1,1 Promille in Probezeit
Hallo,
habe leider kein anderes Unter-Forum gefunden, deswegen hier in meinem Stammforum...
Um es vorweg zu nehmen, es geht hier um eine Freundin (von meiner Freundin ne Arbeitskollegin & Freundin). Ich halte nach wie vor nichts von Alkohol am Steuer und ich kann es absolut nicht verstehen, wie man sich voll besoffen hinters Lenkrad setzten kann.
Sie ist in der Probezeit, wurde heute Nacht bei Fahrübungen auf einem Parkplatz (Baumarkt) mit 0,7 Promille Atemalkohol mit aufs Revier genommen. Bluttest ergab 1,1 Promille Blutalkohol.
Mit welchen Strafen muss Sie rechnen? Ich habe mal google angestrengt und bin auf mind. 4 verschiedenen Ergebissen gekommen.
Fakt ist auf alle Fälle:
- Fahrverbot
- Punkte
- Nachschulung
- Strafe
- MPU (?)
jedoch in welcher Höhe ist mir unklar. Sie ist Ersttäter und hat auch polizeilich ne "weiße Weste".
Deshalb die Frage an Euch, wer mir konkrete Ergebnisse mit Angabe der § geben kann.
Ich bedanke mich im vorraus!
Euer Basti
Beste Antwort im Thema
Ich hoffe es kommt zu einer MPU bei der Einstellung.
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101 Antworten
Moin,
da sie in der Probezeit ist und mittlerweile absoultes 0,000000 nix für unsere "Neulinge" gilt. Wer das defintiv eine MPU werden. Wer vorgestern erst auf Phönix (bin da zufällig draufgezepped) ein Bericht drüber.
Sie sollte sich mal auf 1-2 Jahre ohne Lappen einstellen und einen hohen 4stelligen Betrag einplanen...
MfG
wing, der leider auch solche Fälle kennt und das sogar von Müttern mit 2 jährigen Kinder...
PS: Freundin geht jetzt 1 Monat zu Fuß weil sie in 2Monaten 5 mal falsch geparkt und 1 mal beim befahren einer Straße für Landwirtschaftliche Fahrzeuge erwischt wurde. Finde ich persönlich auch richt. Sie alleridngs nicht...
Ich lese nun auf vielen Seiten, das es in der Probezeit wurscht ist, wieviel Promille man im Blut hat, wenn man die 0,0 Promille überschreitet ist es ein A-Verstoß. Hier mal ein Auszug aus einer Internetseit - lese ich das so richtig?
______________
0,0-Promille-Grenze ab mehr als 0,0 Promille:
Wer kommt in Frage?
* Fahranfänger mit 2 Jahren Probezeit (Führerschein auf Probe)
* Jugendliche unter 21 Jahren
Was liegt laut StGB dann vor?
* Begehung des sog. „A-Verstoß” (!)
Welche Konsequenzen folgen?
* Bußgeld von meist 125 Euro
* 2 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg
* Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (wenn vorhanden)
* Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) von insgesamt 4 Sitzungen á 135 Minuten, eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten (Kosten: ~300 Euro)
______________
1,1-Promille-Grenze gilt ab 1,1 Promille oder mehr:
Wer kommt in Frage?
* Erwachsene ab 21 Jahren
* bei sog. „absoluter Fahruntüchtigkeit”
Was liegt laut StGB dann vor?
* Begehung einer Straftat (!)
Welche Konsequenzen folgen?
* Geldstrafe (Regelsatz: mind. 30 Tagessätze) oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
* in der Regel Führerscheinentzug (mindestens sechs Monate)
* 7 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
hoffentlich kommt es zur mpu!Zitat:
Original geschrieben von Basti23041986
Hoffentlich kommt es also nicht zur MPU, den die ist mit dieser Einstellung verkackt.
genau solche leute brauchen wir nämlich NICHT auf unseren straßen!wer war denn "beifahrer" bei den fahrübungen?
auf den wird warscheinlich auch noch was zukommen!
Nur wenn der Beifahrer nüchtern war..
Zitat:
Original geschrieben von TheAsa
Nur wenn der Beifahrer nüchtern war..
auch hier kommt es auf die %o zahl an, die er intus hatte.....die pauschaliseriung von dir ist da leider nicht richtig......
ja schon aber dieser wie du es nennst b verstoß trifft auch für fahranfänger zu denn nur weil man fahranfänger ist hat man trotzdem ne straftat begangen da kann ich ja in der probezeit (übertrieben) 5 promille haben und mir passiert nur das. kann ja nicht sein das ich jetzt klauen gehe und komme vor gericht und der klaus geht klauen und kommt net vor gericht weil er erst 18 ist und ich schon über 21 natürlich gibt es da unterschiede aber okay muss mich outen mit 16 selbst schon den fall gehabt und hatte mehr als 1 promill intus und war vor gericht weils ne straftat ist und bleibt habe aber daraus gelernt
Zitat:
Original geschrieben von Basti23041986
Ich lese nun auf vielen Seiten, das es in der Probezeit wurscht ist, wieviel Promille man im Blut hat, wenn man die 0,0 Promille überschreitet ist es ein A-Verstoß. Hier mal ein Auszug aus einer Internetseit - lese ich das so richtig?
