18 Zoll St-Line Felgen TÜV/ABE/COC? Ich bin ratlos ...

Ford Focus Mk4

Hallo zusammen,

ich besitze einen Focus MK4 St-Line 2.0 EcoBlue (150 PS Kombi). Ich habe den Focus als Jahreswagen vom Ford-Händler gekauft. Zu diesem Zeitpunkt war der Wagen mit den originalen 17 Zoll Felgen mit Ganzjahresbereifung ausgestattet.

Nun hatte ich die Gelegenheit mir die originalen 18 Zoll St-Line Felgen relativ günstig zu kaufen und habe dies auch getan. Bereift sind die Felgen mit den originalen 235/40R18 91V Michelin Sommerreifen.

Nun kommt mein Problem ins Spiel. In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 sind entsprechend nur die 17 Zoll Ganzjahresreifen mit 215/50R17 aufgeführt.
In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier sind lediglich noch kleinere Rad/Reifenkombinationen aufgeführt, nicht aber die Rad/Reifengröße der originalen 18 Zoll St-Line Felge. Im Internet habe ich bereits diverse EG-Übereinstimmungsbescheinigungen gefunden, in welcher die Felge aufgeführt ist. Nicht so bei meiner 🙁

Ich kann den Focus über den Ford Konfigurator auch mit der 18 Zoll St-Line Felge bestellen und auch wenn ich die Felge im Ford Shop auswähle (mit Eingabe der FIN), wird mir gesagt, dass die Felge für meinen MK4 geeignet ist (Artikel-Nummer der Felge: 2246334). Macht ja auch Sinn, denn schließlich fährt der Focus mit genau diesen Reifen tausendfach in Deutschland umher 😉

Ich war nun heute also beim meinem Ford-Händler, um nachzufragen, ob ich die Felgen einfach so fahren kann oder irgendeine Bestätigung benötige. Ich fasse die Aussagen des Mitarbeiters mal so zusammen: "Wenn ich kein ABE für die Felgen habe, dann nicht..." Gut bzw. nicht gut. Eine ABE für originale Felgen gibt es meines Wissen nach nicht und da die Rad/Reifenkombination nicht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigungen aufgeführt ist, bin ich ziemlich ratlos.

Möchte ungerne schlechte Erfahrungen mit der Rennleitung oder dem TÜV machen, weil die Felgen nirgends aufgeführt werden. Ich könnte mir anderseits aber nicht erklären, warum ich die Felgen nicht fahren darf, wo doch genau mein Fahrzeug mit dieser Rad/Reifenkombination vom Werk ausgeliefert wird.

Hat jemand von Euch schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir den entscheidenen Tipp zur Lösung meines Problems geben?

Ich hoffe auf Antworten 🙂

Danke Euch!

MfG Philipp

48 Antworten

Zitat:

@nickels77 schrieb am 5. März 2021 um 08:27:48 Uhr:


Ach so.. Jetzt muss man auch noch mit einer org. Felge zum TÜV.
Wie sieht es den mit Zubehörfelgen aus z.B. 8,5 *18 ET 40. Braucht man den Begrenzer auch ?

Bei Zubehör gibt es eine ABE und dort steht dann drinnen was gemacht werden muss, wenn es Auflagen gibt.

Hallo,
ich hatte dasselbe Problem mit der Umrüstung von 18 Zoll original Felge auf 19 Zoll original ST Felge. Das Problem mit den Begrenzern besteht bei mir nicht, da anscheinend schon verbaut.
Laut Händler gibt es keine ABE und fahren darf ich sie auch nicht. Es sei denn ich lasse ein neues Abgasgutachten erstellen um somit die CO2 Emission neu berechnen zu lassen.
War für mich völlig neu.... technisch ja aber steuerlich nein.
Naja ich sag mal Mut zur Lücke.....

Zitat:

@dynamic111 schrieb am 6. März 2021 um 15:23:39 Uhr:


Hallo,
ich hatte dasselbe Problem mit der Umrüstung von 18 Zoll original Felge auf 19 Zoll original ST Felge. Das Problem mit den Begrenzern besteht bei mir nicht, da anscheinend schon verbaut.
Laut Händler gibt es keine ABE und fahren darf ich sie auch nicht. Es sei denn ich lasse ein neues Abgasgutachten erstellen um somit die CO2 Emission neu berechnen zu lassen.
War für mich völlig neu.... technisch ja aber steuerlich nein.
Naja ich sag mal Mut zur Lücke.....

Macht aber Sinn, warum soll ich mehr Steuern bezahlen nur weil ich 18 Zoll ab Werk bestellt habe?
Dann würde doch jeder das Auto mit 12 Zoll bestellen und nachher 20 Zoll montieren um keine Steuern zu bezahlen.

Nach dieser Logik müsste jeder Zubehör Alufelgenhersteller ein neues Abgasgutachten erstellen lassen. Dem ist aber nicht so.
Ich habe für unseren Serienmäßig mit 8x18 ET55 (235/40-18) schon 19" ST Räder in 8x19 ET55 (235/35-19) gekauft. Ich geh damit und dem ST ECE Papier zu meinem TÜV Prüfer und lass die eintragen.
Ich glaube kaum das es an einer Abgasmessung hängen bleibt denn es sind Räder mit der gleichen ET und Breite, der Reifen ist auch nicht breiter und wenn das doch so wäre müsste man ja für jedes andere Reifenfabrikat ein Abgasgutachten erstellen lassen, denn jeder Reifen hat ein anderen Rollwiderstand der den Verbrauch ganz schön Negativ wie Positiv beeinflussen.

