[8P] Umrüstung auf Single Frame erfolgreich beendet!
Nach langem Überlegen und Zögern habe ich mich vor kurzem für den Umbau der DFG Front zur SFG Front entschieden...
Nun kam mir gelegen, daß meine Frontschürze eh auf Garantie getauscht werden sollte und ich so dir anfallenden Kosten für den Umbau reduzieren konnte...
Und für alle die noch hoffen, daß es eine Möglichkeit gibt die alte Motorhaube zu behalten, möchte ich darauf hinweisen, daß es definitiv keine andere möglichkeit gibt als die motorhaube zu tauschen...
Hier die Bilder, sowohl alt als auch neu:
71 Antworten
Hallo,
ich hatte neulich auch einen Unfall und meine gesamte Front ist beschädigt...(Siehe Anhang)...
Nun kommt am Dienstag der Gutachter meiner Versicherung, weil ich das über die Vollkasko meiner Versicherung laufen lassen muss (Unfall war mein Verschulden).
Da der Grill vollständig beschädiigt ist und die Motorhaube auch einiges abbekommen hat...wollte ich fragen, ob ich mir auch direkt den neuen Grill einbauen lassen kann oder die Versicherung dies generel ablehnen würde?
Kann ich mir auch bei der Vollkasko das Geld ausbezahlen lassen und dann selbst die Reperatur durchführen lassen und welche Mehrkosten würden auf mich zukommen, wenn all diese Teile sowieso an meinem Auto getauscht werden müssen?(vorne alles beschädigt)...
Oder ist es möglich, dass ich der Versicherung sage, dass ich die Mehrkosten übernehme(falls es welche gibt), damit ich mir den SFG einbauen lassen kann?
So wie das aussieht, wirst du Umbauen können. Einfach bei der Versicherung nachfragen oder mit dem 🙂 ausmachen. Klappen dürfte es bei dir schon 😁
Tom
Das dürfte mit der Versicehrung klappen.
Bei ist ja gerade wie geschrieben auch ein Thema. Die Versicherung spielt mit. Allein deshalb, weil nach Auskunft der Werkstatt die neuen Teile nur ca. 3 EUR mehr kosten wie die alten. Und wegen zwanzig Euros gibt es kein Geschiss.
Aber bei meiner steht jetzt auch schon zwei Wochen in der Werkstatt, weil der Unfallgegner den Schaden nicht gemeldet hat.
Was solls. Ich bekomm ja Nutzungsausfall bzw. Mietwagen. Ich muss es ja nicht zahlen.
Was tut man nicht alles für eine neue Front?
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hi,
also kommt ganz klar auf den Gutachter sowie die Vers. Gesellschaft an!!
Da du selbst dran schuld warst ist das immer ein heikles Thema bei den Vers. ---- Trotz Vollkasko.
Aber einfach mal nachfragen, übrigens hatte ich mal mit meinem Golf einen gleichen Frontschaden, war aber nicht dran schuld, zum Schluß lag der Schaden bei 12teur also wird nicht ganz billig...nur mal so am rande
Zitat:
Original geschrieben von odin121
Was solls. Ich bekomm ja Nutzungsausfall bzw. Mietwagen. Ich muss es ja nicht zahlen.
Was tut man nicht alles für eine neue Front?
Aber auch nur bis zu einem Gewissen Limit 😉
Ich bin bei der Allianz... die sind ja sehr kulant und haben bisher noch nie Probleme gemacht, auch wenn sie teuer sind 😉 aber bin über die Prozente meines Vaters versichert und dieser ist da einfach sehr konservativ...auch wenns mehr Kostet...
bei mir wurde der Schaden auf den ersten Blick auf 6500,- geschätzt, falls nicht der Motor auch an Schaden zugenommen hat...aber morgen ist der Gutachter da... dann weiß ich mehr...auch bei einem Totalschaden würde ich noch den vollen Preis erstattet bekommen, denn am Tag des Unfalls, war es noch 1 Tag bis 12 Monate und bis dahin erstatte die Allianz bei Totalschaden einen Neuwagen...
Muss ich das mit meinem Versicherungsvertreter besprechen oder mit der Zentrale direkt, die den Schaden bearbeitet?
Ist es sinnvoller zuerst bei der Audi Werkstatt nachzufragen oder es direkt mit der Versicherung zuerst zu klären oder muss die Versicherung zuerst zustimmen, damit der 🙂 das ok hat?