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0,0-Promille-Grenze ab mehr als 0,0 Promille:
Wer kommt in Frage?* Fahranfänger mit 2 Jahren Probezeit (Führerschein auf Probe)
* Jugendliche unter 21 JahrenWas liegt laut StGB dann vor?
* Begehung des sog. „A-Verstoß” (!)
Welche Konsequenzen folgen?
* Bußgeld von meist 125 Euro
* 2 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg
* Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (wenn vorhanden)
* Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) von insgesamt 4 Sitzungen á 135 Minuten, eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten (Kosten: ~300 Euro)______________
1,1-Promille-Grenze gilt ab 1,1 Promille oder mehr:
Wer kommt in Frage?* Erwachsene ab 21 Jahren
* bei sog. „absoluter Fahruntüchtigkeit”Was liegt laut StGB dann vor?
* Begehung einer Straftat (!)
Welche Konsequenzen folgen?
* Geldstrafe (Regelsatz: mind. 30 Tagessätze) oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
* in der Regel Führerscheinentzug (mindestens sechs Monate)
* 7 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg
Du mus schon eher vom 2ten aus gehen. Aber da es ein Fahranfänger ist, wird man noch härter Durchgreifen. Wird am ende des Tages auf den Richter ankommen. Ob er es als "Ausrutscher" auslegt oder nicht.
MfG
wing
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
Du mus schon eher vom 2ten aus gehen. Aber da es ein Fahranfänger ist, wird man noch härter Durchgreifen. Wird am ende des Tages auf den Richter ankommen. Ob er es als "Ausrutscher" auslegt oder nicht.Zitat:
Original geschrieben von Basti23041986
Ich lese nun auf vielen Seiten, das es in der Probezeit wurscht ist, wieviel Promille man im Blut hat, wenn man die 0,0 Promille überschreitet ist es ein A-Verstoß. Hier mal ein Auszug aus einer Internetseit - lese ich das so richtig?
______________
0,0-Promille-Grenze ab mehr als 0,0 Promille:
Wer kommt in Frage?* Fahranfänger mit 2 Jahren Probezeit (Führerschein auf Probe)
* Jugendliche unter 21 JahrenWas liegt laut StGB dann vor?
* Begehung des sog. „A-Verstoß” (!)
Welche Konsequenzen folgen?
* Bußgeld von meist 125 Euro
* 2 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg
* Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (wenn vorhanden)
* Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) von insgesamt 4 Sitzungen á 135 Minuten, eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten (Kosten: ~300 Euro)______________
1,1-Promille-Grenze gilt ab 1,1 Promille oder mehr:
Wer kommt in Frage?* Erwachsene ab 21 Jahren
* bei sog. „absoluter Fahruntüchtigkeit”Was liegt laut StGB dann vor?
* Begehung einer Straftat (!)
Welche Konsequenzen folgen?
* Geldstrafe (Regelsatz: mind. 30 Tagessätze) oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
* in der Regel Führerscheinentzug (mindestens sechs Monate)
* 7 Punkte im Verkehrszentralregister FlensburgMfG
wing
Sie ist 19, und laut dieser Aussage trifft sie es also nicht mit dem "1,1 Promille". Naja, konkreter wird es Ihr wohl der Rechtsanwalt erzählen können.
Siehe Anhang ;-)
Zitat:
Original geschrieben von BerlinGolfGT
Siehe Anhang ;-)
Der Anhang ist aus 2006, aber die 0 Promille Grenze für Fahranfänger ist erst seit April 07 im Kraft...
MfG
Zitat:
Original geschrieben von kamikaze schumi
Ich hoffe es kommt zu einer MPU bei der Einstellung.
dem kann man sich lückenlos anschließen
Zitat:
Original geschrieben von Basti23041986
[...]
Sie ist in der Probezeit, wurde heute Nacht bei Fahrübungen auf einem Parkplatz (Baumarkt) mit 0,7 Promille Atemalkohol mit aufs Revier genommen. Bluttest ergab 1,1 Promille Blutalkohol.
[...]
Mich interessiert gerade, warum jemand mit Führerschein auf einem Parkplatz fahrübungen machen sollte?
Ohne Führerschein kann ich es ja verstehen, aber mit?
Zitat:
Original geschrieben von Limette1989
Doof 😮
Vielleicht hat sie geübt betrunken zu fahren? Vielleicht kann man das ja erlernen 😁
Wieso ist hier eigentlich offen? Da postet ein Mod fleißig mit und sonst werden solche Threads immer direkt zugemacht 🙄
Selten dämlich. Also ich kann mir nicht vorstellen dass dieses 1,1 Ding für Fahranfänger nicht gelten sollte, gilt garantiert auch.
In Österreich denke würde sowas heißen ab nochmal in die Fahrschule und Führerschein wiederholen. Das wird richtig teuer. Wie es in Deutschland abläuft wurde hier ohnehin schon gut erklärt.