• Online: 1.701

Wed Feb 18 22:57:22 CET 2009    |    MOTOR-TALK    |    Kommentare (61)    |   Stichworte: Abwrackprämie, BAFA, Demontage, Nützliches, Schredder, Umweltprämie, Verschrottungsprämie

bildbild

##################

 

Achtung: Ab dem 30. März 8.00 Uhr kann ein Antrag auf die Umweltprämie nur noch über das Online-Registrierungssystem gestellt werden. Mehr Infos und die entsprechenden Änderungen bezüglich der Abwrackprämie findest Du hier.

 

##################

 

Du interessierst Dich für die Abwrackprämie? Im Forum gibt es schon viele Fragen und Antworten zum Thema. Um es Euch noch leichter zu machen, haben wir die Fragen und Antworten gesammelt und hier zusammengetragen. Du findest hier auch alle wichtigen Informationen und Links, die für die Antragstellung zur Abwrackprämie nützlich sind.

 

Die Richtlinien zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen, wie es im Amtsdeutsch heißt, wurde am 27.01.2009 vom Bundeskabinett beschlossen. Damit kann die Umweltprämie, so wie die Abwrackprämie von der Regierung auch genannt wird, in der Höhe von 2.500 Euro nun ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

 

Wie das geht und was Du dabei beachten musst, haben wir für Dich hier zusammengesellt:

Welche Bedingungen sind an die Abwrackprämie geknüpft?

 

Altes Fahrzeug

  • Bei dem Fahrzeug muss es sich ein Personenkraftwagen handeln
  • Vom Zeitpunkt der Verschrottung zurückgerechnet, muss das Fahrzeug durchgehend für mindestens ein Jahr auf Deinen Namen in Deutschland zugelassen sein
  • Du bist Halter des verschrotteten Altfahrzeugs gewesen und kannst dies mit Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief nachweisen
  • Die Erstzulassung des Fahrzeugs muss mindestens 9 Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt sein
  • Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgt sein (es gilt das Datum aus dem Verwertungsnachweis)
  • Du musst nachweisen können, dass Dein altes Auto einer Schredderanlage zugeführt wird

 

Neues Fahrzeug

  • Bei dem Fahrzeug muss es sich ebenfalls um ein Personenkraftwagen handeln
  • Der Erwerb und die Zulassung des neuen Autos muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen
  • Du kannst ebenfalls einwandfrei anhand des Fahrzeugscheins und des Fahrzeugbriefs nachweisen, dass Du der Halter des neuen Fahrzeugs bist
  • Der neue Wagen muss mindestens die Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllen
  • Als Neufahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten auch Jahreswagen, welche – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf Dich – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einem Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen waren.

 

Allgemein

  • Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen

 

Was ist mit Altwagen, die ein Saisonkennzeichen hatten?

 

Ob das alte Auto ein Saisonkennzeichen hatte, ist nicht relevant. Hauptsache Du warst dauerhaft Halter des Fahrzeugs und das für den Mindestzeitraum von einem Jahr.

 

Darf ich den Antrag zur Abwrackprämie auch dann einreichen, wenn ich mir ein EU-Re-Import-Neuwagen kaufe?

 

Re-Importe sind von der Förderung nicht ausgeschlossen, solange sie in Deutschland neu zugelassen werden. Es gelten aber auch für die Re-Importe die Bedingungen für den Kauf eines Neuwagens, wie im Punkt „Welche Bedingungen sind an die Abwrackprämie geknüpft?“ beschrieben.

 

Muss die Verschrottung des alten Fahrzeugs und der Kauf eines Neuwagens direkt ineinander übergehen?

 

Nein, Du kannst einen Neuwagen kaufen und den alten Wagen noch eine Weile weiterfahren oder umgekehrt, den alten Wagen schon verschrotten und erst Monate später den Neuwagen kaufen. Wichtig ist nur, dass Du bei der Einreichung des Antrags zur Abwrackprämie alle relevanten Nachweise zusammen vorlegen kannst und die Bedingungen zur Antragstellung erfüllt sind. Das heißt, spätestens zu diesem Zeitpunkt muss für den Altwagen ein Verschrottungsnachweis vorliegen haben bzw. das neue Auto muss auf Dich zugelassen sein. Das Nachreichen von Dokumente ist bei der Antragsstellung nicht zulässig. Bedenke auch, dass der Geldtopf für die Abwrackprämie begrenzt ist.

