"Soundmodul" vom 313ps beim 245ps nachrüsten?
Hallo,
ist es möglich, die Lautsprecher bei dem 245ps 3,0tdi nachzurüsten?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von A6.BiTurbo
Natürlich geht das, technisch geht alles, ist nur die Frage, was Dir das nutzt - wirst trotzdem ganz böse versenkt (sry, konnte ich mir nicht verkneifen).Zitat:
Original geschrieben von chrifra
Hallo,ist es möglich, die Lautsprecher bei dem 245ps 3,0tdi nachzurüsten?
😁 aber wir gehen wenigstens mit tollem Sound unter 😁
1629 Antworten
@combatmiles
Siehste, die Polizei, dein Freund und Helfer und ned "Komm her, mein Freund, oder ich helf' dir....!". 😉
Ein kleinen Haken hat aber deine Anekdote: Das jetzige Nachrüsten ist eben nicht mehr erlaubt, Bestandsschutz hin oder her. Und nichts anderes wurde in den einschlägigen Threads progagiert.
Schönes WE!
Das jetzige nachrüsten ist mit den alten teilen mit EG Betriebserlaubnis noch immer möglich.
Im übrigen sind die ja nicht Abnahmepflichtig.
Das nachrüsten von Anlagen mit ABE oder Teilegutachten ist nicht mehr zulässig.
Bsp.
245ps TDI wird jetzt mit der damals angebotenen Anlage mit EG Betriebserlaubnis nachgerüstet --> weiterhin möglich.
Und wieder die Gretchenfrage: Auch für Fahrzeuge, die nie ab Werk damit ausgerüstet wurden?
Edit: Habe es gelesen, kann es aber nicht glauben.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 19. Juli 2019 um 09:18:53 Uhr:
Das jetzige nachrüsten ist mit den alten teilen mit EG Betriebserlaubnis noch immer möglich.
Im übrigen sind die ja nicht Abnahmepflichtig.
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ich mag die Polizei.. hab (obwohl ich auch net unbedingt ein Braver bin) nie Probleme gehabt. War immer alles korrekt, meist.. 😉
Also ich hatte vor kurzem auch ein Telefonat mit der Audi Hotline weil ich dort wegen Zulässigkeit angefragt habe. Der Mitarbeiter dort meinte das System sei nach wie vor bestell und einbaubar weil ja Typgenehmigt. Und die wurde ja nicht aufgehoben..
Meine diesbezügliche Anfrage an euer KBA ist bis dato unbeantwortet, vlcht reden die nicht mit Ösis..
Könnte ja mal einer von euch probieren.. *lol*
das wr mein Text damals:
Guten Tag!
ECE Typgenehmigung Audi Motorsound Nachrüstanlagen
Mein TÜV Prüfer meint dass die ECE Nummer nach wie vor gültig ist. Ihm sei keine Aufhebung derselben bekannt. Jedoch findet er als österreichische Prüforganisation natürlich in seinen Systemen dazu nichts genaueres.
Vielleicht sollte ich dazu auch etwas weiter ausholen:
In deutschen Großstädten wie Berlin, Köln usw. werden lt. diverser Internetforen (Motortalk.de) in letzter Zeit reihenweise Fzge mit nachgerüstetem Audi Soundmodul durch die Polizei direkt vor Ort stillgelegt.
Dabei beruft sich die Polizei darauf, dass die Nachrüstung von Soundmodulen in etwa ab ca. 2018 verboten sei und die Fzge somit ohne Betriebserlaubnis am Straßenverkehr teilnehmen.
Es gibt auch 2 verschiedene Versionen der Einbauanleitungen:
Ausgabe 9/2015:
Hinweis
Die AUDI Original Austauschabgasanlage verfügt über eine
ECE-Typengenehmigung »2.0l / 3.0l TDI bis Modelljahr 2014«
(E24 59R-000005) oder »2.0l / 3.0l TDI Limousine ab Modelljahr
2014 oder 3.0l TDI allroad quattro ab Modelljahr 2013«
(E24 59R-000006). Somit sind weder zusätzliche Dokumente
mitzuführen, noch Eintragungen in dem Fahrzeugschein vorzunehmen.
Ausgabe 4/2017:
Hinweis
Die AUDI Original Austauschabgasanlage verfügt über eine
ECE-Typengenehmigung. Somit sind weder zusätzliche Dokumente
mitzuführen, noch Eintragungen in dem Fahrzeugschein
vorzunehmen.
Ist diese ECE Typgenehmigung in Deutschland (ich bin oft in München, Köln usw unterwegs) noch gültig?
Eine ECE Typgenehmigung würde ja auch für den gesamten europäischen Raum gelten, also auch für Österreich?
Somit wäre die BE nicht gefährdet und mein Fzg legal unterwegs?
