputtgehen, sind natürlich nur Einzelfälle. Es gibt bei VW nie "ein generelles Problem". Dürfte ja schon hinreichend aus dem Forum bekannt sein.
Natürlich braucht VW keine Rechtfertigung. Aber der Kunde braucht in Zukunft auch keinen VW mehr kaufen. So einfach ist das!
Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Noch mal mit der Werkstatt reden. Wenn das nicht hilft, selbst bei VW einen Antrag stellen, notfalls an die Medien wenden.
Wenn bekannt wird, daß man mit einem VW nicht bei Regen auf der Autobahn fahren darf, kauft den keiner mehr. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das im Sinne von VW ist.
Gruß
BB
60 Antworten
Da Keiner weis was wirklich passiert ist wird es nun schwierig.
Fakt ist doch das bei "normalem" Starkregen KEIN Wasser in den Ansaugtrakt, sprich Luftfilter geraten kann und wird, dafür ist der Ansaugrüssel schon zu lang, und wegen einem Schnapsglas voll Wasser im Filter passiert nichts. Heißt für mich da muss schon eine ordentlich Ladung Wasser gekommen sein.
Ich denke mal eher es war so das man durch tiefes Wasser gefahren ist, (Starkregen -> Grosse Wasserlache in einer Senke z.B.), dabei hat der Motor ein Schluck Wasser getrunken.
Logisch das VW die Kosten nicht trägt!
Wann muss man eine Garantieverlängerung abschließen? Direkt beim Autokauf oder kurz befor die Werksgarantie abläuft?
Leon
Spätestens 4 Wochen vor Werksgarantieablauf. Schließt Du sie direkt beim Neuwagenkauf ab, kannst Du für das gleiche Geld 3 Jahre verlängern.
Ich habe meinen diese Woche ohne Garantieverlängerung bestellt. Kann ich das bei der Bezahlung noch machen oder dann erst kurz vor Garantieablauf? Alos wenn ich das bei der Bezahlung mache, kann ich dann noch die 3 Jahre für 2-bezahl-Jahre bekommen?
Leon
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Hi,
bei Abschluss der Garantieverlängerung um 2 Jahre (auf 4 Jahre) direkt bei Kauf / Zulassung (ich habe am Tag der Fahrzeugübergabe abgeschlossen) gibt es rd. 15% Nachlass (und es muss natürlich sofort bezahlt werden!).
Nur direkt bei Kauf gibt es die Möglichkeit eine Garantieverlängerung um 3 Jahre (auf 5 Jahre) abzuschließen, diese ist jedoch (je nach Modell) doppelt so teuer wie die 2-jährige Verlängerung!!
In der Anlage füge ich eine (sehr) alte Preisliste an, die offensichtlich immer noch Gültigkeit hat (NF=Abschluss beim Kauf / NW=Abschluss danach aber vor Auslauf der Werksgarantie):
Zitat:
Original geschrieben von ge.micha
Ich denke mal eher es war so das man durch tiefes Wasser gefahren ist, (Starkregen -> Grosse Wasserlache in einer Senke z.B.), dabei hat der Motor ein Schluck Wasser getrunken.
Da müsste man aber mit einen ordentlichen Tempo durchgefahren sein, damit das Wasser hoch genug aufspritzt, wobei selbst VW sollte die Luft vor den Vorderrädern Ansaugen, damit eben kein eigenes Spritzwasser angesaugt werden kann...
Sprich da haben wir ein kleines Problem: a) muss ich schnell genug fahren um das Wasser hoch genug zu bekommen, aber b) zieht sich die Wassergischt mit zunehmeder Geschwindigkeit eher nach hinten als gegen die Fahrtrichtung...
D.h. Eigenverschulden durch das Ansaugen von Wasser würde nach meinen Verständnis nach nur dann funktionieren, dass ich ein Wasserloch fahre, welches min. so tief ist wie die unterkante der Ansaugöffnung (welche meist auf höhe Kühlergrill ist).