Au, das Foto oben sieht für mich aber sehr nach Totalschaden aus. Da ist doch der gesamte Kühlerlüfter eingedrückt und Motorblock verschoben, oder?
Weiß nicht genau...der Motor war nach dem Unfall aus...die Kupplung hat ein wenig geklemmt und in der Anzeige stand "Kühlmittel"... ich bin auf ne Anhängervorrichtung drauf gefahren..komisch, dass die Airbags nicht rausgekommen sind...war schon ein heftiger *bums*...naja morgen sollte ich mehr wissen, wenn der Gutachter und das Audi Zentrum sich den angeguckt haben...
Würde ja einen Neuwagen bekommen...
Was ist eig. mit den höheren Preisen heutzutage gegenüber vor 11 Monaten? Werden die mir auch von der Versicherung erstattet...also die Preiserhöhrung?
Würde mir die Vericherung den Neuwagen einfach kaufen oder bekomme ich das Geld und muss ihn mir dann selbst kaufen? Was ist mit der Übergangszeit (6-12 Wochen auf den Neuwagen warten...würde ich da einen Mietwagen gestellt bekommen? Darf ich mir den dann auch ggf. komplett selbst neu einrichten und die Kosten für die anderen Extras übernehmen oder muss ich genau den selben wieder nehmen?
Zitat:
Original geschrieben von Pr1nce
Weiß nicht genau...der Motor war nach dem Unfall aus...die Kupplung hat ein wenig geklemmt und in der Anzeige stand "Kühlmittel"... ich bin auf ne Anhängervorrichtung drauf gefahren..komisch, dass die Airbags nicht rausgekommen sind...war schon ein heftiger *bums*...naja morgen sollte ich mehr wissen, wenn der Gutachter und das Audi Zentrum sich den angeguckt haben...
Würde ja einen Neuwagen bekommen...
Was ist eig. mit den höheren Preisen heutzutage gegenüber vor 11 Monaten? Werden die mir auch von der Versicherung erstattet...also die Preiserhöhrung?Würde mir die Vericherung den Neuwagen einfach kaufen oder bekomme ich das Geld und muss ihn mir dann selbst kaufen? Was ist mit der Übergangszeit (6-12 Wochen auf den Neuwagen warten...würde ich da einen Mietwagen gestellt bekommen? Darf ich mir den dann auch ggf. komplett selbst neu einrichten und die Kosten für die anderen Extras übernehmen oder muss ich genau den selben wieder nehmen?
Also zunächst einmal, die Versicherung kauft natürlich kein Auto für Dich. Du erhälst lediglich den gleichwertigen Ersatz in Geld, sprich den Preis des Fahrzeuges im Neuzustand, wenn der Neuwertersatz bei Deinem Vertrag noch greift (was er wohl tut). Neupreis ist dann natürlich der Preis, den Du bezahlt hast, u.U. bestehen aber auch in Deinem Vertrag Regelungen, was mit Preidifferenzen durch Preissteigerungen ist, und ob diese ggf. ebenfalls übernommen werden.
Was eine evtl. Wartezeit bei einer Neubestellung betrifft, so ist das der Versicherung egal. Da es bei Dir ja die Vollkasko ist die greift, hast Du ja auch keinen Anspruch auf Nutzungsausfall. Aber auch bei einem Haftpflichtschaden ist der Nutzungsausfall bei Totalschaden im Normalfall auf 14 Tage beschränkt, da nach Rechtssprechung diese Zeit ausreichen muß, sich ein neues Fahrzeug zu beschaffen.
Wie ist das mit dem jetzigen Auto?
Geht das in den Besitz der Versicherung über?(die dieses dann verkaufen kann? oder bekomme ich nur das Geld abzüglich des Restwertes des Autos nach Gutachten?(Wenn ich diesen dann teurer verkaufen würde als das Gutachten, wäre das dann mein "Gewinn"?))
Wie ist das mit Autos auf Kredit?
Und wenn ich ein neues Auto kaufen würde mit dem Geld.. will die Versicherung dann die Rechnung sehen? (Ich könnte ja z.B. 3% besser verhandeln als letztes mal--> mein Gewinn?)
Ich habe für das Auto einen Autokredit abgeschlossen... Zahlt die Versicherung den Betrag + die Kreditkosten(wenn sie das Auto übernehmen würde und selbst verkauft)? und erstattet mir dann einfach das Geld für den Neuwagen?
Ich muss mogen mal in meinen Vertrag hineinschauen. Wir haben aber sehr gute Beziehungen zur Allianz.