 

Wo finde ich anerkannte Demontagebetriebe und Schredderanlagen für den Verschrottungsnachweis?

 

Eine Liste von Demontagebetrieben und Schredderanlagen, die von der BAFA anerkannt sind, findest Du auf der Website der GESA (Die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge).

 

Der Betriebe stellen Dir den Verwertungsnachweis aus und bestätigen Dir auf dem Antragsformular der BAFA mit seiner Unterschrift und Stempel, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wird.

 

Reicht ein Nachweis von meinem Schrott-Händler in der Nähe?

 

Es ist wichtig, dass Du einen Nachweis von einem anerkannten (zertifizierten) Demontagebetrieb einreichst. Der Gesetzgeber schreibt dies als Voraussetzung für die Genehmigung des Antrags vor. Eine Liste von Demontagebetrieben und Schredderanlagen, die von der BAFA anerkannt sind, findest Du auf der Website der GESA (Die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge). Prüft also vorher, ob der Schrott-Händler in Deiner Nähe auf dieser Liste steht.

 

Woher bekomme ich das Antragsformular?

 

Um die Umweltprämie zu beantragen, darfst Du nur den offiziellen Antragsvordruck verwenden. Diesen Antragsvordruck kannst Du Dir direkt auf der Internetseite des BAFA oder hier herunterladen.

 

Wo muss ich die Antragsunterlagen einreichen?

 

Den Antrag musst Du als Original mit den vorgeschriebenen Nachweisen an folgende Adresse geschickt werden:

 

Bundesamt für Wirtschaft

und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

- Umweltprämie -

Frankfurter Straße 29 - 35

65754 Eschborn

 

Die Anschrift steht auch noch einmal auf dem Antragsvordruck, welchen Du Dir auf der Internetseite des BAFA oder hier herunterladen kannst.

 

Die Antragstellung mit Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.

 

Kann auch mein Händler den Antrag einreichen?

 

Wenn Du willst, kann auch Dein Händler beim Kauf des neuen Autos den Antrag einreichen, jedoch muss er in jedem Fall durch Dich (den Antragsberechtigten) unterschrieben sein. Die Bescheinigung erhältst Du dann aber nicht durch Deinen Händler, sondern direkt von der BAFA.

 

Was kann mein Händler im Fall der Umweltprämie alles für mich übernehmen?

 

Wenn Du Zeit und Behördengänge sparen möchtest, kann auch der Händler, bei dem Du das neue Auto kaufst, folgendes für Dich übernehmen:

 

  • Einreichung aller relevanten Unterlagen beim BAFA
  • Verschrottung des Gebrauchtwagen

 

In jedem Fall müssen aber die Anträge durch Dich (den Antragsberechtigen) unterschrieben sein.

 

Was muss ich alles bei der BAFA einreichen?

 

Bitte beachte, dass nur vollständige Anträge bei der Reihenfolge für die Bearbeitung der Anträge berücksichtigt werden. Du solltest also darauf achten, dass Du Deine eingereichten Unterlagen vollständig, korrekt ausgefüllt und mit den vorgesehen Unterschriften versehen sind. Ist Dein Antrag nicht vollständig, verlierst Du kostbare Zeit, da Du die Unterlagen wieder zurückgeschickt bekommst, um diese zu vervollständigen.

 

Folgende Nachweise müssen also gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden:

 

  • Verwertungsnachweis nach § 15 der Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
  • Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller/die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
  • Kopie der Rechnung beziehungsweise des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.
  • Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller eine Bescheinigung des Kfz-Herstellers, das der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen 'Werksangehörigen/eine Werksangehörige zugelassen war.

