[8PA] Sportback Rückleuchten im A4/A6 Style

Audi A3 8P

Hallo Leute,

weiss jemand ob es legal bzw. zulässig ist
die Nebelschlussleuchten so zu programmieren, das
Sie wie die vorhandenen Rückleuchten mitleuchten ???

Die Programmierung geht so
Per OBD das STG 09 (Bordnetzsteuergerät) Byte 10 auf 16 (Hex) programmieren, und schon gehen die Nebelschlußleuchten, mit 22% Dimmung mit an.

Nur steht die Antwort aus, ob es zulässig ist oder nicht ???

Beste Antwort im Thema

Was passiert wenn sich 3 'Sportbäckler' treffen?

Erstmal Einheitslook schaffen! 😁 ....

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irgendwie reizt mich die Optik auch...mal sehen wie der 🙂 drauf reagiert, wenn ich mal danach frage.

...ich sollte nicht soviel hier rumlesen, ständig ein neuer Bl**sinn, der mir gefällt😉

Gruß Gerd

Ach was sieht doch gut aus 😁

edit; http://download.audi4ever.at/.../...638fd88cafce56ed950b2119b63b2f.jpg

Zitat:

Original geschrieben von Grimmstädter


Tja ja! Der Teufel an der Wand! Holt mal bitte die Kirche von der Autobahn zurück und stellt sie wieder ins Dorf!
Ich befinde mich momentan in der Ausbildung zum Fahrlehrer und habe gute Kontakte zu diesen lieben netten TüV-Menschen.

Werde Anfang Januar mein neues Heck mal in unserem Schulhof vorführen und nach einem evtl. Problem suchen und auch mal klären, ob es eintragungsfähig ist!

Fahren ohne Versicherungsschutz oder die Probezeitverlängerung (für unseren Fahranfänger) ist glaub ich arg übertrieben.

.....und außerdem schaut´s ja schon wesentlich geiler aus, oder?

Viel Spaß mit dem Weihnachtsmann (den gibt´s übrigens auch net wirklich!) und Frohes Fest!

Na dann wirst Du Dich aber gleich mal gut unbeliebt machen bei den lieben TÜV Menschen.

Ich bin seit 8 Jahren Fahrlehrer und lass Dir gesagt sein, kein TÜV Prüfer steigt in Dein Auto, das somit nicht mehr dem serienmässigem Zustand entspricht.

Bei einem Unfall mit Personenschaden zerlegen die Dein Auto und finden alle nicht serienmässigen Änderungen herraus und Dein Versicherungsschutz erlischt.

Lies Dir noch einmal §17 STVO durch, bevor Du Fahrlehrer werden willst.

nichts für ungut, aber wenn Du Fahranfänger ausbilden möchtest und mit so einem Beispiel vorrangehst, dann macht bald jeder was er mag.

Die Probezeit verlängert sich auf alle Fälle, da ab einem Bußgeld von 40€ auch ein Punkt in Flensburg fällig wird und der zur Probezeitverlängerung beiträgt.

Bevor Du Fahrlehrer wirst, setz Dich bitte noch mal hin und Lern richtig, so etwas schadet unserem ganzen Berufstand.

MTM-Didi

aufgepasst ihr oberlehrer und hosenpisser:

hab mir letzte woche auch meine rückleuchten umprogramieren lassen!

war aber voher beim TÜV und hab gefragt ob das in ordnug ist und ob man es eintragen lassen muss!

Zitat des freundlichen TÜV-Menschen:
"Da es sich ja eigentlich um eine Leuchteiheit handelt und die Funktion der Nebelschlussleuchte nicht verändert wird bzw. gestört ist muss man das nicht eintragen lassen!"

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Schmitti82, sachte, das geht unter die Gürtelliene, ist wohl etwas primitiv, wenn man bedenkt, das man sich hier in einem zivilisierten Forum befindet.

Mein Einwand bezieht sich auf folgende Aussage meinerseits: "
Ich bin seit 8 Jahren Fahrlehrer und lass Dir gesagt sein, kein TÜV Prüfer steigt in Dein Auto, das somit nicht mehr dem serienmässigem Zustand entspricht."

Mein Junger Kollege soll das nur wissen.

Jetzt kannste Dich weiter auslassen, ich hab keine Lust mehr hier weiterzulesen, wenn das hier auf Gossenniveau abdriftet.

Fröhliche Weihnachten

Euer

MTM-Didi

Zitat:

Original geschrieben von schmitti82


aufgepasst ihr oberlehrer und hosenpisser:
Don´t feed ......😉

sorry,

wollte keinem ans bein pissen!!!

Angenommen😉

Viele Grüße

g-j🙂

ok, von mir auch, Entschuldigung angenommen.

Die goldgelbe knusprige 5Kg Gans wartet nun auf mich.

Macht's gut

MTM-Didi

Antwort für MTM-Didi:

In welchem Bundesland bist du denn FL? Ich habe wohl geschrieben, dass ich das nochmal prüfen werde, gell? Aber mal im Ernst: Nicht nur, dass es niemand merkt, es gefährdet oder stört ja auch nicht. Leider sind wir in ZO noch nicht all zu weit, aber ich werde die Konsequenzen (Probezeitverlängerung + Erlöschen des Versicherungsschutzes) speziell für diesen Fall dann mal diskutieren.

Dem Fahrlehrer - Ruf möchte ich natürlich nicht schaden. Die Rückleuchten meines Privat - KFZ werden auch eingetragen, wenn dies denn von Nöten ist! Ob das Umprogrammieren zu einem Bußgeld führt, weiß ich im Moment noch nicht 100%ig, aber ich hätte jetzt max. auf Verwarnungsgeld getippt.