Das Audi Zentrum hat es versäumt 16 Tage lang die Schadenssumme der Verischerung zu melden (Versicherung hatte sich aber bei Audi gemeldet). Das heißt, dass sich die Prozedur um 16 Tage verlängert hat auf deren Verschulden...bis ich selbst alles noch einmal eingeleitet hab...Kann ich den Schaden von 16 Tagen bei Audi geltend machen?(z.B. dass sie mir für 16 Tage jetzt einen Mietwagen bereitstellen)?
Zitat:
Original geschrieben von Pr1nce
Wie ist das mit dem jetzigen Auto?
Geht das in den Besitz der Versicherung über?(die dieses dann verkaufen kann? oder bekomme ich nur das Geld abzüglich des Restwertes des Autos nach Gutachten?(Wenn ich diesen dann teurer verkaufen würde als das Gutachten, wäre das dann mein "Gewinn"?))
Wie ist das mit Autos auf Kredit?
Und wenn ich ein neues Auto kaufen würde mit dem Geld.. will die Versicherung dann die Rechnung sehen? (Ich könnte ja z.B. 3% besser verhandeln als letztes mal--> mein Gewinn?)
Ich habe für das Auto einen Autokredit abgeschlossen... Zahlt die Versicherung den Betrag + die Kreditkosten(wenn sie das Auto übernehmen würde und selbst verkauft)? und erstattet mir dann einfach das Geld für den Neuwagen?
Ich muss mogen mal in meinen Vertrag hineinschauen. Wir haben aber sehr gute Beziehungen zur Allianz.Das Audi Zentrum hat es versäumt 16 Tage lang die Schadenssumme der Verischerung zu melden (Versicherung hatte sich aber bei Audi gemeldet). Das heißt, dass sich die Prozedur um 16 Tage verlängert hat auf deren Verschulden...bis ich selbst alles noch einmal eingeleitet hab...Kann ich den Schaden von 16 Tagen bei Audi geltend machen?(z.B. dass sie mir für 16 Tage jetzt einen Mietwagen bereitstellen)?
Man, hast Du viele Fragen. 😁
Also der Reihe nach. Der Restwert des Fahrzeuges (gemäß Gutachten) wird in Abzug gebracht. Kannst Du den Restwert lt. Gutachten nicht erzielen, trotz nachgewiesener Bemühungen (also mehrer Angebote einholen !!), kannst Du die verbleibende Differenz nachfordern. Solltest Du mehr erzielen, solltest Du das der Versicherung nicht erzählen, denn dann wird sie das auch nicht abziehen (wo kein Kläger... 😉). Ob Du Dir mit dem Geld einen neuen Audi kaufst, einen Ferrari, oder nen Trabbi, interessiert die Versicherung nicht. Und auch der Abzug der Mehrwertsteuer dürfte imho in diesem Fall nicht greifen, da diese nur bei Reparaturschäden abgezogen werden darf, wenn keine Reparatur nachgewiesen wird (bin mir da aber nicht 100 %ig sicher).
Was Dein Audizentrum betrifft, da denke ich ist wenig zu machen, da die Schadenmeldung ja Pflicht des Kunden ist. Anders sieht das aus, wenn Deine Versicherung ein Gutachten bei Deinem Audizentrum beauftragt haben, es aber nicht beigebracht haben. in diesem Fall könntest Du die Kosten für anfallenden Zinsen (weil Du die 16 Tage mit einem Kredit überbrücken mußtest, zumindest theoretisch) bei Deinem Audizentrum gelten machen. Ob Du mit der Forderung allerdings durchkommst, muß im schlimmsten Fall dann aber der Amtsrichter entscheiden. Da Du Dir eh einen neuen bestellen willst, und der 🙂 bestimmt das Geschäft machen will, würde ich die 16 Tage lieber als weiteres Argument nutzen, warum er Dir, für die Überbrückung der Wartezeit bis Dein Neuer geliefert wird, einen günstigen Leihwagen zur Verfügung stellen sollte. 😉
Btw. der Allianz-Schadenservice hat sehr kompetente Ansprechpartner. Die kannst Du auch mit Deinen Fragen löchern. Die werden dafür sogar bezahlt. 😉
EDIT: Bist Du sicher, daß Du noch den Neuwertersatz bekommst ? Ich bin zwar kein Fachmann in der KFZ-Versicherung, aber ich kenne solche Regelungen eigentlich nur bei Diebstahls- oder Totalschäden. Dein Schaden sieht aber eher nach nem Reparaturschaden aus.