Bei einen vor mir fahrenden Fahrzeug sehe ich kein eigenverschulden...
mfg
Peter
Zitat:
Für wirkliche Vielfahrer lohnt sich das Ding nicht, weil zum einen die Fahrleistungen zu hoch sind und zum anderen nach den 2 Jahren die wirklichen Verschleißteile dran sind, die über diese Garantieverlängerung nicht abgedeckt sind.
es handelt sich ja auch um eine versicherung für SCHÄDEN und nicht für verschleissteile.
den verschleiss kann ja nun ruhig jeder mal selber berappen, ansonsten besser kein auto (oder irgendwas anderes) kaufen.
gruß,
dödel
Zitat:
Original geschrieben von Peter_AT
Da müsste man aber mit einen ordentlichen Tempo durchgefahren sein, damit das Wasser hoch genug aufspritzt, wobei selbst VW sollte die Luft vor den Vorderrädern Ansaugen, damit eben kein eigenes Spritzwasser angesaugt werden kann...Zitat:
Original geschrieben von ge.micha
Ich denke mal eher es war so das man durch tiefes Wasser gefahren ist, (Starkregen -> Grosse Wasserlache in einer Senke z.B.), dabei hat der Motor ein Schluck Wasser getrunken.
Sprich da haben wir ein kleines Problem: a) muss ich schnell genug fahren um das Wasser hoch genug zu bekommen, aber b) zieht sich die Wassergischt mit zunehmeder Geschwindigkeit eher nach hinten als gegen die Fahrtrichtung...D.h. Eigenverschulden durch das Ansaugen von Wasser würde nach meinen Verständnis nach nur dann funktionieren, dass ich ein Wasserloch fahre, welches min. so tief ist wie die unterkante der Ansaugöffnung (welche meist auf höhe Kühlergrill ist).
Bei einen vor mir fahrenden Fahrzeug sehe ich kein eigenverschulden...
mfg
Peter
auf der bahn, bei starkem regen...da geht es auch um das wasser durch den vordermann. und das kann sehr wohl ein problem sein.
genügend geschwindigkeit, starker regen und geringer abstand...das ist auch bei anderen fahrzeugen so...meist merkt man sowas, wenn kein gas mehr angenommen wird...ist aber nach ein paar sekunden wieder weg.
wenn sowas jedoch vorkommt, hat man als nachfahrender zumindest "fast null" abstand gehalten...aber diese kandidaten sieht man ja auch jeden tag *gg*
aber das durch sowas gleich ein motorschaden auftritt ...naja...am ende, ausserhalb der garantie und wie neo schon schrieb...die müssen garnichts begründen! also was solls..die müssen nichts bezahlen, man muss auch nicht VW fahren oder wieder kaufen, man kann sich an seinen "persönlichen" anwalt wenden (seit ebay hat den doch jeder *gg*) oder an die medien *gg*
Zitat:
Original geschrieben von dödelhans
...
es handelt sich ja auch um eine versicherung für SCHÄDEN und nicht für verschleissteile.
...
Habe ja auch nichts anderes behauptet. Nur ist die Beteiligung von VW eben dann bei den Schäden sehr begrenzt. Und wenn ich sehe, was bei mir nach den 100 Tkm bedürftig wird, ist es eben der Verschleiß. Und gegen den versichern? Da kann man sich auch zwei Autos leisten.
Zitat:
Original geschrieben von blogreiter
Habe ja auch nichts anderes behauptet. Nur ist die Beteiligung von VW eben dann bei den Schäden sehr begrenzt. Und wenn ich sehe, was bei mir nach den 100 Tkm bedürftig wird, ist es eben der Verschleiß. Und gegen den versichern? Da kann man sich auch zwei Autos leisten.Zitat:
Original geschrieben von dödelhans
...
es handelt sich ja auch um eine versicherung für SCHÄDEN und nicht für verschleissteile.