§17 der VO ist mir bekannt, jawohlja. Warten wir mal ab, was der TüV-Hessen dazu sagt. Einsteigen wird er jedenfalls nicht in meinen A3, da ich ein anderes FS-Auto bekommen werde.

Was ist denn so ne Aussage von z.B. Schmitti82 ´s TüV wert? Wenn der nichts eintragen will, bzw. es nicht für nötig hält?

Ich habe auch kein Problem damit mich zu irren, also locker bleiben.

Hoffe die Gans ist wohl bekommen und noch ein Frohes Fest!

Um es mal auf den . zu bringen:
Es ist max. eine unzulässige Beleuchtungseinrichtung.
D.h. mündl. Verwarnung, mit oder ohne Verwarnungsgeld.
Das liegt im Ermessen des "Kollegen" vor Ort.

Ich hoffe damit ist die Diskusion um Betriebserlaubnis, Punkte und Fahrerlaubnisentzug erledigt.

Wer ganz sicher gehen will, lässt es eintragen oder lässt es besser ganz sein.

Punkt

Zitat:

Original geschrieben von Race-Hugo


Um es mal auf den . zu bringen:
Es ist max. eine unzulässige Beleuchtungseinrichtung.
D.h. mündl. Verwarnung, mit oder ohne Verwarnungsgeld.
Das liegt im Ermessen des "Kollegen" vor Ort.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Die Aussage des "TÜV-Prüfers" von schmitti82 ist definitiv falsch (es soll ja auch schlechte TÜV-Prüfer geben 😉 ).

Gruß, Tobi

Also ich kenne hier bei mir in der Stadt viele "Kollegen". 1. hat niemand von denen überhaupt was bemerkt und 2. als ich es gesagt habe meinte der eine nur "wo hast du das machen lassen und wie" 🙂 will ich auch 😁

Wenn man nicht an so einem "Sternchenjäger" mit Tussi im Schlepptau kommt, kann eigentlich nichts passieren. Denn die müssen immer Zeigen wie toll sie sind....

Und wenn sie es sehen.. ich hab ihn im Werk geholt, dass war von Anfang an so 🙂 die haben das halt geändert lol

Zitat:

Original geschrieben von Grimmstädter


Antwort für MTM-Didi:

In welchem Bundesland bist du denn FL? Ich habe wohl geschrieben, dass ich das nochmal prüfen werde, gell? Aber mal im Ernst: Nicht nur, dass es niemand merkt, es gefährdet oder stört ja auch nicht. Leider sind wir in ZO noch nicht all zu weit, aber ich werde die Konsequenzen (Probezeitverlängerung + Erlöschen des Versicherungsschutzes) speziell für diesen Fall dann mal diskutieren.

Dem Fahrlehrer - Ruf möchte ich natürlich nicht schaden. Die Rückleuchten meines Privat - KFZ werden auch eingetragen, wenn dies denn von Nöten ist! Ob das Umprogrammieren zu einem Bußgeld führt, weiß ich im Moment noch nicht 100%ig, aber ich hätte jetzt max. auf Verwarnungsgeld getippt.

§17 der VO ist mir bekannt, jawohlja. Warten wir mal ab, was der TüV-Hessen dazu sagt. Einsteigen wird er jedenfalls nicht in meinen A3, da ich ein anderes FS-Auto bekommen werde.

Was ist denn so ne Aussage von z.B. Schmitti82 ´s TüV wert? Wenn der nichts eintragen will, bzw. es nicht für nötig hält?

Ich habe auch kein Problem damit mich zu irren, also locker bleiben.

Hoffe die Gans ist wohl bekommen und noch ein Frohes Fest!

Hi Grimmstädter,

Ente war genial, aber mir is jetzt übel und Winterspeck hab ich jetzt auch mehr, geht bei Fahrlehrern übrigens ganz schnell 😉

Wenn Du das nicht im Fahrschulauto drin hast und die Fahrschüler davon nix spitzbekommen is es ja wurscht, wie einige unserer grünen Helfer hier im Forum ja auch wissentlich sagen, wird das von Beamten zu Beamten verschieden gesehen, jüngere Beamten die sich besser mit solchen Gimicks auskennen brennen natürlich darauf Dich dafür zu schröpfen.

Kann vielleicht hilfreich sein einen Ausschnitt aus §53 Absatz I der StVZO dabei zu haben, der wie folgt lautet: Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlußleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlußleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.

Nachzulesen hier: StVZO § 53 Schlussleuchten

Ich komme aus Bayern und hab mir denselben Spass damals mit parallel zu den Bremsleuchten leuchtenden 2 Nebelrückleuchten gemacht, hatte immer Ausriss der StVZO dabei, die ich den verblüfften Beamten gezeigt habe.

Darf nur kein Unfall passieren, dann beschäftigen sich Gutachter und Staatsanwalt damit und das wird ungemütlich 🙁

beim Erwischen, könnte es tasächlich nur ein Bussgeld geben, aber wehe es passiert ein Unfall.

MTM-Didi

Zitat:

Original geschrieben von MTM-Didi


beim Erwischen, könnte es tasächlich nur ein Bussgeld geben, aber wehe es passiert ein Unfall.

*Klugscheißmodus ein*

Kein Bußgeld, in diesem Fall nur Verwarnungsgeld

*Klugscheißmodus aus*

Schönen Weihnachtsfeiertag noch!

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