[8PA] Sportback Rückleuchten im A4/A6 Style
Hallo Leute,
weiss jemand ob es legal bzw. zulässig ist
die Nebelschlussleuchten so zu programmieren, das
Sie wie die vorhandenen Rückleuchten mitleuchten ???
Die Programmierung geht so
Per OBD das STG 09 (Bordnetzsteuergerät) Byte 10 auf 16 (Hex) programmieren, und schon gehen die Nebelschlußleuchten, mit 22% Dimmung mit an.
Nur steht die Antwort aus, ob es zulässig ist oder nicht ???
Beste Antwort im Thema
Was passiert wenn sich 3 'Sportbäckler' treffen?
Erstmal Einheitslook schaffen! 😁 ....
606 Antworten
Wie Du siehst Grimmstädter, unsere grünen Freunde kennen sich aus 🙂
D4YW4LKER, war ein Ausrutscher, wollte eigentlich Verwarnungsgeld schreiben.
MTM-Didi
Zitat:
Original geschrieben von MTM-Didi
Darf nur kein Unfall passieren, dann beschäftigen sich Gutachter und Staatsanwalt damit und das wird ungemütlich 🙁
beim Erwischen, könnte es tasächlich nur ein Bussgeld geben, aber wehe es passiert ein Unfall.
Den Gutachter möchte ich sehen, der sowas herausfindet. Die finden in den meisten Fällen nicht mal ein Chiptuning heraus. Es scheint, dass du glücklicherweise noch nie mit einem Gutachter zu tun hattest im Zusammenhang mit Personenschäden. Es muss auch noch ein Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Modifikation haben, bevor hier ein Versicherungsschutz erlischt!! In der Praxis kommt viel eher der Regress zum Zuge. Stichwort: Verhältnismässigkeit.
In diesem fiktiven Szenario ist das aber kein Problem, weil man nachweisen kann, dass dies nicht der Grund für den Personenschaden oder was auch immer sein kann: den Richter wird es nachhaltig überzeugen, dass dieselbe Art von Leuchte beim Audi A4 zu Tausenden auf Deutschlands Strassen herumfährt. Erneutes Stichwort: Verhältnismässigkeit.
Ich habe durch meine Berufstätigkeit Einblick in Verfahren bei Verkehrsunfällen aller Art und beschäftige mich vor allem mit den abschliessenden Urteilen nach dem letzten Rekurs. Zwischen dem was die Paragraphen besagen und dem was letztendlich als abschliessendes Urteil herauskommt besteht beim Verkehrsrecht oft ein himmelweiter Unterschied.
Deshalb auch der Spruch: Im Recht sein und Recht haben sind zwei verschiedene Dinge.
Ich habe es gerade auch machen lassen.....
Habe dem Meister, der es selbst gemacht hat, € 5 in die Hand gedrückt und das war's auch schon, drei Minuten Arbeit, es sieht total gut aus, finde ich.
Er hatte sich zuerst ein weinig gesträubt, ob da denn nichts kaputt gehe und und und, und hat es dann auf meine Verantwortung gemacht. War als er das Resultat sah, dann auch selbst begeistert.
Auf dem Bild erkennt ihr, dass beim Sportback jetzt drei Lampen leuchten, das ist wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers. Es sind aber nur zwei Beleuchtungseinheiten da. Ein A6 mit LED Leuchten hat zig Lämpchen, also sehe ich da eigentlich auch keinen Grund...
Ich warte mal ab, ob ich jemals ein Knöllchen deswegen bekomme. Da hier in NL ohnehin wenig A3 und noch weniger Sportbacks rumfahren, gehe ich mal davon aus, dass es unserer Polizei nicht auffält.
Und wir hier in Holland kennen es nicht, dass bei einem der Versicherungsschutz verlorengeht, wenn man sein Fz. 'illegal' verändert, es sei denn der etwaige Unfall wurde durch die 'illegale Änderung' verursacht (holländisches Beispiel: Man verliert während der Fahrt seinen Wohnanhänger, der an eine nicht-typgeprüfte AHK angekoppelt war. In dem Fall wird die Versicherung zu Recht den Versicherungsschutz kündigen).
Der A4 hat pro Seite auch 3 Glühbirnen wenn ich mi´ch nicht täusche!
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Zitat:
Original geschrieben von slk-A4
Und wir hier in Holland kennen es nicht, dass bei einem der Versicherungsschutz verlorengeht, wenn man sein Fz. 'illegal' verändert, es sei denn der etwaige Unfall wurde durch die 'illegale Änderung' verursacht
hallo,
das ist bei uns nicht anders 🙂
Gruß
Georg
Zitat:
Original geschrieben von xerodiac
Den Gutachter möchte ich sehen, der sowas herausfindet. Die finden in den meisten Fällen nicht mal ein Chiptuning heraus. Es scheint, dass du glücklicherweise noch nie mit einem Gutachter zu tun hattest im Zusammenhang mit Personenschäden. Es muss auch noch ein Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Modifikation haben, bevor hier ein Versicherungsschutz erlischt!! In der Praxis kommt viel eher der Regress zum Zuge. Stichwort: Verhältnismässigkeit.