Mit freundlichem Gruß
Hansi Hinterseer
Zitat:
@Polmaster schrieb am 19. Juli 2019 um 09:20:04 Uhr:
Und wieder die Gretchenfrage: Auch für Fahrzeuge, die nie ab Werk damit ausgerüstet wurden?Edit: Habe es gelesen, kann es aber nicht glauben.
Zitat:
@Polmaster schrieb am 19. Juli 2019 um 09:20:04 Uhr:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 19. Juli 2019 um 09:18:53 Uhr:
Das jetzige nachrüsten ist mit den alten teilen mit EG Betriebserlaubnis noch immer möglich.
Im übrigen sind die ja nicht Abnahmepflichtig.
ja
Fehler gefunden! Die Unterschrift führt in D bei unter 50jährigen zu Panikattacken....
😁
Zitat:
@combatmiles schrieb am 19. Juli 2019 um 09:20:25 Uhr:
Mit freundlichem Gruß
Hansi Hinterseer
Zitat:
@Polmaster schrieb am 19. Juli 2019 um 09:22:43 Uhr:
Fehler gefunden! Die Unterschrift führt in D bei unter 50jährigen zu Panikattacken....😁
Zitat:
@Polmaster schrieb am 19. Juli 2019 um 09:22:43 Uhr:
Zitat:
@combatmiles schrieb am 19. Juli 2019 um 09:20:25 Uhr:
Mit freundlichem Gruß
Hansi Hinterseer
😁 😁 😁 😁
Zitat:
@CB245 schrieb am 19. Juli 2019 um 08:33:00 Uhr:
Wo das nur her is ????;-) Aber gleich kommen wieder die um die Ecke die sagen es ist nur beim Biturbo erlaubt, aber das hatten wir ja schon. Das " Dinner for one" im 4G Forum....
Zitat:
@CB245 schrieb am 19. Juli 2019 um 08:33:00 Uhr:
Zitat:
@combatmiles schrieb am 19. Juli 2019 um 08:16:05 Uhr:
das da:
Für die A6 für welche es freigegeben wurde, gibt es kein Verbot. Audi verkauft es ja selber noch.
Sonst hätten die es aus dem Programm genommen.
@combatmiles Danke gedrückt..😉
und ganz frisch die Antwort des KBA.. lesen die hier mit? 😁 😁 😁
Sehr geehrter Herr Hansi Hinterseer
vielen Dank für Ihre Mail. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich, können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Ist diese ECE Typgenehmigung in Deutschland (ich bin oft in München, Köln usw unterwegs) noch gültig?
Die UN- Regelung Nr. 59 und die auf dieser Regelung beruhenden Typgenehmigungen zu Austauschschalldämpferanlagen sind noch gültig.
Die Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Soundaktuatoren, welche nicht im Rahmen der EU-/UN-
- Geräuschsystemgenehmigungen des Fahrzeugs oder der
- Austauschschalldämpferanlagengenehmigung enthalten sind,
ist in Deutschland gemäß der Verlautbarung Nr. 53 im Verkehrsblatt 5/2018 nicht mehr zulässig.
Eine ECE Typgenehmigung würde ja auch für den gesamten europäischen Raum gelten, also auch für Österreich?
Die UN-Regelung Nr. 59 und die auf dieser Regelung beruhenden Typgenehmigungen zu Austauschschalldämpferanlagen gelten im Gebiet der Europäischen Union, also auch in Österreich.
Somit wäre die BE nicht gefährdet und mein Fzg legal unterwegs?
Die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs wäre durch den Anbau einer gemäß UN-Regelung Nr. 59 genehmigten Austauschschalldämpferanlage unter Beachtung aller in der Genehmigung genannten Auflagen und Einschränkungen nicht erloschen. Sollte das Fahrzeug in Deutschland jedoch in einem Fahrmodi betrieben werden, welcher gegen den § 30 StVO (Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot) Absatz 1 („Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten“) verstößt, wäre das Fahrzeug nicht „legal unterwegs“. Das hierbei zugrundeliegende Verhalten des Fahrers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welches mit einem Buß- bzw. Verwarnungsgeld geahndet werden kann. Eventuell kommen hierzu ebenfalls weitergehende Maßnahmen der kontrollierenden Behörde in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerservice
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat L 24 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Also ist eine Nachrüstung weiterhin möglich da es ja eine gültige ECE Zulassung zumindest für den A6 mit den in der Anleitung genannten Auflagen gibt.
Also wird das Mail ausgedruckt und kommt zu den Papieren dazu.. 😁 😁
Ihr dürft mir jetzt ein Bier ausgegeben... 😁
Perfekt...Hier für Dich...
War ja eigentlich klar...sonst würde Audi diese ja nicht weiter verkaufen..😉