 

Ab wann wird die Prämie ausgezahlt?

 

Voraussichtlich wird die Prämie nicht vor März 2009 ausgezahlt, da dies erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFG) beziehungsweise nach Verabschiedung des dafür vorgesehenen Nachtragshaushalts erfolgt.

 

Von wem wird die Prämie gezahlt?

 

Zuständig für die Anträge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn bei Frankfurt/Main. Nach Überprüfung Deiner eingereichten Unterlagen überweist diese Behörde dann auch die Umweltprämie von 2.500 Euro.

 

Kann die Prämie auch an eine dritte Person ausgezahlt werden?

 

Die Auszahlung der Umweltprämie kann auch z.B. direkt an Deinen Händler erfolgen. Im Antrag musst Du dies dann entsprechend vermerken und geltend machen.

 

Wie lange wird die Prämie vom Staat gezahlt?

 

Die Prämie wird im Zeitraum vom 14.01.2009 bis 31.12.2009 gewährt und auch nur so lange, wie Geld im Topf ist. Insgesamt sind 1,5 Milliarden Euro für die Umweltprämie vorgesehen. Die Prämie reicht so abzüglich der Verwaltungskosten für ca. 600.000 Anträge. Die Mittelverteilung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs vollständiger Anträge.

 

Wo kann ich einsehen, wieviel Anträge zur Abwrackprämie beim BAFA eingegangen sind?

 

Über die Anzahl der im BAFA eingegangenen Anträge auf Gewährung der Umweltprämie kannst Du Dich direkt auf der Internetseite vom BAFA informieren. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat dafür eine extra Seite eingerichtet.

 

Wo kann ich mich informieren, wenn ich noch weitere Fragen habe?

 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Referat 421

Frankfurter Straße 29 – 35

65760 Eschborn

Telefon: 030 346 465 470

www.bafa.de

 

Alle Links im Überblick

 

ump_a_2009.pdf (3282 mal heruntergeladen)

Mon Feb 23 19:24:16 CET 2009    |    Trennschleifer135516

Zitat:

Zitat Autohändler: "Als ich 2500 € Rabatt angeboten habe, wollte keiner die Autos haben - jetzt wo der Staat die 2500 € Rabatt gibt, reißen die Leute mir die Autos aus der Hand, selbst wenn ich die Preise vorher deutlich erhöht habe. Wie verblödet sind die Leute eigentlich?"

 

Über solche Händlermeinung kann ich nur verständnislos den Kopf schütteln. Soll der Händler doch froh sein das sie ihm die Autos aus der Hand reissen! Leichter kann er doch gar nicht verkaufen und im Regelfall kommen die Kunden zu ihm, er muss nicht den Kunden hinterher rennen. Was sind das bloss für bekloppte Händler die sich über zahlende Kunden ärgern die ihnen ihre Ware aus den Händen reisst :confused:.

Als Händler JETZT mitnehmen was mitzunehmen ist, in einigen Monaten wird das Auto verkaufen wieder erheblich schwieriger (und das ist diesen Händlern auch wieder nicht recht...).

 

Ciao!

Thu Mar 12 23:55:53 CET 2009    |    turbo_62

Ja betrifft mich, arbeite in der Stahlindustrie. Wir verfahren 3-5 Tage Kurzarbeit im Monat, bis jetzt. Es sollen aber mehr werden 5-10 Tage, alles sch....

Gruß turbo_62

Fri Mar 13 03:42:10 CET 2009    |    Reifenfüller137135

wer sich in dieser zeit ein neues auto kauft ist nicht bei sinnen.

klar sind 2500 euro ne schöne summe, aber es bleiben trotzdem 10000+ zum abzahlen.

 

wie verblödet die leute sind hab ich im engeren bekanntenkreis gemacht.

er sich ein golf6 gekauft schaut auf den vertrag "was ich bekomme nach 4 jahre nur noch 10000€ wieder man hat die kiste viel wertverfall, die spinnen doch:rolleyes:"

ich schaue ihn an und sagte "die 10000 musst du noch nach den 4 jahren zahlen auf deutsch du zahlst mehr als 6 jahre für die karre ab".

da musste ich so mit dem kopf schütteln das er sich fast 5 x um die eigne achse drehte.

dumme leute gibs auch 2009 noch!

