[Modell][Bestelldatum][unverbindlicher Termin][Liefertermin]
Liebe Leute,
zunächst an die Mods - ich weiß nicht ob ich gegen Foren Regeln verstoße weil ich zu einem bestehenden Thread einen neuen aufmache - möchte aber gerne mal wirklich nur einen Thread haben in welchem nicht hin und her Philosophiert wird, sondern wirklich NUR folgendes textuell von jedem hinterlegt wird:
[Modell][Bestelldatum][unverbindlicher LT][Liefertermin]
Ich fange mal an - in der Hoffnung das der Thread nicht gelöscht wird. Er soll der Übersichtlichkeit dienen…
[RS3][05.01.2022][10.2022][…]
1095 Antworten
Zitat:
@frawu schrieb am 11. Februar 2023 um 14:56:38 Uhr:
Zitat:
@sebastian_a3_8y schrieb am 11. Februar 2023 um 14:34:07 Uhr:
Heute meinen A3 abholt. Bestellt 02/22.Glückwunsch und stets knitterfreie Fahrt wünsche ich dir🙂.
Was hast du den hier für einen Motor gewählt. Genau 1 Jahr Wartezeit. Es ist einfach der Hammer.😰 Überhaupt wenn man sich besieht was man bei Audi z.Z. bestellen kann.
Vielen Dank!
Hab den 30 TFSI als Automatik gewählt.
Nach langem Mitlesen nun aus gegebenem Anlass:
Modell: RS3 Sportback (damals keine bekannten Einschränkungen)
Bestelldatum: 14.12.2021
ULT laut Vertrag: 07/2022
ULT Audi 1 (in 03/2022): 03/2023
ULT Audi 2 (heute): 06/2023 ... inklusive ausdrücklichem Hinweis des Händlers, sich nicht darauf zu verlassen.
Und was gibt es von Audi als Entschädigung? Hast du den Händler in Verzug gesetzt?
Audi vertritt den Standpunkt, frühestens ab Überschreiten des "Audi ULT" in Verzug zu geraten. Gelinde gesagt etwas fragwürdig in Anbetracht der Tatsache, dass insbesondere Leasingkunden keine offizielle Kommunikation hierzu erhalten. Als Entschädigung stehen monatliche Ausgleichszahlungen ab 4/2023 im Raum. Details TBD.
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Ja das ist tatsächlich so, Verzug erst ab dem 1 Audi ULT im System. Unabhängig davon was der Händler meist blind in die AB schreibt. Händler können natürlich davon abweichend auf eigene Kosten Dinge ergreifen für den Kunden.
Zitat:
@Hacklberry schrieb am 9. Dezember 2022 um 10:46:32 Uhr:
Update:
RS3 limo, inkl. Umgebungskameras, Phonebox, HUD, alles Carbon, kein Schiebedach, keine Keramik,
Bestellt 30.06.22
ULT 02/23
Laut Händler steht er jetzt im System von Feb 23 auf März 23
Update:
Heute mit meinen 😁 telefoniert und habe erfreuliche Neuigkeiten:
Er ist nun für KW 11 in Produktion eingeplant und soll in KW 13 beim Händler sein.
Lass mich mal überraschen ob es dabei bleibt.
Zitat:
@RS32021 schrieb am 14. Februar 2023 um 11:54:44 Uhr:
Ja das ist tatsächlich so, Verzug erst ab dem 1 Audi ULT im System. Unabhängig davon was der Händler meist blind in die AB schreibt. Händler können natürlich davon abweichend auf eigene Kosten Dinge ergreifen für den Kunden.
Mit Audi direkt hab ich ja keine Geschäftsbeziehung. Und wenn der Händler was in den Vertrag schreibt dann gilt das. Und 6 Wochen nach der ULT kann ich den in Verzug setzen. Was Audi dem Händler sagt ist mir ja egal.
Echt? Ist das so? Das ist doch eine "unverbindliche" Angabe. Und die ist trotzdem geeignet, den Geschäftspartner in Verzug zu setzen?
Ich mein', ich bin kein Anwalt, sondern nur ein unbedarfter Verbraucher, aber rein von der Logik her dürfte eine unverbindliche Terminnennung doch nicht für so eine Maßnahme reichen, oder doch…?
Dieser Logik folgend hätte man als "Verbraucher" dann quasi gar keine Rechte. Kann ich mir nicht vorstellen. Man darf ja formal rechtlich nichtmal selbst stornieren. Und Audi darf dir jederzeit den Auftrag stornieren. Alles nicht so vorteilhaft.
Da gibt es klare gesetzliche Reglungen, welche Verzugsfristen bei ULT (6 Wochen) gilt und welche bei VLT. Wichtig: es gilt, was in der AB steht. Ausgehebelt wird das verbal gerne mir Covid und Ukraine, was dann als höhere Gewalt eingestuft werden könnte und zu anderen Gesetzgebungen führt. Kenne jedoch keine Urteile wie das nun tatsächlich vor Gericht entschieden wird. Eins ist jedoch irgendwie klar - am Ende gilt: wo kein Kläger, da kein Richter - und wenn geklagt wird, sind es Einzelfallentscheidungen.
Hier im Forum sind ja durchaus einige Fälle bekannt, bei welchen nach verstreichen der 6 Wochen Frist Ersatzleistungen (z. B. in Form von Ersatzmobilität, Leasingverlängerungen, UVP Nachlässe) vom Händler gewährt wurden. Natürlich auch kostenfrei die Stornierung der Bestellung.
Zitat:
@Tobias9 schrieb am 14. Februar 2023 um 20:17:02 Uhr:
Dieser Logik folgend hätte man als "Verbraucher" dann quasi gar keine Rechte. Kann ich mir nicht vorstellen.
Das hab' ich nicht gesagt. Nicht mal ansatzweise…
Naja, in dem Sinne dass man eine x-fache Verschiebung eines ULT immer hinnehmen müsste, was ja hoffentlich nicht der Fall ist. Mit dieser Strategie kommt man ja nie zu was.
Wie gesagt, in meiner "kleinen Welt" ist unverbindlich halt unverbindlich. Da kann ich niemanden drauf festnageln. Wenn da ein fixer "Liefertermin" stehen würde, und dieser wird nicht eingehalten, sieht die Sache auch für mich anders aus. Aber ich hab' eben auch keine Fachkenntnis in diesem Bereich. Deshalb ist das nur mein ganz persönliches Empfinden.
Zitat:
Zitat:
Unverbindlicher Liefertermin
Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu 6 Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern: Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern – und setzen ihn damit in Verzug.
Was das in Verzug setzen dann für Konsequenzen auf den Liefertermin hat?
Vermutlich kommt man aus seinem Vertrag etwas einfacher herraus aber ob das Auto dann eher kommt, wohl eher nicht.
Lieferzeit ist nun mal zur Zeit ein Problem, dass muss man jetzt durchstehen.
Nunja, wenn der Händler in Verzug ist, dann gibt es die Möglichkeit auch gewisse Mehrkosten die man hat bei ihm geltend zumachen oder z. B. Könnte man einen deutlich teureren Lagerwagen kaufen und den differenzbetrag beim Händler holen. Ich hoffe nicht, dass mir das noch bevorsteht, aber mein Mitleid hält sich da stark in Grenzen.