In diesem fiktiven Szenario ist das aber kein Problem, weil man nachweisen kann, dass dies nicht der Grund für den Personenschaden oder was auch immer sein kann: den Richter wird es nachhaltig überzeugen, dass dieselbe Art von Leuchte beim Audi A4 zu Tausenden auf Deutschlands Strassen herumfährt. Erneutes Stichwort: Verhältnismässigkeit.
Ich habe durch meine Berufstätigkeit Einblick in Verfahren bei Verkehrsunfällen aller Art und beschäftige mich vor allem mit den abschliessenden Urteilen nach dem letzten Rekurs. Zwischen dem was die Paragraphen besagen und dem was letztendlich als abschliessendes Urteil herauskommt besteht beim Verkehrsrecht oft ein himmelweiter Unterschied.
Deshalb auch der Spruch: Im Recht sein und Recht haben sind zwei verschiedene Dinge.
VENI VIDI VERIDIT 😉
Bist Du etwa Anwalt? ...oder Gutachter?
Ablenken wird diese Änderung vermutlich auch nur Sportbackfahrer, die vor staunen das Bremsen vergessen 😉
MTM-Didi
Wenn du den Excel Sheet nimmst der hier ist, dann ist es definitiv nur ne Sache von 5 Minuten für den Freundlichen.
Weiss aber von meinem Freundlichen das es wohl verschiedene Programme gibt auf dem VAG-COM um die gleiche Funktion umzuprogrammieren !!!
Also versuche es nochmal damit und gib Bescheid ob es geklappt hat !!!
Zitat:
Original geschrieben von pelsi
Wenn du den Excel Sheet nimmst der hier ist, dann ist es definitiv nur ne Sache von 5 Minuten für den Freundlichen.
Welchen Excel-Sheet denn?
Ich glaube ich hatte die Infos nur alle in einen Sheet kopiert
OBD-Forum plus die Infos von Seite 2
Die Nebelschlussleuchten des Sportback leuchten,
bei der Codierung:
Addresse 09: Bordnetz
Protokoll: CAN
Steuergerät: 8P0 907 279 C
Bauteil: Bordnetz-SG H34 0301
Codierung: E18E5F139414100000161600160000000000FE0F5C
mit 22% Dimmung beim einschalten des Fahr- bzw. Standlicht mit.
Stg. 09 - Byte 10 von 00 auf 16(HEX) = 22(DEZ).
Beim einschalten der Nebelrückleuchten, leuchten diese mit 100%.
Eintragung der umprogrammierten RL
Ich habe mich heute mit zwei Experten (ein TüV-Mitarbeiter und eine Juristin, die StVZO unterrichtet an Fahrlehrer- und Polizeischulen) mal über die Sache unterhalten.
§53 Schlußleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlußleuchte zu haben. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlußleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm, bei Arbeitsmaschinen und Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht höher als 1900 mm über der Fahrbahn liegen. Wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieser Maße nicht zuläßt, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 2100 mm über der Fahrbahn liegen. Die Schlußleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlußleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlußleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.
Das orange markierte ist wohl des Rätsels Lösung. Die Rückleuchten sind korrekt angebracht, die NSL funktionieren 100%-ig und die Leuchtstärke ist wohl, mit der der Rückleuchten, identisch.
Wenn -rein theoretisch- eine Blendung nach der Umprogrammierung der NSL möglich wäre und es kommt zu einem Unfall deswegen (wie auch immer sowas denn möglich sein mag!), dann könnte es sein, dass es mit dem Versicherungsschutz und dem Bußgeldkatalog zu Vollkontakt kommt. Selbst dann würde der Gutachter wahrscheinlich feststellen, dass die Leuchtstärke in Ordnung war/ist.
Bei einer Polizeikontrolle, die sowas eh nicht merkt und auch wohl kaum kümmert, schützt uns -laut unverbindlicher Aussage meiner Dozentin- der §53 der StVZO (orange markierter Satz!), falls da eine Nachfrage kommt.
Ich habe jetzt jedenfalls keine Bedenken mehr und nehme zur Not eine Kopie des 53er mit um vor Ort eine Argumentationsgrundlage, für den Fall der unwahrscheinlichen Unwahrscheinlichkeit, mit.
Hat es denn eigentlich irgendeiner irgendwo eingetragen bekommen
Da kommt dann die Audi RSQ Bremsleuchte in Form der Audiringe wieder ins Spiel. Kannst Du mal nachfragen, wie es damit aussieht?
Gruß smhb
Ich möchte mal zu gerne Wissen, weshalb Audi das nicht von Anfang an so Codiert hat?!?! sieht doch um Welten besser aus als das langweilige Rücklicht. Da ist das vom 8P schon stylischer 😉