Fri Mar 13 20:03:26 CET 2009    |    LSirion

Muss man da jetzt einen Antrag oder einen Beitrag stellen ?

Oder sind damit die seitens der Regierung gewährten Beiträge zum Neuwagenkauf gemeint ?

 

Ich bin verwirrt... :confused:


Fri Mar 13 23:48:17 CET 2009    |    Achsmanschette8388

Habe eine spezielle Frage: Habe z. Zt. mein schönes Wunschkennzeichen auf meinem 12 Jahre alten Passat (Erstzulassung) in Düsseldorf. Habe einen neuen Touran bestellt und das alte soll mir die Abwrackprämie sowie die VW Umweltprämie bringen. Normalerweise kann man am Tag der Zulassung den alten abmelden und das gleiche Kennzeichen auf den neuen anmelden. Aber was ist dann mit der Abwrackprämie? Und was, wenn ich den alten Wagen sofort wieder mit einem anderen Kennzeichen weiter auf meinen Namen anmelde???

 

Möchte mein Wunschkennzeichen gerne behalten - und der Passat war doch über 12 Jahre auf mich zugelassen!!! ???

Sat Mar 14 12:36:34 CET 2009    |    Duftbaumdeuter13413

Das ist einfach nur lächerliche Augenwischerei für die Firmen...

 

klar kaufen die Leute jetzt wie die Blöden, doch sobald die "Abwrackprämie" aufgebraucht ist werden die Verkaufszahlen bei den Herstellern auf einen absoluten Tiefstand fallen!

 

Das betrifft vor allem die Kleinwagenhersteller die aktuell ja profitieren wie nichts gutes - während Premiumfahrzeuge von der Abwrackprämie ja weniger betroffen sind und in Zukunft wohl weiterhin kontinurlich verkaufen werden (wen interessieren 2500€ beim Kauf eines 5er BMW für 50k???).

Wed Mar 25 18:24:36 CET 2009    |    Turboschlumpf10275

Hat jemand hier im Forum bereits die Prämie erhalten von der Bafa?

Wed Mar 25 19:06:36 CET 2009    |    Achsmanschette15030

neeeeeeeeeee

Thu Mar 26 01:31:07 CET 2009    |    aytekin

wie ist es eigentlich wenn ich mein auto am 12.januar 2009 auf mich zugelassen habe und ich 12/2009 einen Neuwagen anschaffe? darf ich bis Januar 2010 die Prämie reservieren? Naja, bin zwar net so scharf darauf, aber der der mir den wagen für 800 verkauft hat und sich nen neuen Zafira anschuf, wird sich jetzt gewaltig in dern arsch beißen :D

Sat Mar 28 01:40:25 CET 2009    |    DocSomma

Die prämie gibt es für den kauf NACH dem 14.Januar !

Sat Mar 28 08:33:01 CET 2009    |    celica1992

Und das alte Auto muss mindestens 2008 auf dich zugelassen sein, sonst kann es nicht 1 Jahr bis zum 31.12.09 auf dich zu gelassen sein.

Also funktioniert die Prämie nicht wenn das alte Auto erst 2009 auf dich zugelassen wurde.

 

Grüße

Klaus

Sat Mar 28 16:16:05 CET 2009    |    titanx4man

Hallo

Bei der Reservierung für die Abrackprämie ab 30.03 soll der Kaufvertrag Eingesendet werden.

Der Kaufvertrag ist auf meinen Namen ausgestellt. Die Zulassung für das neue + alte soll/ist auf meine Frau ausgestellt!!!

Geht das ohne Probleme mit der Reservierung???

Ist das Normal das mein Schrotthändler 100,00 Euro für die Entsorgung des alt Fahrzeug verlangen kann?