Der Totalschaden ist noch nicht festgestellt...
Der Service-Beauftragte sagte, wenn die Achsen nicht verschoben sind und es keinen Motorschaden gegeben hat würden die kosten sich auf ca. 6500 Euro belaufen... Sollten weitere Schäden aufgekommen sein(Motorschaden etc.) könnte es sich zu einem Totalschaden entwickeln. Der Service-Beauftragte bei Audi hat einen TOtalschaden nicht ausgeschlossen, aber z.B. hat die Kupplung geklemmt/der Motor war nach dem Aufprall aus etc...
Es ging aber nicht um die Schadensmeldung zwecks des Audizentrums(die habe ich selbst gemacht), sondern um den Kontakt zwischen Versicherung und Audi Zentrum.
Unfall am 9.8.2005 (1 Monat bereits her)...Am 17.8 hat dann die Versicherung mit dem Audi Zentrum Kontakt aufgenommen, damit sie eine ungefäre Schadenshöhe erfragen können, damit sie wissen, ob ein Gutachter nötig wäre oder nicht.(Ok sind 14 Tage *g* nicht 16)
Am 01.09 habe ich dann beim Audi Zentrum angerufen, worauf man mir mitteilte, dass die Versicherung sich nicht gemeldet hätte.
Also rief ich in der Zentrale der Versicherung an und die bestätigten mir, dass sie sich am 17.08 beim Audi Zentrum gemeldet hätten und immernoch auf deren Antwort warten.
Haben dann aber gesagt, dass Sie einen Gutachter schicken werden. Dieser soll nun spätestens morgen dagewesen sein, also werde ich morgen noch einmal bei der Versicherung und im Audi Zentrum anrufen...
Mir geht es jetzt um die Zeit vom 17.08 - 01.09, wo nichts am Auto gemacht wurde und es still stand(Fehler lag beim Audi Zentrum)...
Laut der Homepage der Allianzversicherung werden Totalschäden bis 12 Monate mit einem Neuwagen ersetzt...
QUOTE]Ein Extra für Neuwagenbesitzer:Bei Diebstahl Ihres Pkw bis zu einem Alter von sechs Monaten und bei Totalschaden sogar bis zu einem Alter von zwölf Monaten erstatten wir Ihnen den Neupreis, wenn Sie Ihren Pkw als Neuwagen gekauft haben.Meine Erstzulassung war am 10.08.2004 also genau 1 Tag bis zu den 12 Monaten...sollte es ein Totalschaden gewesen sein, dann wäre das Glück im Unglück...
Ok, das mit dem Totalschaden deckt sich ja mit dem, was mir bekannt ist. Nur vom Bild sah das nicht danach aus, sondern eher wie ein (etwas heftigerer Auffahrunfall).
Was die Verzögerung Audizentrum - Versicherung betrifft, so mußt Du den Schaden betrachten, der Dir dadurch entstanden ist. Und der wird nun mal so bewertet, wie ich es in meinem letzten Posting geschrieben habe, nämlich in den Zinsen für einen 16 Tage-Überbrückungskredit. Ob Du die aber überhaupt ersetzt bekommst hängt davon ab, ob Du dem Audizentrum ein Verschulden nachweisen kannst, und das muß im schlimmsten Falle, wie schon gesagt, evtl. der Amtsrichter entscheiden.
Aber bei dem Betrag lohnt es sich imho nicht, ein Faß aufzumachen. Versuch lieber diesen unglücklichen Verlauf als Argument zu nutzen, vom 🙂 ein paar Vorzüge beim Neukauf und/oder Leihwagen rauszuschlagen.
Aber wenn ich das Auto auf Kredit habe, kann ich es ja theoretisch gar nicht erst verkaufen, weil ich erst einmal meinen Kredit abbezahlen muss und das würde mir insgesamt einen Verlust von 2000 Euro bringen,(Neuwert des Autos = 300000 + 2000 €(fiktive Zahlen) (wg. Autokredit) =32 000,-) oder gibt es eine Möglichkeit das Auto schon vorher zu verkaufen und den alten Kredit einfach weiterzubezahlen bis er abbezahlt ist?
Diese 2000€ Kreditkosten würden ja mir zu lasten kommen und ich müsste beim nächsten Autokauf wieder das Auto auf Kredit nehmen(wieder 2000€ Kreditkosten...), wenn ich nicht genügend Geld hätte, um das AUto direkt zu kaufen.
Gibt ees da eine Regelung?