...
irgendwie sieht das für mich so aus, als wären die SCHÄDEN auch nur bis 100tkm gedeckt, das sind bei mir 2,5Jahre also da stellt sich die Frage ob die Anschlussgarantie sinn macht schon...
Da überleg ich mir eher ein Operating-Leasing.
BTT: VW Muss genau nicht zuzahlen, das muss kein Hersteller nach ablauf der Gewährleistung. Da hilft sicher kein Anwalt, da die Rechtslage für VW spricht. Aber bei dieser km Leistung, und dem Alter genau nicht entgegenzukommen ist halt auch ein Starkes Stück...
Das kennt man eher bei billig China Fälschungen (im Elektronik bereich).
Nochmal, Wasser bringt man so leicht nicht in den Motor (wenn man damit fährt), also einen mutwillig herbeigeführten Schaden kann ich mir nicht vorstellen.
Zitat:
irgendwie sieht das für mich so aus, als wären die SCHÄDEN auch nur bis 100tkm gedeckt,
nein, es werden ab 100tkm aber nur noch 40% des materials, allerdings weiterhin 100% der lohnkosten übernommen.
Zitat:
Und wenn ich sehe, was bei mir nach den 100 Tkm bedürftig wird, ist es eben der Verschleiß.
der threadersteller beweist ja nun genau das gegenteil oder? wenn einem der motor um die ohren fliegt, dann rechnet sich diese versicherung GANZ schnell. in meiner autohistorie hat sie sich jedenfalls schon vielfach rentiert.
an beiträgen hab ich ca. 1200,- bezahlt, reguliert wurden schäden (an 2 autos) für ca. 11.000,-. der hauptvorteil ist die berechenbarkeit des versicherungsbeitrages gegenüber der unberechenbarkeit eines unter umständen sehr teueren schadens.
gruß,
dödel
Zitat:
Original geschrieben von dödelhans
...
an beiträgen hab ich ca. 1200,- bezahlt, reguliert wurden schäden (an 2 autos) für ca. 11.000,-. der hauptvorteil ist die berechenbarkeit des versicherungsbeitrages gegenüber der unberechenbarkeit eines unter umständen sehr teueren schadens.
...
OK, hast den Vorteil daraus gezogen, dafür haben mindestens 12 andere ihren Beitrag für 0 Leistung entrichtet.
Ich habe mir die übermäßig kleine Schrift der Bedingungen reingezogen und bin zu dem Schluß gekommen, dass in Anbetracht der bisherigen VWs in den vergangenen 15 Jahren gemachten Erfahrungen die angebotenen Leistungen mich nicht zum Vertragsabschluß reizen.
Mit dieser Entscheidung kann ich Pech haben (aber die Zuzahlung wäre mir sowieso nicht erspart geblieben). Aber ich kann nachher aus dem haus gehen und die Treppe herunterfallen.... Man muss sein Risiko abwägen, das tun auch die Anbieter von Versicherungen....
Ich bin momentan auch am überlegen eine Anschlussgarantie abzuschließen. Gerade günstig finde ich das nicht. Die Zuverlässigkeit verläuft ja nach der Badewannenkurve, am Anfang muss man ab und an in die Werkstatt, dann gar nicht und später wieder häufiger, wenn ich für eine Zeit zahle, in der im Durchschnitt eh nichts anfällt, dann ist das für mich schlecht angelegtes Geld. Wie der Vorposter schon schreibt, man muss sich selber überlegen wie viel Risiko man eingehen will. Bei mir ist es so, ich fahre 20 tkm im Jahr, nach vier Jahren hätte ich somit erst 80 tkm runter und würde dann noch mit der Km-Leistung im Garantiebereich liegen. Mal gucken. Ich habe ja noch knapp 3 Monate zeit bis zur Auslieferung.
Leon
Kann es nicht auch seit das beim Service geschlampt worden ist, soll doch auch schonmal vorgekommen sein.
Was jetzt möglicherweise auch nicht mehr zu beweisen ist.