Gruß Ralf

Sat Mar 28 23:56:36 CET 2009    |    turbo_62

Hallo,

also ich glaube bzw. es ist so, altes und neues Auto muß auf die gleiche Person zugelassen werden,

auf dem das alte zugelassen war. Besser wäre es, der Kaufvertrag trägt den gleichen Namen, es ist eine Behörde die die Prämie auszahlt! Aber schaue mal bei bafa.de nach, häufig gestellte Fragen.

Und zu deiem Schrotthändler, er ist .... Erst verdienen Sie sich eine goldene Nase und dann fangen Sie an zu weinen, weil Sie ja soviel zu tun haben. Such dir einen anderen Schrotthändler!

Gruß turbo_62

Tue Mar 31 15:19:59 CEST 2009    |    Kurvenräuber902

pkw muss auf die gleiche person zugelassen sein. sonst könnt sich ja jeder 1 neues auto kaufen und sich irgendwoher nen verschrottungsnachweis holen

 

 

achja, weiss jemand wann die ihre probleme mit dem server behoben haben?

 

grad echt net so leicht en antrag zu stellen

Tue Mar 31 17:41:23 CEST 2009    |    turbo_62

Hallo,

habe Ihn, den Antrag heute morgen um 6:45 Uhr gestellt, hat sogar geklappt. Bestätigungsmail kam auch umgehend ; )

gruß turbo_62

Tue Mar 31 18:26:40 CEST 2009    |    Trennschleifer31179

Hallo,

 

 

Ist denn die Prämie schon vergriffen? Oder wieso steht da nicht wieviele verfügbar sind:

 

http://www.bafa.de/.../index.html

 

Hab meinen Antrag am Freitag per Post abgeschickt. Hoffe es klappt.

 

 

Gruß

Tue Mar 31 19:11:06 CEST 2009    |    Rostlöser12563

Habe meinen Antrag heute morgen 6:37 Uhr gestellt. Nachdem ich drauf kam wie das drop-down bei den Fzg-Typen funktioniert, ging der Rest schnell. Habe die Mail mit der Eingangsbestätigung gleich bekommen.

Vorgangsnummer 1109312. Weiß jemand was die bedeutet. Waren heute morgen schon mehr als eine Mio. Anträge gestellt? Das kann ja wohl kaum sein.

Tue Mar 31 19:49:34 CEST 2009    |    turbo_62

Kann nichts mit den eingegangenen Anträgen zu tun haben! Guckst Du

bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/umweltpraemie/foerdermittel/index.html

gruß turbo_62

Wed Apr 01 07:37:38 CEST 2009    |    Kurvenräuber902

moin,

hab jetz meine bestätigung gestern nacht um halb 1 nach ca 500 versuchen bekommen :D

 

ID 16xxxxx

 

stand ja eigentlich das die nummerisch vergeben werden, aber des müssten ja dann schon über 1,6 millionen sein....

 

naja, 13 jahre alter astra kommt weg und neuer a3 her....

Thu Apr 02 12:34:41 CEST 2009    |    Mitsumichi

wie ich das so mitbekommen habe, muss man von der Auftragsnummer 1 Mio abziehen, das sollte dann der eingegangene Auftrag sein.

Wed Apr 08 13:41:39 CEST 2009    |    Achsmanschette33763

Die Verwerter machen sehr unterschiedliche Aussagen, was an dem Verwertungsfahrzeug noch dran sein muss. Deswegen hier die Frage: kann ich den Wagen selber soweit ausschlachten, wie ich möchte und nur den Rest in die Presse geben? Gibt es dazu irgondwo irgendwas offizielles?

Wed Apr 08 21:41:42 CEST 2009    |    Mitsumichi

Ich glaube, dass nur der Rahmen in die Presse muss damit die Fahrzeugnummer vernichtet wird. Allerdings wenn man selbst schlachtet verdient der Verwerter nichts mehr dran und kann/wird nach einer kleinen Gebühr fragen.

 

So denk ich es mir zumindest. ;)

 

mfg Micha

Deine Antwort auf "So kommst Du an die Abwrackprämie"