Ich glaube aber auch das es so einige Kk beim TÜV gibt die so Unfähig, oder zu faul sind um sich die Mühe zu machen um eine andere Radreifenkombi ein zu tragen. Ich kenne auch welche die sich da gerne mit Hanbüchenen Argumenten rausreden. Wenn man weiß wohin man damit gehen kann ist das jedoch kein Problem.

Voraussetzung ist von 17 auf 18" jedoch wohl auch immer ein Lenkeinschlagbegrenzer, am Focus mal auf jeden Fall. Ist natürlich Fahrzeugspezifisch von Model zu Model anders

Ähnliche Themen

Es geht weniger um die Steuern, sondern eher um die Abgasnorm 6d Temp die eventuell durch diese Änderung am Fahrzeug nicht mehr eingehalten wird. Deshalb dieses Gutachten.
So wurde mir es halbwegs erklärt.....

Zitat:

@dynamic111 schrieb am 6. März 2021 um 19:22:35 Uhr:


Es geht weniger um die Steuern, sondern eher um die Abgasnorm 6d Temp die eventuell durch diese Änderung am Fahrzeug nicht mehr eingehalten wird. Deshalb dieses Gutachten.
So wurde mir es halbwegs erklärt.....

Abgasnorm ist doch auch Steuerrelevant heutzutage.

Also auf gut deutsch, es ist schwierig 19zoll von z. B. Borbet eingetragen zu bekommen.
Was is dann mit Tieferlegungsfedern?

Zitat:

@Kater Mo schrieb am 6. März 2021 um 20:04:08 Uhr:


Abgasnorm ist doch auch Steuerrelevant heutzutage.

In DE hat die Schadstoffklasse seit 2008 keinen direkten Einfluss mehr auf die Besteuerung.

Zitat:

@dynamic111 schrieb am 6. März 2021 um 19:22:35 Uhr:


Es geht weniger um die Steuern, sondern eher um die Abgasnorm 6d Temp die eventuell durch diese Änderung am Fahrzeug nicht mehr eingehalten wird. Deshalb dieses Gutachten.
So wurde mir es halbwegs erklärt.....

Das würde ich mir vom Prüfer genauer erklären lassen, denn wie @Toe schon schrieb, an der Breite der Räder ändert sich nichts und auch der Durchmesser bleibt gleich.

Zitat:

@206driver schrieb am 7. März 2021 um 08:19:38 Uhr:



Zitat:

@Kater Mo schrieb am 6. März 2021 um 20:04:08 Uhr:


Abgasnorm ist doch auch Steuerrelevant heutzutage.

In DE hat die Schadstoffklasse seit 2008 keinen direkten Einfluss mehr auf die Besteuerung.

Anders Rum wird ein Schuh draus. Seit den elenden EU Normen wird diese schon immer zur Steuer herangezogen, ab diesem Jahr sogar sehr stark.

Man nennt das Gewinnmaximierung.

Wählt Grün und in 10 Jahren fährt keiner mehr Privat Auto..

Zitat:

@Toe schrieb am 7. März 2021 um 10:18:52 Uhr:



Zitat:

@206driver schrieb am 7. März 2021 um 08:19:38 Uhr:



In DE hat die Schadstoffklasse seit 2008 keinen direkten Einfluss mehr auf die Besteuerung.

Anders Rum wird ein Schuh draus. Seit den elenden EU Normen wird diese schon immer zur Steuer herangezogen, ab diesem Jahr sogar sehr stark.

Man nennt das Gewinnmaximierung.

Wählt Grün und in 10 Jahren fährt keiner mehr Privat Auto..

Richtig, je besser die Schadstoffklasse desto weniger Ausstoß selbiger und je weniger Schadstoffe desto weniger Steuern.

Zitat:

@Toe schrieb am 7. März 2021 um 10:18:52 Uhr:



Zitat:

@206driver schrieb am 7. März 2021 um 08:19:38 Uhr:



In DE hat die Schadstoffklasse seit 2008 keinen direkten Einfluss mehr auf die Besteuerung.

Anders Rum wird ein Schuh draus. Seit den elenden EU Normen wird diese schon immer zur Steuer herangezogen, ab diesem Jahr sogar sehr stark.

Man nennt das Gewinnmaximierung.

Wählt Grün und in 10 Jahren fährt keiner mehr Privat Auto..

Gezahlt wird nach Hubraum und CO2 Ausstoß und da ist die Grenze auf 95 gesenkt worden.

Daher zahlen auch alle für Euro6 (xy) eher mehr als vorher für Euro5. Ich übrigens auch.

Die Euro Norm ist relevant für die mögliche Zulassung.

Motorrad geht übrigens immer stumpf nach Hubraum 😁

Zitat:

@FoFoFi schrieb am 07. März 2021 um 11:18:46 Uhr:


Die Euro Norm ist relevant für die mögliche Zulassung

Nicht für die Mögliche Zulassung sondern für die Besteuerung, und die ist nicht möglich sondern unabwendbar.

Modernes Raubritterraum eben

Zitat:

@Toe schrieb am 7. März 2021 um 22:44:35 Uhr:



Zitat:

@FoFoFi schrieb am 07. März 2021 um 11:18:46 Uhr:


Die Euro Norm ist relevant für die mögliche Zulassung

Nicht für die Mögliche Zulassung sondern für die Besteuerung, und die ist nicht möglich sondern unabwendbar.

Modernes Raubritterraum eben

Euro5 bekomme ich nicht mehr zugelassen, also doch 😁

Und es gibt den Hebesatz nach Hubraum und Motorart und der Rest nach CO2 Ausstoß.

Für die Berechnung der KFZ-Steuer in DE werden seit 2008 die folgenden Angaben benötigt: Tag der Erstzulassung, Kraftstoffart, Hubraum und CO2 Ausstoß.
Es gibt vom Zoll eine gute Übersichtsseite zu dem Thema: Link.

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