2,0 TDI 170 PS Motorschaden - Kunde selbst schuld?

VW Passat B6/3C

Hallo Passat-Gemeinde,

eine Kollegin hatte mit ihrem Passat 3C Variant (Firmenwagen) auf der Autobahn einen Motorschaden. Bei ca. 150 km/h gab es einen lauten Knall und im Rückspiegel sah man nur noch Rauchschwaden. Sie hatte noch Glück im Unglück und konnte auf einen Parkplatz ausrollen.

Bergung über VW-Notruf in eine Vertragswerkstatt in Diemelstadt klappte schnell und reibungslos. Diagnose: Motorschaden. Nach einer Stunde konnte meine Kollegin in einem Leihwagen ihre Fahrt fortsetzen.

Jetzt geht es darum, wer den Schaden übernimmt, denn der Wagen war 2 Wochen über die Garantiezeit (2 Jahre).
Normalerweise würde man erwarten, dass in diesem Fall ein Kulanzantrag Aussicht auf Erfolg hat. Aber jetzt kommt's:

VW gibt meiner Kollegin die Schuld am Motorschaden, weil bei starkem Regen aufspritzendes Wasser von vorausfahrenden Wagen in den Luftfilter gelangt sei. Kein Scherz.

Ich habe bereits einige Beiträge über Motorschäden an den 170 PS TDI-Motoren gelesen, die Suche also genutzt. Wegen der Begründung des Schadens und der damit verbundenen Schuldzuweisung und abgelehnter Kulanz möchte ich aber noch einmal in die Runde fragen:

- Gibt es User, die ähnliches erlebt haben?

- Wie wurde mit der Kulanz verfahren?

- Bitte auch posten, wenn der Motor innerhalb der Garantiezeit hochgegangen ist.

Fahrzeugdaten:

EZ: 04/08
Laufleistung: 35.000 km
Motor: 2,0 TDI, 170 PS

Der Wagen ist scheckheft-gepflegt und wurde immer in einer VW-Vertragswerkstatt gewartet.

Vielen Dank im Voraus für (auch kurze) Erfahrungsberichte! 🙂

Gruß,
Freelancer

Beste Antwort im Thema

die Antworten hier sind wieder mal klar. Der Kunde ist natürlich an allem selbst schuld.
Fazit aus der Sache:
a) ein Passat hält max. 2 Jahre, nicht länger. Das ist bei VW Stand der Technik.
b) er darf grundsätzlich NICHT bei Regen gefahren werden. Alles Fahrzeuge, die dabei kaputtgehen, sind natürlich nur Einzelfälle. Es gibt bei VW nie "ein generelles Problem". Dürfte ja schon hinreichend aus dem Forum bekannt sein.

Natürlich braucht VW keine Rechtfertigung. Aber der Kunde braucht in Zukunft auch keinen VW mehr kaufen. So einfach ist das!

Ich würde mir das nicht gefallen lassen. Noch mal mit der Werkstatt reden. Wenn das nicht hilft, selbst bei VW einen Antrag stellen, notfalls an die Medien wenden.
Wenn bekannt wird, daß man mit einem VW nicht bei Regen auf der Autobahn fahren darf, kauft den keiner mehr. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das im Sinne von VW ist.

Gruß
BB

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Es schein wohl auch so das die Kulanzanträge beim ersten mal sogar meist abgelehnt werden.
Basisantrag halt nur. Dort wird überprüft ob es ein bekannter "Hausgemachter" defeckt in Frage kommen kann. wenn nicht wird das erstmal abgelehnt.
Erst beim zweiten versuch wird so VW Wörtlich , individuel geprüft.
Soll heißen , erst dann beschäftigt sich wirklich jemand persönlich mit der Sache.
Lerne : Kulanzantrag immer Zwei mal stellen.
Gibt auch genug Erfarungen in diesem Forum , gerade 3C Passat.
Hoffe auch auf Kulanz Motortotalschaden nach 147Tkm 3,5 Jahre Scheckheftgepflegt 140Ps PD.

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