[8PA] Sportback Rückleuchten im A4/A6 Style
Hallo Leute,
weiss jemand ob es legal bzw. zulässig ist
die Nebelschlussleuchten so zu programmieren, das
Sie wie die vorhandenen Rückleuchten mitleuchten ???
Die Programmierung geht so
Per OBD das STG 09 (Bordnetzsteuergerät) Byte 10 auf 16 (Hex) programmieren, und schon gehen die Nebelschlußleuchten, mit 22% Dimmung mit an.
Nur steht die Antwort aus, ob es zulässig ist oder nicht ???
Beste Antwort im Thema
Was passiert wenn sich 3 'Sportbäckler' treffen?
Erstmal Einheitslook schaffen! 😁 ....
606 Antworten
Mein 🙂 hat auch Dumm geschaut als ich mit dem Zettel in der Hand kam und gesagt hab "mach mal" 😁
das Ergebnis hat ihn allerdings Überrascht hehe
Gefällt mir sehr gut, diese Option. Ich werde mir das wahrscheinlich nicht eintragen lassen. Ist in meinen Augen ein Sicherheitsaspekt, der die Euronen zum Eintragen nicht nötig hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass es jemand merkt, ist eh sehr gering!
Aber mal eine andere Frage: Habe mir außerdem die autom. Verriegelung ausprogrammieren lassen. Jetzt funktioniert mein Coming and Leaving Home aber nicht mehr. Kennt jemand vielleicht dieses Problem, oder hat der Geselle einfach nur was verbummelt? ....oder geht das mit der Umstellung dann nicht mehr? Kann ich mir aber nicht vorstellen.......
Da hat er bestimmt was falsch gemacht. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun meiner Meinung nach
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Hallo,
habs heute auch programmieren lassen
und wie bei vielen anderen war mein 🙂 vom Ergebnis selber positiv überascht.😉
Das macht den 8PA schon nochmal ne Spur netter nachts.
THX auch nochmal an Race-Hugo für den detaillierten Programmierungs-Code.
Viele Grüße
Kandinsky
Kenne mich in Sachen Elektronik gar nicht aus. Kann mal jemand posten was ich dem Freundlichen genau für einen code geben muß, bzw welche Sachen er auf Welche Werte ändern muss?
Vielen dank
Zitat:
Original geschrieben von DJ-FFM
Kann mal jemand posten was ich dem Freundlichen genau für einen code geben muß, bzw welche Sachen er auf Welche Werte ändern muss?
@DJ-FFM,
mein THX an Race-Hugo bezieht sich auf seinen Post von Seite 2 dieses Threads.
Dort hat er schon sehr genau aufgeführt was zu ändern ist 😉
Viele Grüße
Kandinsky
Stimmt lieber Kardinsky! Der liebe Race Hugo hat echt eine Danke + dickes Lob verdient!
Der Geselle hat auch gesagt, dass es mit einer solch genauen Beschreibung überhaupt kein Problem ist, aber auch nur so! Wenn da jemand hinstolziert und will NSL zu 22%igen Rückleuchten ohne diese Infos wird er bestenfalls ausgelacht, weil die überhaupt kein Dunst von der Sache haben!
Für mich jedenfalls ein kleines, aber feines Weihnachtsgeschenk für umsonst!
Ein FROHES FEST und
bis zum nächsten Beitrag mal wieder.......
Kandinsky begibt sich in die Schattenseite des Rechts. 😰😉 Naja, ich drück dir (und allen anderen natürlich auch) die Daumen, dass nichts passiert.
Mir ist die kleine optische Aufwertung (von der ich ja nichts habe) keine Probezeitverlängerung und / oder den Verlust des Versicherungsschutzes wert.
Gruß
Rainer
OT Kandinsky und das Recht
Zitat:
Original geschrieben von feldbuch
Kandinsky begibt sich in die Schattenseite des Rechts. 😰😉
hast ja Recht Rainer 😉
aber, man verzeihe mir bitte diese eine Modifikation meiner Beleuchtungseinrichtung 😉
Ich bin deswegen nicht zur dunklen Seite der Macht übergetreten, im Gegenteil, mein schwarzer 8PA ist jetzt bei Dunkelheit besser zu sehen 😉
Viele Grüße
Kandinsky
Und Rückgängig zu machen einfach über ein zurücksetzen des Bytes?
Hat das jetzt eigentlich schonmal jemand eintragen lassen oder beim TÜV gefragt ob es überhaupt möglich ist?
Stichwort:
*Nebelschlussleuchten mit Rücklichtfunktion*
Ach egal ein wenig outlaw steckt doch in jedem von uns😉😁
Hätte ich 2 Türen mehr würde ich das Risiko auch eingehen !
Optisch und sicherheitstechnisch ist das Ganze wohl ein Gewinn.
Viele Grüße
g-j🙂
Ich bin ja nicht der TÜV aber was solls denn dem TÜV oder sonstwem ausmachen das die Rücklichter grösser sind?
Tja ja! Der Teufel an der Wand! Holt mal bitte die Kirche von der Autobahn zurück und stellt sie wieder ins Dorf!
Ich befinde mich momentan in der Ausbildung zum Fahrlehrer und habe gute Kontakte zu diesen lieben netten TüV-Menschen.
Werde Anfang Januar mein neues Heck mal in unserem Schulhof vorführen und nach einem evtl. Problem suchen und auch mal klären, ob es eintragungsfähig ist!
Fahren ohne Versicherungsschutz oder die Probezeitverlängerung (für unseren Fahranfänger) ist glaub ich arg übertrieben.
.....und außerdem schaut´s ja schon wesentlich geiler aus, oder?
Viel Spaß mit dem Weihnachtsmann (den gibt´s übrigens auch net wirklich!) und Frohes Fest!
Zitat:
Fahren ohne Versicherungsschutz oder die Probezeitverlängerung (für unseren Fahranfänger) ist glaub ich arg übertrieben.
Das glaube ich nicht. Punkte kanns geben / gibts und damit wird die Probezeit quadriert.
Zitat:
.....und außerdem schaut´s ja schon wesentlich geiler aus, oder?
Das stimmt.